KAKanzler573 Beiträge · seit 200703. Juli 2007 · #81Warum lässt du dich nicht endlich von einem Anwalt beraten. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass du die 5000 Franken sparen kannst. Und auf einen weitergehenden Anspruch mit einer solchen Mail zu verzichten, macht auf mich den gleichen unseriösen Eindruck, wie das gesamte Verhalten des Autovermieters.
Viele Grüße, Kanzler
trauch483 Beiträge · seit 200703. Juli 2007 · #82... mir sträuben sich die Nackenhaare!
1. Der Satz reicht so nicht.
2. Ich denke nicht, dass notwendigerweise bezahlt werden muss, sprich dass eine Forderung besteht.
3. Habt ihr keine Rechtsschutzversicherung, die die Anwaltskosten übernehmen würde oder zumindest eine unentgeltliche Rechtsberatung erteilen würde? Bitte lasst euch rechtlich beraten!
@Hiluchs: Ja, bin in der Schweiz tätig. Jedoch nicht forensisch, sondern bei einer Versicherung. Passt ja... 😉
KAKanzler573 Beiträge · seit 200704. Juli 2007 · #83Die Anwaltskosten sollten hier nicht das primäre Problem sein. Jeder seriöse Rechtsanwalt sagt bevor Kosten entstehen, welche Kosten für welche Leistung entstehen, welcher Schritt wieviel kostet. Aber was immer ein Anwalt in dieser Sache tut, es kostet niemals auch nur annährend soviel wie die Forderung des Autovermieters.
Grüße, Kanzler
ANanetteGast04. Juli 2007 · #84@ marquese
muss ehrlich gestehen, dass ich den bisherigen verzicht auf anwaltliche beratung nicht nachvollziehen kann!
das forum wird dir nicht schlüssig helfen können und um die anwaltliche vertretung wirst du nicht herum kommen.
den ganzer ärger bis hierher hättest du dir durch ein schreiben deines anwalts an die vermietungsfirma wahrscheinlich schon ersparen können.
grüessle
anette
MAmarqueseThemenstarter34 Beiträge · seit 200604. Juli 2007 · #85Habt Ihr schon mal versucht einen Anwalt einzuschalten, welcher nicht gleich eine Anzahlung möchte, d.h. bei welchem Kosten entstehen? Nur schon das verfassen eines Briefes, resp. Anhörung unserer Story kostet bis zu CHF 1'500,-. Wir haben immer erwähnt, resp. kommuniziert, dass wir bereit sind CHF 5'000,- zu bezahlen. Wie am Anfang meiner Beiträge in diesem Forum erwähnt, war das so vereinbart, d.h. bei Entgegennahme des Mietautos wurde uns kommuniziert, dass wir maximal diese CHF 5'000,- bezahlen müssen! Wir haben uns darauf eingestellt das zu bezahlen. Viel Geld, aber immer noch besser als die ursprünglichen CHF 32'000,-. Die CHF 5'000,- haben wir auch zurückgestellt für diesen Fall. Meine Frage war nur, wie können wir uns absichern, dass keine weiteren Kosten uns in Rechnung gestellt, gefordert werden! Das ohne Einschaltung eines Anwaltes.. denn wie schon erwähnt und vermutlich auch verständlich, wollen wir keine weiteren Kosten mehr! Alles klar.
MAmarqueseThemenstarter34 Beiträge · seit 200604. Juli 2007 · #86..nochmals ich.. klar am anfang haben wir auch Rechtsschutz/Anwälte angefragt, aber niemand will sich die Hände "verbrennen". Wir Schweizer sind sooo gut versichert, aber wenn es um die Unterstützung geht, hmmm dann will einem niemanden helfen. D.h. meiner Meinung nach hilft Rechtsschutz nichts, gar nichts in einem Land wie Süd Afrika, resp. Namibia. Aber wir haben Freunde welche als Rechtsanwälte arbeiten und die haben uns schon kommuniziert, dass es für den Kläger praktisch unmöglich ist uns zu belangen... aber eben wir sind der Meinung, dass wir kommuniziert haben die CHF 5'000,- zu bezahlen...
