Hiluchs527 Beiträge · seit 200604. Juli 2007 · #22...von daher würde ich immer eine möglichst umfangreiche Supercover abschließen - und hoffen, dass toi, toi, toi nichts passiert (denn was an Kosten - trotz Versicherungen - auf einen im Fall der Fälle zukommt zeigen die verschiedenen,leidvollen Kommentare anderer Forumsmitglieder...
Hallo Moni,
dass eine Super-Cover Dir im Ernstfall gerade unter Umständen nichts bringt, zeigt ja der zum Thema Hertz hier veröffentlichte Beitrag, bei dem einfach grobe Fahrlässigkeit unterstellt wurde und daher die Versicherungsleistung verweigert wurde. Es bleibt aus meiner Sicht ein Risiko, sich auf uns fremde Versicherungssysteme einzulassen!
Mit der Lufthansacard fühle ich mich wirklich versicherungsmäßig bestmöglich abgesichert. Bei der namibischen Vollkasko wäre nicht nur mein Portmonaie leer, sondern darüberhinaus auch mein Puls bis zur Rückgabe des Wagens während der Reise stets unangenehm erhöht.
. In den Bedingungen steht ganz klar drin, dass die Versicherungen ausschließlich nur greift, wenn die Autoanmietung im "Business-Kontext" steht. Und Urlaub in Namibia ist schwerlich als geschäftliche Notwendigkeit zu deklarieren
Diese Klausel ist in der Tat mißverständlich, jedoch inzwischen bereits von der Lufthansa selbst schriftlich aufgeklärt:
http://www.namibia-forum.ch/index.php?option=com_joomlaboard&Itemid=26&func=view&id=16334&catid=9&limit=6&limitstart=0 (erstes Posting bitte komplett lesen!).
Viele Grüße!
CHchristine000772 Beiträge · seit 200704. Juli 2007 · #23hallo zusammen, gerade habe ich mit einem sachbearbeiter des versicherers der commerzbank gesprochen. von ihm wurde mir jetzt folgendes gesagt:
bei gold-card gibt es eine ergänzende haftpflichtversicherung, die bei nicht ausreichendem versicherungsschutz z.B. bei personenschäden eintritt. aber auch nur dann, wenn schon eine haftpflichtversicherung besteht - also wirklich nur ergänzend.
das gleiche gilt für die platinum-card, da gibt es zusätzlich noch eine reise-rücktrittskostenversicherung und eine gepäckversicherung, aber auch keine vollkasko für mietwagen.
(natürlich ohne gewähr für die kompetenz des sachbearbeiters)
nachdem wir uns jetzt bei unserem autovermieter die bedingungen für die supercover haben mailen lassen und sie für 160 n$ pro tag incl. reifen und glasbruch abdecken, werden wir wohl diese versicherung abschliessen.
ich wünsche einen schönen tag und grüsse herzlich christine
MSmschwirkGast04. Juli 2007 · #24Hallo Christine,
laß Dir auch den Mietvertrag mailen. Wie hier schon öfter beschrieben, ist bei den meisten Autovermietern Fahrlässigkeit nicht versichert. Fahrlässig heißt in der Regel schon, daß man überhaupt nicht versichert ist, wenn kein zweites Fahrzeug beteiligt war. (so z.B. im kleingedruckten von ASCO) Da gab es hier auch letzte Tage einen Thread, in dem jemand beschrieb, wie er sich nach einem Reifenplatzer überschlagen hat und nun mit dem vollen Schaden belastet wird. Ich glaube unter Mietwagen "Unfall"
Ich habe allerdings keine Ahnung, ob es irgendeine Möglichkeit gibt, dieses Risiko auszuschalten. Auf eine full cover, die nur den Selbstbehalt im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls mit anderen reduziert, würde ich jedenfalls verzichten. Ein Reifen kostet im schlimmsten Fall ca. 100,00 € (falls er ganz neu war, sonst wird die vorherige Fahrleistung abgezogen). Vollkasko heißt in Namibia leider nicht das, was es in Europa bedeutet.
