LH-Gold-Card und andere Versicherungen

23 Antworten · 6'553 Aufrufe · gestartet 27. Juli 2007 von Kanzler
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Themenstarter573 Beiträge · seit 200727. Juli 2007 · #1
Gibt es Neuigkeiten? Liefen ja wohl einige Anfragen bei den Versicherern.
Grüße, Kanzler
2'346 Beiträge · seit 200627. Juli 2007 · #2
Hallo "Kanzler",

zumindest für die Mietwagen-Vollkasko der MercedesCard habe ich herausgefunden, dass diese nach dem Subsidiaritätsprinzip arbeitet, d. h. dass sich die deutsche Versicherung im Schadenfall hinter die (unvermeidliche) namibische Versicherung zurückzieht. In der Praxis bedeutet das: Wenn die namibische Versicherung nicht zahlt, zahlt die deutsche auch nicht. Damit geht für viele ein entscheidender Vorteil der Kreditkarten-Versicherung verloren, denn obwohl die Versicherungsbedingungen der deutschen Versicherung "großzügiger" sind, nützt das alles nichts, wenn letztendlich das Verhalten der namibischen Versicherung entscheidend ist.

Wenn also ein Schaden ohne Beteiligung eines weiteren Fahrzeugs, Gegenstands, einer Person usw. oder aufgrund von einfacher Fahrlässigkeit entsteht und deshalb der volle Schaden vom Mieter getragen werden muss, weil die Leistung in solchen Fällen von zahlreichen Vermietern ausgeschlossen ist, lässt einem die deutsche Versicherung auch auf dem Schaden sitzen - brutal, aber wahr. Letztendlich ist dann nur die Differenz zwischen der Selbstbeteiligung vor Ort und der Selbstbeteiligung in meinem Fall der MercedesCard gedeckt - und im Fall der vollen Haftung (s. o.) vielleicht sogar gar nichts (Die Antwort auf meine diesbezügliche Nachfrage steht noch aus.).

Unproblematisch wäre die ganze Sache, wenn der Mietwagen in Namibia gar keine Vollkasko-Versicherung hätte, aber einen solchen Fall kenne ich nicht. Die scheint obligatorisch zu sein. Ein ausdrücklicher Ausschluss ist zumindest bei meinem Vermieter nicht möglich.

Wäre mal interessant, zu erfahren, ob die Sache mit dem Subsidiaritätsprinzip eine "Spezialität" der MercedesCard ist oder ob andere Kreditkarten-Versicherungen ähnlich agieren, was ich vermute.

Gruß
Armin
571 Beiträge · seit 200627. Juli 2007 · #3
Hallo Armin, das hast Du j ajetzt wirklich sehr schön von Deiner Versicherung bestätigt bekommen, danke für die Mühe (vor allem im Namen aller, die bislang glaubten, fein raus zu sein). Es hat schon mehrere Postings mit ähnlicher Aussage gegeben (eigentlich seit Jahren): es ist doch ein wenig weltfremd zu glauben, mit ein paar Euro ließen sich die zugegeben hohen Risiken eines Totalschadens mit 4x4 Hilux u.ä. ausschalten. An dieser Stelle neige ich sogar zu Kanzlers Weltbild aus einem anderen Thread: eine Versicherung ist (heutzutage?) allenfalls dazu gut, besser zu schlafen/zu urlauben, aber kaum, mit dem Schaden besser dazustehen. Hier haben wir in der tat eine Branche, die wenig auf persönliche Beziehung und Nachhaltigkeit, dafür umso mehr auf Gewinnmaximierung setzt. Ich persönlich versichere meine Mietwagen nicht oder minimal und fahre lieber angemessen, so gut ichs kann.Das halte ich in D mit allen anderen Lebensrisiken auch so. Wenns schiefgeht: mein Pech. Wenn ichs recht bedenke, besteht die größte Chance, das Risiko eines Schadens zu minimieren, wohl darin, durch einen hiesigen Vermittler bei einem großen Vermieter zu mieten und im Falle des Falles auf Kulanz aufgrund guter Beziehungen zwischen diesen Dritten zu setzen. Wer einen lokalen Vermieter kennt und ihm vertraut, braucht diese "Vermittlersicherheit" nicht.
steinbeisser
281 Beiträge · seit 200627. Juli 2007 · #4
Armin und Steinbeisser,

so isset.
In Kölle sagt man: Et kütt wie et kütt. Und: Et is noch immer jutjegange...
Das Leben ist nun man etwas ständig Gefährliches, und den Unbillen dieser mißlichen Ausgangslange kann man nur teilweise mit Versicherungen begegnen.

