DUDugong10 Beiträge · seit 201125. März 2011 · #21Hallo,
ich dachte es handelte sich um den Flug ab FRA nach WDH, da habe ich mich wohl verlesen.
Gruß
Dugong
Butterblume3'700 Beiträge · seit 200925. März 2011 · #22@Dugong
ja, es geht um FRA-WDH-FRA und es ist gut möglich, dass Du einchecken etc. konntest. Der Flug geht aber eben erst am darauf folgenden Tag (also morgen um 9 Uhr). So wird/wurde es zumindest von Air Namibia verbreitet.
Hast Dich nicht verlesen.
Herzliche Grüße
Marina
Das Morgen gehört demjenigen, der sich heute darauf vorbereitet. Afrikanische Weisheit
www.butterblume-in-afrika.de
travelNAMIBIAThemenstarter33,1k Beiträge · seit 200625. März 2011 · #23Hi Marina,
ja, da noch, weil ich es schlichtweg falsch geschrieben hatte. Aber das wurde ja später im Thread auch schon klar gestellt 🙂
Sonnige Grüße
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
FRFritzmann439 Beiträge · seit 200925. März 2011 · #24travelNAMIBIA schrieb:Hi Dugong,
die von Dir genannte Verordnung findet jedoch nur Anwendung (siehe Artikel 3) bei:
- Flügen die in einem Mitgliedsstaat der EU starten (hier nicht der Fall) oder
- bei Flügen aus einem Drittland in die EU, solange die Fluggesellschaften aus einem Mitgliedsland der EU stammt (hier nicht der Fall).
Sonnige Grüße
Christian
Falsch. gilt für alle Flüge die in einem EU-Mitgliedsland starten und auch für alle Flüge die einen Flughafen in einem EU-Mitgliedsland zum Ziel haben. Herkunft der Fluggesellschaft spielt keine Rolle. Die Gesellschaften zicken aber gern rum und wollen nicht zahlen. Verweisen auf technische Probleme und so. Aber alles kein Grund. Da lacht jeder Anwalt drüber. Musst halt im Zweifelsfall klagen. Ist aber eine absolut sichere Kiste. Gibt einschlägige Urteile. Kann dir jeder Anwalt genau erklären. Weiß das aus eigener (Klage-)Erfahrung.
travelNAMIBIAThemenstarter33,1k Beiträge · seit 200625. März 2011 · #25Hi Fritzmann,
Falsch. gilt für alle Flüge die in einem EU-Mitgliedsland starten und auch für alle Flüge die einen Flughafen in einem EU-Mitgliedsland zum Ziel haben. Herkunft der Fluggesellschaft spielt keine Rolle.
da weißt Du mehr als die angesprochene
Verordnung, Artikel 3!
Sonnige Grüße
Christian
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Gerd19425'538 Beiträge · seit 200825. März 2011 · #26Hallo Zusammen,
ist das typisch? Da hat eine Airline, in diesem Falle Air Namibia, ein Wartungsproblem. Damit die Sicherheit des Fluges nicht leidet, wird der verschoben. Den Passagieren (mir zum Beispiel) wird das rechtzeitig vorher mitgeteilt, so dass sie sich mit der Abreise entsprechend einrichten können. Was die meisten sicherlich auch gemacht haben. Und jetzt diskutieren wir über Schadenersatz, die Stelle, wo es steht und, und, und......
Viel Spaß bei der weiteren Diskussion. Einer wird schon Recht haben.
Liebe und auch nachdenkliche Grüße
Gerd
VOVolker2'612 Beiträge · seit 200725. März 2011 · #27Fritzmann schrieb:travelNAMIBIA schrieb:Hi Dugong,
die von Dir genannte Verordnung findet jedoch nur Anwendung (siehe Artikel 3) bei:
- Flügen die in einem Mitgliedsstaat der EU starten (hier nicht der Fall) oder
- bei Flügen aus einem Drittland in die EU, solange die Fluggesellschaften aus einem Mitgliedsland der EU stammt (hier nicht der Fall).
Sonnige Grüße
Christian
Falsch. gilt für alle Flüge die in einem EU-Mitgliedsland starten und auch für alle Flüge die einen Flughafen in einem EU-Mitgliedsland zum Ziel haben. Herkunft der Fluggesellschaft spielt keine Rolle. Die Gesellschaften zicken aber gern rum und wollen nicht zahlen. Verweisen auf technische Probleme und so. Aber alles kein Grund. Da lacht jeder Anwalt drüber. Musst halt im Zweifelsfall klagen. Ist aber eine absolut sichere Kiste. Gibt einschlägige Urteile. Kann dir jeder Anwalt genau erklären. Weiß das aus eigener (Klage-)Erfahrung.
Hallo Fritzmann,
Artikel 3 (1) b besagt klar im ersten Halbsatz:
Diese Verordnung gilt,...sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der (Europäischen, A.d.V.) Gemeinschaft ist.
