Fahrtbeschränkungen

17 Antworten · 3'322 Aufrufe · gestartet 11. Aug. 2014 von stollebolle
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Themenstarter66 Beiträge · seit 201311. Aug. 2014 · #1
Hallo liebe Forumsmitglieder,

nachdem ich mich hier immer mehr einlese, bin ich auf die nächste Frage gestossen...

Wir gehen ja Ende September auf die Kambaku Safari Lodge und die Immanuel Wilderness Lodge. Wir haben nur einen kleinen Mietwagen (Chevrolet Spark o.ä.) und laut den Lodgen ist es kein Problem, zu dieser Jahreszeit mit einem Kleinwagen auf den Zufahrtstrassen zu fahren. Allerdings habe ich mir nun mal das Kleingedruckte im Mietwagen-Voucher durchgelesen (besser spät als nie... 😕 ) und da steht folgendes:

FAHRTBESCHRÄNKUNGEN: Offroad-Fahrten sowie Fahrten auf nicht-öffentlichen,
nicht-befestigten Straßen nicht erlaubt.

Wie kritisch seht ihr das? Natürlich werden wir auf den Zufahrten zu den Lodgen langsam fahren, aber wenn nun auf so einer Strasse doch was passiert, dann ist unser Versicherungsschutz für den Ar..., sehe ich das richtig? Was würdet ihr mir raten, ich bin total unsicher, ob ich nun doch noch auf ein anderes Auto umbuchen soll...

Danke euch und liebe Grüsse, Susanne
1'162 Beiträge · seit 201211. Aug. 2014 · #2
Hallo Susanne,

die Zufahrt zu einer Lodge ist m. E. öffentlich.

Beste Grüße
Michael
7x Namibia, 2x S-Afrika, ca. 45x Atlantische Inseln (Kapverden > 25x, Kanaren, Madeira, Azoren); 7x W-Afrika (Senegal, Guinea Bissau, Gambia, Sierra Leone), Marokko, Tunesien, Jemen, Madagaskar, USA, Kanada, Costa Rica, ziemlich viel ME & SE rauf und runter und kreuz und quer
Gast11. Aug. 2014 · #3
Hallo,

das ist irgendwo eine Grauzone und wir werden das hier rechtlich nicht eindeutig klären können. Auch in den Verträgen für 4x4 stehen meistens Ausschlüsse für nicht öffentliche Straßen, Offroad fahren usw. Insofern stellst Du Dich vertraglich damit wahrscheinlich nicht besser. Die Wahrscheinlichkeit, dass da tatsächlich etwas passiert, ist bei halbwegs angepasster Fahrweise so extrem gering, das Du das ganz beruhigt fahren kannst.

Die Lodgebetreiber haben auch kein Interesse an völlig verärgerten Gästen, die sich auf den Zufahrten die Autos beschädigen. Wenn die sagen, dass die Zufahrt in der Trockenzeit mit normalen PKW machbar ist, dann wird das auch stimmen. Ist eine Zufahrt mit PKW nicht machbar, dann gibt es meistens Parkplatz und Abholservice am Gate (z.B. Grootberg).

Beste Grüße

Guido
3'080 Beiträge · seit 200911. Aug. 2014 · #4
@ Michael,

die meisten Zufahrten sind nicht öffentlich weil sie über das Gelände der Logde oder Farm führen, da wäre sonst nämlich der Staat für den Zustand verantwortlich.

@ Susanne,

ich gehe mal davon aus dass es sich dabei um einen Standard-Mietvertrag handelt der auch für 4x4-Fahrzeuge gilt. Damit soll verhindert werden das die Kunden mal eben flugs neue Spuren in die Wüste pflügen und dann vielleicht auch noch da liegenbleiben wo der Abschleppwagen nicht hinkommt.

Wie Guido schon schreibt achten die meisten Betreiber darauf das ihre Unterkunft auch für die Gäste erreichbar ist. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst ruf halt einen Tag vorher an, wenns tatsächlich Probleme gibt wegen des Fahrzeugs dann holt man dich ab.

lg sasowewi
1'715 Beiträge · seit 200611. Aug. 2014 · #5
Wenn die Zufahrt zu einer Lodge nicht 2x4 oder sogar 4x4 tauglich ist, wird man bei der Buchung oder im Internet darauf aufmerksam gemacht. In diesem Fall bietet die Lodge einen Shutle an, wie zum Beispiel für das letzet Stück auf Goche-Ganas.

