Vorstoß aus Regierung: Gutscheine statt Erstattung

316 Antworten · 40,1k Aufrufe · gestartet 26. März 2020 von mika1606
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Themenstarter663 Beiträge · seit 201626. März 2020 · #1
War zu erwarten...und macht sicherlich auch Sinn

Link

"Abgesagte Flüge: Vorstoß aus Regierung: Gutscheine statt Erstattung
26. März 2020, 5:35 Uhr Quelle: dpa

Berlin (dpa) - Bei stornierten Flügen und Pauschalreisen sollen Konsumenten nach Vorschlägen aus der Bundesregierung künftig Gutscheine erhalten anstelle von Erstattungen.

Damit könnten Fluggesellschaften und Reiseveranstalter in der Corona-Krise finanziell entlastet und vor Liquiditätsengpässen bewahrt werden, argumentierten Regierungsvertreter im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur.

Er mache sich um die Veranstalter große Sorgen, sagte der Wirtschafts-Staatssekretär und Tourismusbeauftragte der Bundesregierung, Thomas Bareiß (CDU). In den kommenden Wochen würden enorme Rückerstattungen für ausgefallene Reisen fällig. Der Branchenverband DRV gehe von 4,8 Milliarden Euro bis Ende April aus. «Auch kerngesunde Unternehmen halten das nicht länger aus. In der Tat könnte eine Gutscheinlösung hier Liquidität sichern.» Es sei aber wichtig, dass der Kunde sicher bleibe, dass sein Geld nicht verloren geht. Dies müsse auf eine ordentliche Grundlage gestellt werden, sagte Bareiß.

DRV-Präsident Norbert Fiebig hatte für den Fall von Reisegutschriften eine staatliche Garantie für die Kunden vorgeschlagen. Das geltende Reiserecht sehe diese Lösung bislang nicht vor. «Wenn die Bundesregierung die Reisewirtschaft in ihrer bestehenden Form erhalten will, brauchen wir Lösungen, die auf die Branche zugeschnitten sind», sagte Fiebig. Die Aufwendungen für Stornierungen von Reisen wegen der weltweiten Reisewarnung müssten mit einer «schnellen und unbürokratischen Beihilfe» ausgeglichen werden.

Auch die Luftverkehrsbranche brauche Entlastungen, damit ihre Liquidität sichergestellt bleibe, sagte der Regierungs-Koordinator für Luft- und Raumfahrt, Thomas Jarzombek (CDU). «Die Airlines sollten die Möglichkeit bekommen, Gutscheine für Kunden auszustellen - diese könnten sie dann einlösen, wenn der Flugbetrieb wieder hochgefahren wird oder später auch auszahlen lassen. Dies würde die Airlines und am Ende die Steuerzahler finanziell deutlich entlasten.»

Lufthansa und andere Gesellschaften versuchen derzeit, ihre Kunden von konkreten Erstattungsanträgen für stornierte Flüge abzuhalten. Sie gewähren aktuell lange Fristen, um die bereits bezahlten Tickets auf andere Flüge im Laufe des Jahres umzubuchen. Lufthansa bietet dafür sogar einen Bonus von 50 Euro an. In den professionellen Buchungssystemen etwa für Reisebüros hat der Konzern die automatisierte Erstattung einseitig gestoppt.

Zur geplanten Erhöhung der Ticketsteuer am 1. April sagte Jarzombek, diese sei von der Branche nicht als vorrangiges Problem beschrieben worden. «Derzeit wird kaum Luftverkehrssteuer gezahlt, weil sie sich nach der Anzahl der tatsächlichen Passagiere richtet. Andere Abgaben belasten die Branche derzeit mehr.» Es sei aber wichtig, Gebührensprünge beim Wiederhochfahren des Betriebs zu vermeiden, etwa bei den Gebühren für die Flugsicherung.