Mit einem Veranstalter im Rücken wird noch immer das beste im Falle des Falles erreicht. Denn nur dann hat man indirekt eine mächtige Hand, und zwar die von vielen Mitkunden, mit dem sich ein Vermieter nicht verderben wird. Das heisst aber nicht, dass Unrecht und unsachgemäßes Behandeln eines Mietgegenstandes keine Rolle spielen und man einen Freibrief bekommt. Aber man ist keiner Willkür ausgesetzt, und das ist das Entscheidende. Und man kann - wenn man sich trotzdem ungerecht behandelt fühlt - mit seiner schönen Rechtschutzversicherung klagen und minimmiert so weiter ein eventuelles Risiko.


Ich denke aber trotzdem, dass dieser thread noch Ewigkeiten weiterleben kann. Denn es haben noch lange nicht alles von allen und für alle gesagt. Und wer weiß, ob es nicht schon morgen die Mercedes- LH - glob al compact total insurance Death and Life - card gibt, kostenlos nach jedem Aldi - und Lidl - Kaugfüber 10 Euro gratis. Alledings muss mann dann das dicke Buch "Insurance - easy to understand "- 498 Seiten für schlappe 99.99 Euro kaufen nebst CD und GPS Daten.

Einen wunderschönen, sicheren und schadensarmen Tag wünscht

Michael aus Kölle

Post geändert von: michael, am: 27/07/2007 05:40<br><br>Post geändert von: michael, am: 27/07/2007 05:42
Michael (Iwanowski) www.afrika.de www.iwanowski.de
962 Beiträge · seit 200727. Juli 2007 · #5
Hi, an alle Interessierten 4x4 Camperfreaks,
nachdem ich die Lufthansa gold creditcard für umsonst bezahlt hatte, habe ich jetzt endlich die schriftliche Bestätigung von der Spardabank München (AXA Versicherung)erhalten, dass Bushcamper und Wohnmobile auch in südlichen Afrika mit Vollkasko geschützt sind, auch in den wilden Gebieten von BOT, wenn sie sich auf den in der Shell-Karte eingezeichneten Pads bewegen.
Nun habe ich für künftige Reisen die Sparda Platinum für jährlich 125.- Euro angeschafft.
mit ah-namibia grüsst myrio
http://www.namibia-forum.ch/forum/10-reiseberichte/193547-afrika-2011-so-qbeautiful-greenq-1teil.html http://www.namibia-forum.ch/forum/10-reiseberichte/193761-afrika-2011-so-beautiful-green-teil-2.html http://www.namibia-forum.ch/forum/10-reiseberichte/195398-a-f-r-i-k-a-2011-so-beautiful-green-teil-3.html
527 Beiträge · seit 200627. Juli 2007 · #6
denn obwohl die Versicherungsbedingungen der deutschen Versicherung "großzügiger" sind, nützt das alles nichts, wenn letztendlich das Verhalten der namibischen Versicherung entscheidend ist.
es ist doch ein wenig weltfremd zu glauben, mit ein paar Euro ließen sich die zugegeben hohen Risiken eines Totalschadens mit 4x4 Hilux u.ä. ausschalten
Aus gutem Grunde ist die geschäftliche Rechtsberatung in Deutschland juristisch ausgebildeten Personen gesetzlich überlassen. Obgleich es sich hier nicht um geschäftliche Rehtsberatung handelt, stelle ich mir doch die Frage, welche juristische Qualifikation Ihr besitzt, um zu einem solchen Ergebnis zu kommen.


Selbstverständlich ist hier jedem erlaubt, seine Meinung zu äußern, doch ist es üblich, zu derartigen Rückschlüssen eine Rechtsgrundlage zu nennen und diese gutachtlich auszuwerten. Nichts von alldem ist hier erfolgt.

