Geburtsurkunde / unabridged birth certificate

41 Antworten · 7'027 Aufrufe · gestartet 21. Jan. 2015 von Tiger_reef
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Themenstarter240 Beiträge · seit 200821. Jan. 2015 · #1
Wir fliegen heuer wieder über Johannesburg weiter nach Windhuek.
Müssen wir dann also für unseren Sohn diesmal eine beglaubigte Geburtsurkunde in englischer Sprache mitführen ??
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33,1k Beiträge · seit 200621. Jan. 2015 · #2
Hi Tiger_reef,

nein, die Verordnung wurde (bis Mitte 2015?) ausgesetzt.

Viele Grüße aus Windhoek
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
Themenstarter240 Beiträge · seit 200821. Jan. 2015 · #3
Danke schon mal für die Info.
Wir fliegen allerdings erst im August, also werde ich Augen und Ohren weiter offen halten müssen ob sich bis dahin was neues in der Angelegenheit tut.
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33,1k Beiträge · seit 200621. Jan. 2015 · #4
Moin Tiger_reef,

ich las heute und nicht heuer 🙂
Es geht am 1. Juni 2015 los, d.h. ihr benötigt dann eines.
http://www.home-affairs.gov.za/index.php/statements-speeches/522-statement-by-the-minister-of-home-affairs-mr-malusi-gigaba-mp-in-relation-to-the-implementation-of-new-immigration-regulations-on-16-september-2014-in-cape-town

Viele Grüße
Christian
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1'324 Beiträge · seit 201321. Jan. 2015 · #5
Verordnung ist nur bis zum 01.06.15 ausgesetzt.
Nach aktuellem Stand tritt sie danach in Kraft.

So eine beglaubigte internationale Geburtsurkunde kostet ein paar Euro. Ausgebeort ist die ausstellende Behörde. Ich würde nicht ohne reisen.


Gruß!
der Joe
"I detest racialism, because I regard it as a barbaric thing, whether it comes from a black man or a white man." Nelson Mandela 10x Süfafrika, 2x Namibia, 1x Botswana, 1x Zimbabwe, 1x Tanzania
1'794 Beiträge · seit 201321. Jan. 2015 · #6
Hallo Tiger_reef, bitte nach dem 1.6.15 auf keinen Fall OHNE fahren!

Du mußt dich dafür an das Standesamt wenden, wo die Geburtsurkunde deines Kindes damals ausgestellt wurde!

Dort soll es dann unkompliziert und schnell gehen, du brauchst nur dich selbst und deinen Ausweis mitbringen und ist preiswert! ...nichts weiter!
Wenn du unsicher bist, ruf einfach dort an!

Das ganze reicht, wenn du mit der Mutter des Kindes gemeinsam fährst, sonst wird noch mehr benötigt!

LG NOGRILA
Themenstarter240 Beiträge · seit 200821. Jan. 2015 · #7
NOGRILA schrieb:Hallo Tiger_reef, bitte nach dem 1.6.15 auf keinen Fall OHNE fahren!

Du mußt dich dafür an das Standesamt wenden, wo die Geburtsurkunde deines Kindes damals ausgestellt wurde!

Dort soll es dann unkompliziert und schnell gehen, du brauchst nur dich selbst und deinen Ausweis mitbringen und ist preiswert! ...nichts weiter!
Wenn du unsicher bist, ruf einfach dort an!

Das ganze reicht, wenn du mit der Mutter des Kindes gemeinsam fährst, sonst wird noch mehr benötigt!

LG NOGRILA
OK, danke, wir werden so ein Ding auf jeden Fall besorgen - gibt es denn sonst für 2015 noch irgendwelche neuen Einreiseformalitäten für Südafrika & Namibia ??
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Themenstarter240 Beiträge · seit 200819. Feb. 2015 · #9
Haben uns die Urkunde auf jeden Fall schon besorgt 😎
Kosten dafür waren 10.-
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zuletzt bearbeitet 19. Feb. 2015
15 Beiträge · seit 201427. Feb. 2015 · #11
Vielen Dank für den Hinweis! 😮

Wir fliegen zwar schon im März und auch direkt Frankfurt-Windhoek, habe aber zur Sicherheit die internationale Geburtsurkunde für meinen Sohn telefonisch geordert. Kostet 10,00 € und für 0,62 € wird sie auch zugeschickt. 😁

Also ganz einfach und besser als Diskussionen bei der Einreise!

Liebe Grüße
Binefau
33,1k Beiträge · seit 200627. Feb. 2015 · #12
Hallo Binefrau,

da hättest Du Dir die 10,62 Euro aber sparen können... Namibia hat nichts mit der Regelung Südafrikas zu tun...

Viele Grüße aus Windhoek
Christian
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Themenstarter240 Beiträge · seit 200806. März 2015 · #13
Hier weitere Infos:

Häufig gestellte Fragen

A) Was sagen die Vorschriften über Eltern, die mit Kindern reisen?


Vorschrift 6 (12)(a):

Wenn Eltern mit einem Kind reisen, haben sie eine ungekürzte Geburtsurkunde des Kindes aus der die personenbezogenen Angaben der Eltern und des Kindes hervorgeht, vorzulegen.


1. Was ist eine ungekürzte Geburtsurkunde?

Eine Geburtsurkunde, aus der die personenbezogenen Angaben beider Eltern hervorgehen.

