Entschädigung für 3 Tage Arbeitsausfall

16 Antworten · 2'771 Aufrufe · gestartet 25. Nov. 2013 von Serren88
Antworten
Themenstarter4 Beiträge · seit 201225. Nov. 2013 · #1
Hallo, Flugfirma X hat einen Flug aus Kapstadt statt am 17.xx.2013 erst am 20.xx.2013 durchgeführt. Dadurch habe ich 3 Tage Arbeitsausfall erlitten. Mein Chef will mir nun entweder das Gehalt kürzen oder 3 Urlaubstage vom nächsten Jahr abziehen. Gespräch über Einzelheiten steht noch aus. Die Ausgleichszahkung nach EU-Recht (600 €) habe ich schon geltend gemacht. Wie kann ich weiteren Schadenersatz für den Verdienstausfall geltend machen?
Gruß

UPDATE hab hier Hilfe bekommen:
http://ra-janbartholl.de/
zuletzt bearbeitet 14. Dez. 2013
2'664 Beiträge · seit 201225. Nov. 2013 · #2
Garnicht!
5'538 Beiträge · seit 200825. Nov. 2013 · #3
Hallo Serren88,

ist Dir denn tatsächlich ein Schaden entstanden, der über € 600 liegt? Oder sind die € 600 aus Deiner Sicht nur "Schmerzensgeld", das Du mitnimmst, weil es nun mal so ist?

Wenn Dein tatsächlicher Schaden inkl. Gehaltsausfall höher ist als € 600, würde ich mal einen Anwalt bemühen. Der muss dann im Klagefall aber die tatsächliche Höhe anhand von Belegen nachweisen. Und "Schmerzensgeld" wird Dir wohl kein Gericht zubilligen.

Liebe Grüße von der sonnigen Atlantikküste
Gerd
521 Beiträge · seit 201125. Nov. 2013 · #4
Du hast Deinen Urlaub zu knapp geplant...
Südafrika, Botswana, Namibia, Zimbabwe, Mosambik,...
1'737 Beiträge · seit 201025. Nov. 2013 · #5
Also ich hätte gern aufs Gehalt verzichtet und wäre noch zwei Wochen in Tanzania geblieben. Leider war mein Flug pünktlich. Warum soll Dir Dein Arbeitgeber 3 Tage Zusatzurlaub schenken, das ist Dein Risiko, wenn Du Urlaub machst.
www.botswanadreams.de "Alles, was ich jetzt wollte, war nach Afrika zurückzukommen. Ich hatte es noch nicht einmal verlassen, aber wenn ich nachts aufwachte, lag ich lauschend da, bereits voller Heimweh danach." Ernest Hemingway
Gast25. Nov. 2013 · #6
Hallo,

man kann immer versuchen Schäden zivilrechtlich geltend zu machen, ob das klappt ist eine andere Frage.

Zunächst mal ist wichtig, ob es eine EU-Airline war. Bei Emirates, SAA etc. kannst Du die 600 EUR gemäß EU-Verordnung 261/2044 in bezug auf den Rückflug nicht einfordern. Du kannst auch nicht Deinen Verdienstausfall komplett zusätzlich zu den 600 EUR geltend machen, denn die 600 EUR sind schon ein (pauschalisierter) Schadensersatz. Du kannst also höchstens belegbare Schäden zusätzlich geltend machen, die die 600 EUR übersteigen.

Ansonsten kannst Du nach Belieben selbst mit der Airline verhandeln. Wenn das nicht zu einer gütlichen Einigung führt, was wahrscheinlich ist, gibt es ganz neu ein gesetzlich verankertes Schlichtungsverfahren für solche Fälle. Und natürlich steht es Dir frei zu klagen. Wenn Du Klagen willst, dann suche Dir eventuell eine spezialisierte Kanzlei für dieses Rechtsgebiet. Die Airline wird auch auf eine hoch spezialisierte Kanzlei zurück greifen und sonst herrscht nicht unbedingt "Waffengleichheit" vor Gericht.