Insgesamt leidet der Luftverkehr wie wohl keine zweite Branche unter den Folgen der Corona-Pandemie. Der Verkehr ist weltweit drastisch zurückgegangen, in Europa ist im Vergleich zum Vorjahr nicht einmal mehr jeder vierte Flieger unterwegs. Den Airlines droht im laufenden Jahr nach Schätzungen ihres Weltverbandes IATA ein Umsatzrückgang von bis zu 252 Milliarden US-Dollar (233 Mrd Euro), was einem Anteil von 44 Prozent der Erlöse aus 2019 entsprechen würde.

Die Reisewarnung der Bundesregierung wegen der Corona-Krise gilt vorerst bis Ende April und betrifft damit auch die Osterferien. Auch die Reisebüros benötigten dringend Unterstützung, mahnte DRV-Präsident Fiebig. Diese müssten bereits erhaltenen Provisionen an die Veranstalter zurückführen. «Das werden auch viele Reisebüros nicht stemmen können», warnte Fiebig"
.

Interessant wird die Frage der Absicherung. Das muss vernünftig gelöst werden!

Gruss
Gerhard
Namibia 1998/2002/2005/12-2020 & 05+06/2021 Namibia/Botswana/Vic-Falls 1987/1995/2017 Namibia 1980 (u. a. 2 Monate auf einer Rinderfarm nördl. Okahandja)
zuletzt bearbeitet 26. März 2020
2'391 Beiträge · seit 201626. März 2020 · #2
Hallo Gerhard, Gutscheine wären für mich persönlich ok, aber bisher bot z.B. LH eine kostenlose Umbuchung an. Aber nur für Flüge in diesem Jahr. Mit einem schulpflichtigen Kind hilft mir das wenig. Wir können nur in den Sommerferien. Ganz davon abgesehen, dass ich im späteren Jahr nicht mehr soviel Urlaub habe.
Den Sommerurlaub habe ich ja schon in der Firma genehmigt bekommen und muss ihn jetzt auch nehmen

Viele Grüße
Sasa
Die Freiheit des Einzelnen endet da, wo seine Faust die Nase eines anderen trifft. 3 Generationen zum ersten Mal auf Pad, Namibia 2016: http://www.namibia-forum.ch/forum/10-reiseberichte/291659-3-generationen-auf-grosser-namibia-erstlingstour.html
zuletzt bearbeitet 26. März 2020
1'115 Beiträge · seit 201026. März 2020 · #3
Hallo Sasa,
Nach meinem Verständnis kannst Du für jeden LH Flug bis Ende Jahr einen Gutschein erhalten. Und zwar schon jetzt, obwohl noch nicht klar ist ob LH an Deinem Datum nun fliegt oder nicht. Hier der Text von der LH Mitteilung, die ich erhalten habe:

Flexible Umbuchungsbedingungen
In dieser unsicheren Zeit wollen wir Ihnen als Kunde entgegenkommen, indem wir unsere
Umbuchungsbedingungen weiter flexibilisieren und erweitern. So kann jeder Gast eines stornierten
oder auch noch gültigen Fluges sein Ticket behalten ohne sich direkt auf ein Datum für einen neuen
Flug festlegen zu müssen. Der Ticketwert bleibt dabei erhalten und wir bieten Ihnen zudem einen
Discount von 50 Euro auf jede Umbuchung an. Sie können auch auf eine andere Destination
umbuchen. Die Regelung gilt für Tickets, die bis einschließlich 31. März 2020 gebucht wurden und ein
bestätigtes Reisedatum bis einschließlich 31. Dezember 2020 haben.
Bei Umbuchungen können Sie aktuell auch nach dem Verstreichen Ihres geplanten Flugdatums eine
Umbuchung über den Lufthansa Group Kundenservice oder ein Reisebüro durchführen. Es ist dabei
nicht notwendig, dass Sie vor dem originären Flugdatum den Kundenservice oder das Reisebüro
kontaktieren. Bitte beachten Sie jedoch, dass für Eurowings andere Richtlinien gelten. Weitere
Informationen finden Sie jederzeit auf unseren Airline-Webseiten.


