Versicherungen

13 Antworten · 8'934 Aufrufe · gestartet 04. Jan. 2010 von katja999
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Themenstarter387 Beiträge · seit 200904. Jan. 2010 · #1
Hallo allerseits!
Leider gibt es bei den Mietbedingungen für unseren Camper alle möglichen Ausnahmen, was nicht versichert ist: Unterboden, Scheiben, Reifen, Schäden durch Wasser, Sandsturm, an der Kupplung, usw. Und vor allem Schäden durch Fahrlässigkeit! Was ja jede Menge Interpretationsspielraum lässt...

Im Thread http://www.namibia-forum.ch/forum/9-mietwagen/123858-vollkasko-ueber-kreditkarte-mile-a-more.html wurde ja schon viel über die Vollkasko über die M&M KK diskutiert, die ja bei Campern leider sowieso nicht greift.

Je nachdem wo man bucht, hat man bessere Bedingungen, aber da wir einen ganz bestimmten Campertyp haben wollten, werden wir nun das Risiko eingehen. Hoffentlich geht alles gut!

Nun gibt es aber zumindest noch die Möglichkeit, über den ADAC eine Traveller-Police abzuschließen, um die Deckungssumme für die Haftpflicht zu erhöhen. Weiß jemand, wie hoch die Deckungssumme für die Haftpflicht in Namibia generell ist und ob man zusätzlich abschließen sollte?

Gruß
Katja
4'140 Beiträge · seit 200905. Jan. 2010 · #2
Hallo Katja,
das ist bei den einzelnen Anbietern verschieden. Meist kannst du zwischen drei Varienten der Deckungssummen wählen, bis hin zur sog. Vollkasko, bei der allerdings ebenfalls noch Dinge wie Glasschäden bei Sandsturm oder dgl. ausgeschlossen sind. Schau dir die Bedingungen der einzelnen Vermieter an, pauschal kann man das fast nicht beantworten. Im Fotum schint hier die häufigste Meinung zu sein, dass sich die Vollkasko nicht lohnt. Aber das muss jeder selbst entscheiden.
Gruß:
Burschi
21x Namibia, 6x Botswana, 6x Südafrika, 4x Simbabwe, 2x Sambia, 1x Tansania, 2x Kenia, 1x Mauritius, 1x Sansibar
3'491 Beiträge · seit 200605. Jan. 2010 · #3
Hallo Katja,
es gibt ja in Namibia streng genommen keine Kfz- Haftpflichtversicherung in unserem Sinne.Für schwere Personenschäden allerdings gibt einen staatlichen Entschädigungsfond. Er wird durch einen Zuschlag zum Benzinpreis finanziert, d.h. jeder Autofahrer zahlt damit in diesen Fond ein.Die Leistungen des Fonds sind m.W. kürzlich für Ausländer drastisch eingeschränkt worden. Für " normale" Sachschäden tritt der Fond überhaupt nicht ein. Es bleibt daher jedem Autofahrer selbst überlassen, hierfür eine Versicherung abzuschließen. Schon aus diesem Grunde ist es für Touristen empfehlenswert, eine ausreichend dimensionierte Kfz-Haftpflichtversicherung für Mietwagen abzuschließen.Dabei sollte man auch daran denken, dass eventuelle Haftpflichtansprüche u.U. nicht nur in Namibia, sondern auch hier in Deutschland oder noch schlimmer in den USA gerichtlich verfolgt werden können.
Gruß Joli
527 Beiträge · seit 200605. Jan. 2010 · #4
Hallo Katja,

bist Du sicher, dass Fahrlässigkeit nicht versichert ist?

Falls ja, dann würde ich schnellstmöglich umbuchen! Was soll man mit einer Versicherung, die bei Fahrlässigkeit nicht zahlt? Das ist doch neben Zufall gerade Sinn einer Versicherung! Die von Euch abgeschlossene Versicherung ist ungefähr so wertlos wie eine Tropfen Wasser für einen Verdursteten...


Würde mich dann nochmal nach einem anderen Anbieter mit Versicherungen, die dieses Wort auch verdienen umschauen!


Viel Erfolg und beste GRüße!
26 Beiträge · seit 200905. Jan. 2010 · #5
Es geht konkret um die Versicherungsbedingung bei Asco car hire. Folgender Passus:

7. Das Fahrzeug ist in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Haftpflichtverordnungen und einer Kaskoversicherung von 85% des Fahrzeugwertes versichert. Im Falle eines Versicherungsanspruchs ist der Mietwagenkunde mit einer 15% eigen Selbstbeteiligung haftbar, die er beim Vermieter als Kaution per Kreditkarte hinterlegt.

Quelle: http://www.ascocarhire.com/rentalconditions_G.htm

Uns war nicht die Höhe der Haftpflichtversicherung klar. Ich sehe aber gerade, dass dort von der gesetztl. Haftpflichtverordnung geschrieben wird???

