MOMopsThemenstarterGast24. Aug. 2005 · #21Ich denke, es ist eine generelle Frage.
Eine SB Versicherung soll ja die eigenen Kosten bei verschuldeten Schäden senken. Bei unverschuldeten Schäden zahlt der Gegner, wenn versichert.
Oder anwesend (Tierunfall muss nicht selbstverschuldet sein)
Stellen eigentlich die Versicherungen oder die Vermieter diese Ausschlusskriterien? Also ich werde jedenfalls sicher nicht das Risiko eingehen, mich im Falle eines Unfalls mit dem Vermieter auf eine Beweisdiskussion einlassen, ob ich nun mit 65 oder 76 gefahren bin. Das finde ich sehr fragwürdig. Hier ist weniger die Frage von tatsächlichem Verschulden gestellt, sondern wann einfach Selbstverschulden vorausgesetzt wird (wäre der Wildunfall abgewendet worden, wenn ich mit 65 und nicht mit 75 gefahren wäre?) Aber die Diskussion ist müssig.
Klar ist, dass die SB und Kaskobedingungen nicht mit den unsrigen vergleichbar sind - daher komme ich ja überhaupt nur auf die Frage, ob sich eine Reduzierung angesichts der Kriterien lohnt.
Aber ich denke, mit einer Reduzierung auf die Hälfte ist dem Gewissen schon genüge getan.
Besten Gruß
Mops
AXAxelThemenstarterGast24. Aug. 2005 · #22Hi,
Um das ggf noch deutlicher auszuführen.
Sollte ein Wildschaden an Hand der Spuren usw. nachvollziehbar sein, zahlt die Versicherung, hier wird auch nicht gefragt, wie hoch die Geschwindigkeit war.
Unfall ohne Fremdspuren am Kfz wird sehr häufig (vorsichtig gesagt) als Eigenverschulden ( hohe Geschwindigkeit) ohne Versschutz, also Vollzahlung betrachtet, hier greift keine SB.
Da der Standort NAM ist, kann dann ein Verlassen des Landes schwierig werden, da der Vermieter berechtigter ( oder un-)weise auf Zahlung der Kosten beharrt und den Pass einziehen lässt.
Axel
GAGastThemenstarterGast24. Aug. 2005 · #23Hallo Mops,
welcher Vermieter versichert Glasschäden? Das würde mich für unseren nächsten Trip sehr interessieren ? Danke...
Denis
GAGastThemenstarterGast24. Aug. 2005 · #24Auszug unseres Britz-Mietvertrages:
Unfälle:
-die Selbstbeteiligung ist in jedem Falle fällig, unabhängig vom Unfallverursacher und wird sofort einbehalten.
Reduzierung des Selbstbehaltes:
Alle Fzg sind versichert, jedoch sind Sie im Schadensfall für die ersten 75000$ für Reparaturkosten am Mietfahrzeug UND am Fahrzeug Dritter verantwortlich. Der Selbstbehalt ist pro Schadensfall fällig und wird sofort einbehalten!
Dieser kann durch folgende Möglichkeiten reduziert werden:
Exclusiv Cover:
285$/Tag für 4WD, Selbstbeteiligung: 0 $
Beinhaltet: alle Kosten im Zusammenhang mit Abschlepp- und Bergungskosten, alle Schäden am Unterbau und Aufbau, Ersatz- und Reparaturkosten an Scheiben, Reifen und Radio
Bei einem Unfall, selbst verschuldet oder nicht, ist die Selbstbeteiligung NULL
Super Cover:
185$/Tag, Selbstbeteiligung: 15000$, auch wenn ein Unfall unverschuldet
Beinhaltet: Abschlepp - und Bergungskosten, Ersatz und Reparaturkosten an Scheiben und Radio, KEINE Reifen, deckt NICHT Schäden an Unterbau und Aufbau
Standard Cover:
145$/Tag: Selbstbeteiligung: 30000$
Haftung des Mieters für alle Schäden (s.o)
Die Selbstbeteiligung ist von 75000$ auf 30000$ reduziert
Für alle Covers gelten folgende Ausnahmen:
Wasserschäden
Mutwillige Schäden (sitzen, stehen auf Motorhaube/Dach, zu schnelles Fahren(!), falsches Handling des Fzg)
Ende des Auszuges.
