ANAnjaundStephanThemenstarter50 Beiträge · seit 201723. Juli 2017 · #1Hallo Zusammen,
wir sind nach holperigem Start wieder aus Namibia zurück.
Am 3. 7. sind wir von Bremen nach München geflogen. Dort in München haben wir die Nachricht erhalten, dass unser Flug von München nach Johannesburg mit SAA auf den nächsten Tag 09:20 Uhr verschoben wurde wegen technischer Probleme. Am nächsten Tag haben wir erfahren, dass die Reparatur noch nicht erfolgreich war und wir daher auf ein anderes Flugzeug umgebucht wurden. Wir sind dann abends ca. 20:30 Uhr in Johannesburg gelandet. Unser Anschlussflug nach Windhoek ging aber erst am nächsten Tag, so dass wir insgesamt 24 Stunden zu spät angekommen sind.
Nun wollen wir Schadensersatz anmelden.
Ist es da besser, dass gleich über einen Anwalt laufen zu lassen oder kann man das auch selber machen. Hat da jemand Erfahrungen mit SAA?
Wir haben eine Rechtschutzversicherung mit Vertragsrecht.
Vielen Dank und liebe Grüße
Anja
Logi16,9k Beiträge · seit 201223. Juli 2017 · #2Hallo Anja,
schau mal in Deinen Postkasten.
LG
Logi
Sasa2'391 Beiträge · seit 201623. Juli 2017 · #3Hallo Anja,
Frag doch mal bei Deiner Rechtschutzversicherung nach was der beste Weg ist, die haben doch bestimmt eine Telefonberatung.
Viele Grüße
Sasa
Die Freiheit des Einzelnen endet da, wo seine Faust die Nase eines anderen trifft.
3 Generationen zum ersten Mal auf Pad, Namibia 2016:
http://www.namibia-forum.ch/forum/10-reiseberichte/291659-3-generationen-auf-grosser-namibia-erstlingstour.html ANAnjaundStephanThemenstarter50 Beiträge · seit 201723. Juli 2017 · #4Danke, Ihr beiden.
Ich werde morgen bei meiner Rechtschutzversicherung anrufen.
Mal sehen, was rauskommt.
Liebe Grüße
Anja
EIEinsteiger201830 Beiträge · seit 201723. Juli 2017 · #5Hallo Anja und Stephan,
ärgerlich, sehr ärgerlich, dies kann im Prinzip jedem passieren. Ihr könnt auf www.flightright.de per Internet Ansprüche Eurerseits prüfen in 2-3 min und könnt die Ansprüche auch dort geltend machen, bei Erfolg wird eine Gebühr verlangt, ansonsten wohl keinerlei Kosten, bitte AGB lesen. Natürlich ist der Weg mittels Anwalt vermutlich der Bessere, der muß dann aber auch im Flugrecht richtig drin sein. Viel Glück !!!!!!!
Gerd
piscator1'483 Beiträge · seit 200923. Juli 2017 · #6Hallo Anja,
keine Erfahrung mit SAA, aber mit AirNam ( 2X). Es gibt von einer Verbraucherberatungsstelle einen Musterbrief. Den haben wir per Einschreiben mit Rückantwort an AirNam geschickt. Sie haben gezahlt. Hätten sie nicht, hätten wir mit dem Brief und der Antwort immer noch zu Anwalt gehen können und hätten dann auch schon eine Grundlage für den Anwalt gehabt. Die einschlägigen Internet(hilfs)anbieter verlangen nach meiner Info recht hohe Provisionen.
Ich finde unseren Brief im augenblick nicht so schnell, aber
hier ist auch ein geeigneter mit Hinweisen.
Gruß Piscator
YAyanjep1'014 Beiträge · seit 201623. Juli 2017 · #7Klar kann man das selber machen, aber Unternehmen versuchen gerne, Leute abzuwimmeln oder die Sache auszusitzen. Da macht eine anwaltliche Vertretung "mehr her" und wenigstens die unterirdischten Abwimmelversuche werden unterlassen. Außerdem, wozu hat man eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen? Diese Dienstleister säbeln sich im Erfolgsfall ein ordentliches Stück vom Kuchen ab, die würde ich nicht in Anspruch nehmen. Ach ja, wenn man es selber macht und alles per Einschreiben mit Rückbrief verschickt, darf man ordentlich in Vorkasse treten. Besser und günstiger aber ebenso beweissicher ist ein Fax, falls Zugang zu einem Faxgerät besteht.