Hiluchs527 Beiträge · seit 200604. Juli 2007 · #87Ich weiß leider überhaupt nicht, wer Dir eine Gebühr von 1500,- CHF genannt hat. Jedenfalls wird Dir hier im Forum NIEMAND eine verlässliche und kompetente Auskunft geben können, weil:
1. Niemand hier kennt den genauen Mietvertrag.
2. Niemand hier kennt den Schriftverkehr im Wortlaut.
3. Niemand hier kennt alle Umstände bis ins letzte Detail.
Nun kann ich als Deutscher keine Kenntnisse über Schweizer Anwaltshonorare nachweisen, jedoch erscheint mir Dein Betrag für eine anwaltliche Erstberatung doch deutlich zu hoch. In Deutschland darf eine Erstberatung nicht mehr als etwa 190,- EUR + USt kosten und ich kann mir nicht vorstellen, dass es in der Schweiz ganz erheblich teurer wird. Es muß ja kein Promianwalt sein!
Der Fall an sich ist rechtlich für einen Rechtsanwalt nicht besonders kompliziert. Hier sind offenbar Tatsachenfragen nicht geklärt.
Hinzu kommt eben die Frage der Vollstreckung einer namibischen Forderung in der Schweiz. Dazu sollte ein Anwalt entweder sofort oder nach kurzer Lektüre innerhalb von 10 min Auskunft geben können!
Deshalb nochmals mein Tip: Sucht Euch einen günstigen Anwalt (wie gesagt, es ist für einen Rechtsanwalt ein rechtlich EINFACHER Fall, ihr braucht keinen Staranwalt!) und investiert lieber ein paar Franken! Vielleicht kann Euch auch Euer Bekannter helfen?
Die 5000,- CHF könnt Ihr Euch dann ggf. sparen. Egal, was vereinbart wurde, aber ihr wollt doch auch niemandem 5000,- CHF in den Rachen werfen, wenn er gar keinen Anspruch darauf hat?!?
Einen andere Rat werde ich Dir leider nicht erteilen können.
Viel Erfolg!<br><br>Post geändert von: Hiluchs, am: 04/07/2007 19:36
MAmarqueseThemenstarter34 Beiträge · seit 200604. Juli 2007 · #88Sorry, aber dann kennst Du Dich in der Schweiz wirklich nicht aus, mit den Anwaltskosten... (Kein Vorwurf). Du kannst Dir sicher sein, dass wir alles geklärt haben, unser Dossier ist mittlerweile ca. 200 Seiten gross. Den genauen Mietvertrag habe ich am Beginn diese Forums "reinkopiert" und kann jederzeit bei mir eingesehen werden... 😉
Das der Fall nicht kompliziert ist stimmt nicht, denn kennst Du, kennt jemand das südafrikanische Recht! Das kommt hier leider zur Anwendung nicht das Deutsche, oder Schweizer Recht. Wie auch schon erwähnt, müsste zuerst ein richterlicher Entscheid (miteinbezug von uns) in Süd Afrika erfolgen und dann weiter an die Botschaft gelangen. Vielleicht hast Du auch schon im Forum gelesen, dass wir sogar einen Süd Afrikanischen Anwalt eingeschaltet haben. Also wir haben doch schon einiges versucht....
Wir werden abwarten und vorläufig nicht zahlen, denn wir haben ja auch sehr lange gewartet und waren im ungewissen.... Mal schauen, was dann passiert.
Hiluchs527 Beiträge · seit 200604. Juli 2007 · #89Sorry, aber dann kennst Du Dich in der Schweiz wirklich nicht aus, mit den Anwaltskosten... (Kein Vorwurf).
Ok, das habe ich ja schon angedeutet 😎 , aber ich frage mich, nachdem ich mir nochmal die Eckpunkte Eures Problemes aus dem Thread in Erinnerung gerufen habe, was Euer südafrikanischer Rechtsanwalt denn eigentlich überhaupt gemacht hat?
So wie ich es sehe, geht es doch wohl um die Frage, ob Ihr einfachfahrlässig oder grobfahrlässig gehandelt habt. Hertz hat seinen Standpunkt deutlich gemacht und rückt davon nicht ab. Ihr bezieht offenbar die Gegenposition.