Beim ADAC kann man mit einer Traveller-Police die Deckungssumme der Kfz-Haftpflicht erhöhen. Diese würde aber nur zahlen, wenn auch die normale Haftpflicht zahlen würde....

Wie schon geschrieben, es geht nur um die Haftpflicht, die ja eintreten müsste, wenn ich einen anderen Verkehrsteilnehmer einen Schaden zufügen würde.

Am besten man könnte sich noch absichern, wenn mich jemand schädigt, der keine Haftpflichtversicherung hat... Welche Versicherung würde das abdecken?

Wir werden bei dem Reisebüro, bei dem wir gebucht haben, nachfragen -- oder bei asco selber 😉

Gruß
Katja & Volker
zuletzt bearbeitet 05. Jan. 2010
728 Beiträge · seit 200605. Jan. 2010 · #6
Hallo Katja und Volker,
wenn ihr verletzt werdet durch einen Dritten, der keine Versicherung hat, so zahlt eure Krankenversicherung (privat, bzw. Auslandskrankenversicherung bei gesetzlich Versicherten). So isses in D.
Eigene Sachschäden werden durch eine Vollkaskoversicherung abgedeckt.

Meine Linie ist: nur das versichern, was unvorhergesehen große Schäden verursacht. Also z.B. nicht den Plattfuß oder die Windschutzscheibe. Ich versichere ja auch nicht meine Schuhe gegen abgelaufene Sohlen. Und große Selbstbeteiligungen akzeptieren. Ich muss nicht Kleinigkeiten, wie ein kaputtes Rücklicht versichern. Das ist in der Versicherung unverhältnismäßig teuer.
Auch wenn's nicht originell ist: immer sehr vorsichtig fahren.
Gruß
Reinhard
0
26 Beiträge · seit 200905. Jan. 2010 · #7
Reinhard schrieb:
Hallo Katja und Volker,
wenn ihr verletzt werdet durch einen Dritten, der keine Versicherung hat, so zahlt eure Krankenversicherung (privat, bzw. Auslandskrankenversicherung bei gesetzlich Versicherten). So isses in D.
Eigene Sachschäden werden durch eine Vollkaskoversicherung abgedeckt.
Die Krankenversicherung zahlt die Kosten für Krankenhaus etc. Das ist klar. Aber in Deutschland wird der Schuldige auch für die Folgekosten haftbar gemacht (Verdienstausfall, Invalidenrente etc.). Das zahlt bei einem Verkehrsunfall normalerweise die gegnerische Haftpflicht. Andersherum muss meine Kfz.Haftpflicht (wenn ich Schuld war) für den Schaden beim Unfallgegner aufkommen. Und das kann teuer werden, da Krankenkosten etc. im Ausland sehr teuer werden können.


Reinhard schrieb:
Meine Linie ist: nur das versichern, was unvorhergesehen große Schäden verursacht. Also z.B. nicht den Plattfuß oder die Windschutzscheibe. Ich versichere ja auch nicht meine Schuhe gegen abgelaufene Sohlen. Und große Selbstbeteiligungen akzeptieren. Ich muss nicht Kleinigkeiten, wie ein kaputtes Rücklicht versichern. Das ist in der Versicherung unverhältnismäßig teuer.
Auch wenn's nicht originell ist: immer sehr vorsichtig fahren.
Gruß
Reinhard
Das ist auch unser Motto Reinhard. Wir wollen "nur" die wichtigen Sachen absichern, die uns finanziell ruinieren könnten.
Vielen Dank für Deine Info 🙂
4'140 Beiträge · seit 200906. Jan. 2010 · #8
Hallo Katja,
bei Asco ist meiner Meinung nach das so gemeint:
Beispiel: Du fährst ein Auto zu Schrott, weil dir ein Kudu über den Weg gelaufen ist und du den Wagen in den Graben gesetzt hast.
Du hast grundsätzlich bei der Versicherung eine Eigenbeteiligung. Die beträgt dann z. B. bei einem Auto 15 % des Neuwertes, also vielleicht 5000 Euro. Diese kannst du dann durch reduced access , also einen Beitrag pro Tag heruntersetzen bis auf Null, je nachdem, wie hoch du den Beitrag wählst. Der ist aber aus den Preislisten bei Asco ersichtlich.
So kann jeder selbst wählen, welches Risiko er bereit ist zu zahlen.
Das hat alles nichts damit zu tun, wenn dir ein Schaden zugefügt wird, den der Gegener bezahlen muss, oder wenn du einen Schaden verursachst, den die Versicherung deines Vermieters übernimmt.
Gruß:
Burschi
21x Namibia, 6x Botswana, 6x Südafrika, 4x Simbabwe, 2x Sambia, 1x Tansania, 2x Kenia, 1x Mauritius, 1x Sansibar
1'130 Beiträge · seit 200606. Jan. 2010 · #9
Ein Problem ist, dass viele Autofahrer in NAM nicht angemeldet/versichert sind, so dass bei einem Unfall der "Unschuldige" auf den Kosten sitzen bleibt oder nur einen Teil der Kosten ( Personenschaden) durch die staatl. Hilfe zurückbekommt. In diesem Fall hätte der Verleiher gerne seinen Schaden vom Ausleiher zurück. Gleiches gilt für Unfälle ohne "Fremdbeteiligung". Hier wird sehr häufig Fahrlässigkeit durch zu schnelles Fahren usw. angenommen. Da das Ausweichen einer Kollission mit einem Tier gerne als Ausrede für einen Fahrfehler genommen wird, könnte so ein Fall zum Regress führen.
Problematisch ist oft die Situation, dass der Ausleiher nur begrenzt zur Verfügung steht, weil er doch gerne wieder nach Hause fliegen will. Da dann ein eventueller Regress schwierig wird, wird bei Unstimmigkeiten gerne eine Verlängerung des Aufenthalts durch den Verleiher "erzwungen". Aus diesem Grund wird versucht, die möglichen Kosten durch die Versicherungen und der Rest durch KK Belastung abzusichern, was ja aus Sicht des Verleihers durchaus legitim ist. Dazu kommt, das das Geschäft mit den Versicherungen für den Verleiher äußert lukrativ sein kann, wenn die Einnahmen der "Versicherungsgebühren" die Verluste übersteigen.
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"
Themenstarter387 Beiträge · seit 200906. Jan. 2010 · #10
Vielen Dank für Eure Infos!

