Mietbedingungen - stimmt das?

19 Antworten · 4'169 Aufrufe · gestartet 04. Feb. 2011 von QB7
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Themenstarter20 Beiträge · seit 201004. Feb. 2011 · #1
Hallo zusammen

In den Bedingungen der Vermieterfirma steht:

Where collision damages render a vehicle unusable, a replacement vehicle can be supplied by NTS if available but all costs are for the expense of the Hirer.

Auf meine Nachfrage hin, was das bedeuten würde, erklärte man mir:

This is the case with all hire companies. Essentially a new agreement would be entered into for the replacement vehicle. In other words, you would pay for a new vehicle hire as at the day you receive the replacement vehicle. The payment for the damaged vehicle is non refundable. You would also have to pay the cost for the drop off fees wherever you are located.

Habt Ihr im Forum da eine Ahnung? Stimmt die die Aussage, dass dies bei allen Autovermietungen so sei? Gilt das auch bei einem nichtverschuldeten Unfall? Und wofür habe ich dann eine Versicherung?

Ebenfalls speziell finde ich die folgende Bestimmung:

3. Client is responsible to return damaged vehicle to within the borders of Namibia.

Auch hier habe ich nachgefragt:

This means, if we have a breakdown in Botswana or South Africa, we have to arrange the transfer of the vehicle back to Namibia? At our cost? If yes, is this not insured? And if that happens, do we get the new vehicle in Namibia?

Darauf die Antwort:

If the vehicle breaks down and is not the fault of the client, then the vehicle is either repaired (must be authorized) or if it can not be repaired it is replaced. Again, dependant on where the client is will depend on the time it might take to get to them. If the damage is sustained through an accident or negligence, then yes, the cost of recovery is for the clients account. This is also identical to all other hire companies.

Auch hier die Fragen, ist das so? Und wie sieht's hier mit der Versicherung aus? Nützt die nix?

Leicht verwirrt, QB7
33,1k Beiträge · seit 200604. Feb. 2011 · #2
Hallo QB7,
In other words, you would pay for a new vehicle hire as at the day you receive the replacement vehicle. The payment for the damaged vehicle is non refundable. You would also have to pay the cost for the drop off fees wherever you are located.
Alle Vermieter die ich kenne und mit denen ich zusammen arbeite stellen natürlich ein Ersatzfahrzeug OHNE Kosten für den Mieter zur Verfügung. Es ist schließlich ein ERSATZfahrzeug! Wenn Du natürlich den Ausfall des Fahrzeuges selber verschuldest (fahrlässig), dann kann es anders aussehen. Die Bringkosten können Dir auferlegt werden.

Sonnige Grüße
Christian
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2'048 Beiträge · seit 200704. Feb. 2011 · #3
Hallo,
die Versicherung in Namibia ist keine Kasko-Voll-Versicherung in unserem Verständnis. Die Bedingungen schließen ganz viele Schadensereignisse aus, insbesondere wie sie für Touristen üblich sind:
    abkommen von der Fahrbahn ohne Feineinwirkung
    Fahrten bei Nacht
    Fahrten auf Schotter über 80km/h (manchmal 60km/h)
    Fahrten auf Farmpads oder game-drives oder off-road
    usw.
Eigentlich versichert sie den Schaden, den du von einem Unfallverursacher bekommen könntest, wenn der denn zahlen könnte. So nebenbei versicherst du auch den Fremdschaden (in Namibia sind Autos nicht haftpflichtversichert!), den du evtl. anrichtest bei einem Unfall.
Wenn du keine solche Versicherung hast, dann ist dein Schaden alleine dein Problem. Du kannst einen Unfallgegner dann vor lokalem Gericht verklagen. Meist wird der aber nie in der Lage sein dein teures Mietfahrzeug zu bezahlen, sofern er überhaupt dazu verurteilt wird. Alles andere, auch die Folgekosten, Nutzungsausfall, Wertminderung und solche Dinge spielen nach meiner Kenntnis keine Rolle.

Viele Grüße
jaw
Gib jedem Tag die Chance, der schönste deines Lebens zu werden (Mark Twain)
33,1k Beiträge · seit 200604. Feb. 2011 · #4
Hi Jaw,
Fahrten bei Nacht
Fahrten auf Schotter über 80km/h (manchmal 60km/h)
Davon lese und höre ich jetzt zum ersten Mal. Welche Vermieter haben das im Vertrag?

Grundsätzlich schließt die Standardversicherung alle Schäden mit einem beweglichen "Ding" ein, d.h. Auto, Mensch, Tier, jedoch kein Stein oder Zaun. Fahrlässigkeit (z.B. Trunkenheit) ist natürlich immer ausgeschlossen (wie überall auf der Welt?!).
in Namibia sind Autos nicht haftpflichtversichert!
Stimmt nicht! Die Haftpflicht in Namibia wird durch den Benzinpreis automatisch abgeschlossen (siehe hier: http://www.mvafund.com.na/index.php?option=com_content&view=article&id=12&Itemid=23).