Mir sträuben sich bei diesen Äußerungen die Haare zum Himmel.
Mit einem Veranstalter im Rücken wird noch immer das beste im Falle des Falles erreicht.
Auf einen solchen sind nur sachunkundige und ängstliche Menschen angewiesen. Dem geringen Rest steht der deutsche Rechtstaat bei!
Wenn jetzt wahrscheinlich die Äußerung kommt, die Gerichte in Deutschland würden ja eh nur willkürlich handeln, so möchte ich schon im Vorhinein darauf antworten: Diese Ansicht kann nur von denjenigen vertreten werden, die die Gesetze nicht kennen und nicht sachgemäß auslegen können. Dazu sind jedoch bei der heutigen Komplexität eines Staates leider nur juristisch ausgebildete Personen in der Lage. Wer das System kennt, der weiß was ihm zusteht. Der Rest muß beten oder sich kostenpflichtig beraten lassen.<br><br>Post geändert von: Hiluchs, am: 27/07/2007 10:43
33 Beiträge · seit 200727. Juli 2007 · #7
Super Geschichte, wollte ich auch gleich abschließen, geht aber nur für Privatkunden mit Gehaltsnachweis! Toll, wir Selbständigen stehen dumm da. Hat jemand dahingehend noch eine andere Empfehlung?
Viele Grüße
Themenstarter573 Beiträge · seit 200727. Juli 2007 · #8
@ tantemausi: Stell dich doch einfach bei dir selbst ein, mach einen Arbeitsvertrag mit dir, schreib dir eine Gehaltsbescheinigung, geh zur Bank und werf das ganze Papier anschließend weg.

Viele Grüße, Kanzler
Gast27. Juli 2007 · #9
@ tantemausi: Stell dich doch einfach bei dir selbst ein, mach einen Arbeitsvertrag mit dir, schreib dir eine Gehaltsbescheinigung, geh zur Bank und werf das ganze Papier anschließend weg.
Das liefe wohl in Richtung Urkundenfälschung. Man kann keine Verträge mit sich selbst abschließen und sich auch nichts selbst einstellen. Das geht nur, wenn die geschäftlichen Tätigkeiten in Form einer eigenständigen juristischen Person - also z.B. einer GmbH - organisiert sind. Das ist wohl nicht der Fall.

@tantemausi
Die beiden aktuellsten Einkommenssteuerbescheide und ggf. noch aktuelle BWAs sollten als Einkommensnachweis für einen Selbständigen ausreichen.

Guido<br><br>Post geändert von: login37, am: 27/07/2007 15:29
527 Beiträge · seit 200627. Juli 2007 · #10
Das liefe wohl in Richtung Urkundenfälschung.
Was soll denn das mit Urkundenfälschung zu tun haben?

Hinweis bzgl Einkommensteuerbescheid ist zu unterstreichen!
Man kann keine Verträge mit sich selbst abschließen
Doch, das geht in gewissen Fällen.<br><br>Post geändert von: Hiluchs, am: 27/07/2007 15:43
Gast27. Juli 2007 · #11
Hallo Hiluchs
Was soll denn das mit Urkundenfälschung zu tun haben?
Ein Arbeitsvertrag ist eine Urkunde und es wurde hier der Tipp gegeben, einen gefälschten Arbeitsvertrag zu benutzen.
Doch, das geht in gewissen Fällen.
Kannst Du die in den Raum gestellten gewissen Fälle noch erläutern, damit ich nicht dumm sterbe?

Danke.

Guido
Themenstarter573 Beiträge · seit 200727. Juli 2007 · #12
@ login37:
Ich habe keinesfalls den Tipp gegeben, einen Arbeitsvertrag u schließe, sondern lediglich geschrieben: . . . mach einen Arbeitsvertrag mit dir . . .

Übrigens: Welchem Grad an Ernsthaftigkeit du meinem Beitrag beimisst, überlasse ich dir selbst.

Viele Grüße, Kanzler
571 Beiträge · seit 200628. Juli 2007 · #13
Hi Hilux,
Aus gutem Grunde ist die geschäftliche Rechtsberatung in Deutschland juristisch ausgebildeten Personen gesetzlich überlassen. Obgleich es sich hier nicht um geschäftliche Rehtsberatung handelt, stelle ich mir doch die Frage, welche juristische Qualifikation Ihr besitzt, um zu einem solchen Ergebnis zu kommen.
....
Wenn jetzt wahrscheinlich die Äußerung kommt, die Gerichte in Deutschland würden ja eh nur willkürlich handeln, so möchte ich schon im Vorhinein darauf antworten: Diese Ansicht kann nur von denjenigen vertreten werden, die die Gesetze nicht kennen und nicht sachgemäß auslegen können.
Aus gutem Grund habe ich mich nicht juristisch ausgedrückt: 1. weil ichs nicht kann, 2. weil ich die ganze (immer wiederkehrende) Diskussion gar nicht juristish sehe, 3. weil ich mitnichten dem deutschen Rechtswesen mißtraue, 4. weil ich nicht beraten will, sondern meine Ansicht dazu einwerfe.

