Leidiges Thema Versicherung: Scheinbar eine Lösung

12 Antworten · 5'477 Aufrufe · gestartet 05. Feb. 2013 von Jansenbusch
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Themenstarter47 Beiträge · seit 201305. Feb. 2013 · #1
Hallo,

nach tagelangem Studium dieses Forums und der vielen ausführlichen Berichte bezüglich der KFZ-Versicherung habe ich mit einigen Autovermietern in Namibia eine lange email-Debatte zum Thema Versicherung geführt. Dabei ging es im Wesentlichen um die hier geschilderten Fälle der "Fahrlässigkeit". Und es ist tatsächlich so: In Namibia definiert die Versicherung, was fahrlässig ist. Der Mieter muss den Nachweis erbringen, dass er NICHT fahrlässig gehandelt hat. In Deutschland ist es umgekehrt, da muss die Versicherung den Nachweis bringen, dass der Mieter fahrlässig gehandelt hat. Und nur bei Fahrlässigkeit ist ja die Versicherung befreit.
Nachdem die hier dokumentierten Versuche, es über die z.B. Miles&More Kreditkarte abzudecken, nicht funktionieren, habe ich nun tatsächlich eine Kreditkarte gefunden, die genau das abdeckt, was gesucht wurde:
  • "Versicherungsschutz besteht für maximal zwei gleichzeitig vom Karteninhaber von einem gewerbsmäßigen Vermieter als Selbstfahrermietfahrzeug gemietete Pkw, Krafträder, Leichtkrafträder, Leichtkraftroller,Wohnmobile und privat genutzte Lkw"
    "Wird ein gemietetes Kraftfahrzeug gestohlen oder beschädigt, so
    bezahlt der Versicherer alle Beträge, für die Sie nach dem Mietvertrag
    verantwortlich sind, einschließlich der Selbstbeteiligung. Dies trifft
    zu, gleichgültig, ob Sie für den Unfall oder das Ereignis verantwortlich sind oder nicht. Die Entschädigung ist jeweils auf den Wiederbeschaffungswert des gemieteten Kraftfahrzeugs, maximal jedoch auf 75.ooo Euro je Unfall oder Ereignis begrenzt."
  • "Die Versicherung umfasst die Befriedigung begründeter und die
    Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts des Landes, in dem sich der Schaden ereignet, gegen Sie erhoben werden, wenn durch den Gebrauch des gemieteten Kraftfahrzeugs
    • Personen verletzt oder getötet werden,
    • Sachen beschädigt oder zerstört werden"
  • "Aufgrund der Leistungen müssen Sie beim gewerbsmäßigen Vermieter
    des gemieteten Kraftfahrzeugs keine zusätzlichen oder optionalen
    Versicherungen abschließen, die Folgendes beinhalten:
    • Verzicht auf Ansprüche wegen Unfallschäden (CDW),
    • Verzicht auf Ansprüche wegen Verlustschäden (LDW),
    • Wegfall / Reduzierung der Selbstbeteiligung (Super-CDW/-LDW),
    • Diebstahlschutz (TP),
    • Erhöhung / Ergänzung der Haftplicht (SLI)."
Werbung hier ist ja nicht so gern gesehen, aber vielleicht kennt ja jemand die Werbung eines Finanzdienstleisters "von Akademikern für Akademiker". Das ist der eine Haken, und der andere: Diesen Versicherungsschutz erhält man nur bei der "Platin"-Card, und die Karte kostet 160 € pro Jahr. Aber scheinbar die erste Möglichkeit, sich Versicherungstechnisch für den Fall der Fälle konkret absichern zu können.
Vielleicht hilft das ja dem ein oder anderen.
Gast05. Feb. 2013 · #2
Hallo,
Jansenbusch schrieb:Der Mieter muss den Nachweis erbringen, dass er NICHT fahrlässig gehandelt hat. In Deutschland ist es umgekehrt, da muss die Versicherung den Nachweis bringen, dass der Mieter fahrlässig gehandelt hat. Und nur bei Fahrlässigkeit ist ja die Versicherung befreit.
Das ist so nicht richtig. In Deutschland wird zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit unterschieden. Einfache Fahrlässigkeit ist immer versichert. Grobe Fahrlässigkeit bei einer Reihe von Versicherungen mittlerweile auch. In Namibia erfolgt diese Differenzierung eben nicht und mindestens einfache Fahrlässigkeit liegt bei jedem selbst verursachten Schaden vor.
Jansenbusch schrieb:Werbung hier ist ja nicht so gern gesehen, aber vielleicht kennt ja jemand die Werbung eines Finanzdienstleisters "von Akademikern für Akademiker". Das ist der eine Haken, und der andere: Diesen Versicherungsschutz erhält man nur bei der "Platin"-Card, und die Karte kostet 160 € pro Jahr.
Im nachfolgenden Thread berichtete vor kurzem ein FoMi, dass die MLP Platinum einen Schaden in Namibia eben nicht reguliert hat. Inwieweit das mit den nun offenbar modifizierten Versicherungsbedingungen nun besser ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
http://namibia-forum.ch/forum/9-mietwagen/263845-erfahrung-vollkasko-ueber-kreditkarte.html