Beste Grüße

Guido
84 Beiträge · seit 201325. Nov. 2013 · #7
Naja, also ganz so wie es teilweise dargestellt wird, kann man es sicherlich nicht sehen.

Ob man seinen Urlaub knapp geplant hat oder nicht oder ob man Gehaltsabzug bekommt oder nicht kann man sehen wie man will.

Der Punkt ist, dass ein Vertrag über eine Leistung abgeschlossen wurde (Hin und Rückflug zu fest vereinbarten Terminen) und der Vertrag durch die Fluggesellschaft nicht vollständig erfüllt wurde... Und welche Kosten hieraus erstattet werden müssen. Wenn sich die Fluggesellschaft auf höhere Gewalt berufen kann, wirst du nichts bekommen (war z.B. auch beim Vulkanausbruch so) Ansonsten must du die zusätzlichen Kosten (Hotel, Telefon, ggfls. Verpflegung und deinen Lohnabzug) geltend machen, wenn sie mit den 600 € noch nicht abgegolten sind.

Ich schätze aber, dass du den netto-Lohn nehmen must und nicht den Brutto-Lohn 😉

Vielleicht ist das ja auch von deiner Rechtsschutzversicherung abgedeckt...

LG
MArkus
2'610 Beiträge · seit 200725. Nov. 2013 · #8
Hallo,

Urlaubstage oder Abzug vom Gehalt, das sind die Rechte deines Arbeitgebers. So weit, so gut, da kannst du nix machen.

Ich wäre auch sauer auf die Airline, die hat den mit dir geschlossenen Vertrag nicht eingehalten. Und wer fliegt schon so, dass er nach hinten heraus noch 3-4 Tage Puffer hat? Rentner vielleicht, die immer frei haben, aber ich selbst halte meine Urlaubstage auch zusammen und verplempere sie nicht. Die EUR 600 halte ich deshalb auch nicht für maßlos, sondern würde einen RA einschalten (falls ich versichert wäre) ansonsten die EUR 600 nehmen und mich weiter ärgern.

Ich verstehe hier jetzt die die Reaktionen der anderen Vorschreiber absolut nicht!

Grüße
Jambotessy
Nur im Vorwärtsgehen gelangt man ans Ende der Reise. (Sprichwort der Ovambo) 1x Togo + Benin (mit TUI), 1x Ruanda + Zaire ( mit Explorer Reisen), 3x Kenia (in Eigenregie mit dem Bodenzelt), 23 x südl. Afrika (in Eigenregie Namibia, Botswana, Zimbabwe, Sambia, Südafrika/ 17x mit dem Dachzelt und 6x ohne Dachzelt)
2'610 Beiträge · seit 200725. Nov. 2013 · #9
Uppps, da ist der Markus einen Schritt schneller gewesen 😉
Nur im Vorwärtsgehen gelangt man ans Ende der Reise. (Sprichwort der Ovambo) 1x Togo + Benin (mit TUI), 1x Ruanda + Zaire ( mit Explorer Reisen), 3x Kenia (in Eigenregie mit dem Bodenzelt), 23 x südl. Afrika (in Eigenregie Namibia, Botswana, Zimbabwe, Sambia, Südafrika/ 17x mit dem Dachzelt und 6x ohne Dachzelt)
24 Beiträge · seit 201326. Nov. 2013 · #10
Jeder Rechtsstreit mit einer Airline und jede Entschaedigungszahlung treiben die Ticketpreise weiter in die Hoehe. Drei zusaetzliche Tage in Kapstadt zu verbringen ist wirklich keine Strafe. Die wuerde ich gerne mit Urlaubstagen abgelten. Deshalb wuerde ich von vorneherein auf den nachtraeglichen Aerger und die Muehe eines Rechtsstreits verzichten.
Gruesse von Ewald (z. Zt. gluecklicherweise in Kapstadt)
277 Beiträge · seit 201326. Nov. 2013 · #11
Wenn Du Dir den Ärger sparen möchtest, schau Dir diese Seite mal an:
http://www.fairplane.net/