Laß es mich mal so formulieren: Ich habe manchmal den Eindruck, der Begriff "Vertrauen" ist nicht mehr allzu gegenwärtig im Denken und Handeln. Und direkt dazu paßt auch die schon vielfach in den Miet-Threads erwähnte "Vollkaskomentalität". Wie soll bitteschön die Welt/Geschäftsbeziehungen unter z.B. Privaten, Handwerkern, Klein- und Mittelunternehmen funktionieren ohne Vertrauen? Nicht unbedingt in uns als Person und weil wir uns alle so lieb haben, sondern in den Durchschnitt der "Fälle"?
Wenn ein namibischer Kleinvermieter mit sagen wir mal 10 Fahrzeugen mir sagen wir mal 400.000 N$ Betriebsvermögen für 4 Wochen Bots mitgibt, dann muß er auch vertrauen: darauf, daß ich sorgsam damit ungehe. Er ist versichert, klar, er hat das in seinen Preis kalkuliert (wenns der Markt zuläßt), klar. Garantiert: bei 3 Totalschäden in einer Saison ist er in Not. Warum macht ers trotzdem Seine Erahrung sagt, das geht schon gut. Oder er kann nichts anderes, oder oder ... Er geht ein begrenztes Restrisiko ein, ohne Garantie auf irgendwas.
Ich meinerseits muß darauf vertrauen, daß mir nicht ein 10 cm - Kratzer als Lacktotalschaden berechnet wird. Das fällt mir leichter, wenn ich den Menschen persönlich kenne und vielleicht einschätzen kann (wie umgekehrt). Auch hier sagt mir meine Erfahrung: das wird schon gut gehen. Bin ich das erste Mal unterwegs, oder miete ich anonym über Vermittler, vertraue ich eben auf die von mir vorhin angesprochenen Mechanismen (Kulanz wegen Eigeninteressen etc.).

Mein Gott, diese Diskussionen haben doch keine juristische Basis, sondern sind eine Frage von Grundvertrauen (erwirbt man/frau im allgemeinen in der Kleinkindphase) und Mentalität.

Aber die ganze "Versicherungsschei....." mit LH Gold/AXA usw. läßt sich hier bekanntermaßen ohnehin nicht wirklich klären. Also fahr bitte beim nächsten Urlaub Deinen 4x4 in den Graben (am besten 4x: einmal mit Wild auf Teer, 1x ohne Wild auf Teer, 1x auf Sandpad D irgendwas, 1x im Revier im Kaokoveld (natürlich auf der Shell-Karte Kaokoveld eingezeichnet). Bin auf alle dazugehörigen straf- und versicherungsrechtlichen Diskussionen und Entscheidungen gespannt. Un dann sind wir für diesen Einzelfall endlich schlauer, es sei denn, es gibt anschließend eine gemeinsame Erklärung und Auslegung aller in Frage kommenden Versicherunsgunternehmen (nebst den diversen Retailern wie LH und MB)

ganz unjuristisch enifach mit Gruß
steinbeisser
2'346 Beiträge · seit 200628. Juli 2007 · #14
...um was ging es hier eigentlich noch? Was nützt einem ein Arbeitsvertrag - egal ob gefälscht oder nicht - wenn man in Namibia mit einem Totalschaden liegen bleibt und die eventuellen wirtschaftlichen Folgen so gering wie möglich halten möchte?