Ich bevorzuge eine andere Karte 😉

Beste Grüße

Guido
zuletzt bearbeitet 05. Feb. 2013
1'130 Beiträge · seit 200605. Feb. 2013 · #3
Laut den Bedingungen sind Offroad Fahrten und das Fahren auf nicht öffentlichen Strassen nicht versichert.
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"
Themenstarter47 Beiträge · seit 201305. Feb. 2013 · #4
Guido. schrieb:Hallo,
Im nachfolgenden Thread berichtete vor kurzem ein FoMi, dass die MLP Platinum einen Schaden in Namibia eben nicht reguliert hat. Inwieweit das mit den nun offenbar modifizierten Versicherungsbedingungen nun besser ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
Ich bevorzuge eine andere Karte 😉
Ich hab bei der MLP Platinum Karte genau nachgelesen, da steht explizit "Wohnmobile" und "LKW". Möglicherweise haben die das geändert.
Und bei der Gelegenheit: Welche Karte bevorzugst Du? Welche hat möglicherweise noch bessere Bedingungen?
Themenstarter47 Beiträge · seit 201305. Feb. 2013 · #5
Axel schrieb:Laut den Bedingungen sind Offroad Fahrten und das Fahren auf nicht öffentlichen Strassen nicht versichert.
Das ist aber dann bei der namibischen Versicherung abgedeckt, da hab ich nachgefragt. Ich such nicht lange nach den Lücken, sondern werd mich doppelt absichern.
Ich hab sogar mir extra die Tour in die Namib ins Sperrgebiet mit einem Konzessionär von der namibischen Versicherung absichern lassen (war aber bisschen Kampf).
Themenstarter47 Beiträge · seit 201305. Feb. 2013 · #7
Hab ich gelesen, aber da steht eben nicht explizit "Wohnmobile" oder "LKW", und bei Nachfragen ist z.B. bei Miles&more der Hilux nicht versichert, weil der in D als LKW gelten kann. Ich hab bislang nur diese MLP-Karte gefunden, wo explizit das Wohnmobil und der LKW aufgeführt ist.
Weiterhin sind die Ausschlüsse bei der Payango-Karte deutlich umfangreicher, da fand ich die Klausel
"Die Versicherung umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche, die aufgrund gesetzlicher
Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts des Landes,in dem sich der Schaden ereignet, gegen Sie erhoben werden, wenn durch den Gebrauch des gemieteten Kraftfahrzeugs
• Personen verletzt oder getötet werden,
• Sachen beschädigt oder zerstört werden."
schon sehr hilfreich.

Ich hoffe ja nicht dass ich die Versicherung mal brauche, aber nach allem was ich bisher gelesen habe hat diese Karte wohl die freundlichsten Bedingungen.
2'346 Beiträge · seit 200605. Feb. 2013 · #8
  • "Aufgrund der Leistungen müssen Sie beim gewerbsmäßigen Vermieter
    des gemieteten Kraftfahrzeugs keine zusätzlichen oder optionalen
    Versicherungen abschließen, die Folgendes beinhalten:
    • Verzicht auf Ansprüche wegen Unfallschäden (CDW),
    • Verzicht auf Ansprüche wegen Verlustschäden (LDW),
    • Wegfall / Reduzierung der Selbstbeteiligung (Super-CDW/-LDW),
    • Diebstahlschutz (TP),
    • Erhöhung / Ergänzung der Haftplicht (SLI)."
  • Hallo "Jansenbusch",

    dann schau doch auch mal in den Versicherungsbedingungen nach, wie sich die von dir zitierte Versicherung verhält, wenn du - obwohl das ja nicht notwendig wäre (s. o.) - nun doch eine vorgeschaltete "Vollkasko"-Versicherung über den Autovermieter hast, denn die kannst du ja nun mal nicht abwählen. Wenn sich die Versicherung hinter diese Versicherung zurückzieht und diese überhaupt nicht zahlt, muss nämlich gewährleistet sein, dass wenigstens deine Kreditkarten-Versicherung in den Fall eintritt, sonst bleibst du trotz zwei Versicherungen auf dem ganzen Schaden sitzen. Lufthansa M&M tritt dann angeblich in den Fall ein, was ich schon beruhigend finde.

    Neuerdings bietet auch die Mercedes-Gold-Karte wieder eine Mietwagen-Vollkasko-Versicherung an und zwar zu einem sehr günstigen Preis - ich glaube 64 Euro. Habe in o. a. Sachverhalt zurzeit dort eine Anfrage laufen, warte aber seit fast drei Wochen auf eine Antwort. Scheint wohl nicht so einfach zu beantworten zu sein. Ob man einen Mercedes fahren muss, um die Karte zu bekommen, weiß ich allerdings nicht.