Außerdem habe ich noch irgendetwas von Geschwindigkeitslimit gelesen, das Euch aber nicht bekannt war und von angeblich verbotener/ungeeigneter Nutzung einer Schotterpiste.
Ob Ihr nun fahrlässig oder grobfahrlässig gehandelt habt, kann leider nur ein Gericht entscheiden!
Ob und in welcher Form ein Schuldverzicht seitens Hertz nach namibischen/ZA-Recht wirksam ist, das wird Dir ebenfalls nur ein schweizer oder namibischer/ZA Rechtsanwalt sagen können.
Sorry!
MAmarqueseThemenstarter34 Beiträge · seit 200624. Juli 2007 · #90Dear Sir,
We have sent you the document requested.
We need to know about the payment of 5’000 chf.
Best regards
M. Nour
International Collections Officer
Global Credit Solutions AG
Hirschmattstrasse 28
6003 Luzern Switzerland
Wir werden uns aber vorläufig nicht melden.
MAmarqueseThemenstarter34 Beiträge · seit 200616. Aug. 2007 · #91Brief (nicht eingeschrieben):
Das wir jetzt CHF 5000 bezahlen sollen.
Termin zum bezahl: 22.08.07
DIDikkker16 Beiträge · seit 200719. Aug. 2007 · #92michael schrieb:Nach Rücksprache mit unserem Anwaltsbüro Waldowski, Stünkel und Partner (Düsseldorf, erfahren auf diesem Rechtsgebiet)) als auch dem DRV (Justitiar des DeutscherReiseverband) gilt ein Allradfahrzeug mit Campingausstattung (also mit Dachzelt etc.) eindeutig als Camper weil es - ganz einfach - Campingzwecken dient und deshalb dafür angeboten und angemietet wird. Wir haben in unserem team eine Rechtsanwältin, die diese Auffassung ebenso teilt.
Da wir derzeit auch vor der Frage stehen, "wie anmieten" und "was bringt die LH Gold card" habe ich mich auch mit den details der mietbedingungen befasst...
Schlußfolgerung daraus: es sind eine Reihe von kritischen Punkten enthalten: "Wagen muß zum zeitpunkt des schadens vollständig mit der LH card bezahlt sein" und natürlich die frage "zählt ein 4x4 Camper nun als 4x4 oder als Camper"
wir haben für unseren wagen bereits eine anzahlung geleistet, und normalerweise bezahlt man das fahrzeug ja auch erst nach rückgabe. ergo ist das erste kriterium schon mal schwer einzuhalten. und beim zweiten stimme ich Michael insoweit zu, dass bei einer Auslegungsfrage die Versicherung im Zweifel die besseren Anwälte und den längeren Atem hat.
Wir jedenfalls werden bei der übernahme extrem genau auf die reifen schauen, und das fahren entspannt und vorsichtig angehen... was anderes bleibt einem wohl nicht übrig...
Und vielleicht stellt sich ASCO Namibia nicht so an, wie Hertz SA...
Lekkker Pad allemann...
Dirk
Andreas Cierpka2'732 Beiträge · seit 200619. Aug. 2007 · #93Wir haben für unseren wagen bereits eine anzahlung geleistet, und normalerweise bezahlt man das fahrzeug ja auch erst nach rückgabe. ergo ist das erste kriterium schon mal schwer einzuhalten
Seit wann bezahlt man denn einen Mietwagen erst bei Rückgabe? Den Vermieter, den du dir da ausgesucht hast, ist wohl schon ein besonderer ...
Egal wo ich bislang auf der Welt mit Mietwagen unterwegs war, habe ich den Preis am Antritt meiner Reise bezahlt.
Ein Gast bin ich im fremden Land geworden.
myrio962 Beiträge · seit 200719. Aug. 2007 · #94Hallo, Joli
nur noch einmal vorsorglich, für die Fomis, die es noch nicht wissen: das Thema LH Goldcard wurde in diesem Zusammenhang schon intensiv diskutiert, mit dem Ergebnis, dass im Schadensfall nur PKW (evtl. mit Dachzelt aber nie Camper)
bei Vollkaskoschutz versichert sind. Axa München, der Versicherer von LH hat dazu schon schriftlich Stellung genommen.
