philadellThemenstarter61 Beiträge · seit 201121. Okt. 2012 · #1
Meine Tochter hat es nun endlich geschafft, für ihr Praktikum in Johannesburg ein Visum zu bekommen. Das Praktikum beginnt am 01.11.2012 und endet am 31.03.2013. Danach möchte sie sich noch für ein paar Wochen das Land anschauen (Kapstadt) und Ende April 2013 zurückreisen. So hatte sie es auch auf dem Visumantrag angegeben. Nun sind wir etwas unsicher, wie wir die (Zeit-)Angaben im ausgestellten Visum zu interpretieren haben. Die Frage ist, wann Sie mit diesem Visum aus SA wieder ausreisen muss ?
Klar, bis 3013 wird sie nicht bleiben können 🙂, aber ist das Visum so zu verstehen, dass sie bis zum 31.03.2013 ausreisen muss ? Vielleicht hat von euch jemand Erfahrungen mit solchen Sachen ?
Danke ! Eckhardt.
JOJozInja10 Beiträge · seit 201221. Okt. 2012 · #2
Hallo Eckhardt, ich denke, man muss da differenzieren zwischen der Aufenthalts- und der Arbeitserlaubnis. Der Eintrag ist ja quasi die Arbeitsgenehmigung für das Praktikum und um dieses auszuüben, muss man sich natürlich auch dort aufhalten können und die Aufenthaltsberechtigung ist somit implizit. Der letzte Gültigkeitstag für beides ist der 31.03.2013.
Ich würde sagen, Deine Tochter muss dann vor Ort rechtzeitig eine Verlängerung ihrer Aufenthaltsgenehmigung bzw. ein visitor's permit beantragen.
Hier gibt es ein Pdf zum Runterladen mit FAQ - ich denke, u.a. Seite 17 unten, sollte Eure Frage beantworten können.
www.southafricanembassy.fi/material/Permits.pdf
Gruß JozInja
P.S. Mich würde interessieren, wie lange es von der Beantragung bis zur Ausstellung des permit Deiner Tochter gedauert hat und wie sie an die Praktikumsstelle gekommen ist, da mein Sohn Ähnliches beabsichtigt - gerne auch als PN - Danke!
SASASOWEWI3'080 Beiträge · seit 200921. Okt. 2012 · #3
Hallo Eckhardt,
wie auf dem Visum zu erkennen läuft es am 31.03.2013 aus, ich empfehle aus eigener Erfahrung sofort am ersten Tag nach der Einreise einen Antrag auf Verlängerung zu stellen, ich hab das letztes Jahr versucht, es hat Monate gedauert und endete damit das ich ausgereist bin und das normale Visum abgelaufen war, mit dem Hinweis auf "pending" für die Verlängerung war es kein Problem. Vergesst den Hinweis das man erst 90 Tage vorher die Verlängerung beantragen kann, es hält sich keiner dran und du schaffst es eh nicht in der Zeit eine Bearbeitung des Antrags zu bekommen.
Eure Tochter soll sich drauf einstellen kurz vor der Ausreise nach Ablauf des Visums nochmal bei Home Affairs zu erscheinen und sich bestätigen lassen das sie fristgerecht den Antrag gestellt hat, das hat bei mir ohne Probleme funktioniert, gab auch keine Probleme bei der nächsten Einreise.
Abreise am 30.3. 2013! Dass is die letzte Tag, danach abreise bekomm mann ein Geldstrafe und ein Notiz im Computer!
Schöne Grüssen aus Kyalami
Annemieke
philadellThemenstarter61 Beiträge · seit 201122. Okt. 2012 · #5
Besten Dank für euer Feedback ... auch wenn es leider nicht so ausfällt, wie wir es uns wünschen würden 🙂
Gemäß Visum muss sie ja bei der Einreise das Rückflugticket vorweisen. Nun hat sie bereits die Tickets gekauft, Rückflug am 29.04.2013. Wie hoch schätzt ihr die Wahrscheinlichkeit, dass sie bereits bei der Einreise Probleme bekommt ? Denn Visum bis 31.03.2013 und Rückflug am 29.04.2013 passen ja nicht wirklich zusammen.
ganz eindeutig steht dort "3013.03.31",, d.h. sie darf gut 1000 Jahre bleiben. Selber Schuld, dass die Südafrikaner sich vertippt haben. Das was auf dem Visum steht, steht auch bei ihnen im Computer. Also solles keinerlei Probleme geben.
Aber: Es ist ein Exchange Visum, d.h. sie darf damit nur im Rahmen des Austauschs im Land sein (wenn dieser endet - was aber ja meist keiner weiß - muss sie korrekterweise auch das Land verlassen), nicht als Tourist o.ä. Ist leider so bei zweckgebundenen Visa.
Sonnige Grüße aus Windhoek Christian
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Hallo Christian, sei vorsichtig, oben bei Conditions steht es richtig. Ich nehme an, der erklärende Text unten ist weniger bedeutungsvoll, es ist nur das Austauschprogramm. Erfahrungsgemäß ist ein "normales" Touristenvisum danach kein Problem. Allerdings darfst du damit nicht mehr arbeiten und musst es entweder rechtzeitig beantragen oder vor 31.3. ausreisen und als Tourist frühstens am Folgetag wieder einreisen. Was unangenehmer ist: Du musst ein Rückflugticket haben, und ich nehme an, das darf nicht später als 31.3. für den Rückflug lauten. Also braucht deine Tochter einen Flug, der möglichst billig umbuchbar ist. Viele Grüße jaw
Gib jedem Tag die Chance, der schönste deines Lebens zu werden (Mark Twain)
ich mag blindsein, aber ich sehe drei Daten: - das von mir im Text genannte: 31.3.3013 - das Ausstellundsdatum aus Berlin - ein Enter in or before (Einreise am oder vor - sonst verfällt das Visum, das machen viele Länder so)
Wo siehst Du "oben das Richtige"?
Sonnige Grüße Christian
P.S. Die Conditions ist der Text!
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Cruiser2'530 Beiträge · seit 201128. Nov. 2012 · #9
Ich sehe es auch so das sie sich vertippt haben, welches aber enorme Probleme bei der Einreise verursachen kann, da die Passbeamten das bestimmt bemängeln werden.
Lieber versuchen es beim SA Consulat in Berlin richtig zustellen! Könnte am Jhb Flughafen ansonsten eine Menge Zeit und Nerven kosten!
Best Regards
Adolf
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