Lodge beschädigt Gepäck (Kameras) beim Transport

9 Antworten · 1'631 Aufrufe · gestartet 25. März 2025 von kOa_Master
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Themenstarter391 Beiträge · seit 201525. März 2025 · #1
Hiho,

Leider ist meiner Familie beim Reisen in Namibia folgendes passiert:
In der Dolomite-Lodge wird das Reisegepäck vom Parking zu den Unterkünften mittels Golf-Karts und zurück transportiert.
Beim Gepäcktransport hat ein Mitarbeiter die Kamera-Tasche resp. der Kamera-Koffer anscheinend unsauber gesichert, er ist vom Fahrzeug runtergefallen und er ist mit dem Fahrzeug dummerweise auch noch komplett drüber gefahren (!) 🙄 🙁

Dabei entstand Komplettschaden von 2 Kamera-Bodys, 4 Objektiven und Zubehör. Schadenssumme im niedrigen fünfstelligen Bereich. Ob die Bilder gerettet werden können/konnten ist noch nicht klar.

In der Schweiz und vermutlich auch Deutschland wäre die Sache klar: Es zahlt die Haftpflichtversicherung der Lodge, zu diskutieren gäbe höchstens der Wert (Neuwert/Zeitwert/Wiederbeschaffungswert).

Da ich nicht vor Ort bin und nur den Schaden mitbekommen/gesehen habe, kann/konnte ich leider selbst nicht tätig werden. Meine Empfehlung wäre:
- Report des Sachverhalts vor Ort schriftlich erhalten, am besten signiert/unterzeichnet von z.B. dem General Manager
- Schadensformulare/Versicherungsangaben direkt vor Ort anfragen und schriftlich deponieren
- Auf keinen Fall irgendwelche Verzichtserklärungen oder sonstige Dokumente unterzeichnen
- Auf keinen Fall sich via irgendwelche "No Liability-Disclaimer" abwimmeln lassen.

Wie ist das jedoch konkret in Namibia resp. in einer Lodge (und dazu keine private, sondern eine staatliche)? Hat jemand Tipps, Erfahrungswerte wie man hier den Schaden geltend machen kann und an sein Geld kommt?

Besten Dank euch!

(Tipps wie "nie die Kamera-Tasche jemand anderem in die Hand geben", "immer selber transportieren", "Kamer-Versicherung separat abschliessen" sind nett gemeint, aber brauchen nicht erwähnt zu werden - es geht nur um das Handling nach einem solchen Vorkommnis)
572 Beiträge · seit 201327. März 2025 · #2
kOa_Master schrieb:
(Tipps wie "nie die Kamera-Tasche jemand anderem in die Hand geben", "immer selber transportieren", "Kamer-Versicherung separat abschliessen" sind nett gemeint, aber brauchen nicht erwähnt zu werden - es geht nur um das Handling nach einem solchen Vorkommnis)
...vielleicht solltest Du den Satz in der Klammer wieder löschen, dann kommen sicherlich viele Antworten!

Das ganze sehe ich schon etwas problematisch, das von Europa aus durchzusetzen könnte anstrengend werden. Wie Du schon geschrieben hast ist das wichtigste eine ausreichende Dokumentation, Fotos etc. Wenn sich die Lodge da irgendwie quer stellt, würde ich sofort die Polizei hinzuziehen, wenn auch nur zum Zweck der weiteren Dokumentation.
Inwieweit da irgendwelche Versicherungen der Lodge oder am Ende des armen Angestellten greifen... who knows...

LG Marcus
395 Beiträge · seit 200727. März 2025 · #3
Ich habe dir eine PN geschrieben
33,1k Beiträge · seit 200627. März 2025 · #4
Wie ist das jedoch konkret in Namibia resp. in einer Lodge (und dazu keine private, sondern eine staatliche)? Hat jemand Tipps, Erfahrungswerte wie man hier den Schaden geltend machen kann und an sein Geld kommt?
Theoretisch: NWR kontaktieren und fragen wie sie gedenken den Schaden zu begleichen und gleichzeitig zeitnah Anzeige bei der zuständigen Polizei erstatten.
Praktisch: sehe ich da wenig Chancen nun aus der Ferne etwas zu erreichen. Ihr könnten ein paar hundert Euro investieren und einen namibischen Anwalt bemühen.

