Fahrzeugzulassung in Südafrika

29 Antworten · 4'953 Aufrufe · gestartet 26. Jan. 2016 von Eliese
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Themenstarter2 Beiträge · seit 201626. Jan. 2016 · #1
Hallo liebes Forum,
ich bin auf der Suche nach Tipps zum Thema Fahrzeugzulassung in Südafrika. Wir werden ein Auto in Südafrika kaufen, das Auto hat eine südafrikanische Zulassung und noch gültige Roadworthy. Wer kennt sich aus mit den Ummeldemodalitäten für Nichtsüdafrikaner? Ich habe hier im Forum schon einen hilfreichen link gefunden, wo die notwendigen Unterlagen aufgelistet sind, hat jemand eigene Erfahrungen gemacht, die sind im Vergleich zu Listen ja meist Gold wert. Was hat es mit der sog. Police Clearance auf sich und wofür ist sie nötig?
Vorab schon mal vielen Dank, und liebe Grüße,
Eliese
649 Beiträge · seit 200726. Jan. 2016 · #2
Habt Ihr eine Aufenthaltsgenehmigung in SA?

Wir haben das vor zwei Jahren auch probiert - und sind daran gescheitert, dass wir nur ein Touristenvisum haben.

Macht irgendwo ja auch Sinn. Ein Nummernschild ist dazu da im Falle eines Falles den Fahrzeughalter identifizieren zu können und den Fahrer des Fahrzeugs ggf. Dingfest zu machen. Wenn der aber auf einem anderen Kontinent sitzt, macht das keinen Sinn...
68 Beiträge · seit 201527. Jan. 2016 · #3
Hallo Eliese

Nimm mal mit Duncan von African Overlanders Kontakt auf (http://www.africanoverlanders.com/?lang=de).
Er bietet dies als Service für nicht in ZA wohnhafte Ausländer an.

Lg aus Johannesburg
Lukas


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327 Beiträge · seit 200827. Jan. 2016 · #4
Meine Erfahrung:
Es kommt erst einmal darauf an, wo Du das Fahrzeug zuläßt. In großen, nicht ouristischen Gegenden ist es schwieriger als in Orten mit vielen dort wohnenden Touristen. Z.B. hier in Hoedspruit, wo viele "Ausländer" - auch mit Touristen Visum - leben ist man relativ relaxet. Was nicht heissen soll, dass es einfacher ist, da sich auch dort die Behörden an die Regeln halten.
Erst einmal brauchst Du eine TRN (Traffic Registration Number). Das ist das schwierigste. Denn dazu brauchst Du den Nachweis dass DU in Südafrika wohnst. Bei mir ging es damals (2011) relativ schnell und einfach, wohnte bei einem Freund und gab dessen Adresse an. Das wars. Ich kenne allerdings Geschichten aus z.B. Pretoria, JNB, in denen Wasser-, Strom-, etc. -rechnungen verlangt wurden, um zu beweisen, dass Du dort auch wohnst.
Ebenfalls benötigts Du dann inzwischen jährlich einen proff of residancy (mit u.U. den Bedingungen sihet oben ,Rechnunge) um deine jähliche Lizenze disk zu beommen.
Nach meinem Kentnisstand wird die Road worthiness immer dann fällig, wenn das Fahrzeug seinen Besitzer wechselt. D.H. eine 1 Jahre alte roadworthines gilt nicht mehr.
Du kannst Dir dann überlegen, ob Du das Auto versicherst oder nicht. Nach meinem Kentnisstand ist ein Versicherung nicht vorgeschrieben (die meisten Südafrikaner könnten sich die auch nicht leisten).
Cheers Stefan
3'080 Beiträge · seit 200927. Jan. 2016 · #5
Hallo Eliese,

wie schon geschrieben brauchst du als erstes die Traffic-ID. Funktioniert auserhalb von Johannesburg und Pretoria auch mit Touristenvisum, egal was hier behauptet wird.

Roadworthy ist Sache des Verkäufers und nicht des Käufers, darum brauchst du dich nicht zu kümmern, wenn dir jemand ein Auto ohne andrehen möchte = Finger weg.

Weitere Infos schicke ich der als private Nachricht zu.

lg sasowewi
33,1k Beiträge · seit 200627. Jan. 2016 · #6
Hi SASOWEWI,
Funktioniert auserhalb von Johannesburg und Pretoria auch mit Touristenvisum, egal was hier behauptet wird.
nö, kann man so pauschal nicht sagen. Ich habe es in Somerset West im vergangenen Jahr versrucht (habe eine Traffic Register ID bereits seit 10 Jahren) - nur mit Nachweis des Aufenthaltes und der Residential address anhand einer Stadtverwaltungsrechnung o.ä.