Sonnige Grüße
Christian
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579 Beiträge · seit 201004. Feb. 2011 · #5
Hallo Christian,
travelNAMIBIA schrieb:
Davon lese und höre ich jetzt zum ersten Mal. Welche Vermieter haben das im Vertrag?
The main cause of accidents is excessive speed so please keep to the prescribed speed limits of
Africa 4x4 Car Rentals:
Gravel – 60–70 km/h
Tar – 100 -110 km/h
Towns – 60 km/h


Liest sich wie eine freundliche Empfehlung. Steht aber unter "Terms & Conditions" und wird somit wohl Vertragsbestandteil.
http://www.africa4x4rentals.co.za/documents/TermsAndConditions.pdf
Fahrlässigkeit (z.B. Trunkenheit) ist natürlich immer ausgeschlossen (wie überall auf der Welt?!).
In Deutschland ist einfache Fahrlässigkeit immer im Rahmen der Vollkasko versichert. Auf ganz vielen Seiten mit Informationen zu Vollkaskoversicherungen steht, dass grobe Fahrlässigkeit immer ausgeschlossen ist, aber das ist falsch. Viele Versicherungen leisten auch bei grober Fahrlässigkeit (z.B. bei Rot über die Ampel). Ausschlüsse gibt es am ehesten noch für Fahren unter Alkohol und Drogen.

Sonnige Grüße
33,1k Beiträge · seit 200604. Feb. 2011 · #6
Hi Lowflyer,

danke für den Hinweis zu einem Vermieter der das schreibt. Wäre nur im Fall der Fälle wenn es Hart auf Hart kommt absolut nichtig und würde keinem Gericht in Namibia stand halten.

z.B. Gravel – 60–70 km/h
Und wenn bei 61 was passiert ist es ok? Oder gilt in dem Fall dann die Grenze von 60? Und wenn bei 40 was passiert, zahlt die Versicherung dann nicht... denn ich darf ja nur 60-70 fahren und keine andere Geschwindigkeit. auch nicht niedriger? (denn ein Limit kann auch nach unten sein!)

Man muss doch klar unterscheiden zwischen Versicherung zahlt und Versicherung zahlt (z.B. an Dritte) und verlangt es dann vom Verursacher zurück. So ist es z.B. einem Freund von mir in D gegangen. Er ist bei rot über die Ampel und voll in ein parkendes Auto. Seine Versicherung hat den Schaden am parkende Auto übernommen (klar, der kann ja nichts dafür), aber von meinem Freund diesen Betrag zurück verlangt, da es Fahrlässigkeit war.

Sonnige Grüße
Christian
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2'048 Beiträge · seit 200704. Feb. 2011 · #7
Hallo Christian,
das Fuel-Levy-System deckt m.W. nur direkte Personenschäden incl. Tod, aber Keine Sachschäden und keine Vermögensschäden.

Viele Grüße
jaw
Gib jedem Tag die Chance, der schönste deines Lebens zu werden (Mark Twain)
Gast04. Feb. 2011 · #8
Hallo,

ich gehe immer davon aus, dass eine Versicherung
n i c h t zahlt.....

Deswegen hab ich auch fast keine.....

Und so würde ich auch über Versicherungen denken, wenn ich ein Mietauto nutzen würde.....

Gruß
zuletzt bearbeitet 04. Feb. 2011
518 Beiträge · seit 200704. Feb. 2011 · #9
fage dazu ?

in Vollksko wirklich nur bewegliche Sachen ( Tier, Mensch ) oder auch ne Sache , z.B. eine Steinmauer ?

Paddy
Malediven Experte und 6x Namibia und 2xBotswana,1x Tansania, Azoren,Uganda,Island
728 Beiträge · seit 200604. Feb. 2011 · #10
Hallo Paddy,
wenn du in eine Mauer fährst und fragst, wer hat Schuld daran: gehe mal davon aus, dass nicht die Mauer die Schuld trägt. D.h. du wirst selbst den Schaden tragen müssen.
Gruß
Reinhard
0
579 Beiträge · seit 201004. Feb. 2011 · #11
Hallo,
paddy schrieb:
in Vollksko wirklich nur bewegliche Sachen ( Tier, Mensch ) oder auch ne Sache , z.B. eine Steinmauer ?
Mit Ausnahme der Fälle, in denen Dir die Mauer heimtückisch von hinten ins Heck läuft, könnte das schwierig werden. Aber man weiß ja nie. Mir ist beim Fahrradfahren auch schon eine hinterlistige Biotonne in die Seite gefahren. Hände haben auf Schotter aber eine enorme Bremswirkung.