Gruss Rajang
2'391 Beiträge · seit 201626. März 2020 · #4
Hallo Radjan, Namibia-Flüge sind ja Eurowings auch wenn über LH gebucht. Das ist für mich noch etwas undurchsichtig.
Ich warte erstmal ab, ist ja noch etwas Zeit.
Ich habe übrigens keine Mail erhalten

Viele Grüße
Sasa
Die Freiheit des Einzelnen endet da, wo seine Faust die Nase eines anderen trifft. 3 Generationen zum ersten Mal auf Pad, Namibia 2016: http://www.namibia-forum.ch/forum/10-reiseberichte/291659-3-generationen-auf-grosser-namibia-erstlingstour.html
33,1k Beiträge · seit 200626. März 2020 · #5
Namibia-Flüge sind ja Eurowings auch wenn über LH gebucht.
operated by Sun Express powered by Eurowings. Die Abwicklung läuft aber (wenn Du mit Zubringerflug und d. h. direkt über die LH-Website gebucht hast) über LH.

Viele Grüße
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
522 Beiträge · seit 201726. März 2020 · #6
Hi Mika

Sorry, das sehe ich nicht so.

Viele, ich würde sagen ein Großteil hier, buchen ihre Namibia Flüge Monate im voraus und bezahlen diese auch vollständig, sofern nicht über ein Reisebüro pauschal mit An- und Restzahlung gebucht. Die Fluggesellschaft hat also das Geld bereits in der Box.

Was nützt mir oder anderen ein Gutschein der bis zum 31.12.2020 gültig ist, wenn wie z.B. Sasa schreibt im "Herbst" nicht mehr genügend Urlaub vorhanden ist, sie auf die Schulferien angewiesen ist und den genehmigten Sommerurlaub nehmen muss?

Was mich vor allem stört ist die mangelnde Kommunikation der Fluggesellschaften, die verschachtelten Sätze und dass zunächst von Erstattung die Rede war und es nun um Gutscheine geht.

Natürlich möchten diese das Geld zusammenhalten, um über die Krise zu kommen, aber es ist "mein" Geld das ich für eine Leistung bezahlt habe, die mir nun nicht mehr geboten wird.

Ich vergleiche (hinkend) das mal mit Handwerkern. Bezahlt man diese im voraus (Ausnahmen gibt es)?

Grüße
Gila
zuletzt bearbeitet 26. März 2020
522 Beiträge · seit 201726. März 2020 · #7
travelNAMIBIA schrieb:
Namibia-Flüge sind ja Eurowings auch wenn über LH gebucht.
operated by Sun Express powered by Eurowings. Die Abwicklung läuft aber (wenn Du mit Zubringerflug und d. h. direkt über die LH-Website gebucht hast) über LH.

Viele Grüße
Christian
Frage:
Operated by Sunexpress in einer Eurowings Maschine mit Sunexpress Personal?

Extrem durchsichtig das Ganze.
1'115 Beiträge · seit 201026. März 2020 · #8
Hallo Gila,
Nach meinem Verständnis ist der Gutschein nicht bis Ende Jahr gültig, sondern es betrifft Flüge bis Ende Jahr.
Wie lange der Gutschein gültig ist, geht aus dem Schreiben n.m.A. nicht hervor. Gutschein heisst übrigens nicht das Anrecht auf einen neuen Flug, sondern der Betrag des Gutscheins wird angerechnet - der neue Flug kann teurer sein. Was passiert, wenn er tiefer wäre als der Gutschein ist nicht erklärt

Gruss Rajang
522 Beiträge · seit 201726. März 2020 · #9
Rajang schrieb:Hallo Gila,
Nach meinem Verständnis ist der Gutschein nicht bis Ende Jahr gültig, sondern es betrifft Flüge bis Ende Jahr.
Wie lange der Gutschein gültig ist, geht aus dem Schreiben n.m.A. nicht hervor. Gutschein heisst übrigens nicht das Anrecht auf einen neuen Flug, sondern der Betrag des Gutscheins wird angerechnet - der neue Flug kann teurer sein. Was passiert, wenn er tiefer wäre als der Gutschein ist nicht erklärt

Gruss Rajang
Danke für die Erläuterungen.
Das ist genau das Thema, dass die verschachtelten Sätze auf den Seiten der Fluggesellschaften nur schwer zu verstehen sind und geändert wurden.