Roadworthy ist übrigens keineswegs Sache des Verkäufers, ganz im Gegenteil.
Nachzulesen u.a. auf der Seite des AA: "The buyer of a motor vehicle must submit the forms at the registering authority within 21 days of purchasing the vehicle, along with the registration form obtained from the seller and current roadworthy certificate (it is the responsibility of the buyer to ensure that the vehicle is roadworthy)."

Viel Grüße aus Windhoek
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
3'080 Beiträge · seit 200927. Jan. 2016 · #7
Hallo Christian,

tja dann weise doch die Angestellten das nächste Mal auf ihre Vorschriften hin, es geht auch ohne Rechnung der Stadtverwaltung....

Und eben einen Text kopieren ist nicht hilfreich zumal er den Sachverhalt nicht trifft. Ja, der Käufer ist verantwortlich das er bei der Registrierung ein roadworthy hat, das wird aber im eNatis hinterlegt und kann zu diesem Zeitpunkt nur vom Käufer beantragt werden weil er ja noch Eigentümer ist. Schau dir die offizielle Seite an, da ist es beschrieben.

lg sasowewi
33,1k Beiträge · seit 200627. Jan. 2016 · #8
Hi SASOWEWI,
tja dann weise doch die Angestellten das nächste Mal auf ihre Vorschriften hin, es geht auch ohne Rechnung der Stadtverwaltung....
laut Gesetz eben nicht, aber das haben wir ja schon in einigen Threads ausführlich besprochen. Daher rührt ja das immer wieder auftretende Problem der Registrierung als Ausländer. Viele Registrierungsstellen nehmen es eben nicht so ernst (hier in Namibia das gleiche Spiel)....
Schau dir die offizielle Seite an, da ist es beschrieben.
hab ich gemacht: "You must have your motor vehicle tested for roadworthiness before you register it in your name. "

Anyway, es ist nicht das leichteste Unterfangen als Non-resident ein Fahrzeug in RSA zu registrieren, was ja auch andere hier und in den anderen Threads bestätigen.

Viele Grüße
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
zuletzt bearbeitet 27. Jan. 2016
3'080 Beiträge · seit 200927. Jan. 2016 · #9
Hi Christian,

laut Gesetz gibt es andere Möglichkeiten und die funktionieren sehr gut, ich kann immer nur das schreiben was ich an Erfahrungen habe, ich musste nicht mal drauf hinweisen, mein Gegenüber wusste es auch und es war eine Sache von Minuten, nicht nur bei mir.

Wer sich dafür interessiert wie man ein Fahrzeug zulässt kann sich ja direkt bei mir melden, es gibt einen einfachen Weg.

lg sasowewi
1'287 Beiträge · seit 200827. Jan. 2016 · #10
Eliese schrieb:Was hat es mit der sog. Police Clearance auf sich und wofür ist sie nötig?
Hallo Eliese,

die Police Clearance soll nachweisen, dass der Wagen nicht gestohlen ist. Meine Erfahrungen, diese zu besorgen sind aus Namibia, ich gehe aber davon aus, dass es sich in RSA ähnlich verhält. Um eine Police Clearance zu bekommen, musst Du Dich mit dem Wagen und den passenden Papieren (Certifacte of Registration, License) auf einer Polizeiwache melden, welche die Police Clearance ausstellen.
Hier werden die jeweiligen Nummern (Motornummer, Fahrgestellnummer) vom Auto mit denen in den Papieren verglichen. Es ist also hilfreich, zu wissen, wo sich diese Nummern im Auto befinden! Anschliessend wird geprüft, ob der Wagen als gestohlen gemeldet ist. Stimmt alles, kriegst Du ein Papier, welches für 3 Monate gültig ist. Ob Du selbst als Besitzer des Wagens eingetragen sein musst, weiss ich nicht. Im Zweifel lass dies durch den Vorbesitzer machen.

Die Police Clearance braucht man ggf. beim Reisen durch Länder des südlichen und östlichen Afrika.