Sonnige Grüße
33,1k Beiträge · seit 200606. Feb. 2011 · #12
Hi Paddy,
in Vollksko wirklich nur bewegliche Sachen ( Tier, Mensch ) oder auch ne Sache , z.B. eine Steinmauer ?
Antwort: JA! Die Sachen müssen sich aber beim Aufprall nicht bewegt haben, sie müssen es nur theoretisch können. Und zwar müssen sie sich auch fortbewegen können und nicht nur im Wind bewegen 😉

Sonnige Grüße
Christian
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518 Beiträge · seit 200706. Feb. 2011 · #13
Okay , das heißt , bei rangieren des Leihwagens auf einer Lodge,ich setze zurück gegen einen anderen Leihwagen , dann zahlt die namibische PKW Haftpflicht den gegnerischen Schaden wie die deutsche KFZ Haftpflicht .

Meinen Leihwagen- Schaden zahle ich aber im gegensatz zur deutschen Vollkasko dann selbst,da das gegenerische KFZ stand.

Bei der Kollision mit einem sich bewegenden KFZ wäre das dann wieder anders und die Vollksko würde , wie die deutsche, zahlen

alles richtig so ??????????
Malediven Experte und 6x Namibia und 2xBotswana,1x Tansania, Azoren,Uganda,Island
33,1k Beiträge · seit 200606. Feb. 2011 · #14
Hi Paddy,

Du machst es aber komplizierter als es ist. Vielleicht schaust Du mal hier zum Grundsätzlichen: http://www.bwana.de/auto-versicherungen.html
Okay , das heißt , bei rangieren des Leihwagens auf einer Lodge,ich setze zurück gegen einen anderen Leihwagen , dann zahlt die namibische PKW Haftpflicht den gegnerischen Schaden wie die deutsche KFZ Haftpflicht .
Nein, Du haftest dann bis zu Deiner Selbstbeteiligung, aber das ist immer der Fall, auch wenn es ein bewegliches Ding ist. Selbstbeteiligung ist Deine Beteiligung am Schaden, unabhängig davon ob Du Schuld hast. Es ist im Grundsatz eine CDW (Collision Damage Waiver), d.h. eine Kollisionsversicherung!

Sonnige Grüße
Christian
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Gast06. Feb. 2011 · #15
Hi paddy,

warte lieber bis alle weg sind und dann gaaaanz langsam 🙂 🙂 🙂

Gruß
518 Beiträge · seit 200706. Feb. 2011 · #16
hallo Leute ,

ich mache das nicht kompliziert und über die Selbstbeteiligung möchte ich hier auch nicht sprechen .

Die kennt jeder.

Nochmal die Frage . Beim Rangieren und auffahren auf ein parkendes KFZ dürfte nach allen Ausführungen hier die namibische vollkasko nicht bezahlen .

ist das richtig so ?

Paddy
Malediven Experte und 6x Namibia und 2xBotswana,1x Tansania, Azoren,Uganda,Island
33,1k Beiträge · seit 200606. Feb. 2011 · #17
Hi Paddy,
Beim Rangieren und auffahren auf ein parkendes KFZ dürfte nach allen Ausführungen hier die namibische vollkasko nicht bezahlen .
Du machst es kompliziert 😉 Hast Du meine Antwort vor etwa 3 Einträgen gelesen?

Zitat von mir:
...Die Sachen müssen sich aber beim Aufprall nicht bewegt haben, sie müssen es nur theoretisch können.
Sonnige Grüße
Christian
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zuletzt bearbeitet 06. Feb. 2011
518 Beiträge · seit 200706. Feb. 2011 · #18
hallo ,

diese Antwort geht daraus nicht hervor . ich verstehe sie jedenfalls nicht.

Vielleicht beantwortest Du sie noch einmal nur auf meine letzte Frage , wenn Du sie weist

das wäre jedenfalls nett.

danke ................Paddy
Malediven Experte und 6x Namibia und 2xBotswana,1x Tansania, Azoren,Uganda,Island
33,1k Beiträge · seit 200606. Feb. 2011 · #19
Hallo Paddy,

Deine Frage:
Beim Rangieren und auffahren auf ein parkendes KFZ dürfte nach allen Ausführungen hier die namibische vollkasko nicht bezahlen.
Meine Gegenfrage:
Wie kommst Du darauf?... basierend auf meiner Antwort von vorhin und eben:
...Die Sachen müssen sich aber beim Aufprall nicht bewegt haben, sie müssen es nur theoretisch können.
Im Klartext:
Ein parkendes Fahrzeug kann sich theoretisch bewegen (hat es gerade aber nicht - ist ja aber nicht Deine Schuld), dennoch bleibt es ein beweglicher Gegenstand. Die Versicherung zahlt ja auch, wenn der Kudu mitten auf der Straße stehen bleibt und Du in ihn rein fährst und nicht nur, wenn er gerade sich bewegt (läuft).

Sonnige Grüße
Christian
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518 Beiträge · seit 200706. Feb. 2011 · #20
danke , hab,s verstanden

Paddy
Malediven Experte und 6x Namibia und 2xBotswana,1x Tansania, Azoren,Uganda,Island