Anecken des Kotflügels mit Tier oder Mauer, Verbiegen der Spurstange nach zu heftigem Parken, ne tiefe Macke in der Tür, weil dumm gelaufen gilt unter "falsches Handling", sprich selber löhnen!
Daher wird das Fzg ja auch vor der Übernahme begutachtet und jede Macke angezeigt. Mit ner Exclusive ist man ja nicht vogelfrei und kann machen was man will.
Grundsätzlich wurden aber normale Abnutzung (Kratzer, verschlissene Reifen nach 6Tkm) toleriert.
Wir haben Leute mit Plattfuss getroffen (ohne "Reifen-Cover"). Die mussten den Vermieter kontaktieren (schwierig, weil Pampa), mussten dann einen ganz bestimmten Pneu kaufen (war nicht überall zu finden), hatten daher Umwege und Rennerei, und der Pneu war nicht ganz billig. Lass mal zwei Platte passieren, dann wirds u.U. lästig ohne Versicherung.
Glasbruch durch Steinschlag (evtl. des Gegenverkehrs) ist mir zu Hause passiert ohne Gravel...
Empfehlung: zumindest Reifen und Glas ohne Selbstbeteiligung und so wenig Risiko wie möglich, sprich Exclusive Cover.
Wir haben genügend "platte" Wagen gesehen, und wehe dem, der unterversichert war........
Ob man bei nem Überschlag mit Totalschaden zu schnell war (s.o.) oder nicht, das "klärt" der Beifahrer als Zeuge. Wer soll das Gegenteil beweisen? Es sei denn, man hat ne 400m lange Trümmerspur gelegt...
Aber ein gesunder Menschenverstand, vorsichtiges Fahren und nicht rumbrettern versteht sich von selbst, dann sollte der worst case nicht passieren (toi, toi, toi) aber Glas und Reifen gehen immer mal übern Jordan.
MOMopsThemenstarterGast24. Aug. 2005 · #25Unfall ohne Fremdspuren am Kfz wird sehr häufig (vorsichtig gesagt) als Eigenverschulden ( hohe Geschwindigkeit) ohne Versschutz, also Vollzahlung betrachtet, hier greift keine SB.
Umso mehr scheint mir dann die Reduzierung der SB auf die Hälfte und nicht auf 0 ein guter Kompromiss zu sein. Danke für Deine Ausührungen. Auch nach den Ausführungen von Gast hier drüber.
@Denis
siehe eins weiter oben Beitrag vom Gast. Aber wenn ich so die Vermieterseiten ansehe, dann hat doch fast jeder die Reifen&Glas Cover im Programm.
@Gast
Danke für Dein Ausführlichen Statement. Klar kann man nicht machen, was man will und dass man für selbstverschuldetet Unfälle, Macken u.ä. bezahlen muss, auch klar - soweit sie unterhalb der Selbstbeteiligung liegen.
Aber irgendwie verstehe ich das Konzept der SB nicht. Jemand rauscht mir in den Wagen. Derjenige ist versichert und seine Versicherung wird den Schaden regulieren. Und trotzdem behält der Vermieter meine SB ein? Warum das? Grundsätzliche Mitschuld? Das spräche in der tat für eine SB mit 0.-
Für mich hieße das: ich reduziere auf 1250.- SB und die bin ich unabhängig von der Schuldfrage immer los im Schadensfall?! Ist das immer der Fall oder nur bei Britz?
Besten Gruss
Mops
GAGastThemenstarterGast24. Aug. 2005 · #26ich hatte mal einen Schaden mit LH Gold Card. Eine Beule im Kotflügel. Die habe ich selbstverschuldet hinzugefügt, ohne Beteiligung eines Dritten (beim rangieren gegen einen Felsbrocken gefahren). Das war für die Versicherung kein Problem. Dafür ist Sie ja auch da.
Die Geschwindigkeitsbeschränkung von Iwanovski ist doch kein Problem. Im Urlaub sollte man sowieso nicht schneller fahren.
Gruß
Gast
GAGastThemenstarterGast24. Aug. 2005 · #27Hallo Gast,
haben die von der LH-GoldCard-Versicherung damals nachgefragt, ob Du geschäftlich oder privat unterwegs warst?
