Vollkaskoversicherung aus Deutschland

25 Antworten · 8'397 Aufrufe · gestartet 11. Okt. 2015 von Mustang05
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Themenstarter339 Beiträge · seit 201511. Okt. 2015 · #1
Hallo Liebe Forumsmitglieder,

ja ja...es gibt ja schon einige threats über die Versicherungen und Selbstbeteiligungen der verschieden Mietwagenfirmen in Namibia.
Ich bin auf der Seite von Bwana Tucke auf die Info gestoßen das es von German Wings die Barclaycard Gold inkl. Versicherungspaket gibt.
Da ich eh eine neue Karte beantragen wollte habe ich mich für diese Karte entschieden.
Man bekommt eine Visa und eine Mastercard inkl. Reiserücktrittsvers,Reisekrankenvers,und jetzt das für mich interessante eine
Mietwagenvollkasko die Weltweit gültig ist für alle Fahrzeuge.Bei einem Unfall wird der Wagen bis zu einem Preis von 75000 Euro ersetzt.(Reifen und Bruchschäden sind nicht versichert).
Ich habe mit der Versicherung telefoniert,und mir wurde gesagt das man bei seinem Autoverleiher nur noch das günstigste Versicherungspaket buchen sollte und sich die zusätzlichen Kosten für reduzierte oder komplette Nullkaution sparen könnte.
Ich habe mir die Karte geholt und werde die Vers. bei unserer Reise 2016 anwenden.Die Nullselbstbehalt würde mich sonst 200 N$ am Tag kosten.

Vielleicht hat ja schon jemand eine Erfahrung mit der Karte/Versicherung gemacht.
Oder gibt es gute Gründe die vom Fahrzeugverleiher angebotenen Versicherungen zu nehmen ?

LG Dennis
Reisebericht Mosambik 2018 Reisebericht Namibia 2016 Campsitebewertung Reisebericht Namibia 2017 Südost,Südwest&KTP Afrikareisen: Ghana,Burkina Faso,3xNamibia,Botswana,Simbabwe,Südafrika,Mosambik,Ägypten,1993 Kenia&Tansania,
zuletzt bearbeitet 11. Okt. 2015
33,1k Beiträge · seit 200611. Okt. 2015 · #2
Moin Mustang5,

wenn die wirklich alle Fahrzeuge auf allen Straßen abdeckt, ist das prima! Die gängigen von z.B. Miles & More haben immer dahingegend gewisse Einschränkungen. .

Viele Grüße
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
Themenstarter339 Beiträge · seit 201511. Okt. 2015 · #3
travelNAMIBIA schrieb:Moin Mustang5,

wenn die wirklich alle Fahrzeuge auf allen Straßen abdeckt, ist das prima! Die gängigen von z.B. Miles & More haben immer dahingegend gewisse Einschränkungen. .

Viele Grüße
Christian
Hallo Christian,

ich habe mir das kleine Büchlein mit den Versicherungsleistungen noch mal zur Brust genommen,aber keine Einschränkungen gefunden.Bis auf die Reifen und Bruchschäden.
Ich werde Morgen mal bei der Vers. anrufen und fragen ob es noch irgendwelche Einschränkungen gibt,dann werde ich es hier bekannt geben.


Gruß Dennis
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728 Beiträge · seit 200611. Okt. 2015 · #4
Hallo Dennis,
dann frage auch nach, ob die Versicherung auf die Benutzung z.B. von Asphaltstraßen beschränkt ist oder ob auch Schotterpisten, die jedoch offizielle Straßen sind, eingeschlossen sind, ebenso Sandstraßen. Den Begriff "off-Road" würde ich vermeiden, weil damit "echtes" off-Road verbunden wird, also querfeldein. Das ist ja in Namibia wie auch Botswana so gut wie nie der Fall, obwohl es Grenzfälle gibt.
Gruß
Reinhard
0
439 Beiträge · seit 200911. Okt. 2015 · #5
Mustang05 schrieb:
travelNAMIBIA schrieb:Moin Mustang5,

wenn die wirklich alle Fahrzeuge auf allen Straßen abdeckt, ist das prima! Die gängigen von z.B. Miles & More haben immer dahingegend gewisse Einschränkungen. .