Wir werden sehen wie es läuft.
272 Beiträge · seit 201926. März 2020 · #10
Hallo Gila,

ich gebe dir ja recht, dass es im "dein" Geld ist, wenn du einen einen Flug angezahlt hast und du ihn noch nicht wahrgenommen hast.
Nur legt die Airline das Geld ja nicht auf die Bank, bis du fliegst, sondern verwendet es für ihren normalen Geschäftsbetrieb, finanziert damit u.a. den Treibstoff und die Flugzeuge, die notwendig sind, damit du überhaupt fliegen kannst.
Ich gehe davon aus, dass in der Bilanz jeder Fluggesellschaft die An- und Vorauszahlungen auf zukünftige Flüge höher sind als die Liquidität, d.h. die verfügbaren Barmittel.
Finden die Flüge oder die Reisen nicht statt, so müssen die Vorauszahlungen im Prinzip zurückerstattet werden. Aber wenn alle Passagier ihr Geld zurückverlangen, dann ist jede Fluggesellschaft pleite, und du bekommst erst einmal gar nichts! Dann werden die Vermögenswerte veräußert und nach vielen Jahren bekommst du - vielleicht - einen geringen Bruchteil des Flugpreises zurück.
Das Gutscheinsystem mag am Rande der Legalität sein. Es ist angesichts der derzeitigen Reisebeschränkungen aber die einzige praktische Möglichkeit, die die Fluggesellschaften überleben lässt. Sie lässt dir die größte Chance, dass du zu einem späteren Zeitpunkt ohne Mehraufwand vielleicht doch noch fliegen kannst. Die Pandemie trifft uns leider alle und kostet unser aller Geld!
1'095 Beiträge · seit 200926. März 2020 · #11
Das Thema ist der Hammer:

Bei YouTube ansehen ↗



Petition:
https://www.openpetition.de/petition/online/rettung-der-tourismusindustrie-waehrend-der-corona-pandemie

Problematik kurz erklärt:
Der dt. Reiseveranstalter bucht die Reisen und bezahlt die Partner und die Fluggesellschaft. Nun storniert der Kunde seine Pauschalreise. Die Fluggesellschaft erstattet dem Reiseveranstalter nicht die Flüge, der Partner nicht seinen Anteil. Der Reiseveranstalter muss aber dem Kunden die gesamten Reisekosten erstatten., da das Pauschalreiserecht nicht ausgesetzt wird.

Das tötet jedes gesunde Unternehmen innerhalb von wenigen Wochen in der aktuellen Phase.
Lt. einer guten Freundin die davon betroffen ist und ein Spezialreisebüro mit 25 Angestellten betreibt, haben sämtliche Nachbarländer das Pauschalreiserecht ausgesetzt und verpflichten die Kunden Umbuchungen und/oder Gutscheine zu akzeptieren.