Darauf können sich Fluggäste von Air Berlin berufen, aber nicht die von Air Namibia für den Flug von WDH nach FRA - weiß ich aus eigener Erfahrung, aber ohne Klage vor Gericht, da keine Chance auf Erfolg. Mit welcher Airline warst Du damals geflogen?
@Gerd,
ja, die Diskussion ist etwas mühselig. Mir würde die rechtzeitige Info auch langen, zumal es um einen Sicherheitsaspekt geht.
Aber bevor hier Einige auf EUR 600 spekulieren...
Viele Grüße,
Volker
FRFritzmann439 Beiträge · seit 200925. März 2011 · #28travelNAMIBIA schrieb:Hi Fritzmann,Falsch. gilt für alle Flüge die in einem EU-Mitgliedsland starten und auch für alle Flüge die einen Flughafen in einem EU-Mitgliedsland zum Ziel haben. Herkunft der Fluggesellschaft spielt keine Rolle.
da weißt Du mehr als die angesprochene Verordnung, Artikel 3!
Sonnige Grüße
Christian
Ohne mich da jetzt durchkämpfen zu wollen würde ich behaupten dass du Recht hast weil du dich vermutlich da durchgearbeitet hast. Ich habe die Erstattung für einen Flug mit Air India bekommen. Ich war zunächst der Annahme dass es für den Rückflug war bin mir inzwischen aber sicher es war für den Flug von Deutschland nach Indien.
travelNAMIBIAThemenstarter33,1k Beiträge · seit 200626. März 2011 · #29Hi Gerd,
Und jetzt diskutieren wir über Schadenersatz, die Stelle, wo es steht und, und, und......
da muss ich Dir mal widersprechen. Sonst wird hier über €15 für einen Internationalen Führerschein wochenlang diskutiert und hier geht es nun um richtig Geld. Oder übernimmst Du für 300 Touristen die zusätzliche Hotelübernachtung in Windhoek oder z.B. für ein möglicherweise in Frankfurt bereitstehendes Mietauto mit dem man nach Hause fahren wollte? Da geht es schnell mal um ein paar hundert Euro und da denke ich wird man sich schon schlau machen wollen wie es mit Schadenersatz oder Zahlungen aussieht!
Sonnige Grüße
Christian
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Gerd19425'538 Beiträge · seit 200826. März 2011 · #30Hallo Christian,
nein, ich übernehme nicht die Kosten für die zusätzliche Übernachtung vor dem Abflug und ich übernehme auch sonst keine Zusatzkosten. Bisher ist es m. W. auch bei Air Namibia immer so gewesen, dass im direkten Zusammenhang mit der Flugverzögerung entstandene Zusatzkosten von Air Namibia auf Antrag und Nachweis übernommen werden. Ich kenne es nicht anders, als dass die Gäste von Air Namibia in Windhoek irgendwo untergebracht wurden. Und als vor nicht allzu langer Zeit der Zubringer von Walvis Bay ausfiel, da wurden die Gäste auch von AN in WVB bzw. Swakop untergebracht und am nächsten Tag zu Lasten von AN nach Windhoek transportiert. Und als Freunde von mir in Deutschland Zusatzkosten für Übernachtung in Rechnung gestellt haben, ging das ebenfalls anstandslos.
Nur diskutieren wir hier nicht mehr über den konkreten Schadensfall des einzelnen Reisenden, sondern darüber, ob man gegenüber Air Namibia oder welcher anderen Fluggesellschaft auch immer einen unspezifizierten Schaden - man nennt das in der Anwaltssprache wohl "entgangene Urlaufsfreude" - geltend machen kann und wo das steht. Anders kann ich diese ganz von Fritzmann, der bei einem Flug mit Air India mal einen solchen unspezifizierten Schadenersatz von € 600 erhalten hat, nicht verstehen. Und da bin ich ganz ehrlich - sollte ich die Diskussion richtig verstanden haben - dann ist sie so überflüssig wie ein Kropf. Ich bin Air Namibia auf jeden Fall dankbar, wenn sie die Flieger ordentlich wartet, denn das dient meiner persönlichen Sicherheit.
Liebe Grüße
Gerd
travelNAMIBIAThemenstarter33,1k Beiträge · seit 200626. März 2011 · #31Hi Gerd,
Bisher ist es m. W. auch bei Air Namibia immer so gewesen, dass im direkten Zusammenhang mit der Flugverzögerung entstandene Zusatzkosten von Air Namibia auf Antrag und Nachweis übernommen werden.
Dann hast Du bisher deutlich andere Erfahrungen gemacht als ich bzw. Freunde/Familie/Gäste von mir. AN hat es in bisher - etwa 10 konkreten, nachweisbaren Fällen - immer wie z.B. auch Turkish Airlines gehalten, d.h. nach dem Motto: "Wir sind eine Fluggesellschaft und sicherlich nicht für ihre Hotelübernachtungen zuständig".