Viele Grüße!
Gast26. Nov. 2013 · #12
Hallo,
Schneewald schrieb:Jeder Rechtsstreit mit einer Airline und jede Entschaedigungszahlung treiben die Ticketpreise weiter in die Hoehe. Drei zusaetzliche Tage in Kapstadt zu verbringen ist wirklich keine Strafe. Die wuerde ich gerne mit Urlaubstagen abgelten. Deshalb wuerde ich von vorneherein auf den nachtraeglichen Aerger und die Muehe eines Rechtsstreits verzichten.
Wenn Dein neues Auto einen Fehler hat, meldest Du sicher auch keine Garantieansprüche an, weil das sonst die Autopreise in die Höhe treibt, richtig? Ich kann verstehen, wenn der Rat kommt, mal die Kirche im Dorf zu lassen, wenn es um ein paar Stunden Verspätung geht. Aber 3 Tage ist heftig und sowas stellt einige jobbedingt vor größere Probleme.

Wenn man Ansprüche über die 600 EUR Pauschalentschädigung einfordern will, dann wird man aber ggf. auch belegen müssen, dass es keine andere Reiseoption z.B. durch kurzfristige Umbuchung auf eine andere Airline gab. Das man 3 Tage keine Flugalternative findet, ist ja eher ungewöhnlich.

Beste Grüße

Guido
zuletzt bearbeitet 26. Nov. 2013
6'152 Beiträge · seit 200626. Nov. 2013 · #14
freddykr schrieb:Welcher Flug war es denn jetzt eigentlich genau, der drei Tage Verspätung hatte? Nur dann kann man etwas genauer sagen, welche Rechte zustehen und was man machen kann.
Genau , so sehe ich das auch, mich würde auch interessieren wie lange vorher
Du von der Verschiebung des Fluges informiert worden bist.

Liebe Grüsse
Hanne
8 x Südafrika,1x Zimbabwe, 22x Namibia, 4x Botswana, 1x Lesotho, 1 x Swasiland
zuletzt bearbeitet 26. Nov. 2013
34 Beiträge · seit 201326. Nov. 2013 · #15
Hallo Serren,

ich würde so ziemlich alles versuchen, um wenigsten eine minimale Entschädigung zu bekommen. Ehrlich gesagt, ich finde es eine Frechheit, wie man in solchen Fällen abserviert wird. Auch ich bin der Meinung, dass, wenn ich ein Ticket gekauft habe, Anspruch auf vertraglich vereinbarte Beförderung besteht. Wir hatten in diesem Sommer den Fall, dass sich 2 Passagiere in Flieger von Paris nach FF geprügelt hatten, diese dann ausgeladen wurden und wir erst 7 min vor Abflug des Fliegers nach Joburg in Frankfurt landeten, aber dort dann nicht mehr mitgenommen wurden. Service vor Ort (Fluggesellschaft war Lufthansa) war mehr als schlecht. Da hatten wir halt Pech. Keine Entschädigung, nichts….Würde ich hingegen den Flug wegen höherer Gewalt verpassen, dann habe wieder ich Pech gehabt. Warum eigentlich. Kann ich ja auch nichts dafür.

Versuch es einfach über Fairplane oder Flightright. Die prüfen jeden Fall und es kostet Dich erst einmal nichts.


Flugausfälle regen mich schon auf. Ich habe einfach schon zu viele erlebt. Wenn die Bahn mal ein paar Minuten zu spät kommt, dann regt sich alle Welt auf, bei verspäteten Flügen zucken alle nur mit der Schulter. Auch das neueste Urteil, dass (NUR) die Bahn bei Verspätungen durch z.B. schlechtes Wetter zahlen muss ist ein Witz. Warum eigentlich nicht die Fluggesellschaften.