Viele Grüsse
Martina
CHchristine000772 Beiträge · seit 200704. Juli 2007 · #25danke martina, werde ich auf jeden fall machen! gruß christine
Hiluchs527 Beiträge · seit 200604. Juli 2007 · #26hallo zusammen, gerade habe ich mit einem sachbearbeiter des versicherers der commerzbank gesprochen. von ihm wurde mir jetzt folgendes gesagt:
bei gold-card gibt es eine ergänzende haftpflichtversicherung, die bei nicht ausreichendem versicherungsschutz z.B. bei personenschäden eintritt. aber auch nur dann, wenn schon eine haftpflichtversicherung besteht - also wirklich nur ergänzend.
das gleiche gilt für die platinum-card, d
Hallo Christine,
ich hoffe Du unterliegst nicht einem Irrtum: Die von Deinem Commerzbank-Mitarbeiter beschriebene Gold-/Platinum-Card, ist nicht die
"Luhthansa Creditcard Gold", von der wir hier sprechen! Es handelt sich offenbar um eine völlig andere Karte mit völlig anderen Leistungen.
... Fahrlässig heißt in der Regel schon, daß man überhaupt nicht versichert ist, wenn kein zweites Fahrzeug beteiligt war...
Ich habe allerdings keine Ahnung, ob es irgendeine Möglichkeit gibt, dieses Risiko auszuschalten.
Die Möglichkeit gibt es: Lufthansa Creditcard Gold!
(Langsam werdet ihr denken, ich sei ein LH-Agent, der diese Karte unters VOlk bringen will. 😄 )
Hier einmal ein Auszug aus den Lufthansa-Vollkasko-Bedingungen:
§ 1 Gegenstand der Versicherung
Die Versicherung wird gewährt für den Verlust, die Beschädigung, die Kollision mit einem anderen
Gegenstand oder den Umsturz des Mietfahrzeuges...Die Beschädigung ist bei dieser Versicherung auch eine Beschädigung, die anderweitig, als durch Kollision verursacht wurde. (Z.B. Tourist mit Tropenhelm wird ohnmächtig und kippt mit Helm auf Motorhaube, welche dadurch eine Beule bekommt. B))
§ 5 Ausschlüsse
Die Versicherung erstreckt sich nicht:
1. auf vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden;Der Ausschluß grober Fahrlässigkeit ist eine Selbstverständlichkeit und in jeder, in Deutschland abgeschlossenen Versicherung üblich....4. für jeden Schadenfall am Mietfahrzeug, der aufgrund eines grob fehlerhaften Verhaltens im Verkehr
eintritt, von Fahren unter berauschender Mittel (...), AlkoholeinflussSollte machbar sein, das Bier erst nach der Fahrt zu trinken....9. auf Beschädigung oder Zerstörung der Bereifung, es sei denn, wenn diese durch ein Ereignis erfolgt,
das gleichzeitig auch andere versicherungspflichtige Schäden an dem Fahrzeug verursacht hat;Reine Reifenplatzer z.B. aufgrund zu großer Abnutzung der Reifen oder spitzer Stein sind, wie bei allen allgemeinen Vollkaskoversicherungen in Nam auch hier nicht abgedeckt. Hingegen sind sonstige Fahrzeugschäden, die aufgrund eines durch geplatzten Reifen verursachten Folgeschadens versichert (z.B. Auto kommt nach Reifenplatzer bei 80 km/h von der Straße ab und wird dabei beschädigt).§ 8 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf diese Versicherung findet – auch bei einem Wohnsitz eines der Versicherten im Ausland – ausschließlich
das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.Das ist Eure größte Sicherheit! 😉<br><br>Post geändert von: Hiluchs, am: 04/07/2007 11:21
Axel1'130 Beiträge · seit 200604. Juli 2007 · #27Was m.E. hier völlig unbeachtet bleibt, ist der Umstand, dass die / eineVersicherung grundsätzlich nicht bereit ist zu zahlen. Das gilt für jede, egal ob Kranken, Sach oder sonstige.