Viele Grüße
Christian
Hallo Christian,

ich habe mir das kleine Büchlein mit den Versicherungsleistungen noch mal zur Brust genommen,aber keine Einschränkungen gefunden.Bis auf die Reifen und Bruchschäden.
Ich werde Morgen mal bei der Vers. anrufen und fragen ob es noch irgendwelche Einschränkungen gibt,dann werde ich es hier bekannt geben.


Gruß Dennis
Was sind denn Bruchschäden?
1'816 Beiträge · seit 200811. Okt. 2015 · #6
Hi Dennis, ich nehme an Glasbruch, der ist nämlich nicht bei den normalen Versicherungen mitversichert, kann man aber für relativ wenig Geld mitversichern.

Gruß Boris
Themenstarter339 Beiträge · seit 201512. Okt. 2015 · #7
Guten Morgen,

ich habe gerade mit der Versicherung telefoniert und folgende Aussagen wurden gemacht :


Es gibt keine Einschränkungen für den Mietwagen Weltweit. Egal ob SUV ,4x4,Camper oder PKW

Glasschäden sind mitversichert.

Es sind alle Öffentlichen Straßen mitversichert egal ob Sand,Schotterstraße,Feldweg solange es eine öffentliche Straße ist.

Reifenschäden sind nicht mitversichert.
Wenn aber ein Unfall durch Reifenplatzer passiert ist dieser Schaden mitversichert.

Bei einem Schaden hat man eine Selbstbeteiligung von 230 Euro zu zahlen.Der Rest bis 75000 euro wird übernommen.


Gruß Dennis
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33,1k Beiträge · seit 200612. Okt. 2015 · #8
Hi Dennis,
Es sind alle Öffentlichen Straßen mitversichert egal ob Sand,Schotterstraße,Feldweg solange es eine öffentliche Straße ist.
ok, das schließt in Namibia dann z.B. die letzten 5 Kilometer im Sossusvlei, fast jede Zufahrt zu einer Gästefarm, Lodge etc. aus.

Viele Grüße aus Windhoek
Christian
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Gast12. Okt. 2015 · #9
Vollkasko heisst, auch bei Selbstverschulden, oder?

Dann ist das wirklich eine gute Sache.
33,1k Beiträge · seit 200612. Okt. 2015 · #10
Hi WoMa,

in den Bedingungen steht (also ähnlich namibischer Versicherungen): "wenn der Kreditkarteninhaber
für ein Mietfahrzeug im Falle dessen Verlustes, dessen Beschädigung oder dessen Kollision mit einem anderen Gegenstand dem Mietwagenunternehmen gegenüber haftet, sofern...."
"Normales" Rollen ist also auch hier ausgeschlossen.

Viele Grüße aus Windhoek
Christian
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Themenstarter339 Beiträge · seit 201512. Okt. 2015 · #11
travelNAMIBIA schrieb:Hi Dennis,
Es sind alle Öffentlichen Straßen mitversichert egal ob Sand,Schotterstraße,Feldweg solange es eine öffentliche Straße ist.
ok, das schließt in Namibia dann z.B. die letzten 5 Kilometer im Sossusvlei, fast jede Zufahrt zu einer Gästefarm, Lodge etc. aus.

Viele Grüße aus Windhoek
Christian
Hallo Christian,

sind die Zufahrten zu den Gästefarmen / Lodges in den von den Fahrzeugvermietern (Namibia) angebotenen Zusatzversicherungen mitversichert oder besteht dort auch kein Versicherungsschutz ?
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zuletzt bearbeitet 12. Okt. 2015
33,1k Beiträge · seit 200612. Okt. 2015 · #12
Hi Mustang,

die sind auch in der normalen Versicherung abgedeckt. Unsere Mietwagenversicherungen schauen eher auf die Schuld, d.h. wenn Du mit dem Auto "einfach" umkippst, zahlt ohnehin keine Versicherung. Wenn Du aber mit einem Kudu auf einer Farmzufahrt zusammen stößt, zahlt die Versicherung. Wenige Strecken, z.B. Van Zyl und auch tlw.s Khaudum, sind häufig ausgenommen.