Viel Erfolg bei der Zulassung
Gruß
Carl
Madam und Boss Unterwegs (2014/15) "Bacon and Eggs - A day's work for a chicken; A lifetime commitment for a pig." (Anon) "I will go anywhere, provided it be forward" (David Livingston)
3'080 Beiträge · seit 200927. Jan. 2016 · #11
@ carl,

ja, fast, man unterscheidet zwischen police clearance und vehicle police clearance, diese ist mit viel mehr Aufwand verbunden

Neuwagen werden generell ohne Vehicle Police Clearance nicht mehr zugelassen in Südafrika, und zwar schon seit 2013....

lg sasowewi
327 Beiträge · seit 200827. Jan. 2016 · #12
Also ich kann nur sagen, ich benötigte dieses Jahr zum ersten Mal (Stichtag war der 1. Nov 2015) einen proff of residandcy. Und damals zu zulassen meines Fahrzeuges (innerhalb von 21 tagen nach Kauf) musste ich die road worthiness vorlegen. bekam ich zwar vom Verkäufer und würde auch keines ohne kaufen, ICH musste sie aber vorlegen um das Fahrzeug auf mich zuzulassen. Ja ich geb Sasaweni recht, es wird überall etwas anders gehandhabt.Daher auch mein Punkt, sihc zu überlgen, wo man das Fahrzeug umschreibt. Und es ist vom jeweiligen Baemte abhängig.Vor allem das TRN. Wenn man das mal hat ist die Hälfte schon gelaufen. Meine Erfahrung.
649 Beiträge · seit 200728. Jan. 2016 · #13
SASOWEWI schrieb:Hi Christian,

laut Gesetz gibt es andere Möglichkeiten und die funktionieren sehr gut, ich kann immer nur das schreiben was ich an Erfahrungen habe, ich musste nicht mal drauf hinweisen, mein Gegenüber wusste es auch und es war eine Sache von Minuten, nicht nur bei mir.

Wer sich dafür interessiert wie man ein Fahrzeug zulässt kann sich ja direkt bei mir melden, es gibt einen einfachen Weg.

lg sasowewi
Wenn dieser Weg im Gesetz vorgesehen und legal ist -warum dann diese Geheimniskrämerei? Dann beschreib doch einfach wie es geht und beantworte die Frage statt nur anzudeuten.
Themenstarter2 Beiträge · seit 201628. Jan. 2016 · #14
Hallo liebes Forum,
vielen Dank für die vielen, hilfreichen Tipps, das ging ja echt fix.
Merci vielmal!
Wahrscheinlich ist es wie mit vielen Dingen in Afrika, entweder es läuft einfach smooth oder du brauchst Geduld und einen langen Atem,
liebe Grüße,
Eliese
108 Beiträge · seit 201028. Jan. 2016 · #15
Hallo Eliese

Also ich habe vor erst vor 3 Monaten in Südafrika ein Auto gekauft. Es ist tatsächlich nicht mehr erlaubt als Tourist ein Auto zu registrieren ohne study / oder work Permit vom Home affairs. Auch wenn es im Internet immer noch steht das man es kann. Diese Info ist falsch.
An die Traffic Register Nummer, Licensing und Registrierung kommt man nur noch mit Beziehungen hinten herum....

Roadworthy hab ich selber gemacht. Selbst ohne Traffic Register Nummer. War easy, aber auch nur weil die Dame am Tresen einfach den Führerschein meiner Freundin genommen hat, da ich keine Traffic Register Nummer hatte zu dem Zeitpunkt.

Du kannst legal einen Wagen dann kaufen, wenn dieser auf einen Südafrikaner angemeldet wird. Dieser gibt dir dann ein Schreiben mit, dass du den Wagen fahren darfst. Ich persönlich wollte das nicht, da ich an der Grenze doch wieder ewige Diskussionen befürchte, dass das Auto gestohlen ist...

Hier ein Kontakt in Cape Town.

CHERYL SANDMANN

VEHICLE REGISTRATION & LICENSE CONSULTANT
0827423017
FAX: 0865279144
WEB: www.sandmann.co.za

You would either need a study/work visa in order to register. With that you would also require a proof of where you are residing for the period of time that you would be in SA.
Tourists no longer are permitted to for a short period of time to register with a traffic register number in order to register and license vehicles.
I have recently done a TRN for a foreigner who has a four year work visa and a SA bank account. (that was the only documents they would accept.

I have done a couple of vehicles for tourists and it is the norm to register on a SA residents’ name. The resident will then write a certified letter confirming he give permission to ..........to make use of the vehicle from..............to .................. and that the person will be the insured driver for the period as well as be responsible for the payment of any traffic offenses.
This has seemed to work and be acceptable to most insurance companies so far.
If you do have anyone in the Cape Town area that wishes to do this, you are welcome to refer them to me for assistants.