Aber Du hast Rechr, wir schweifen hier etwas ab... ging ja im Ausgang auch nur darum, dass ich die Flugverschiebung bekannt machen wollte. Und nun sind die verschobenen Flüge ja auch schon unterwegs 🙂
Sonnige Grüße
Christian
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Gerd19425'538 Beiträge · seit 200826. März 2011 · #32Hallo Christian,
danke und schön, dass wir wieder zum Ausganz zurück gefunden haben. Schade, dass Du so ein Pech hattest, ich habe wirklich nur positive Erfahrungen in dieser Hinsicht mit AN. Allerdings sind das auch nicht so viele Fälle wie bei Dir.
In dem WVB-Fall wurden unsere Freunde zur "Entschädigung" sogar upgegradet in die Business Class.
Liebe Grüße und noch ein schönes Wochenende
Gerd
Gerd19425'538 Beiträge · seit 200826. März 2011 · #33Nachtrag zu den Flugzeiten:
Nachdem ich heute Mittag hörte, dass auch der Abflug von heute Abend auf morgen 9.00 verschoben ist, habe ich bei Air Namibia nach den weiteren Flügen gefragt.
Antwort: Ab Sonntagabend ist alles wieder in der Reihe. "Your Flight will be in time."
Liebe Grüße
Gerd
Gerd19425'538 Beiträge · seit 200829. März 2011 · #34Hallo Zusammen, besonders Christian,
ja, ja, man soll den Tag nicht vor dem Abend loben. Am Samstag hörte ich, dass der Flug von SaAbend auf SoMorgen verschoben wurde und da habe ich extra bei AN angerufen. Die Auskunft, die ich bekam, habe ich Euch schon eingestellt. Sonntag erfuhren wir dann beim Einchecken in WVB, dass doch alles anders sei und der Flug erst am MoMorgen gehen würde. In Windhoek mussten wir dann beim Passenger Service ziemlich lange anstehen, weil natürlich viele Leute wissen wollten, wie und wo sie die Nacht verbringen und wer die Kosten dafür übernimmt. Dabei war alles schon geregelt. Ein Shuttle wartete draußen, der uns ins Safari Hotel gefahren hat. Dort bekamen wir ein Zimmer, ein Abendessen und ein Getränk. Morgens 5 Uhr raus, Frühstück und Shuttle zum Flughafen. Was m. E. besser werden muss, ist die Kommunikation in sochen Fällen. Warum steht nicht jemand bei der Ankunft und hat ein Hinweisschild für die Leute, die aus Kapstadt etc. kommen und weiter wollen? Dann müsste man nicht so lange am Schalter warten und die (genervte) Dame muss nicht alles 1000x erklären.
Besser war es in Frankfurt bei der Ankunft. Schon im Flugzeug wurde darauf hingewiesen, dass die Leute, die Ihre Anschlüsse verpassen im Sheraton schlafen und dort nur ihre Bordkarte vorzeigen müssen. Außerdem war direkt bei der Ankunft ein Notschalter, an dem die Ankommenden informiert wurden, ob sie noch Anschlusschancen am gleichen Abend haben oder nicht.
Alles in allem keine super positive Erfahrung, aber mir ist das so lieber, als wenn man eine Wartung auslässt.
Liebe Grüße
Gerd
DUDugong10 Beiträge · seit 201129. März 2011 · #35Hallo,
mir war nicht klar, welche Diskussion mein Kommentar hier auslösen würde.
Ich jedenfalls finde es, unabhängig davon um welche Airline es geht, legitim, mich auf die angesprochene EU-Richtlinie zu berufen.
Schließlich zahle ich viel Geld für den Flug und verlasse mich entsprechend auch darauf, pünktlich ans Ziel zu kommen. Danach richte ich meine Planung aus, nehme Urlaub, buche Unterkünfte, miete ein Auto etc. Wenn diese Planung durch einen Organisationsfehler (Höhere Gewalt wie Aschewolke etc. mal ausgenommen) der Airline zunichte gemacht wird, ist das schon sehr ärgerlich.
Denn andere Airlines schaffen es schließlich auch, ihre Passagiere pünktlich und sicher ans Ziel zu bringen.
Gruß
Dugong
horsevet36 Beiträge · seit 201129. März 2011 · #36hallo zusammen,
bin vielleicht etwas spät mit meinen 3 groschen -
wir sind vor 2 wochen westlich über algerien nach norden geflogen.
zeitverlust praktisch zu vernachlässigen.
grüße aus dem vorfrühling im wienerwald
fritz
Butterblume3'700 Beiträge · seit 200929. März 2011 · #37Hallo Fritz,
vielen Dank für die Info. Hat mich wirklich mal interessiert.
Herzliche Grüße
Marina
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