2. Gilt das für alle Kinder?

Ja, die südafrikanischen Vorschriften betreffen alle minderjährigen Personen unter 18 Jahren. Sie gelten für alle Staatsbürger, die nach Südafrika ein- und ausreisen. Bei Passagieren, die im Transit verbleiben, greifen die Vorschriften nicht, es sei denn, sie benötigen ein Transit-Visum. Die ungekürzte Geburtsurkunde ist im Rahmen des Transit-Visumantragsvorgangs vorzulegen, und die Person hat bei der Reise sowohl die Geburtsurkunde als auch das Visum mit sich zu führen.

3. Wie wird mit ungekürzten Geburtsurkunden oder anderen Dokumenten verfahren, die nicht in englischer Sprache ausgestellt wurden?

Allen Dokumenten, die in einer anderen Sprache als Englisch ausgestellt wurden, hat eine beglaubigte Übersetzung von einer zuständigen Behörde im betroffenen Land beizuliegen.

4. Wie sieht es mit Ländern aus, die keine ungekürzten Geburtsurkunden ausstellen?

Im Falle von Ländern, die keine ungekürzten Geburtsurkunden ausstellen, ist ein entsprechendes Schreiben der für das Land zuständigen Behörde vorzulegen.

5. Muss ich mit dem Originaldokument reisen?

Gemäß den Vorschriften reicht eine Fotokopie aus. Die Fotokopie ist von einer zur Eidesabanhme berechtigten Amtsperson als gleichlautende Abschrift zu beglaubigen.

bzw:
http://www.flysaa.com/cms/ZA/planmytrip/_categories/travelAdvisory/sa-immigration-under-18.html
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2'664 Beiträge · seit 201222. Mai 2015 · #14
Nachdem nun die Ausführungsbestimmungen für das Gesetz veröffentlich wurden, wurde nun bekannt, daß Jugendliche unter 18 Jahren im Transit zu Nachbarländern KEIN Abridged Birth Certificate benötigen.

Siehe auch:
http://www.tourismupdate.co.za/Home/Detail?articleId=49955
3 Beiträge · seit 201514. Juni 2015 · #15
Liebe Namibiafahrerinnen und -fahrer
Geburtsurkunde? Für wenn soll das gut sein? Reicht es denn nicht aus, wenn die kidz mit eigenen Pässen reisen?
Gruss aus Bern
Andi
45 Beiträge · seit 201315. Juni 2015 · #16
Hallo liebe Afrikareisende

Auch ich werde im September 2015 mit unseren beiden Töchtern nach Namiba reisen. Von Zürich geht die Reise zuerst nach Johannesburg und dann weiter nach Windhoek. Für diese Reise benötigen wir gemäss schriftlicher Bestätigung von SIWSS keine Formulare da wir in Südafrika lediglich einen Transitstop haben und nicht ins Land einreisen. Es ist somit keine Geburtsurkunde und auch keine Bestätigung meiner Frau erforderlich.

Ich hoffe, das klappt dann auch wirklich so...

Gruss Thomas
33,1k Beiträge · seit 200615. Juni 2015 · #17
Moin Thomas,

siehe dazu den "Haupt"thread: http://www.namibia-forum.ch/forum/31-diverses/283026-travelling-with-kids-neue-bestimmungen.html
Wir sind gerade FRA-JNB-WDH geflogen... es wurde im Transit die Geburtsurkunde verlangt.

Viele Grüße aus Windhoek
Christian
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45 Beiträge · seit 201315. Juni 2015 · #18
Hallo Christian

Vielen Dank für deinen Hinweis.

Wenn ich dem von dir im Haupttread eingefügten Link (www.drivesouthafrica...hild-visa-checklist/) folge steht dort unten jedoch auch, dass Transitreisende die Dokumente nicht benötigen.... 🤨

Hat hier sonst noch jemand Erfahrungen mit einer Transitreise gemacht???

Danke für die Erfahrungsberichte.

Gruss Thomas
Themenstarter240 Beiträge · seit 200815. Juni 2015 · #19
Also auf der SAA Seite steht nach wie vor:

Vorschrift 6 (12)(a):

Wenn Eltern mit einem Kind reisen, haben sie eine ungekürzte Geburtsurkunde des Kindes aus der die personenbezogenen Angaben der Eltern und des Kindes hervorgeht, vorzulegen.


Also ich werd`s im August auf jeden Fall nicht ohne Urkunde probieren....
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45 Beiträge · seit 201315. Juni 2015 · #20
Hallo Tiger_reef

Habe mit der südafrikanischen Botschaft in Bern telefoniert. Die haben mit unter anderem auf die Startseite der Homepage verwiesen. Dort steht:

Welcome to our Embassy Website

Important Announcement when travelling with minor children

As from 01st of June 2015 the South African government have implemented the following changes, when travelling with minors (children under the age 18). These requirements do not apply to Travellers who are in transit to neighbouring countries.

For an Affidavit template print here, the affidavit can be signed at your local Notarbüro for a small fee or at the South African Embassy for free. Please note that certification of documents is on Fridays only and all visits are by appointment. To make an appointment call 031 350 13 13.

For the children who are born in Switzerland an english birth certifate ( Geburtsurkunde CIEC) can be obtained from your local Kreisbüro/Commune.


http://www.southafrica.ch/

Ich bin aber auf deine Erfahrungen im August gespannt.

Vielleicht haben ja bereits andere Forummitglieder Erfahrung gesammelt?