Schlimm 🙁
zuletzt bearbeitet 26. März 2020
Themenstarter663 Beiträge · seit 201626. März 2020 · #12
Hallo Gila,
Gila.Bend schrieb:Hi Mika
Sorry, das sehe ich nicht so.
Viele, ich würde sagen ein Großteil hier, buchen ihre Namibia Flüge Monate im voraus und bezahlen diese auch vollständig, sofern nicht über ein Reisebüro pauschal mit An- und Restzahlung gebucht. Die Fluggesellschaft hat also das Geld bereits in der Box.
Grüße Gila
Natürlich kannst Du das anders sehen denn das was ich eingestellt habe dient in erste Linie der Information über politische Überlegungen. 😉

Wenn man es denn in Ruhe liest wird man erkennen es soll nicht zur bei Pauschalreisen Anwendung finden sondern auch

Zitat:
"Auch die Luftverkehrsbranche brauche Entlastungen, damit ihre Liquidität sichergestellt bleibe, sagte der Regierungs-Koordinator für Luft- und Raumfahrt, Thomas Jarzombek (CDU). «Die Airlines sollten die Möglichkeit bekommen, Gutscheine für Kunden auszustellen - diese könnten sie dann einlösen, wenn der Flugbetrieb wieder hochgefahren wird oder später auch auszahlen lassen. Dies würde die Airlines und am Ende die Steuerzahler finanziell deutlich entlasten.»

Lufthansa und andere Gesellschaften versuchen derzeit, ihre Kunden von konkreten Erstattungsanträgen für stornierte Flüge abzuhalten. Sie gewähren aktuell lange Fristen, um die bereits bezahlten Tickets auf andere Flüge im Laufe des Jahres umzubuchen. Lufthansa bietet dafür sogar einen Bonus von 50 Euro an. In den professionellen Buchungssystemen etwa für Reisebüros hat der Konzern die automatisierte Erstattung einseitig gestoppt."


Seit letzten Montag hat die LH ja offiziell bestätigt dass es aktuell keine Gutschriften mehr geben wird.
Logi hatte dazu den entsprechenden Link hier im Forum eingestellt.

Gesunde Grüsse
Gerhard
Namibia 1998/2002/2005/12-2020 & 05+06/2021 Namibia/Botswana/Vic-Falls 1987/1995/2017 Namibia 1980 (u. a. 2 Monate auf einer Rinderfarm nördl. Okahandja)
zuletzt bearbeitet 26. März 2020
522 Beiträge · seit 201727. März 2020 · #13
Hi Mika

"Natürlich kannst Du das anders sehen denn das was ich eingestellt habe dient in erste Linie der Information über politische Überlegungen."

Die politischen Äusserungen, Überlegungen und Diskussionen verfolge ich sehr genau, da es sich bei unseren "Frühjahrsflügen" um einen fünfstellingen Betrag (F/C Tickets mit LH/SA) handelt und LH mir letzte Woche versichert hatte, dass dieser Betrag bereits zurücküberwiesen wurde. Bislang ist noch keine Gutschrift erfolgt.
(Die Flüge waren seitens der Airlines storniert worden.)
zuletzt bearbeitet 27. März 2020
Themenstarter663 Beiträge · seit 201627. März 2020 · #14
Guten Morgen Gila,

Drücke die Daumen dass die Zusage seitens LH funktioniert. Wäre dann nett wenn Du hier kurz ein Feedback einstellen könntest.

Uns geht es sehr ähnlich. Da unser Flug "erst" am 30.04. geht steht der auf der LH-Seite noch so als wenn es keine Coronakrise gibt. 😎

Aber das wird sich dann ja wohl 72 Std vor Abflug ändern. 😛

Gesunde Grüsse
Gerhard
Namibia 1998/2002/2005/12-2020 & 05+06/2021 Namibia/Botswana/Vic-Falls 1987/1995/2017 Namibia 1980 (u. a. 2 Monate auf einer Rinderfarm nördl. Okahandja)
zuletzt bearbeitet 27. März 2020
1'933 Beiträge · seit 200927. März 2020 · #15
mika1606 schrieb:War zu erwarten...und macht sicherlich auch Sinn
Link
"Abgesagte Flüge: Vorstoß aus Regierung: Gutscheine statt Erstattung
26. März 2020, 5:35 Uhr Quelle: dpa
Gila.Bend schrieb:Hi Mika
Sorry, das sehe ich nicht so.
...
Natürlich möchten diese das Geld zusammenhalten, um über die Krise zu kommen, aber es ist "mein" Geld das ich für eine Leistung bezahlt habe, die mir nun nicht mehr geboten wird.
Das sehe ich wie Gila.Bend.

