Visumsfragen

6 Antworten · 1'863 Aufrufe · gestartet 27. Juni 2014 von Rodrigo
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Themenstarter1'125 Beiträge · seit 200627. Juni 2014 · #1
Guten Abend!
Ich habe eben mit meiner südafrik. Schwester lange telefoniert; sie hat mir erzählt, dass ab sofort auch für Bundesbürger ein in D ausgestelltes Visum (vorab!) nötig sei. Ich bin etwas skeptisch, was den Wahrheitsgehalt betrifft - so blöd kann man eigentlich nicht sein, sich derart ins eigene Bein zu schießen. Ich fliege im August nach JNB, würde mich also betreffen.
Morgen geh ich in meine Reisebüro (die werden das auch nicht wissen; selbst die zuständigen Stellen in 'Home Affairs' waren ratlos. Namibia betrifft das nicht, es scheint, wenn's denn stimmt, eine isolierte Maßnahme zu sein.
Wer weiß Näheres darüber?
Rodrigo
Omnia vincit amor
33,1k Beiträge · seit 200627. Juni 2014 · #2
Hi Rodrigo,

das stimmt definitiv nicht. Seit wann soll das so sein. Ein Freund von mir aus Windhoek (mit D-Pass) ist gestern in Noordoewer über die Grenze - da war alles wie immer.
so blöd kann man eigentlich nicht sein, sich derart ins eigene Bein zu schießen. Ich fliege im August nach JNB, würde mich also betreffen.
Ist doch nicht blöd, bringt halt Geld und wir niemanden davor abschrecken nach Südafrika zu reisen. Außer man muss dann so wie für visapflichtige Staaten zwingend persönlich vorsprechen. Dann möchte ich den Run auf die Botschaft, Konsulate etc. nicht erleben.

Viele Grüße aus Windhoek
Christian
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74 Beiträge · seit 201027. Juni 2014 · #3
Hallo,
ich habe gerade mal die Seiten der südafrikanischen Botschaft in D angesurft. So richtig klar ist die Darstellung dort nicht:
In terms of the new Immigration Regulations any applicant for a port of entry, transit and temporary residence visa, section 11(2) authorisations, waiver and appeal applications must submit his or her application in person to any foreign mission of the Republic where the applicant is ordinarily resident or holds citizenship. Applicants who are German citizens or who are foreigners holding permanent or long-term permanent residence permits for Germany may submit their applications at the Embassy in Berlin* and Consulate-General in Munich**, but must make an appointment to do so from Monday, 30 June 2014.
http://www.suedafrika.org/visa-sa-dokumente.html
33,1k Beiträge · seit 200627. Juni 2014 · #4
Hi zusammen,

im heute vom Auswärtigen Amt angepassten Infoseite zur Einreise nach Südafrika (http://www.auswaertiges-amt.de/sid_F1B59F27B6CB6C218C949C5A3022888A/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/SuedafrikaSicherheit.html?nn=352588#doc352490bodyText3) wurde nur der Teil verändert, der die Überschreitung der Aufenthaltsdauer angeht. Da steht weiterhin: "Für kurzfristige touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen nach Südafrika benötigen deutsche Staatsangehörige vor Einreise grundsätzlich kein Visum.

Viele Grüße
Christian"
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1'680 Beiträge · seit 200727. Juni 2014 · #5
also so, wie ich es verstehe (was nicht heisst, dass ich es richtig verstehe 😉 ) - bedeutet das lediglich, dass es in Zukunft nicht mehr möglich sein wird, sein 90tägiges, am Flughafen ausgestelltes Touristen-Visa (oder medical treatment-Visa) in SA in ein anderes Visa (Praktikumsvisa, permanent residence, temporary residence etc) umzuwandeln - dieses war ja gerne ein "Trick", um das Touristenvisa "auszunutzen", obwohl von vornherein feststand, dass die Einreise nicht zum Zweck eines Urlaubs ausgestellt wird. Dieses wird dann zukünftig eben nicht mehr möglich sein, das eigentliche Touristen-Visum ist von den Änderungen selber jedoch nicht betroffen, dieses bekommt man weiterhin "ganz normal" am Flughafen für die maximale Dauer von 90 Tagen ausgestellt.
lG und bleibt gesund! M@rie M@rie's on the road again - Namibia-Botswana 2012 "Es kommt nicht darauf an, ob du gewinnst oder verlierst, es kommt nur darauf an nicht aufzugeben!" ~ "It always seems impossible until it is done." Nelson Mandela ~
zuletzt bearbeitet 27. Juni 2014
74 Beiträge · seit 201027. Juni 2014 · #6
Hallo M@arie,
nachdem ich den Text noch zweimal gelesen habe, stimme ich Dir zu.

Henning
100 Beiträge · seit 201027. Juni 2014 · #7
vieleicht meint ihr da


Das südafrikanische Innenministerium hat seine Einreisebedingungen
geändert.

Daher hat das Auswärtige Amt nachfolgende Information in den aktuellen
Sicherheitshinweis aufgenommen.

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen: Am 26.05.2014 traten neue
Regelungen in Kraft.
Personen unter 18 Jahren müssen nun bei Ein- und Ausreise eine vollständige
Geburtsurkunde vorweisen, aus welcher beide Eltern hervorgehen.
Am 10.Juni 2014 teilte das südafrikanische Innenministerium ergänzend mit,
dass
die Vorlage einer Geburtsurkunde erst ab dem 1. Oktober 2014 zwingend
vorgeschrieben ist.

Für Rückfragen können Sie sich jederzeit an den Bürgerservice des
Auswärtigen Amtes wenden.