Ich drücke Dir die Daumen!
Anne
6'152 Beiträge · seit 200626. Nov. 2013 · #16
Serren88 schrieb:Hallo, Flugfirma X hat einen Flug aus Kapstadt statt am 17.xx.2013 erst am 20.xx.2013 durchgeführt. Dadurch habe ich 3 Tage Arbeitsausfall erlitten. Mein Chef will mir nun entweder das Gehalt kürzen oder 3 Urlaubstage vom nächsten Jahr abziehen. Gespräch über Einzelheiten steht noch aus. Die Ausgleichszahkung nach EU-Recht (600 €) habe ich schon geltend gemacht. Wie kann ich weiteren Schadenersatz für den Verdienstausfall geltend machen?
Gruß
warum nennst Du nicht die Flugfirma ? von Kapstadt fliegen jeden Tag
mehrere Fluggesellschaften - kann mir nicht vorstellen, dass eine Fluggesell-
schaft 3 Tage nicht fliegt , kann zwar sein, wäre es ein Problem gewesen, auf
eine andere Fluggesellschaft auszuweichen ?.
Gruss Hanne
8 x Südafrika,1x Zimbabwe, 22x Namibia, 4x Botswana, 1x Lesotho, 1 x Swasiland
zuletzt bearbeitet 26. Nov. 2013
5'538 Beiträge · seit 200826. Nov. 2013 · #17
Hallo Zusammen,

auch ich bin der Meinung, dass, wenn ich ein Ticket gekauft habe, Anspruch auf vertraglich vereinbarte Beförderung besteht.

Dieser Meinung sind wir wahrscheinlich alle im Forum und es ist bedauerlich, dass Serren dieses Unglück widerfahren ist. Und er hat dementsprechend ja auch schon seinen Anspruch auf pauschalierten Schadenersatz geltend gemacht.

Wenn er darüber hinaus einen höheren Schaden geltend machen will, dann muss er den nachweisen. Das heißt, er muss alle Rechnungen für Hotel, Essen und sonstige zusätzlich entstandene Kosten wie z. B. zusätzliche Transportkosten vom und zum Flughafen vorlegen. Und dabei muss er noch beachten, dass er nicht den vollen Betrag für Essen und Getränke fordern kann, sondern nur den Teilbetrag, der über die Lebenshaltungskosten, die er in Deutschland gehabt hätte, hinausgeht. Normalerweise machen die Richter da auf die eingereichten Belege einen Abschlag von 20 %. Wenn er aber keinerlei Zusatzkosten hatte, weil er z. B. kostenfrei bei einem Freund gewohnt hatte, dann hat er Pech gehabt. Er könnte dann bestenfalls den Blumenstrauß, den er für die Ehefrau des Freundes gekauft hat, noch in Rechnung stellen.

Ich finde es auch richtig, dass die Rechtsprechung hier so streng ist. Denn auch als Geschädigter hat man eine Schadensminderungspflicht und kann da nicht einfach mal so zuschlagen nach dem Motto: Das zahlt jetzt alles die Fluggesellschaft. Und zur Schadensminderungspflicht hätte es auch gehört, dass Serren sich - wie Guido schon gesagt hat - um einen früheren Rückflug mit einer anderen Gesellschaft hätte bemühen müssen. Dann wäre er möglicherweise doch noch pünktlich zur Arbeit gekommen.

Diese Diskussion zeigt, dass das alles ein sehr weites Feld ist und man immer jeden einzelnen Fall prüfen muss, bevor man klagt. Und da kann dieses Forum Serren nicht helfen. Da muss er schon mit allen Belegen einen Anwalt oder Fairplan o. ä. Organisationen einschalten, was ich ihm ja auch eingangs schon geraten habe. Aber da trägt er natürlich ein Kostenrisiko. Falls er eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte er seinen Fall mit Belegen dieser vortragen. Denn wenn die RSV die Übernahme des Prozessrisikos ablehnt, kann er davon ausgehen, dass seine Chancen bei Gericht gleich Null sind.

Liebe Grüße von der sonnigen Atlantikküste
Gerd