Grüße aus Windhoek
Christian
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Gast12. Okt. 2015 · #13
Hallo,
travelNAMIBIA schrieb:
Es sind alle Öffentlichen Straßen mitversichert egal ob Sand,Schotterstraße,Feldweg solange es eine öffentliche Straße ist.
ok, das schließt in Namibia dann z.B. die letzten 5 Kilometer im Sossusvlei, fast jede Zufahrt zu einer Gästefarm, Lodge etc. aus.
Das steht so nicht in den Versicherungsbedingungen. Irgendwelche mündlichen Informationen oder Interpretationen der Hotline sind irrelevant und nicht Vertragsbestandteil.
travelNAMIBIA schrieb:
in den Bedingungen steht (also ähnlich namibischer Versicherungen): "wenn der Kreditkarteninhaber
für ein Mietfahrzeug im Falle dessen Verlustes, dessen Beschädigung oder dessen Kollision mit einem anderen Gegenstand dem Mietwagenunternehmen gegenüber haftet, sofern...."
"Normales" Rollen ist also auch hier ausgeschlossen.
Das interpretiere ich anders. Ein Rollen ist natürlich keine Kollision, aber eine anderweitige Beschädigung und somit eingeschlossen.

Die Versicherungsbedingungen sind generell sehr lax und kundenfreundlich.
1. Anders als bei namibischen Versicherungen ist nicht generell (einfache) Fahrlässigkeit sondern nur grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
2. Die bei vielen Zusatzversicherungen gängige Klausel, dass Leistungen ausgeschlossen sind, wenn vorrangige Versicherungen die Leistung verweigern, findet sich bei der Karte nicht. Nur von vorrangigen Versicherungen gezahlte Summen werden natürlich nicht ein zweites Mal gezahlt.
3. Kein Ausschluss für Campingfahrzeuge.
4. Kein Ausschluss für Offroadfahren

Die meines Erachtens relevantesten Einschränkungen und Dinge die man bei der Germanwings Gold berücksichtigen sollte:
1. Entscheidend sind die Inhalte des Mietvertrages. Bei Verstößen gegen Bedingungen des Mietvertrages wird nicht gezahlt. Wer einen Vermieter hat, der ihm pauschal schwachsinnige 80 km/h auf Asphalt und 60 km/h auf Gravel in den Vertrag schreibt, bewegt sich ggf. schnell und regelmäßig außerhalb des Versicherungsschutzes. Wenn im Mietvertrag Regionen wie das Kaokoveld pauschal ausgeschlossen werden, fährt man da ohne Versicherungsschutz - auch auf den offiziellen Straßen. Wenn laut Mietvertrag Fahrten schon in der Dämmerung untersagt werden, ist man auch da aus dem Versicherungsschutz raus. Usw Usf. Es ist bei der Versicherung überaus wichtig, sich detailliert mit dem Mietvertrag auseinander zu setzen, denn daraus und nicht aus den AVB ergeben sich die maßgeblichen Einschränkungen.
2. Verursacht man einen Totalschaden, so muss man ggf. gegenüber dem namibischen Vermieter erst einmal in Vorleistung gehen. Das kann bedeuten bis zu 30.000 EUR locker machen zu müssen, bevor man ausreisen darf. Das Geld kann man sich dann erst anschließend von der Versicherung wieder holen.
3. Abschlepp- und Bergungskosten werden nicht erstattet - das können z.B. im Kaokoveld hohe vierstellige Beträge sein, auf denen man sitzen bleibt.

Ich habe das Germanwings-Gold-Kartendoppel seit 20 Monaten und in der Zeit 7 mal auf Reisen Autos darüber angemietet. Einen Schaden hatte ich bislang aber nicht zu regulieren. Alle sonstigen Kontakte/Reklamationen mit dem Kundendienst liefen sehr kundenfreundlich. Die Karte kostet ab Januar 69 EUR statt bisher 49 EUR, weil angeblich irgendwelche für mich irrelevanten Leistungen bei Germanwings aufgewertet werden. Rechnen tut sich das Kartendoppel ansonsten für uns auch allein über die inkludierte RRV.