    Gruß
    Armin
    199 Beiträge · seit 201105. Feb. 2013 · #9
    man kann nie alles absichern....
    wir hatten über AVIS eine all-inclusive versicherung....leider hats unseren hillux dc mittels roll over zerlegt, totalschaden (uns is gott sei dank nicht viel passiert)....wir haben keinen cent extra dafür bezahlt und hatten auch einen tag nach dem unfall sofort einen ersatzwagen gestellt bekommen.....wir werden diese versicherung immer wieder buchen....:)
    47 Beiträge · seit 200706. Feb. 2013 · #10
    @ Armin wg Mercedes Card ( die mit dem blöden Diamantgrill)


    Mercedes fahren muss man nun ( nicht ) mehr wen man die Mercedes Card will.

    Laut AGB´s sind aber nur PKW versichert.

    Nach landläufiger Meinung sind aber so Offroad fahrzeuge immer als "Leicht LKW" tituliert somit wird da sicherlich keine Deckung im Schadensfall vorhanden sein.

    Das Thema hatten wir schon mal hier.


    PS: Bei Mercedescard ist NICHTS Günstig !

    Die haben erst vor 4 Monaten Ihr Angebot von NULL euro Kosten auf 29 bzw 65 Euro geupgraded !
    ( Auslands KV nun dabei, unwichtiges Bonusprg, Mietwagenschutz für PKW (!), Pannenschutz ( war früher kostenfrei für Mercedes)
    http://www.TickerFactory.com/
    zuletzt bearbeitet 06. Feb. 2013
    33,1k Beiträge · seit 200606. Feb. 2013 · #11
    Hallo Jansenbusch,
    Das ist aber dann bei der namibischen Versicherung abgedeckt, da hab ich nachgefragt.
    bei sehr vielen namibischen Vermietern nicht, da sie keine Lust auf den Ärger mit den Versicherungen haben.

    Sonnige Grüße aus Windhoek
    Christian
    Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
    2'346 Beiträge · seit 200606. Feb. 2013 · #12
    Hallo "masterplan",

    die Frage Pkw oder nicht Pkw ist mir in der Diskussion hinlänglich bekannt. Da unterscheidet sich die Mietwagen-Vollkasko-Versicherung der MercedesCard aber auch nicht von der hier so oft zitierten Lufthansa Miles&More Karte. Die beschränkt sich auch nur auf Pkw, akzeptiert aber wohl zumindest Geländewagen ohne Dachzelte - wie hier im Forum auch schon konkret berichtet wurde - als Pkw.

    Die Antwort, ob das bei der Versicherung der MercedesCard auch so gesehen wird, steht wie gesagt noch aus. In der Beantwortung dieser Frage sehe ich auch eine elementare Grundvoraussetzung für die Entscheidung, sich eine entsprechende Karte zuzulegen, falls man mit einem Geländewagen unterwegs sein möchte.

    Und wenn es um die Kosten geht, da ist die MercedesCard Gold mit 69 Euro schon deutlich günstiger, als die Miles&More Business Gold Karte mit 95 Euro. Und die enthält genauso wie die MercedesCard eine ganze Reihe von m. E. unsinnigen Features. Allerdings ist die Selbstbeteiligung bei der Mietwagen-Vollkasko bei der MercedesCard mit 500 Euro deutlich höher, als bei der Miles&More mit 230 Euro.

    Werde berichten, wenn ich eine Antwort der Versicherung der MercedesCard vorliegen habe.

    Gruß
    Armin
    2 Beiträge · seit 201310. Feb. 2013 · #13
    Hallo zusammen,

    wir hatten letztes Jahr in Namibia einen Unfall mit einem Mietwagen (Hilux mit Campingausstattung und Dachzelt eines hier gerne empfohlenen Anbieters in Windhoek). Es war ein anderes Fahrzeug involviert (also nicht von der Straße abgekommen, gegen einen Baum gefahren o.ä.).

    Wir hatten bei der Autovermietung den Standard-Selbstbehalt (nicht reduziert) gewählt und zusätzlich noch eine internationale Mietwagenversicherung über die Lufthansa Miles&More "Frequent Traveller"-Card (entspricht der "Gold"-Karte).

    Die Kreditkartenversicherung hat nach Vorlage der geforderten Dokumente anstandslos die Differenz zwischen dem Namibischen Selbstbehalt (ca. 3600 €) und dem der Kreditkarte (ca. 250 €) bezahlt. Die Schuldfrage (Schuld, Fahrlässigkeit, Grobe Fahrlässigkeit o.ä.) wurde weder bei der Namibischen noch bei der Deutschen Versicherung gestellt. Aus dem eingereichten Polizeibericht ging diese eher zu unseren Ungunsten bzw. zumindest nicht eindeutig hervor.

    Ich hoffe, damit ein wenig zur Klarheit in diesem Sorgenthema beitragen zu können. Ich würde das wieder so machen.

    Grüße,
    Raphael
    zuletzt bearbeitet 10. Feb. 2013