Ansonsten hast Du ja nur einProblem mit dem Vermieter, wenn ein Schaden durch fahren auf nicht öffentlichen Strassen entstanden ist.

Gruss
Emanuel
http://africanomads.wordpress.com/ www.nelson2africa.blogspot.com https://europenomads.travel.blog/ YouTube Kanal https://bit.ly/3uEEK59
Themenstarter66 Beiträge · seit 201312. Aug. 2014 · #6
Hallo Emanuel, Sasowewi, Guido und Michael,

Danke für eure Antworten, jetzt bin ich etwas beruhigter und lasse alles so, wie es ist 🙂 .

Euch eine gute Zeit, liebe Grüsse,
Susanne
2'664 Beiträge · seit 201212. Aug. 2014 · #7
stollebolle schrieb:Hallo Emanuel, Sasowewi, Guido und Michael,

Danke für eure Antworten, jetzt bin ich etwas beruhigter und lasse alles so, wie es ist 🙂 .

Euch eine gute Zeit, liebe Grüsse,
Susanne
M.E. ist das Problem nicht gelöst.
Pads auf Farmen, die nicht im Amtsblatt als öffentliche Straßen (Public Roads) proklamiert worden sind, fallen in die Grauzone, die Guido beschrieben hat. Das sind tatsächlich Privatwege auf Privatgrund. Die Gesetzgebung ist da eigentlich eindeutig.
Und das sind die meisten Farmwege im Lande, die von Durchgangsstraßen abführen.
Wenn es hart auf hart geht, könntest Du auf einem Schaden sitzen bleiben.
Oder lasse Dir Deine Route vom Vermieter abzeichnen.
zuletzt bearbeitet 12. Aug. 2014
33,1k Beiträge · seit 200612. Aug. 2014 · #8
Hi zusammen,

jede Farmpad, wenn sie keine "Durchgangs"farmpad ist (F-Straßen, früher P-Straßen) sind Privatwege. Diese wären dann eigentlich vom Vermieter ausgeschlossen - ist natürlich wenig sinnvoll, da man dann keinerlei Farmen/Lodges erreichen kann. Im Fall der Fälle wird sich aber ein Vermieter darauf berufen...

Viele Grüße aus Windhoek
Christian
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3'080 Beiträge · seit 200912. Aug. 2014 · #9
Christian hat Recht, so kann es passieren, deswegen habe ich ja dazu geraten das aktuell bei der Anreise zu klären, anzurufen und sich zu erkundigen ob es geht oder nicht. Notfalls muss der Kleinwagen dann halt an der Zufahrt geparkt werden und man lässt sich abholen.

lg sasowewi
Themenstarter66 Beiträge · seit 201312. Aug. 2014 · #10
Hallo nochmal,

ich habe bereits mit beiden Lodgen Kontakt aufgenommen und beide haben mir bestätigt, dass die Zufahrt zu dieser Jahreszeit problemlos möglich ist, auch mit einem Kleinwagen, man muss halt langsam fahren.
Steht denn nicht praktisch jeder, der einen Klein- oder Mittelklassewagen über einen grossen Anbieter bucht vor dem gleichen Problem...?

Und ist es denn gängige Praxis, sich - wie von Swakop vorgschlagen - die Fahrtroute vom Vermieter abzeichnen zu lassen? Wir haben über driveFTI gebucht, macht es Sinn, da mal anrufen? ich will keine Pferde scheu machen....

viele Grüsse, Susanne
5'538 Beiträge · seit 200812. Aug. 2014 · #11
Hallo Susanne,

Und ist es denn gängige Praxis, sich - wie von Swakop vorgschlagen - die Fahrtroute vom Vermieter abzeichnen zu lassen? Wir haben über driveFTI gebucht, macht es Sinn, da mal anrufen? ich will keine Pferde scheu machen...

was heißt das - Du willst keine Pferde scheu machen. Ich kann mir nicht denken, dass ein Vermieter es untersagen kann, dass man die Zufahrt von einer öffentlichen Straße zur gebuchten Unterkunft benutzt, auch wenn das keine öffentliche, sondern eine Privatstraße ist. Und da würde ich ganz klar den Vermieter vorher davon unterrichten, denn im Zweifelsfalle hast Du so viel Ärger, dass Dir nachträglich noch der ganze Urlaub vergällt wird. Und warum nicht vorher fragen? Dann hast Du Klarheit und musst nicht so viel Mutmaßungen anstellen.