Mit nachdenklichen Grüßen
Armin
527 Beiträge · seit 200628. Juli 2007 · #15
Was soll denn das mit Urkundenfälschung zu tun haben?
Ein Arbeitsvertrag ist eine Urkunde und es wurde hier der Tipp gegeben, einen gefälschten Arbeitsvertrag zu benutzen.
Ein Arbeitsvertrag KANN tatsächlich eine Urkunde sein. Wird er jedoch, wie hier vorgeschlagen, von dem tatsächlichen Urkundenaussteller unterzeichnet, so kommt eine Urkundenfälschung nicht in Betracht. Es ist ein weitverbreiteter Irrglaube, dass eine schriftliche Lüge eine Urkundenfälschung ist.
Doch, das geht in gewissen Fällen.
Kannst Du die in den Raum gestellten gewissen Fälle noch erläutern, damit ich nicht dumm sterbe?
Dies ist dann möglich, wenn der Vertragsschließende auf der anderen Seite zugleich als Vertreter eines anderen handelt und ihm dieses gestattet ist (sog. Insichgeschäft).
Also fahr bitte beim nächsten Urlaub Deinen 4x4 in den Graben
Das ist bei meinen Fahrkünsten leider ausgeschlossen. Ich fahre seit Ausstellung meines Führerscheins unfallfrei und das wird aller Wahrscheinlichkeit auch so bleiben 😄 😛 !<br><br>Post geändert von: Hiluchs, am: 28/07/2007 20:01
Gast28. Juli 2007 · #16
Hallo Hiluchs,
Wird er jedoch, wie hier vorgeschlagen, von dem tatsächlichen Urkundenaussteller unterzeichnet, so kommt eine Urkundenfälschung nicht in Betracht.
Informiere Dich bitte über die juristische Definition einer Urkunde. Es geht hier um ein Schriftstück, mit dem Arbeitsvertrag/Gehaltsvereinbarung/Einkommen zum Zwecke der Erlangung einer Kreditkarte bewiesen werden soll. Das ist juristische eindeutig eine Urkunde und diese beweisende Urkunde wäre in dem Fall gefälscht.
Dies ist dann möglich, wenn der Vertragsschließende auf der anderen Seite zugleich als Vertreter eines anderen handelt und ihm dieses gestattet ist (sog. Insichgeschäft).
Genau diese Konstellation hatte ich doch schon in meinem ersten Posting beschrieben (Geschäftstätigkeit in Form einer GmbH). Ich verstehe nicht ganz, warum Du dann überhaupt erstmal das Gegenteil behauptest? Und auch in dieser Konstellation schließe ich juristisch kein Geschäft mit mir selbst ab. Das ist eben unmöglich. Das Geschäft wird zwischen 2 verschiedenen juristischen Personen geschlossen. Wenn ich als alleiniger Gesellschafter meiner GmbH mich selbst als Geschäftsführer "einstelle", dann kann ich zwar quasi sowohl für Arbeitnehmer und Arbeitgeber/Gesellschafter unterschreiben, aber ich schließe keinen Vertrag mit mir selbst ab, denn die GmbH ist eine eigenständige juristische Person.

Da das Thema hier furchtbar Off-Topic ist, meines Erachtens eindeutig geklärt ist und den Rest sicher nur nervt, war das dann auch mein letztes Posting dazu.

Guido
527 Beiträge · seit 200628. Juli 2007 · #17
Das ist juristische eindeutig eine Urkunde und diese beweisende Urkunde wäre in dem Fall gefälscht.
Wenn es sich um einen schriftlichen Arbeitsvertrag handelt, so ist dies, wie ich schon oben schrieb, tatsächlich eine Urkunde. Wird diese Urkunde aber von dem vermeintlichen "Arbeitgeber" selbst verfasst, der gleichzeitig angeblicher Arbeitnehmer sein will, so ist dies keine verfälschte Urkunde, sondern eine unwahre. Das Herstellen oder Gebrauchen einer unwahren Urkunde ("schriftliche Lüge") ist aber keine Urkundenfälschung.
Zur rudimentären Einführung in den Straftatbestand der Urkundenfälschung empfehle ich Dir Wikipedia:http://de.wikipedia.org/wiki/Urkundenf%C3%A4lschung
Wenn Du dazu noch weitere Fragen hast, so kannst Du mir gern eine PM schicken, denn hier ist das Thema - da stimme ich Dir zu - tatsächlich off topic.
aber ich schließe keinen Vertrag mit mir selbst ab, denn die GmbH ist eine eigenständige juristische Person.
Das ist korrekt!
Informiere Dich bitte über die juristische Definition einer Urkunde.
Ne, danke. Erstens habe ich heute meinen freien Tag und zweitens ist u.a. dieses Thema mein Beruf... 😉
982 Beiträge · seit 200630. Juli 2007 · #18
Mal zurück zum Thema: gibts eine Online-Adresse für diese Platinum Card von Sparda oder muss ich dafür tatsächlich in die nächste Bank von denen?
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33 Beiträge · seit 200730. Juli 2007 · #19
einfach googeln: Sparda München und dann gehts glaube ich online oder per Telefon.
Grüße
tantemausi
982 Beiträge · seit 200630. Juli 2007 · #20
danke für den Hinweis. Ich habe gerade bei ciao bei einer Bewertung der Karte gelesen, dass sich die Versicherungsbedingungen pro Spardabank unterscheiden. Also auf das Kleingedruckte achten!!
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