Kann man deutschen Off-Roader importieren?

2 Antworten · 1'416 Aufrufe · gestartet 03. Jan. 2013 von AnneMone
Antworten
Themenstarter7 Beiträge · seit 201203. Jan. 2013 · #1
Hallo,
meine Frage ist: Kann man hier in Deutschland zugelassene Off-Roader (Linksfahrzg., ca. 9 Jahre alt) für die Urlaubsreise (8 Wochen) nach Namibia verschiffen lassen? Wie sind die Ein-/Ausschiffungsbedingungen für die Länder Kenia, Südafrika und Tansania? Habe soeben ein bißchen im Forum gestöbert und gelesen, dass das z.B. in Namibia nicht gehen würde, möchte mich aber nochmal rückversichern. Würde mich über die aktuellesten Stand sehr freuen. Danke!
76 Beiträge · seit 200703. Jan. 2013 · #2
Hallo Annemone,

herzlich willkommen und Alles Gute für 2013.....

bei Deinem stöbern hast Du evtl. etwas falsch verstanden. Du kanst ein "altes, linkslenker" Fahrzeug nicht in Namibia zulassen. Aber Du kannst so ein Fahrzeug mit einem "Carnet de Passages" für einen gewissen Zeitraum "einführen". (Carnetgültigkeit "unter normalumständen" 1 Jahr)

Anbei habe ich Dir eine info dazu vom ADAC angehängt:
http://www.adac.de/_mmm/pdf/Antrag%20komplett%20deutsch_18335.pdf

Im südlichen Afrika ist es innerhalb der SACU (Südafrikanischen Zollunion) relativ einfach, wobei ich persönlich WalvisBay/Namibia als Hafen gewählt hatte. Wir hatten eine Spedition, über die das ganze abgewickelt wurde - die auch beim Zoll unterstützte. An den Landesgrenzen ausserhalb der SACU wurde das Carnet verwendet........


Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung - einfach PN senden....

Viel Spass beim planen, viele Grüße
Jochen
zuletzt bearbeitet 03. Jan. 2013
649 Beiträge · seit 200703. Jan. 2013 · #3
Hallo,

importieren kannst Du ins südliche Afrika schon - aber der dann fällige Zoll wird Dir den Spass daran gründlich verderben. Zumal: Zulassen darfst Du das Fahrzeug nicht. Alternativ gibt es die temporäre Einfuhr über Carnet de Passage, die allerdings auch ein paar Hacken hat:

1) Das Carnet gilt nur für 1 Jahr. Danach muß das Fahrzeug die Zollunion wieder verlassen. Einmalig ist eine Verlängerung möglich.

2) Auch das Carnet erzeugt Kosten: Neben den Bearbeitungsgebühren beim ADAC mußt Du eine Kaution oder eine Bankbürgschaft in einer Höhe hinterlegen, die sich nach dem im Carnet angegebenen Wert des Fahrzeugs berechnet. Das veführt ein wenig dazu, den Wert des Fahrzeugs als reltiv gering anzusetzten. Wenn Du dabei aber übertreibst kann der Zoll die Einfuhr trotz gültigem Carnet verweigern.

3) In denen in Deutschalnd ausgstellten Carnets steht für die Zollunion des südlichen Afrikas ( in dem ganz , ganz Kleingedruckten), dass Du das Fahrzeug nur für max. 30 Tage im Land lassen kannst, wenn der Halter sich außerhalb des Landes befindet. Wir dgegen diese Regleung verstossen, dann wird der Zoll und eine Strafe fällig. Alles in allem darfst Du dann das 1,3-fache des Wagenwertes bezahlen. Bisher wird diese Regleung nicht kontrolliert und abgewandt...

Zu der Verschiffung: Die Kosten sind abhängig von dem Start- und dem End-Hafen. Bei uns war Rotterdam nach Port Elizabeth die güsntigste Variante. Wenn Ihr verschifft, dann lasst dies über eine Spedition machen, die an beiden Häfen vor Ort Agenten haben, die Zoll, Hafengebühr ect. für Euch regeln. Wenn Ihr das selber machen müsst und niemanden vor Ort kennt, dann steht das Auto auch mal schnell eine n Monat länger als geplant im Zollbereich - und das kostet...

LG elli