Ein kleiner Hinweis: In dem Carnet, dass uns der deutsche ADAC 2006 erstmals ausgestellt hat, stand für die Zollunion der Hinweis, dass das Carnet über 1 Jahr ausgetellt wurde, dass Fahrzeug 1 Jahr im Land bleiben darf - allerdings darf der Fahrer dann nur für 30 Tagen am Stück das Land ohne das Fahrzeug verlassen.
Wir haben uns das Carnet damals sehr gründlich druchgelesen - und sind nach dieser Passage gründlich erschrocken. Diverses Nachfragen hat ergeben, dass Der Pass des Halters nicht mit den Austell- und Auslaufdaten des Carnets verglichen wird. Mit anderen Worten: Diese Regelung findet derzeit kein Anwendung.
Ich habe nicht mehr überprüft, ob dieser Passus immer noch enthalten ist. Falls doch, kann es jederzeit passieren, dass er zur Anwendung kommt.... und dann wäre Zoll für das Fahrzeug fällig...
Wir haben uns das Carnet damals sehr gründlich druchgelesen - und sind nach dieser Passage gründlich erschrocken. Diverses Nachfragen hat ergeben, dass Der Pass des Halters nicht mit den Austell- und Auslaufdaten des Carnets verglichen wird. Mit anderen Worten: Diese Regelung findet derzeit kein Anwendung.
Ich habe nicht mehr überprüft, ob dieser Passus immer noch enthalten ist. Falls doch, kann es jederzeit passieren, dass er zur Anwendung kommt.... und dann wäre Zoll für das Fahrzeug fällig...