JÜJüheThemenstarter4 Beiträge · seit 200603. März 2006 · #1
Hallo, am Ende unserer Namibia-Reise ist auch ein Abstecher nach Zimbabwe vorgesehen. Na klar, die Victoria Fälle stehen auf dem Programm. Es gibt sehr unterschiedliche Aussagen darüber, was da alles an "Eintrittsgeld" zu bezahlen ist, in welcher Höhe, in welcher Währung und wie (nur Bargeld ?). Wer kann dazu konkrete und aktuelle Aussagen treffen ? Danke und freundlichen Gruß Jühe
fahr lieber über Zambia zu den Viktoriafällen ist wesentlich günstiger. Du kannst dann zu Fuß die den Fällen auf zimbabwischer Seite gehen.
Zeit kurzen sind NEUE Steuern in Zimbabwe zu zahlen.
30US$ / Person Visum Zimbabwe 20US$ / Person Eintritt Victoria Falls Zimbabwe 180US$ Carbon Tax - NEU - fuer Auto 2000ccm bis 3000ccm ~2US$ fuer 200l Sprit
30US$ / Person Visum Zambia 10US$ / Person Eintritt Victoria Falls Zambia
die "echten" nicht NEUEN Grenzübertrittsregelungen sind wie folgt:
Für Fahrten außerhalb Namibias sind zur Zeit für einen „ letter of authorization “ bei den meisten Verleihern 500 – 1.100 Rand pro Land für das Fahrzeug zu bezahlen. Die Grenzüberschreitungstage müssen bei den meisten vorher genau festgelegt werden. ( Die Fahrzeuge erhalten eine spezielle "police clearence" die über Interpol abgefragt ca. 2 Werktage Vorbereitungszeit und Permitgebühren für den Verleiher verschlingt. Diese "nicht-geklaut-Bescheinigung" ist lediglich 3 Wochen gültig).
Diese Police Clearence sollte bei der Ausreise auf der namibischen Seite mit vorgelegt werden, wird allerdings nur selten direkt angefragt.
In Botswana sind am Grenzübergang beim Botswana Zoll 40 Pula Straßenbenutzungsgebühr I ( gültig, während man sich im Land aufhält ) und 20 Pula Straßenbenutzungsgebühr II ( ganzes Jahr gültig ) für eine „ Disk “ zu bezahlen.
Beim Verlassen Botswanas nach Südafrika oder Simbabwe keine weiteren Formalitäten, da Zollunion.
Grenze nach Simbabwe: Bei Einreise mit dem Auto stellen Sie sicher, das ihr Autovermieter Ihnen eine gelbe Versicherungskarte (yellow insurance card) aushändigt, die für Simbabwe gültig ist. Haben Sie diese nicht, werden Sie an der Grenze aufgefordert eine Kurzversicherung für ca. 150 Rand zu erwerben. Ferner ist eine Abgassteuer ( carbon tax ) für das Auto an der Grenze zu entrichten, US$6 bis $30 je nach Hubraum,sowie eine Strassennutzungsgebühr (US$ 10), ähnlich Maut. Etwas Papierkram, aber mit Geduld und etwas Lächeln geht es schneller. Die Simbabwischen Beamten sind routiniert unorganisiert.
Wagen in Kasane mit Kreditkarte volltanken, da es in Simbabwe kaum Benzin gibt. ( Libyens Ghaddafi hat bereits für die bsiherigen Lieferungen ca. 40% der Bergbaukonzessionen als Sicherheit erhalten ). Wenn zusätzliche Benzinkannister vorhanden, bitte vollfüllen und den Inhalt als sinnvolles Gastgeschenk im Land lassen. Sollte der Simbabwezöllner am Grenzübergang versuchen, darauf Zoll zu erheben, erzählen Sie ihm, dass sie in den wundervollen Hwange -Nationalpark fahren wollen und dafür brauchen Sie ein wenig Benzinreserven.
Bei Rückkehr nach Botswana sind wieder die 40 Pula Straßenbenutzungsgebühr I am Botswana Grenzübergang zu entrichten.