Liebe Grüsse und viel Glück...
Tuffi
649 Beiträge · seit 200728. Jan. 2016 · #16
Wie sieht es denn mit den Eigentumsrechten an einem Auto aus, dass auf einen Südafrikaner zugelassen ist aber von einem Tourismus gekauft wurde? Wem gehört das Auto? Oder anders ausgedrückt:Wer darf es weiterverkaufen?
108 Beiträge · seit 201028. Jan. 2016 · #17
Ich nehme an das der Südafrikaner rein rechtlich gesehen der Eigentümer ist. Kann man aber vielleicht mit einem Vertrag regeln. Würde mal Cheryl in Cape Town darauf ansprechen. Die hat das für Touristen schon paar mal geregelt. Habe in meinem vorherigen Beitrag die Contact details angegeben.

LG
Silvi
373 Beiträge · seit 201229. Jan. 2016 · #18
Hallo,

ich kann Cheryl Sandmann nur empfehlen. Wir haben unser Fahrzeug mit Ihrer Hilfe zugelassen, innerhalb einer Woche war alles erledigt.

Viel Glück
Klaudi
49 Beiträge · seit 201323. Mai 2016 · #19
Möchte ein 4x4 Fahrzeug in Durban vom Hafen abholen (Japan Import) und in Namibia registrieren.
Kannst du mir da Tips geben oder dabei helfen?

Liebe Grüsse
Gery
2'664 Beiträge · seit 201223. Mai 2016 · #20
Bienenfresser schrieb:Möchte ein 4x4 Fahrzeug in Durban vom Hafen abholen (Japan Import) und in Namibia registrieren.
Kannst du mir da Tips geben oder dabei helfen?

Liebe Grüsse
Gery
Bist Du Dir im Klaren, wie weit Durban von Namibia entfernt ist?
Da würde ich Dir empfehlen, das Fahrzeug mit einem Küstenfrachter nach Walvis Bay zu verfrachten und dort zu verzollen.
Oder aber mit einem Autotransporter. Ansonsten hast Du 2x Abgaben zu entrichten, und bekommst nicht alles zurück.
Wenn man Glück hat, akzeptiert der Zoll in NAM eine Verzollung ohne Importpermit, das normalerweise Vorschrift ist.
Ansonsten mußt Du Dir ein Importpermit im Wirtschaftsministerium in Windhoek beantragen.
Wenn es ein Dieselfahrzeug ist, rechne mal mit knapp 50% des Fahrzeugwertes für Abgaben (Zoll und Mehrwertsteuer). Abgerechnet wird gem. gesetzlicher Vorschrift der "Transaction Value", d.h. Du mußt den Kaufpreis nachweisen. Sonst wird es noch teurer, denn sie schätzen Fahrzeugpreise nach britischen Fahrzeugmagazinen.
Montiere an das Fahrzeug ein altes Kennzeichen, ansonsten benötigst Du Überführungskennzeichen, je nachdem wo Du das Fahrzeug zugelassen haben willst. Damit kommt man normalerweise durch, man muß aber die Verzollungspapiere dabei haben.
Dann mußt Du das Fahrzeug durch eine Abnahme bringen (Roadworthy Test).
Und, wenn Du Glück hast, bekommst Du das Fahrzeug auf Deinen Namen zugelassen, ansonsten suche Dir frühzeitig jemanden, auf dessen Namen Du eine Zulassung bekommen kannst, denn rein rechtlich wird er damit der Eigentümer des Fahrzeuges. Aber da kann man ja einen Vertrag abschließen.
Viel Spaß! Hab das alles hinter mir. Aber ich habe mir vorher das Import Permit geholt auf den Namen meiner Schwester, und das Fahrzeug direkt nach Walvis Bay verschifft. Rechne vom Zeitaufwand mal eine Woche vor Ort in Walvis Bay ein. Der Versand lief über Safmarine, als Verzollungsagenten hatte ich in Walvis Bay Kühne & Nagel. Den Druck beim Zoll mußte ich selbst machen, denn die Verzollungsagenten haben Schiß sich mit dem Zoll an zu legen.

Nachtrag (Carl): Das Alter darf z.Zt. max. 10 Jahre betragen, oder Du mußt den Umweg über einen Importeur in Botswana nehmen.
Es waren vorher 5 Jahre, aber das konnte man das Auto verjüngen durch z.B. eine Zulassung in Deutschland, und
dann das Datum der Erstzulassung in D angeben. Nur, ganz rell ist das nicht, und es führt zu Streit mit dem Zoll
wegen angeblich gefakter Rechnung. Die gehen sogar so weit und fragen beim Zoll im Versandland an, ob die
Transaktion reell abgelaufen ist.
zuletzt bearbeitet 23. Mai 2016