Sehr geehrter Herr Zett,
hier ist aufgeführt, was aktuell zu beachten ist:
http://www.bwana.de/namibia/tourbausteine/heiraten-in-namibia.htmlInformation allgemein:
Seit Anfang 2016 verlangt das Innenministerium von Namibia von allen Ausländern vor dem Hochzeitstermin einen Sitzungstermin vor einem namibischen Beamten, der sich die Ledigkeitsbescheingung anschaut, Unterlagen prüft und feststellen soll, ob man sich wirklich bereits seit längerem kennt, schon gemeinsame Urlaube miteinander verbracht hat, was durch Photos dokumentiert werden muss, usw. Man wird dann in das Trauregister beim Innenministerium eingetragen. Erst danach darf ein Marriage Officer eine gültige Trauung durchführen.
Insgesamt muss man ein Visum von mindestens 30 Tagen haben. Das kann man lösen, wenn man ein sehr spätes Rückreisedatum eintragen lässt und den Eintrag in seinem Reisepass kontroliert. Zurückreisen kann man ja früher als das angegebene Datum.
In Windhoek bekommt man nur ( unzuverlässig ) Mittwochs und Freitags einen Termin. In Swakopmund, Gochas oder Mariental ist man flexibler.
Im südlichen Afrika muss unter einem Dach ( auch Zelt / Hütte ) getraut werden.
Eine kirchliche Trauung ist nicht vorgeschrieben. Der Magistrat des Landkreises führt die Trauung durch. Einige Magistraten sind sehr flexibel, was den Trauungsort angeht, andere führen die Zeremonie nur in ihrer Amtsstube durch. Leider haben wir keinen deutschsprachigen Magistraten mehr. Die Trauung muss auch grundsätzlich in englischer Landessprache durchgeführt werden.
Es gibt im Land aber ein paar deutschsprachige Pastoren und "marriage officers"
Vielleicht bekommt man einen aus Swakopmund oder Henties Bay, dann sind die Anreisekosten nicht so hoch.
Zur Eheschließung selbst müssen zwei Zeugen anwesend sein, die mindestens 14 Jahre alt, geschäftsfähig und lese - und schreibkundig sind. Diese können durch uns / die Lodge / oder durch Sie gestellt werden.
Es wird erwartet, dass die Verlobten zur Eheschließung dem Anlass entsprechend gekleidet sind. Also keine Safarihosen oder kurze Röcke.
Ehe-Aufgebot oder Ehefähigkeitszeugnis wird nicht verlangt, keine Mindestaufenthaltszeit oder Meldepflicht in Namibia.
Sind beide deutsche Staatsangehörige, so ist deutsches Ehe-Güterrecht maßgeblich. (Wird auf der Hochzeitsurkunde aber nur angekreuzt und in der Regel durch den Magistraten nicht überprüft ) Auch für Deutsche mit ständigem Wohnsitz im Ausland.
Legalisierung in Deutschland
Mit dem Gang zum Einwohnermeldeamt und der Ausstellung einer neuen Lohnsteuerkarte wird die Ehe in allen deutschen Ämtern aktenkundig.
In der Bundesrepublik muss eine Erklärung zum Ehe-Namen vor dem zuständigen Standesamt abgegeben werden, da die namibischen Urkunden keinen gesonderten Eintrag vorsehen.
Zusätzlich wird die Apostille - eine Verifikationen der Unterschrift auf der Heiratsurkunde - als International verbindliches Rechtsdokument verlangt.
Sie wird nach der Trauung über das namibische Justizministerium beantragt. Man geht mit einer Autorisierung, Kopien der Reisepässe und Original der Hochzeitsurkunde zum Ministerium und veranlaßt das Ausstellen der Apostille. ( ca. 3-14 Tage) . Danach geht man zum namibischen Innenministerium, um ein "full marriage certificate" auszustellen.
Benötigte Dokumente
Gültiger Reisepass und 3 x 2 Fotokopien davon
[]In amtlicher englischer Übersetzung[/]
Notarieller Ehevertrag bei Gütertrennung
polizeiliches Führungszeugnis nicht älter als 6 Monate ( code of conduct )
Ggf. Scheidungsurteil/ Sterbeurkunde von früherem Partner
Wenn Sie oder Ihr Partner bereits verheiratet waren: Heiratsurkunde oder Familienbuchabschrift, jeweils mit dem amtlichen Vermerk der Ehe – Auflösung. Heiratsurkunden erhalten Sie bei dem Standesamt in dem die Ehe geschlossen wurde, Familienbuchabschrift erhält man beim Standesamt des Wohnortes ( decree absolute )
Ist einer der beiden Partner Witwe/Witwer so benötigt man die Sterbeurkunde des/der Verstorbenen. Diese erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes (death certificate)
Ggf. Adoptionsurkunde (adoption certificate) und Dokumentation einer Namensänderung (deed pool proof ) -
[]Einfache englische Übersetzung ausreichend[/]
Aufenthaltsbescheinigung mit Angabe des Familienstandes, des Wohnsitzes und der Staatsangehörigkeit - erhältlich beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes.
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres benötigen Sie eine notariell beglaubigte Zustimmung der Eltern und die vom Vormundschaftsgericht erteilte "Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit"; erhältlich bei Notar und Vormundschaftsgericht
Mit sonnigen Grüßen aus Windhoek
Carsten Möhle