Informationen zum Aufenthalt in Viktoria Falls Visa Europäische Passinhaber: am Flughafen oder Grenze zu erwerben. Sie füllen ein Formular aus und zahlen für (Single Visa) einfache Einreise: US$ 30 je Person, (Double Entry Visa) zweifache Einreise: US$ 45.00 je Person. Kann auch in Euro/Rand/Botswana Pula bezahlt werden. Es empfiehlt sich kleine Scheine dabei zu haben, da die Beamten wie zufällig nie Wechselgeld haben. Bei Bezahlung in Rand hat man zumeist den besten Kurs. Euro und US$ werden zumeist leider 1:1 entgegengenommen.
Wer die Sambiaseite der Fälle als Tagesausflug besuchen will, braucht kein double entry Visa für Simbabwe. Es wird an der Brücke über den Sambesi auf einem Extrablatt gestempelt. Die Visagebühren für Sambia sind beim Tagesausflug nur 10 US$ an Stelle von 25 US$ bei längerem Aufenthalt. Diesen Visagebühren entgeht man bei Vorausbuchung von Aktivitäten oder Unterkunft auf der Sambiaseite mindestens 1 Woche vorher.
Geldwechsel: Kein Geld am Flughafen tauschen, sollten Sie einheimisches Geld benötigen, können Sie das in Viktoria Falls erwerben.
Kreditkarten: Aufgrund der hohen Inflation in Simbabwe (derzeit plus 800 %) werden Kreditkarten nur von wenigen Leistungsträgern akzeptiert. Der offizielle Wechselkurs ist 1 US$ = 99,500 Zimbabwe Dollar (Z$); (07.03.2006). Aktivitäten (Sunset Cruise, Rafting etc.) müssen in Hartwährung bezahlt werden.Bringen Sie deshalb immer US$ oder Euro in Bargeld mit!!
Viktoria Fälle: Die Eintrittsgebühr beträgt derzeit US$ 20 /Euro 20 und muss in bar bezahlt werden. Beim lunaren Regenbogen noch einmal 30 US$ für den Zeitraum von 18 -20:00 Uhr
Die Sicherheitslage hat sich in den letzten 4 Jahren verbessert, da man wegen fehlender Overlander keinen Drogenhandel mehr mit Touristen hat.
Mit sonnigen Grüßen aus Hohenlockstedt Carsten Möhle
Nabend! Zum Grenzübertritt von Zimbabwe nach Sambia (Mai 2005) darf ich noch hinzufügen, dass unser „ letter of authorization “ angeblich nicht ausreichend war.Es wurden ausdrücklich die Autopapiere verlangt, entweder im Original oder in beglaubigter Kopie, wobei wir natürlich unsere Gebühren für Personen und Autos schon bezahlt hatten. Nach vielem Hin und Her und nach einer abenteuerlichen Ausrede ließ man uns passieren.
Was die Vic-Falls betrifft, ich persönlich finde die Zimbabwe-Seite weitaus beeindruckender als die Sambia-Seite - und wir haben bei sehr viel Wasser im Mai 2005 beide Seiten erlebt.
Noch eine Vorsichtsmaßnahme beim Grenzübertritt Namibia - Botswana ( Trans-Kalahari-Highway): Beim Warten während der Formalitäten im Grenzposten hab ich mich in meiner zurückhaltenden Art über den Sinn der Verteilung von Kondomen im Grenzhäuschen ausgelassen. Da antwortete mir in astreinem Deutsch ein Grenzer:"Madam, sie können sich auch gerne bedienen". 🙄 Da war selbst ich sprachlos, aber es entwickelte sich ein sehr nettes Gespräch. Überhaupt - mit einem freundlichen "hello - how are you" hatten wir immer die freundlichste Resonanz. Gute Pad wünscht CatbirdB)
KOkonno1'457 Beiträge · seit 200616. März 2006 · #6
Im südlichen Afrika macht es Sinn ÜBERALL Kondome zu verteilen. Und an Grenzposten verlässt man bekanntlich Heimat und Familie . . . oft gilt dies für Fernfahrer.
JÜJüheThemenstarter4 Beiträge · seit 200616. März 2006 · #7
Hallo Herr Möhle, hallo Carbird, jetzt habe ich doch noch die Infos (und wie umfassend !) bekommen, die ich brauche. Vielen Dank dafür ! Nach so langer Zeit hatte ich gar nicht mehr damit gerechnet ...... Herzlichen Gruß Jühe
Our weekly Did You Know column will, once a month, publish frequently asked questions and provide responses thereto. This week we focus on the new Carbon Tax payment system, Withholding Tax on contracts as well as the traveller’s rebate.