Also wird erstmal versucht, einen Grund fürs Nichtzahlen zu finden. Das ist aus der Sicht der Unternehmen auch legitim.
Was würde z.B. der VersNehmer auf folgende Fragen antworten
Welcher Geschäftstätigkeit gingen Sie in NAM mit einem Camper nach,
wie schnell waren Sie unterwegs, wie war der Zustand der reifen bei Übernahme usw.
Sehr schnell ist dann der abgeschlossene Vertrag nichtig, egal was ein Mitarbeiter vorher gesagt hat.
Kein Unternehmen wird dem Verleiher eine Kostenübernahme ohne detaillierte Aufstellung des Vorfalls und eingehender Prüfung garantieren.
Wie wird dann der Verleiher reagieren, wenn er weiß, dass der Kunde in den nächsten Tagen/ Stunden abreist, diese Abwicklung aber Monate dauert..
Der Selbstbehalt in irgendeiner Höhe wird dann sehr schnell auf die tatsächlichen oder vorgegebenen Kosten steigen (laut AGB Vermieter), dass kann bei einem Schaden schnell mal 20-30´€ sein (4x4 Bj 2005 incl. Campausrüstung), diese werden dann als Kaution oder Einbehalt vor Verlassen des Landes fällig. Was will der VN dagegen tun, wenn der Vermieter diese Pässe einebehalten läßt, um zu seinem Recht zu kommen (sh. Hinweise Deutsche Botschaft WDH)
Versicherer zahlen grundsätzlich an den VN, nur in Ausnahmefällen direkt an den Vermieter( in der BRD auf Grund abgeschlossener Verträge). Ob dann der Versicherer in der BRD den vom VN angegebenen Betrag zahlt, ist evtl einzuklagen, das natürlich dann nach deutschem Recht 😈
Ich halte deshalb eine Rechtschutzvers. mit dem Inhalt der o.a. Punkte für viel wichtiger.
Wobei ich pers. mir grundsätzlich die Kosten für alle Vers. spare, weil ich so fahre, als ob es mein eigenes Auto ist, weil ich heil an- und zurückkommen will, weil ich das Auto bei Übernahme und vor jeder Fahrt sorgfältig überprüfe und dann das eingesparte Geld bei evtl Reps. der Scheibe oder der Reifen einsetze und bisher damit immer günstiger weg kam, als bei Abschluß einer m.E im Endeffekt unsinnigen Versicherung. Das mag bei Fahrten in den belebten Teilen SA´s oder BOT´s mit den vielen Möglichkeiten eines nachweisbaren Treffers durch nicht/unterversicherte Zeitgenossen anders sein,im dicht bevölkerten NAM 😄 sehe ich das eher nicht.
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"
GUGuido.Gast12. Juli 2007 · #28Hallo Hiluchs,
Der Ausschluß grober Fahrlässigkeit ist eine Selbstverständlichkeit und in jeder, in Deutschland abgeschlossenen Versicherung üblich.
Das ist definitiv nicht richtig. Immer mehr Vollkaskoversichungen bieten den "Verzicht auf Einwand wegen grober Fahrlässigkeit" an - wie es im Juristendeutsch heißt. Ich achte da bei Abschluss immer drauf, weil z.B. die Winterreifenproblematik darunter fallen kann.
§ 8 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf diese Versicherung findet – auch bei einem Wohnsitz eines der Versicherten im Ausland – ausschließlich
das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Das sehe ich auch als einen ganz wesentlichen Pluspunkt an. Auch ein eventueller Rechtsstreit nach deutschem Recht in Deutschland ist mit großen Unsicherheiten behaftet. Ganz sicher aber weniger, als ein Rechtsstreit in Namibia.
Guido