Der Reiseverband appelliert die Reisen nur zu verschieben und Gutscheine zu akzeptieren, um Insolvenzen und Kündigungen zu vermeiden.
Aber auch der Kunde hat ein berechtigtes Interesse daran sein Geld zurückzubekommen. Vielleicht treten bei einem persönlich auch Insolvenzen oder Kündigungen an.
So was kann doch nicht auf dem Rücken der Kunden ausgetragen werden.
Außerdem hat der Staat doch Hilfe für Unternehmen zugesagt. Warum sollten wir als Kunden jetzt dafür aufkommen und das Risiko übernehmen?
Auch lt. deutschem Reiserecht hat der Verbraucher Anspruch auf vollständige Rückerstattung des Reise- oder Ticketpreises innerhalb von 2 Wochen.

Gutscheine muss man nicht akzeptieren! Außerdem riskiert man, wie schon in diesem thraed geschrieben, dass man den Gutschein evtl. nie einlösen kann, wenn z.B. das Unternehmen in die Insolvenz geht. Und wann man einen Ersatztermin buchen kann, weiß auch keiner.
Liebe Grüße Lotusblume Reiseberichte(klick):2022-Sep/Okt Südafrika "Genuss-Reise ums Westkap"//2021-Nov "3670 km durch Namibias Nov.-Hitze"//2018-Okt Namibia "Von der Wüste zu den Wasserwelten"//2015-Aug/Sep Südafrika "Unser Wiedersehen mit Südafrika"//2013-Nov Namibia "Unsere Silberhochzeit bei Vollmond"//2010-Apr Namibia "Unsere Unterkünfte"
425 Beiträge · seit 201828. März 2020 · #16
Guten Morgen Lotusblume,
hast du dir schon mal Gedanken darüber gemacht wer "Der Staat" ist. Der Staat sind wir Bürger. Glaubst du wirklich das die 156 Milliarden Euro vom Himmel fallen. Das sind Schulden die auch auf deinem Konto mit einen Minus als Vorzeichen Stehen. Das heißt, Du und Ich zahlen so oder so die Rechnung, teilweise auch verursacht durch die Schlafmützigkeit unserer Regierung.
Gruß Georg
1'794 Beiträge · seit 201328. März 2020 · #17
Guten Morgen, das mit dem Gutschein und dem Nie einlösen, versteh ich und so wird es auch sein aus ganz unterschiedlichen Gründen. Oder wenns klappt mit enormer Draufzahlung!
Aber was ist die Alternative?
...natürlich eine Rückersattung! Aber wie willst du diese durch setzten z. Bsp. bei Emirates oder Ethiopian Airline...? Klageweg?
Wenn Unternehmen pleite, wird auch das nichts nützen!
Und was passiert bei einem von der Regierung abgesicherten Gutschein und Pleite der Airline etc. !
Kann ich den dann bei Frau Merkel einreichen? Aber doch dann nur im Rahmen seiner Gültigkei 😕 !

LG NOGRILA

...ist bei Eventim nicht anders! Früher hast du bei der Verschiebung des Konzertes auch die Möglichkeit erhalten, deine Karten zurück zugeben, wenn der neue Termin bei dir nicht passt! Diese Möglichkeit bietet Eventim aktuell nach meiner Kommunikation mit denen zur Zeit nicht an! 😎
zuletzt bearbeitet 28. März 2020
522 Beiträge · seit 201728. März 2020 · #18
Drechselschorsch schrieb:

................. verursacht durch die Schlafmützigkeit unserer Regierung.
Gruß Georg
Warum hast Du Dich nicht als kompetenter Berater "der Regierung" zur Verfügung gestellt oder was hätte nicht so gemacht werden sollen?