Wir werden wohl beim Reisebüro bzw. bei Asco noch mal nach der Deckungssumme für die Haftpflichtversicherung fragen und dann eventuell noch die Traveller Police über den ADAC abschließen. Hoffentlich gilt die auch für Camper. Die pauschale Deckungssumme beträgt damit 500 000 Euro.
Und ansonsten heißt es dann wohl, vorsichtig fahren und hoffen, dass nichts passiert!
Gruß
Katja
zuletzt bearbeitet 06. Jan. 2010
26 Beiträge · seit 200907. Feb. 2010 · #11
Für alle die es interessiert. Hier die Antwort von unserem netten Reisebüro ABACUS Touristik bezüglich Haftpflichtversicherung bei ASCO CAR HIRE:

...
in Namibia gibt es keine Haftpflichtversicherung wie in Deutschland, d.h. Fahrzeughalten sind nicht verpflichtet, eine Versicherung für Schäden an Dritten abzuschließen.

Der Staat Namibia hat jedoch den sog. "Motor Vehicle Accident Fund" (MVAF) eingerichtet. An diesen Fonds können Unfallopfer ihre Forderungen stellen und werden - nach positiver Prüfung durch den Fonds - entsprechend entschädigt. Dieser Fonds finanziert sich durch eine Steuer, die im Preis für Benzin und Diesel enthalten ist. Nähere Details zum MVAF finden Sie im Internet: www.mvafund.com.na

ASCO CAR HIRE hat für seine Kunden eine zusätzliche "Third Party Insurance" abgeschlossen, die im Prinzip der deutschen Haftpflichtversicherung entspricht. Der Versicherungsschutz dieser Versicherung ist auf 5 Mio. NA$ pro Fahrzeug beschränkt.



Gruß
Volker
zuletzt bearbeitet 07. Feb. 2010
33,1k Beiträge · seit 200607. Feb. 2010 · #12
Hi Volker,

Danke, steht aber auch alles unter dem hier schon häufig geposteten Link auf Carsten's Seite:

http://www.bwana.de/auto-versicherungen.html

Sonnige Grüße
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
26 Beiträge · seit 200908. Feb. 2010 · #13
travelNAMIBIA schrieb:
Hi Volker,

Danke, steht aber auch alles unter dem hier schon häufig geposteten Link auf Carsten's Seite:

http://www.bwana.de/auto-versicherungen.html

Sonnige Grüße
Christian
Danke Christian für den Link. Ich habe wirklich (fast) alle Versicherungsthreads und den Wiki nach dem Thema durchgearbeitet, aber zum Thema Haftpflichtversicherung kaum etwas gefunden. 😊
Die Info über die Zusatzversicherung bei asco ist nicht in dem Link enthalten. Vielleicht hilft die Info ja jemand anderen, der dort buchen möchte.

Gruß
Volker
33,1k Beiträge · seit 200608. Feb. 2010 · #14
Hi Volker,

soweit ich weiß ist das bei zumindest allen Autovermietern die Mitglied der CARAN sind der Fall, da von dieser vorgeschrieben.

Sonnige Grüße
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!