Yanjep
bayern schorsch3'383 Beiträge · seit 200923. Juli 2017 · #8Hallo Anja,
wir sind ja auf diesem Gebiet sehr erfahren, denn bei uns gehört es zur Tagesordnung, dass die Flüge Verspätung haben. Wir haben schon alles gehabt, von 24 Stunden über 12 Stunden und jetzt beim letzten Mal im April mit SAA waren es nur 3 1/2 Stunden.
Zu Deiner Frage: natürlich machst Du das selbst, da brauchst Du von niemanden Hilfe, auch von keinem Anwalt. Und die einschlägigen Anbieter, die Dir diese Verspätungen abwickeln, verlangen viel Geld, so dass von dem Dir zustehenden Schadenersatz nicht all zu viel bleibt.
Bei Dir riecht es nach 600 Euro pro Person, das wird mit SAA kein Problem sein. Schreib denen den Sachverhalt - wir hatten diesmal ein paar Wochen später unsere 300 Euro p.P. auf dem Konto, das ging alles "RATZ FATZ".
Bis dann, und viel Erfolg!
der bayern schorsch
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Sasa2'391 Beiträge · seit 201624. Juli 2017 · #9300€ für 24 stunden? Da sind ja die entstandenen Kosten je nach dem höher. Hotel am Flughafen, Essen und Trinken am Flughafen, gebuchte Lodge am Urlaubsort, gebuchter Mietwagen evtl. gebuchte Stadtführung oder Gamedrive, da kommt schnell mehr zusammen ohne die Entschädigung für den Ärger und die entgangene Urlaubsfreude.
Die tatsächlichen Kosten müssen ja mindestens raus kommen.
Viele Grüße
Sandra
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Logi16,9k Beiträge · seit 201224. Juli 2017 · #10Es sind 600 Euro pro Person zuzüglich der, von Dir aufgelisteten, entstandenen Kosten. Deswegen sollte man so etwas auch unbedingt einem Fachanwalt für Reiserecht überlassen.
LG
Logi
Sasa2'391 Beiträge · seit 201624. Juli 2017 · #11Hast Recht, Logi, ich hatte die 300 p.P. Auf den aktuellen Fall bezogen. Aber mit dem Anwalt stimmen wir ja überein und das ist das entscheidende.
Viele Grüße
Sasa
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bayern schorsch3'383 Beiträge · seit 200924. Juli 2017 · #12Hallo Sasa,
Du schreibst:
300€ für 24 stunden? Da sind ja die entstandenen Kosten je nach dem höher. Hotel am Flughafen, Essen und Trinken am Flughafen, gebuchte Lodge am Urlaubsort, gebuchter Mietwagen evtl. gebuchte Stadtführung oder Gamedrive, da kommt schnell mehr zusammen ohne die Entschädigung für den Ärger und die entgangene Urlaubsfreude.
Die tatsächlichen Kosten müssen ja mindestens raus kommen.
Vielleicht hast Du das falsch verstanden. Bei uns waren es im LETTZTEN Fall 300 Euro p.P. für gute drei Stunden Verspätung. Ein paar Flaschen Wein sind dann noch zusätzlich als "Entschuldigung" zu uns geschickt worden. Ich finde, dass für die paar Stunden Verspätung die Vergütung mehr als angemessen war. 😉
Es wäre wirklich ein Unsinn gewesen, hier einen Anwalt einzuschalten.
Nochmal: versuch doch einfach auf dem direkten Wege, Deine Rechte zu bekommen. Es stehen Dir doch zweifelsfrei 600 Euro p.P. zu. Da macht die SAA nicht lang rum, Du wirst Dein Geld sehr schnell bekommen. Und falls nicht, dann kannst Du doch immer noch einen Anwalt einschalten.
Beste Grüße
der bayern schorsch
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Old Women1'543 Beiträge · seit 201324. Juli 2017 · #13Hallo Anja und Stefan,
schön, dass ihr gesund von eurer Reise wiedergekehrt seit. Ihr habt bestimmt auch Tolles erlebt.
Bezgl. eurer Anfrage habe ich noch zu ergänzen, dass immer wichtig ist, im Vorfeld zu klären, ob sogenannte "außergewöhnliche Umstände" vorlagen. Offenbar nicht, denn es gab wohl technische Probleme, und das sind, wenn bei der letzten Landung kein Turbinenschaden durch Vogelschlag verursacht wurde, keine "außergewöhnlichen Umstände".