Liebe Grüße
Gerd
348 Beiträge · seit 200812. Aug. 2014 · #12
Ist es nicht so, daß bei diesem Kleinwagen allgemein Gravel Path ausgeschlossen ist?
Normalerweise sind diese Fahrzeuge nur für Teerstrassen (und Salsstrassen) im Vermietbetrieb vom Vermieter zugelassen.
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33,1k Beiträge · seit 200612. Aug. 2014 · #13
Hi musher,

eine solche pauschale Regelung ist mir von keinem Vermieter in Namibia bekannt - nicht einmal von den großen internationalen. Das würde außer für wenige Geschäftsreisende die sich nur auf befestigten Straßen bewegen auch schlichtweg keinen Sinn machen. Übrigens sind Salzstraßen die mit Abstand gefährlichsten unbefestigten Straßen.

Viele Grüße aus Windhoek
Christian
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Themenstarter66 Beiträge · seit 201313. Aug. 2014 · #14
Hallo zusammen,

um diese Diskussion abzuschliessen... ich habe bei driveFTI angerufen. Wenn es so in den Mietwagenbedingungen steht, dann kann ich keine nicht-öffentlichen/unbefestigten Strassen befahren, auch wenn das für Namibia wenig Sinn macht.
Ich soll mich vor Ort beim zuständigen Vermieter erkundigen, ob die Versicherung erweiterbar ist, bzw. mir bestätigen lassen, dass ich diese beiden Zufahrten befahren kann... und ansonsten verlasse ich mich auf unser Glück, dass nichts passieren wird. 🙂

Es würde mich trotzdem grundsätzlich mal interessieren, ob es schon mal jemandem passiert ist, dass er auf einer Strasse liegen geblieben ist, die einer Fahrtbeschränkung seitens des Vermieters unterlag und wie die Versicherung/der Vermieter dies dann gehandhabt hat. Denn eigentlich müsste dies ja alle nicht-SUV/Geländewagen betreffen...

Vielleicht hat ja schon jemand solch eine Erfahrung gemacht?

Viele Grüsse, Susanne
33,1k Beiträge · seit 200613. Aug. 2014 · #15
Hi Susanne,

tja, dann würde ich nicht über FTI buchen...

Beliebt ist ja hier z.B. Kalahari Car Hire und soweit mir bekannt ist fährt jeder Mieter damit auch zu Lodges, Gästefarmen etc. - wenn Du aber in den Mietvertrag (oben rechts) schaust: http://www.bwana.de/images/pdf/selbstfahrer/standard-automietvertrag.pdf dann dürftest Du so ungefähr nirgends hinfahren. Die Vermieter sichern sich hier halt für alle möglichen Ereignisse ab, denn die Verschrottungsrate von Mietfahrzeugen hier ist extrem hoch.

Viele Grüße aus Windhoek
Christian
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Gast13. Aug. 2014 · #16
Hallo,

wenn Du bei driveFTI buchst, dann buchst Du ja typischerweise ein Auto bei einer der großen internationalen Ketten (Avis, Europcar, etc.). Denen fehlt in der Regel die Flexibilität solche Nebenabsprachen verbindlich in den Mietvertrag zu schreiben. Der einfache Sachbearbeiter darf so etwas da häufig auch gar nicht entscheiden.

Aber wie schon geschrieben: Die Wahrscheinlichkeit, dass da auf der Zufahrt zu einer Lodge etwas passiert, ist so extrem gering, dass ich mich damit nicht groß befassen würde. Mache Dir lieber Gedanken über das Fahren auf öffentlichen Schotter- und ggf. Salzpisten.

Beste Grüße

Guido
14 Beiträge · seit 201314. Aug. 2014 · #17
Wir hatten nachgefragt - Zufahrten waren ok. Wir hatten allerdings einen Allradwagen (mit dem man aber auch nicht alles fahren darf...)
Gruß Marion
348 Beiträge · seit 200817. Aug. 2014 · #18
travelNAMIBIA schrieb:Hi musher,

eine solche pauschale Regelung ist mir von keinem Vermieter in Namibia bekannt - nicht einmal von den großen internationalen. Das würde außer für wenige Geschäftsreisende die sich nur auf befestigten Straßen bewegen auch schlichtweg keinen Sinn machen.

.....

Christian
Ok,
Diesesmal steht es auch nicht mehr bei uns im Vertrag.
Als wir 2006 das letzte mal einen normalen PKW von so einem großen Verleiger hatten stand es bei den Bedingungen.
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