Wohl kaum, es sei denn, die angefallenen Kosten liegen über den 600€.
Wir hatten letztes Jahr eine ähnliche Konstellation - Zubringerflug so verspätet, dass Flug nach BKK nicht erreicht wurde, Hotel für die erste Nacht, Mietwagen ... Zudem waren unsere Koffer weg und erst nach 3 Tagen da. Es gab 600€ pro Person, sonst nichts. Und auch das nur nach Monaten und mehreren Mahnungen - Airline war Austrian.
Art. 12 Fluggastrechte VO 261 sieht ausdrücklich vor, dass die Ausgleichsleistung auf einen etwaigen Schadensersatzanaspruch angerechnet wird. https://eu-fluggastrechte.de/eu-fluggastrechteverordnung/#Artikel-4-Fluggastrechte-VO-2612004
Wir hatten letztes Jahr eine ähnliche Konstellation - Zubringerflug so verspätet, dass Flug nach BKK nicht erreicht wurde, Hotel für die erste Nacht, Mietwagen ... Zudem waren unsere Koffer weg und erst nach 3 Tagen da. Es gab 600€ pro Person, sonst nichts. Und auch das nur nach Monaten und mehreren Mahnungen - Airline war Austrian.
Art. 12 Fluggastrechte VO 261 sieht ausdrücklich vor, dass die Ausgleichsleistung auf einen etwaigen Schadensersatzanaspruch angerechnet wird. https://eu-fluggastrechte.de/eu-fluggastrechteverordnung/#Artikel-4-Fluggastrechte-VO-2612004