Berücksichtigen sollte man noch, dass das eine echte Kreditkarte ist. Man sollte nach der Beauftragung schleunigst das Rückzahlungsverfahren umstellen, so dass man nach den maximal 59 Tagen Zahlungsziel alles in einer Summe zahlt. Ansonsten zahlt man horrende Zinsen von aktuell 15,91%.

Beste Grüße

Guido
33,1k Beiträge · seit 200612. Okt. 2015 · #14
Hi Guido,
Das interpretiere ich anders. Ein Rollen ist natürlich keine Kollision, aber eine anderweitige Beschädigung und somit eingeschlossen.
darfst Du auch 🙂 Im Zweifel klären das dann eh Anwälte. Frage mich nur, warum gerade die "Kollision mit einem anderen Gegenstand" aufgezählt wird... es ist eh eine Beschädigung, so dass der Teil des Satzes dann ausreichen würde. Alles ist eine Beschädigung (außer ein Diebstahl). Aber wissen tue ich es auch nicht definitiv.
der ihm pauschal schwachsinnige 80 km/h auf Asphalt und 60 km/h auf Gravel in den Vertrag schreibt, bewegt sich ggf. schnell und regelmäßig
"pauschal schwachsinnig" - die werden schon bei Totalschadenraten von bis zu 15 Prozent im Jahr ihre Gründe haben 🙂

Viele Grüße
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
Gast12. Okt. 2015 · #15
Hallo,
travelNAMIBIA schrieb:Im Zweifel klären das dann eh Anwälte.
Richtig. Aber wir klären das dann vor einem deutschen Gericht und nicht vor einem namibischen Gericht. Das ist einer der wesentlichsten Vorteile bei der Versicherung.
"pauschal schwachsinnig" - die werden schon bei Totalschadenraten von bis zu 15 Prozent im Jahr ihre Gründe haben 🙂
Das Problem ist mir schon bekannt, aber jemand der unerfahren ist, kann einen Hilux mit Dachzelt auch bei 30 km/h auf's Dach legen. Wollen wir dann nicht besser 50 km/h auf Asphalt und 20 km/h auf Schotter als Limit festlegen? Oder gleich Eselsgespanne verleihen - ist auch umweltfreundlicher?

Limitierung mit 100-120 km/h auf Asphalt und 80 auf Gravel halte ich für 4x4 mit Campingausrüstung für sinnvoll. Für Leute, die das allererste Mal in Namibia unterwegs sind, machen eventuell auch noch schärfere Limitierungen Sinn. Aber ich fahre sicher nicht 1.000 Kilometer auf dem Trans-Kalahari-Highway mit 80 km/h (Du ganz sicher auch nicht). Wenn ein Vermieter mir so etwas vorschreiben will, miete ich woanders.

Beste Grüße

Guido
33,1k Beiträge · seit 200612. Okt. 2015 · #16
OFF TOPIC
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Hi Guidio,
Wollen wir dann nicht besser 50 km/h auf Asphalt und 20 km/h auf Schotter als Limit festlegen? Oder gleich Eselsgespanne verleihen - ist auch umweltfreundlicher?
gute Idee (eine Marktlücke?!) 😉 Im Ernst: Als vor 10 Jahren 90% Citi Golf u.ä. als Mietwagen unterwegs waren, gab es deutlich weniger Unfälle durch Touristen. Die meisten überschätzen sich einfach maßlos, insbesondere wenn sie einen großen 4x4 fahren, mit dem "man(n) ja alles machen kann".
Limitierung mit 100-120 km/h auf Asphalt und 80 auf Gravel halte ich für 4x4 mit Campingausrüstung für sinnvoll. Für Leute, die das allererste Mal in Namibia unterwegs sind, machen eventuell auch noch schärfere Limitierungen Sinn.
aber wie willst Du das als Vermieter kontrollieren? Es geht nur ganz oder gar nicht. Keiner wird doch freiwillig bei der Übergabe des Fahrzeuges sagen, "ich fühle mich ängstlich", "bin noch nie links gefahren" und fahre deshalb nur 80.
Aber ich fahre sicher nicht 1.000 Kilometer auf dem Trans-Kalahari-Highway mit 80 km/h (Du ganz sicher auch nicht).
Richtig! ich fahre aber auch keinen Mietwagen - würde ich das tun, dann halte ich mich auch an deren Vorschriften.
Wenn ein Vermieter mir so etwas vorschreiben will, miete ich woanders.
Klar, würde ich auch machen... solange es noch andere Vermieter gibt.