Wichtig ist immer: freundlich,aber bestimmt in der Einleitung bereits darauf hinweisen, dass ihr sehr wohl wisst, dass hier keine "außergewöhnlichen Umstände" vorliegen. Bei der Verspätung habt ihr p.p Anspruch auf 600.00€ (die Länge der Strecke ist dabei wichtig!) zuzüglich eventuell entstandener Kosten während der Flugverspätung. (Mahlzeiten, Fax, Telefon etc.)
Vielleicht wird dir dies helfen:
https://www.flugrecht.de/flugverspaetung/entschaedigung/musterbrief.pdfEinen Anwalt würde ich erst dann einschalten, wenn die Airline absolut nicht kooperiert. Obwohl: wenn ich es mir so recht überlege, kann ich ja mal meinen Mann fragen, ob er für das Forum die Schreiben an die Airlines übernimmt 😗 😈 😈 . Davon könnten wir dann die tollsten Reisen unternehmen. DAS WAR NATÜRLICH EIN WITZ 😎 !
Herzliche Grüße und viel Spaß beim Ausfüllen 😈 . Ist nicht so schlimm, ihr packt das schon
Beate
P.S. Ich habe gerade gesehen, dass der Tipp schon gepostet wurde. Habe ich einfach überlesen, aber trotzdem: Anwalt erst im nächsten Schritt, also, wenn die nicht wollen.
ANAnjaundStephanThemenstarter50 Beiträge · seit 201724. Juli 2017 · #14Vielen Dank nochmal an Alle!
Ich habe meine Rechtschutzversicherung gefragt. Auch die haben gesagt, ich soll es erstmal selbst versuchen und ich habe von denen auch eine Vorlage bekommen (ähnlich der hier angegebenen).
Jetzt habe ich alles zusammengetragen und schicke es zu SAA.
Mal sehen was kommt.
Ich halte Euch auf dem Laufenden.
Wir haben sehr viel Tolles erlebt. Es war bei uns aber leider so, dass der gesamte Juni einige nicht so schöne Dinge für uns bereithielt. Und nach diesem ganzen Stress und Chaos dann auch noch die Verspätung. Das Schlimmste war, dass zunächst keiner genau sagen konnte, wann wir denn nun in Windhoek landen sollen. Das war erst am 5.7. morgens klar. Übernachtung im Hotel wurde allerdings von SAA organisiert. Als wir am 4.7. in Johannesburg erst nicht wussten, wie es weitergeht, hätte ich nur noch heulen wollen. Aber als wir am 5.7. im Barchan Dune Retreat ankamen, war alles vergessen. Ab da war Urlaub. Und es war wunderschön.
LG
Anja
chrissie2'460 Beiträge · seit 200626. Juli 2017 · #15Ein Versuch schadet nicht 🙂 und "Glück gehabt", dass die Verspätung auf dem Hinflug war, denn
die Entschädigung bei Verspätungen auf dem Rückflug nach Europa steht nach meinem Wissensstand nur dann zu, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat.
Viel Erfolg und ggf. hartnäckig bleiben. Ich hatte es bei Air France erst vergeblich auf die freundliche und höfliche Art versucht, erst als ich mit dem Anwalt drohte, haben wir unsere Entschädigungszahlung erhalten.
TinuHH898 Beiträge · seit 201626. Juli 2017 · #16Moin,
yanjep schrieb:Klar kann man das selber machen, aber Unternehmen versuchen gerne, Leute abzuwimmeln oder die Sache auszusitzen. Da macht eine anwaltliche Vertretung "mehr her" und wenigstens die unterirdischten Abwimmelversuche werden unterlassen.
ja, aber...
Andere Baustelle, gleiches Problem. Wir hatten Anfang des Jahres ein dreieinhalbstündige Verspätung bei Emirates nach Dubai. Dadurch bekamen wir den Anschluß nicht, einen Tag Verspätung, Reisegruppe, Hotel, etc. Der Ärger ist bekannt.
Wir haben das dann hier auf Anraten des Reisebüros in fachliche Hände gegeben. Und seit dem macht Emirates den "toten Maikäfer" - aka - sie antworten nicht. Eignetlich wäre Emirates jetzt bei mir gelistet, aber oft gibt es für bestimmte Reisen keine Alternativen.