1. Carbon Tax Rates for Foreign Registered Vehicles
Question: Has there been any change in the rates with effect from 1 January 2006?
Response: No, the same old rates that were applicable from January 2004 still apply. The only change was on carbon tax on locally registered vehicles which is now paid at the time of importation of fuel at the rate of $1 000.00 per litre of petroleum products with effect from 1st January 2006. We sincerely apologise for the wrong rates quoted in our ‘Did You Know’ column which was published in The Chronicle on 18 January 2006 and in The Herald on the same day.
The rates quoted are annual rates and not monthly rates as previously stated. The correct rates are still as follows:
Monthly Rates of Carbon Tax – Foreign Registered Vehicles Only
Engine Capacity Carbon Tax (For month or part of a month) 0 - 1 500 cc US$6.00 1 501 – 2 000 cc US$11.00 2 001 – 3 000 cc US$15.00 3001 cc and above US$30.00
2. Withholding Amounts on Contracts (Section 80 of the Income Tax Act)
Question: If invoicing was done prior to the date on which tax clearance was obtained, am I required to deduct the Withholding Tax when making payment on a date after the payee has obtained tax clearance?
Response: No, you do not have to deduct the withholding amount as long as the client has an appropriate tax clearance certificate at the time payment is made.
Note that once the amount has been deducted it can only be refunded or credited at the time an assessment is raised for the respective tax year and such amounts cannot be used to offset against annual payment dates (APD) and quarterly payment dates (QPD) payments.
3. Traveller’s Rebate
Question: I was granted traveller’s rebate of US$300.00 on 29 January 2006. I am going out of the country on 2 February 2006 and will be back on 4 February 2006; do I still qualify for the traveller’s rebate since 30 days will not have expired by then?
Response: Traveller’s rebate is no longer granted once in 30 days but is now granted ONCE IN A CALENDAR MONTH. This therefore means that, provided you properly declare all your goods, and also meet other conditions that entitle you to the rebate (as explained below), you still qualify for the rebate. You were granted the rebate once in January and you “qualify” for the traveller’s rebate in February.
The word “traveller” means a person who enters Zimbabwe from another country, but excludes: (a) any person returning to Zimbabwe on the same day on which he departed from Zimbabwe; and (b) any person employed as the pilot or master or any member of the crew of an aircraft , ship or vehicle arriving from outside Zimbabwe.
A duty free allowance shall be granted in respect of the following effects:- (i) used personal effects in such quantities and of such values as the Commissioner General of Zimra may consider reasonable; and (ii) the remainder of any food, drink and other consumable goods; and (iii) other goods to a total value for duty purposes not exceeding three hundred United States Dollars (US$300.00) per traveller.
The allowance on (iii) above shall be granted to any particular traveller only once in a calendar month and shall not apply to:- • goods which are incorrectly declared; • goods which are imported for commercial purposes; and • alcoholic beverages in excess of five litres per traveller. Provided that the allowance shall not apply to spirits in excess of two litres per traveller and any alcoholic beverages imported by a person under the age of 18 years.
For further details, please contact your nearest ZIMRA office.
Article submitted by: Zimbabwe Revenue Authority (ZIMRA) Corporate Communications Division. Their contact details are as given below:
Zimbabwe Revenue Authority 6th Floor Intermarket Centre Corner First Street/Kwame Nkrumah Avenue Harare Tel No/ : (04) 790811-4 Fax No/ : (04) 773161 E-Mail Address: pr@zimra.co.zw
For this and previous Did You Know articles, you may visit the Did You Know Column on our website, www.zimra.co.zw.
Ein Gast bin ich im fremden Land geworden.
Joerg3'175 Beiträge · seit 200622. März 2006 · #10
Hallo @ ALL! Also letzte Woche habe ich fuer Botswana R70,00 fuer eine Durchqueerung bezahlen duerfen plus die Jahres Disc. In 16 Jahren und einigen 100 Grenzuebergaengen wurde ich noch nie nach einem der genannten Dokumente wie Clearence certificat und Letter of Authorisation gefragt, naja irgendwann ist wohl auch hier mal das erste Mal. wir werden sehen wann. Gruesse Joerg