Danke und viele Grüße,
Gast2
MOMopsThemenstarterGast24. Aug. 2005 · #28Hallo Gast,
haben die von der LH-GoldCard-Versicherung damals nachgefragt, ob Du geschäftlich oder privat unterwegs warst?
Danke und viele Grüße,
Gast2
Stimmt, das habe ich auch irgendwo gelesen. Würde mich auch interessieren.
ARArminThemenstarterGast24. Aug. 2005 · #29Hallo Gast,
die Sache mit der Schadensabwicklung über die LH Gold Card interessiert mich. Wie ist das praktisch abgelaufen? Nach den AGB der Karte muss beispielsweise das Gutachten eines amtlich bestätigten Sachverständigen oder so ähnlich vorgelegt werden, was in Namibia wohl nicht so einfach sein dürfte - vor allem bei Zeitdruck, da man ja meist unmittelbar nach Abgabe des Wagens zurückfliegt. Wer hat also bei dir die Höhe des Schadens beziffert und wie habt ihr das der Versicherung der LH Gold Card beigebracht? Hast du dich bereits in Namibia mit der Versicherung in Verbindung gesetzt oder erst zu Hause? Wie seid ihr mit dem Vermieter des Wagens klar gekommen? Freue mich schon auf deine Antworten. Vielen Dank im Voraus.
Gruß
Armin
MOMopsThemenstarterGast25. Aug. 2005 · #30Hallo Gast,
die Sache mit der Schadensabwicklung über die LH Gold Card interessiert mich. Wie ist das praktisch abgelaufen?
Ich habe dazu mal eine Mail an LH abgesetzt. Da ich freiberuflich unterwegs bin, ist der Nachweis einer berufliche Nutzung ohnehin schwierig (wie macht das bspw. ein Fotograph u.ä.). Bin gespannt auf die Antwort von LH. Vielleicht wird eine zusätzliche Kredikarte für mich doch noch interessant.
Gruß vom Mops
GAGastThemenstarterGast25. Aug. 2005 · #31Ich habe dazu mal eine Mail an LH abgesetzt.
Man sollte schlafende Hunde nicht wecken...
GAGastThemenstarterGast25. Aug. 2005 · #32Ich habe dazu mal eine Mail an LH abgesetzt.
Man sollte schlafende Hunde nicht wecken...
Ich wecke ihn lieber vorher als Gefahr zu laufen, dass er zufällig im Schadensfall aus seinem Dämmerschlaf erwacht. Mal abgesehen davon trifft das meine Situation: Wie soll ich als Freiberufler die berufliche Nutzung nachweisen?
Aussitzen war noch nie meinn Naturrel - lieber zahle ich mehr, weiss aber, was ich dafür bekomme.
Gruß vom Mops
ARArminThemenstarterGast25. Aug. 2005 · #33Hallo,
ich besitze die LH Gold Card seit Ende 2004 und habe LH im Vorfeld meiner Entscheidung eben diese Frage auch gestellt. Daraufhin wurde mir per e-mail eindeutig mitgeteilt, dass im Schadensfall keine Unterscheidung nach privater oder gewerblicher Nutzung stattfinden würde. Darauf habe ich mich dann verlassen.
Anders kann ich mir das auch nicht vorstellen. Wenn wirklich streng darauf geachtet würde, müsste man doch schon den Kartenantrag ablehnen, wenn die business-Card eindeutig von einer Privatperson beantragt würde, wie in meinem Fall. Außerdem zahlt man doch schließlich auch als Privatperson den vollen Jahresbeitrag und das Risiko, einen Schadensfall zu verursachen, ist doch bei Privatpersonen ungleich niedriger, als bei einem Geschäftsreisenden, der 50 mal im Jahr einen Leihwagen nutzt.
Also, Mut zur Lücke
Armin
GAGastThemenstarterGast25. Aug. 2005 · #34Hallo,
ich besitze die LH Gold Card seit Ende 2004 und habe LH im Vorfeld meiner Entscheidung eben diese Frage auch gestellt. Daraufhin wurde mir per e-mail eindeutig mitgeteilt, dass im Schadensfall keine Unterscheidung nach privater oder gewerblicher Nutzung stattfinden würde. Darauf habe ich mich dann verlassen.