Bin auf Deine Erläuterungen gespannt.

Die Leute, die alles besser gewußt hätten, egal zu welchem Szenario, schießen derzeit wie die Pilze aus dem Boden.
1'115 Beiträge · seit 201028. März 2020 · #19
Die Umbuchungsregeln werden schon wieder angepasst (SWISS, scheint aber für die LH Group auch zu gelten):

SWISS verlängert gebührenfreien Umbuchungszeitraum und bietet CHF/EUR/USD 50 Discount

Aufgrund der aussergewöhnlichen Umstände durch die Ausbreitung des Corona-virus kommt SWISS ihren Kunden noch weiter entgegen.

Wie bereits am 13. März kommuniziert, können Kunden, die Tickets für stornierte und auch bestehende SWISS-Flüge haben, dieses Ticket behalten, ohne sich zunächst auf ein neues Flugdatum festlegen zu müssen. Hierbei werden bestehende Buchungen zunächst gestrichen, Ticket und Ticketwert bleiben aber bestehen und können auf ein neues Abflugdatum bis einschliesslich 30. April 2021 umgebucht werden. Kunden können auch auf eine andere Destination umbuchen.

Bisher wurden Kunden gebeten, ihre gewünschte Umbuchung bis zum 1. Juni 2020 mitzuteilen. Dieser Zeitraum wurde bis zum 31. August 2020 erweitert. Mit der erweiterten Kulanzregelung kommen SWISS und die Lufthansa Group Airlines dem Wunsch vieler Kunden nach, aufgrund der aktuell aussergewöhnlichen Umstände ihre Reisepläne flexibler gestalten zu können.

SWISS bietet ihren Kunden auf die Umbuchung CHF/EUR/USD 50 Discount an, falls das neue Abflugdatum im Zeitraum bis und mit 31. Dezember 2020 liegt. Umbuchungsgebühren entstehen natürlich weiterhin nicht, egal welcher Tarif gebucht wurde. Sollte der umgebuchte Tarif aufgrund einer Änderung beispielsweise der Destination (Umbuchung von Kurz- auf Langstrecke), Wechsel der Reiseklasse oder ähnlichem teurer sein, kann trotz des Discounts eine Aufzahlung erforderlich werden.

Diese Regelung gilt für Tickets, die bis einschliesslich 19. April 2020 gebucht wurden und ein bestätigtes Reisedatum bis einschliesslich 30. April 2020 haben.


Ich habe langsam den Verdacht, dass diese Regel in 2-3 Wochen nochmals nach 'vorne' angepasst wird......

Gruss Rajang
zuletzt bearbeitet 28. März 2020
425 Beiträge · seit 201828. März 2020 · #20
Guten Tag Gila Bend,
es ist sehr gut das du anderer Meinung bist, denn nur dadurch lebt Demokratie. Allerdings ist dein doch sehr aggressiver Beitrag nicht zielführend. Außerdem habe ich "teilweise verursacht durch" geschrieben.
Das wir nicht die Insel der Glückseligen sind, konnte sich jeder schon im Januar an fünf Fingern abzählen, dafür muss Niemand studiert haben. In China war ausreichend deutlich zu sehen was auf uns zu kommt. Trotzdem hat unsere Regierung, an vorderster Stelle Herr Span, die Zeit nutzlos verstreichen lassen und nicht nur das, Da währe es schon angebracht gewesen, wie sich jetzt auch in Los Angels zeigt, den Karnevalsunfug abzusagen. Stattdessen wurden große Reden geschwungen und versucht, was auch teilweise gelungen ist wie man sieht, die Bevölkerung in Sicherheit zu wiegen. Jetzt wird hektisch hantiert, weil durch die Versäumnisse unnötig Menschen in Lebensgefahr gebracht werden. Ich sage das Nochmal ganz deutlich, schlafe mein Kind schlaf ein.
Liebe Grüße Georg