Hallo Zusammen, gibt es jemanden der bereits Erfahrung hat bei der Einreise mit einem minderjährigen Jugendlichen (dann 17) und Alleinerziehend ist und vor allem mit alleinigem Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Ich habe bei der Scheidung vor über 10 Jahren im Scheidungsbeschluss das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen. Rein rechtlich (Deutsches Recht) kann der Vater also weder einer Reise zustimmen noch diese Versagen. Ich würde im Zweifel aber auch bestimmt eine Einwilligung in Englisch von ihm erhalten können. Die Frage ist jetzt nur, muss diese bzw. der Scheidungsbeschluss eine Beglaubigte Übersetzung sein oder reicht das einfach mitführen von beidem? Die Internationale Geburtsurkunde habe ich bereit beim Standesamt angefordert. Ich gehe davon aus, dass diese dann als Original zählt und nicht noch zusätzlich beglaubigt werden muss oder?
Das Namibische Konsulat ist leider nur bedingt hilfreich, die verweisen immer wieder auf die Einreisebestimmung aber daraus geht das mit der Beglaubigung leider nicht hervor.
Also, Leute mit entsprechenden Erfahrungen lasst mich gerne teilhaben 🙂.
LG
Tanja
Ich habe bei der Scheidung vor über 10 Jahren im Scheidungsbeschluss das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen. Rein rechtlich (Deutsches Recht) kann der Vater also weder einer Reise zustimmen noch diese Versagen. Ich würde im Zweifel aber auch bestimmt eine Einwilligung in Englisch von ihm erhalten können. Die Frage ist jetzt nur, muss diese bzw. der Scheidungsbeschluss eine Beglaubigte Übersetzung sein oder reicht das einfach mitführen von beidem? Die Internationale Geburtsurkunde habe ich bereit beim Standesamt angefordert. Ich gehe davon aus, dass diese dann als Original zählt und nicht noch zusätzlich beglaubigt werden muss oder?
Das Namibische Konsulat ist leider nur bedingt hilfreich, die verweisen immer wieder auf die Einreisebestimmung aber daraus geht das mit der Beglaubigung leider nicht hervor.
Also, Leute mit entsprechenden Erfahrungen lasst mich gerne teilhaben 🙂.
LG
Tanja