Viele Grüße aus dem heißen Windhoek
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
zuletzt bearbeitet 12. Okt. 2015
389 Beiträge · seit 200612. Okt. 2015 · #17
Hallo,

als was sind die Dachcamper in Namibia zugelassen? Leicht LKW?

Gruß
Joachim
Touristen bringen Souveniers mit nach Hause. Reisende Geschichten.
33,1k Beiträge · seit 200612. Okt. 2015 · #18
Hi Joachim,
als was sind die Dachcamper in Namibia zugelassen? Leicht LKW?
kommt auf den Vermieter drauf an; viele wohl mittlerweile als "light commercial vehicle". "Normalerweise" sollten diese ganz normal als LMV (light motor vehicle = normaler PKW) zugelassen werden.

Viele Grüße aus Windhoek
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
4'129 Beiträge · seit 200812. Okt. 2015 · #19
travelNAMIBIA schrieb:

"Als vor 10 Jahren 90% Citi Golf u.ä. als Mietwagen unterwegs waren, gab es deutlich weniger Unfälle durch Touristen. Die meisten überschätzen sich einfach maßlos, insbesondere wenn sie einen großen 4x4 fahren, mit dem "man(n) ja alles machen kann".



Des Pudels Kern!
Gruß lilytrotter Always look on the bright side of life... :-) Walvisbay boomt
zuletzt bearbeitet 12. Okt. 2015
Gast12. Okt. 2015 · #20
Hallo Christian,
travelNAMIBIA schrieb:aber wie willst Du das als Vermieter kontrollieren? Es geht nur ganz oder gar nicht. Keiner wird doch freiwillig bei der Übergabe des Fahrzeuges sagen, "ich fühle mich ängstlich", "bin noch nie links gefahren" und fahre deshalb nur 80.
Das muss ich als Vermieter erst mal gar nicht kontrollieren. Ich könnte z.B. in die Vertragsbedingungen schreiben, das für Mieter, die erstmalig Namibia mit einem selbst gefahrenen 4x4 bereisen, ein Limit von 80/60 gilt und für alle anderen von 100/80. So lange nichts passiert, ist es irrelevant. Wenn etwas passiert und die Geschwindigkeit für die Schadensregulierung relevant ist, muss der Mieter anhand von alten Mietverträgen o.ä. dann den Nachweis erbringen, dass er schon mal mit einem 4x4 unterwegs war und für ihn 100/80 anwendbar ist. Kann er den Nachweis nicht erbringen, ist das sein Problem und es ist 80/60 als Limit maßgeblich. Ob das dann die beste Lösung ist, weiß ich freilich auch nicht.

Immer neue Limits zu setzen kann aber auch nicht die Lösung sein. Das gilt auch für das Offroadfahren. Die 4x4-Vermieter werben fast alle mit coolen Offroad-Fotos und fetzigen Offroad-Videos und verkaufen die große Freiheit. Die Mietverträge sind dann aber zunehmend so ausgestaltet, dass man mit den Autos eigentlich nur mal die B1 mit 60 km/h hoch und runter fahren soll.

Alles in allem ist eine gesittete Fahrweise natürlich immer noch die beste und zudem billigste Versicherung. Aber niemand ist perfekt. Etwas Absicherung für den Fall zu haben, das einem ein dummer Fehler unterläuft, ist eben auch nicht so verkehrt.

@Brauni: Zumindest in Bezug auf die Germwanwings-Vollkasko ist es irrelevant, ob das Fahrzeug als PKW, LKW, Wohnmobil oder was auch immer zugelassen ist. Es darf keine gewerbliche Anmietung sein. In den bisherigen Versicherungsbedingungen stand im einleitenden Teil noch sinngemäß, dass es sich um eine Reise handeln muss (die Anmietung eines LKWs für einen Umzug war also nicht versichert). In den aktuellen Versicherungsbedingungen finde ich diesen Ausschluss auch nicht mehr.

Beste Grüße

Guido