Viele Grüße
Christian
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395 Beiträge · seit 200727. März 2025 · #5
Ich habe es so verstanden, dass die Familie noch vor Ort ist und nur er aus der Ferne den Schaden geschildert bekam.
897 Beiträge · seit 201727. März 2025 · #6
Nur als Hinweis: Wir haben in unserer Privathaftpflicht den Fall eingeschlossen, wenn der Schädiger keine Versicherung hat bzw von ihm nichts zu holen ist. Ich weiß nicht, ob es das in der Schweiz auch gibt.
Liebe Grüße Makra
Themenstarter391 Beiträge · seit 201527. März 2025 · #7
Danke für eure Inputs.

Es ist effektiv so, dass die Familie aktuell noch vor Ort ist (allerdings nicht mehr im Dolomite Camp) und mangels gescheitem Internet und weil ich ein bisschen mehr Erfahrung habe mich informiert hat.
Den Hinweis bzgl. Anzeige bei der Polizei erstatten gebe ich gerne weiter, das sollte spätestens in Windhoek kein Problem sein.

Je nach Entwicklung werden wir auch gerne jemanden in Namibia beauftragen um versuchen an Geld zu kommen, denn die Schadenssumme ist beträchtlich und ich weiss, dass zumindest meine Privathaftpflichtversicherung gewisse Kosten für die Geltendmachung der Ansprüche übernimmt.
Danke an dieser Stelle auch an waldfee für die PN.

@Makra: Guter Hinweis, das prüfen wir gerne auch noch - vermutlich dann aber erst nach den Ferien.

@Christian (oder andere): Es stellten sich vor allem zwei Fragen, die bei uns nicht ganz so klar waren und die evtl. hier besser beantwortet werden könnten:
a) Müssen Lodges in Namibia versichert sein resp. ihre Mitarbeitenden entsprechend versichern?
b) Sehr oft muss man alle möglichen Sachen unterschreiben und die Unterkünfte weisen jegliche Haftung von sich - ich gehe aber nicht davon aus, dass diese Papiere eine solche Haftung wie in diesem Fall (=Beschädigung von Eigentum von Dritten) überhaupt ausschliessen könnten, unabhängig davon, was man unterschreibt. Mir wäre auch nicht bekannt, dass sowas drin stehen würde (ohne jetzt genau ein Beispiel von NWR zu haben).

Wie gesagt - danke an alle für die ernstgemeinte Hilfe, ich weiss das sehr zu schätzen!
41 Beiträge · seit 201629. März 2025 · #8
Einschalten der Polizei ist insofern müßig, als dass es sich um keinen strafrechtlich relevanten Vorfall handelt, sondern im Falle einfacher Fahrlässigkeit eine allein zivilrechtliche Angelegenheit ist.
33,1k Beiträge · seit 200629. März 2025 · #9
Einschalten der Polizei ist insofern müßig, als dass es sich um keinen strafrechtlich relevanten Vorfall handelt, sondern im Falle einfacher Fahrlässigkeit eine allein zivilrechtliche Angelegenheit ist.
das ist ganz egal. Keine Versicherung in Namibia wird ohne Case Number der Polizei zahlen. Darum geht es.

Viele Grüße
Christian
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Themenstarter391 Beiträge · seit 201529. März 2025 · #10
Ja, das kenne ich eigener Erfahrung in Südafrika, so eine Case Number hilft auch bei der eigenen Versicherung, falls es zur Diskussion kommen würde.

Übrigens bin ich positiv überrascht: Die Lodge hat auf unseren Wunsch bereits eine offizielle schriftliche und unterzeichnete Bestätigung des Tatvorhergangs und der Beschädigung des Kamera-Materials zugestellt. Ich gehe entsprechend davon aus, dass die Chancen gut stehen, dass wir effektiv eine Entschädigung erhalten werden.

(Selbstverständlich ist die schriftliche Bestätigung noch kein Zugeständnis etwas zu übernehmen, aber immerhin wird zugegeben, dass die Beschädigung durch das Lodge-Personal entstanden ist und ohne Mitwirkung/Beteiligung von den Gästen)