Gibt es Neuigkeiten? Liefen ja wohl einige Anfragen bei den Versicherern.
Grüße, Kanzler
Grüße, Kanzler
denn obwohl die Versicherungsbedingungen der deutschen Versicherung "großzügiger" sind, nützt das alles nichts, wenn letztendlich das Verhalten der namibischen Versicherung entscheidend ist.
es ist doch ein wenig weltfremd zu glauben, mit ein paar Euro ließen sich die zugegeben hohen Risiken eines Totalschadens mit 4x4 Hilux u.ä. ausschaltenAus gutem Grunde ist die geschäftliche Rechtsberatung in Deutschland juristisch ausgebildeten Personen gesetzlich überlassen. Obgleich es sich hier nicht um geschäftliche Rehtsberatung handelt, stelle ich mir doch die Frage, welche juristische Qualifikation Ihr besitzt, um zu einem solchen Ergebnis zu kommen.
Mit einem Veranstalter im Rücken wird noch immer das beste im Falle des Falles erreicht.Auf einen solchen sind nur sachunkundige und ängstliche Menschen angewiesen. Dem geringen Rest steht der deutsche Rechtstaat bei!
@ tantemausi: Stell dich doch einfach bei dir selbst ein, mach einen Arbeitsvertrag mit dir, schreib dir eine Gehaltsbescheinigung, geh zur Bank und werf das ganze Papier anschließend weg.Das liefe wohl in Richtung Urkundenfälschung. Man kann keine Verträge mit sich selbst abschließen und sich auch nichts selbst einstellen. Das geht nur, wenn die geschäftlichen Tätigkeiten in Form einer eigenständigen juristischen Person - also z.B. einer GmbH - organisiert sind. Das ist wohl nicht der Fall.
Das liefe wohl in Richtung Urkundenfälschung.Was soll denn das mit Urkundenfälschung zu tun haben?
Man kann keine Verträge mit sich selbst abschließenDoch, das geht in gewissen Fällen.<br><br>Post geändert von: Hiluchs, am: 27/07/2007 15:43
Was soll denn das mit Urkundenfälschung zu tun haben?Ein Arbeitsvertrag ist eine Urkunde und es wurde hier der Tipp gegeben, einen gefälschten Arbeitsvertrag zu benutzen.
Doch, das geht in gewissen Fällen.Kannst Du die in den Raum gestellten gewissen Fälle noch erläutern, damit ich nicht dumm sterbe?
Aus gutem Grunde ist die geschäftliche Rechtsberatung in Deutschland juristisch ausgebildeten Personen gesetzlich überlassen. Obgleich es sich hier nicht um geschäftliche Rehtsberatung handelt, stelle ich mir doch die Frage, welche juristische Qualifikation Ihr besitzt, um zu einem solchen Ergebnis zu kommen.Aus gutem Grund habe ich mich nicht juristisch ausgedrückt: 1. weil ichs nicht kann, 2. weil ich die ganze (immer wiederkehrende) Diskussion gar nicht juristish sehe, 3. weil ich mitnichten dem deutschen Rechtswesen mißtraue, 4. weil ich nicht beraten will, sondern meine Ansicht dazu einwerfe.
....
Wenn jetzt wahrscheinlich die Äußerung kommt, die Gerichte in Deutschland würden ja eh nur willkürlich handeln, so möchte ich schon im Vorhinein darauf antworten: Diese Ansicht kann nur von denjenigen vertreten werden, die die Gesetze nicht kennen und nicht sachgemäß auslegen können.
Ein Arbeitsvertrag KANN tatsächlich eine Urkunde sein. Wird er jedoch, wie hier vorgeschlagen, von dem tatsächlichen Urkundenaussteller unterzeichnet, so kommt eine Urkundenfälschung nicht in Betracht. Es ist ein weitverbreiteter Irrglaube, dass eine schriftliche Lüge eine Urkundenfälschung ist.Was soll denn das mit Urkundenfälschung zu tun haben?Ein Arbeitsvertrag ist eine Urkunde und es wurde hier der Tipp gegeben, einen gefälschten Arbeitsvertrag zu benutzen.
Dies ist dann möglich, wenn der Vertragsschließende auf der anderen Seite zugleich als Vertreter eines anderen handelt und ihm dieses gestattet ist (sog. Insichgeschäft).Doch, das geht in gewissen Fällen.Kannst Du die in den Raum gestellten gewissen Fälle noch erläutern, damit ich nicht dumm sterbe?
Also fahr bitte beim nächsten Urlaub Deinen 4x4 in den GrabenDas ist bei meinen Fahrkünsten leider ausgeschlossen. Ich fahre seit Ausstellung meines Führerscheins unfallfrei und das wird aller Wahrscheinlichkeit auch so bleiben 😄 😛 !<br><br>Post geändert von: Hiluchs, am: 28/07/2007 20:01
Wird er jedoch, wie hier vorgeschlagen, von dem tatsächlichen Urkundenaussteller unterzeichnet, so kommt eine Urkundenfälschung nicht in Betracht.Informiere Dich bitte über die juristische Definition einer Urkunde. Es geht hier um ein Schriftstück, mit dem Arbeitsvertrag/Gehaltsvereinbarung/Einkommen zum Zwecke der Erlangung einer Kreditkarte bewiesen werden soll. Das ist juristische eindeutig eine Urkunde und diese beweisende Urkunde wäre in dem Fall gefälscht.
Dies ist dann möglich, wenn der Vertragsschließende auf der anderen Seite zugleich als Vertreter eines anderen handelt und ihm dieses gestattet ist (sog. Insichgeschäft).Genau diese Konstellation hatte ich doch schon in meinem ersten Posting beschrieben (Geschäftstätigkeit in Form einer GmbH). Ich verstehe nicht ganz, warum Du dann überhaupt erstmal das Gegenteil behauptest? Und auch in dieser Konstellation schließe ich juristisch kein Geschäft mit mir selbst ab. Das ist eben unmöglich. Das Geschäft wird zwischen 2 verschiedenen juristischen Personen geschlossen. Wenn ich als alleiniger Gesellschafter meiner GmbH mich selbst als Geschäftsführer "einstelle", dann kann ich zwar quasi sowohl für Arbeitnehmer und Arbeitgeber/Gesellschafter unterschreiben, aber ich schließe keinen Vertrag mit mir selbst ab, denn die GmbH ist eine eigenständige juristische Person.
Das ist juristische eindeutig eine Urkunde und diese beweisende Urkunde wäre in dem Fall gefälscht.Wenn es sich um einen schriftlichen Arbeitsvertrag handelt, so ist dies, wie ich schon oben schrieb, tatsächlich eine Urkunde. Wird diese Urkunde aber von dem vermeintlichen "Arbeitgeber" selbst verfasst, der gleichzeitig angeblicher Arbeitnehmer sein will, so ist dies keine verfälschte Urkunde, sondern eine unwahre. Das Herstellen oder Gebrauchen einer unwahren Urkunde ("schriftliche Lüge") ist aber keine Urkundenfälschung.
aber ich schließe keinen Vertrag mit mir selbst ab, denn die GmbH ist eine eigenständige juristische Person.Das ist korrekt!
Informiere Dich bitte über die juristische Definition einer Urkunde.Ne, danke. Erstens habe ich heute meinen freien Tag und zweitens ist u.a. dieses Thema mein Beruf... 😉