Anders kann ich mir das auch nicht vorstellen. Wenn wirklich streng darauf geachtet würde, müsste man doch schon den Kartenantrag ablehnen, wenn die business-Card eindeutig von einer Privatperson beantragt würde, wie in meinem Fall.
Klingt logisch. Hieße das dann, dass auf eine Reduzierung des SB verzichtet werden kann, weil die LH-Gold-Vollkasko eine "echte" Vollkasko nach deutschem Recht ist?
Besten Gruß vom Mops
GAGastThemenstarterGast25. Aug. 2005 · #35Richtig, Mops. Du hast es!
DAzu ist sie eine deutlich sicherere und günstigere Alternative. Wenn man sich diese larifari-Bedingungen in Namibia anschaut, dann kann man sich das viele Geld besser gleich sparen, weil man im Zweifelsfalle der Gefahr ausgesetzt ist, letztendlich doch alles selbst zu zahlen.
GAGastThemenstarterGast25. Aug. 2005 · #36Dazu noch einmal die Frage: Hat schon einmal jemand einen Schaden über die LH Gold Card abgerechnet? Wie haben die namibianischen Autovermieter bei der Beweispflicht gegenüber der LH Versicherung mitgespielt? Wie ist ggfs. der Totalschaden gegenüber dem Vermieter vorort beglichen worden?
GAGastThemenstarterGast25. Aug. 2005 · #37Richtig, Mops. Du hast es!
DAzu ist sie eine deutlich sicherere und günstigere Alternative. Wenn man sich diese larifari-Bedingungen in Namibia anschaut, dann kann man sich das viele Geld besser gleich sparen, weil man im Zweifelsfalle der Gefahr ausgesetzt ist, letztendlich doch alles selbst zu zahlen.
Ich warte jetzt noch die Bestätigung der LH auf meine Anfrage ab. Wenn die so ausfällt wie hier angedeutet, wird es wohl doch auf die Kreditkarte hinauslaufen. Das Gefühl mit einer "vollwertigen" Versicherung unterwegs zu sein, erhöht für mich deutlich den Erlebniswert der Reise.
Schade dass unser Reiseanbieter, über den wir die Unterkünfte gebucht haben, keine Kreditkarten akzeptiert. So müssen wir das Auto dann separat buchen. Nach eigenen Erfahrungen (nicht Nam) ist die Behandlung als Bucher über ein Reiseunternehmen deutlich besser als rein privat (leider). Scheinbar legen einige Unternehmen mehr Wert darauf, sich die Agenturen nicht zu vergraulen, während der Einzelbucher (wirtschaftlich) nicht so ins Gewicht fällt. Mal sehen...
Besten Dank erstmal für die ergebnissreichen Hinweise
Mops
MOMopsThemenstarterGast25. Aug. 2005 · #38Muss man eigentlich die ganze Wagenmiete mit der LH-Karte zahlen, damit die Versicherung greift, oder langt es, mit der Karte den SB zu hinterlegen?
Besten Dank für Eure Geduld
Mops
GAGastThemenstarterGast25. Aug. 2005 · #39Nein, alles muß mit Karte gezahlt werden!
ARArminThemenstarterGast25. Aug. 2005 · #40Lieber Gast "mit Beule",
deine Erfahrungen mit der Schadensabwicklung über die LH Gold Card interessiert außer mir sicher mehrere Forums-Teilnehmer. Melde dich doch mal dazu.
Ich habe zwar auch die LH Gold Card und habe mir in diesem Jahr daraufhin ein Fahrzeug mit der höchstmöglichen SB gemietet. Kann aber nicht sagen, dass ich der Versicherungsleistung der Karte 100%ig vertraue. Praktische Erfahrungen wären daher von Nutzen. Auf jeden Fall muss man vor der Reise dafür sorgen, dass die Karte ein ordentlich hohes Betrags-Limit hat. Der Standard reicht da auf keinen Fall, da man ja mindestens die (hohe) Selbstbeteiligung als Kreditkartenabzug "hinterlegen" muss + die Kosten des Wagens, wenn man direkt in Namibia bucht. Und im Fall des Falles muss man natürlich vor Ort erst einmal den ganzen Schaden bezahlen, der durchaus höher als die SB sein kann, wenn der Schaden auf eine Weise entstanden ist, die nicht unter die Kaskoregel fällt.
Gruß
Armin