Grüße
Martin
YAyanjep1'014 Beiträge · seit 201626. Juli 2017 · #17Du wirst auch kaum eine andere Fluglinie finden, die anstandslos bezahlt. Im allgemeinen wird abgewartet, ob gerichtliche Schritte eingeleitet werden. Der Prozentsatz von Leuten, die irgendwann genervt aufgeben, ist im Vergleich mit den paar Hansels, die die Sache durchziehen, zu hoch um eine freiwillige Zahlung attraktiv erscheinen zu lassen. Zumal wenn das Unternehmen im fernen Dubai oder sonst wo weit weg sitzt und evtl. kein deutscher Gerichtsstand begründet ist.
Was nach meiner Erfahrung immer geht ist die Ankündigung, die Nummer (Verspätung, Ärger, Kosten, keine freiwillige Zahlung) in sozialen Netzwerken zu verbreiten. Solche schlechte Publizity hat kein Unternehmen gerne und motiviert zum freiwilligen Einlenken (dabei könnte ich das mangels Teilhabe an sozialen Netzen nicht mal durchziehen).
Yanjep
TinuHH898 Beiträge · seit 201626. Juli 2017 · #18yanjep schrieb:Du wirst auch kaum eine andere Fluglinie finden, die anstandslos bezahlt. Im allgemeinen wird abgewartet, ob gerichtliche Schritte eingeleitet werden.
Doch, habe ich zumindest hier in D schon erlebt. Als ein German Whings Flug nach Madrid ausfiel, und wir deshalb acht Stunden später dort ankamen, hat ein simples Formular gereicht, um sehr zeitnah Erstattung zu bekommen. Da gab es nix zu meckern.
Was nach meiner Erfahrung immer geht ist die Ankündigung, die Nummer (Verspätung, Ärger, Kosten, keine freiwillige Zahlung) in sozialen Netzwerken zu verbreiten. Solche schlechte Publizity hat kein Unternehmen gerne und motiviert zum freiwilligen Einlenken (dabei könnte ich das mangels Teilhabe an sozialen Netzen nicht mal durchziehen).
Eben, so geht es mir auch. Außerdem scheint es mir oft so zu sein, als ob sowas dann sehr schnell "durchläuft" und vergessen wird. Das wird billigend in Kauf genommen, man hat ja ständig ausgebuchte oder überbuchte Flüge.
Man kann sonst ja auch nichts gegen den Laden sagen, aber das, was im Falle von Störungen da abläuft (auch seinerzeit in Dubai), ist eine Katastrophe. Professionelles Problem-Management ist anders. Aber das muss auch bezahlt werden. Da riskiert man lieber ein paar meckernde Kunden.
HG
Martin
GUGuido.Gast26. Juli 2017 · #19Hallo,
yanjep schrieb:Zumal wenn das Unternehmen im fernen Dubai oder sonst wo weit weg sitzt und evtl. kein deutscher Gerichtsstand begründet ist.
Selbstverständlich ist ein rechtmäßiger Anspruch auch gegen eine Emirates durchsetzbar und man muss dazu nicht in Dubai klagen. Falls die sonst nichts Pfändbares in Deutschland haben, dann pfändet der Gerichtsvollzieher wegen 600 EUR auch ein Flugzeug für 300 Millionen von denen, wenn die das auf deutschem Boden landen. Gerichtsvollzieher standen schon mehrfach an Flughäfen bereit, um wegen nicht gezahlter Entschädigung nach EU 261/2004 Flugzeuge zu pfänden. Es gab dann immer große Hektik bei den Airlines, um die Pfändung durch Zahlung in letzter Sekunde abzuwenden.
Beste Grüße
Guido
YAyanjep1'014 Beiträge · seit 201626. Juli 2017 · #20Klar kann ein Gerichtsvollzieher einen Kuckuck auf den schönen A 380 kleben und sehr wahrscheinlich macht ihm das einen
Heidenspaß 😈
Vorher braucht es aber einen vollstreckbaren Titel, der Anspruch alleine reicht nicht. Ob ein Gerichtsstand betr. des Klageverfahrens für Emirates und Co. in Deutschland begründet ist weiß ich nicht, ich mache seit 25 Jahren nur Strafrecht.
Und auch deutsche Fluglinien versuchen gerne, sich mit allen möglichen Sperenzchen vor der Zahlung zu drücken. Damit kommen sie zwar im Ernstfall nicht durch, aber es geben doch genug Leute genervt auf, weil sie den geforderten Käse für bare Münze nehmen oder das Risiko scheuen, für das Zivilverfahren, und seien es nur die Kosten für das Mahnverfahren, in Vorkasse zu treten.
Yanjep