Mit ah-namiba grüsst myrio
DIDikkker16 Beiträge · seit 200721. Aug. 2007 · #95Andreas Cierpka schrieb:Seit wann bezahlt man denn einen Mietwagen erst bei Rückgabe? Den Vermieter, den du dir da ausgesucht hast, ist wohl schon ein besonderer ...
Egal wo ich bislang auf der Welt mit Mietwagen unterwegs war, habe ich den Preis am Antritt meiner Reise bezahlt.
Also ich kenne es durchaus so, das eine Sicherheit per Kreditkarte
hinterlegt wird, aber die Abbuchung erst nach Rückgabe, zusammen mit anderen evtl. enstandenen Kosten
abgebucht werden.
Kann aber durchaus sein, dass ich da durch meine Geschäftsreisen anderes gewohnt bin, als mich in Namibia erwartet. In Australien (bei Britz) lief es aber auch so...
Wollte aber letztenendes auch nur auf die diversen Fallstricke in solcherlei Verträgen aufmerksam machen, woran ein Schutz schon scheitern kann.
Cheers
Dirk
SOsorcerer2 Beiträge · seit 200730. Aug. 2007 · #96Hallo!
Auch wir hatten in Namibia vor zwei Wochen einen Unfall mit einem Mietwagen. Über DerTour bei Hertz gebucht.
Am zweiten Tag waren wir dann extra nochmal vor Ort (hat über 2 Stunden gedauert!!!) um meine Begleiterin als zweite Fahrerin eintragen zu lassen.
Der Unfall war auf der B1 und wurde durch ein Warzenschwein ausgelöst. Immerhin haben wir schon nach 5 Stunden einen Ersatzwagen bekommen. Das ist aber auch das einzige das für Hertz spricht. Die Fünf Stunden die ich am ersten Tag auf den wagen warten musste, die Tatsache das es dann final nur ein Corsa 2 Türer wurde obwohl ein Golf 5 Türer gebucht war, die 2 1/2 stunden für das eintragen des zweiten Fahrers und nun die Unterstellung das dieser nicht eingetragen war spricht definitiv gegen Hertz. Zumindest für uns ist sicher: Nie wieder Hertz.
Nach dem Unfall habe ich nun folgendes schreiben von Hertz bekommen:
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We refer to the above mentioned claim number and the incident that occurred on 09/08/2007.
Finalization on the damages and claim has been administered in its entirety. Please note that your account will be debited with R73285.00. Should you not agree please contact us within 48 hrs of receiving this correspondence.
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Hertz behauptet nun das kein zweiter Fahrer eingetragen war und wir deshalb vertragsbruch begangen haben.
Ich habe nun dem Claim widersprochen und die Unterlagen an DerTour weitergegeben, da die versprochen haben sich darum zu kümmern.
1. Können die uns jetzt einen Strick daraus drehen das sie die unterlagen über den zweiten Fahrer verschlampt haben? Wir waren mit drei Personen da, wovon eine Person an dem ganzen nicht beteiligt ist.
2. Müsste für uns jetzt nicht deutsches Recht gelten, da wir über einen deutschen Reiseveranstalter gebucht haben?
3. Sind E-mails mittlerweile Rechtsgültig?
Grüsse
sorcerer
P.S.: eine Rechtschutzversicherung haben wir leider nicht...
Post geändert von: sorcerer, am: 30/08/2007 11:05<br><br>Post geändert von: sorcerer, am: 30/08/2007 11:05
KAKanzler573 Beiträge · seit 200730. Aug. 2007 · #971. Die Zeugenlage spricht für euch.
2. Ihr seid in Deutschland und in Deutschland gilt immer deutsches Recht. Wer etwas von euch will, muss das hier durchsetzen.
3. Soweit ich weiß, teilweise (ohne Garantie)
Fragt einen Rechtsanwalt. Eine Erstberatung kostet nicht viel und schafft Rechtssicherheit. Und beim ersten Gespräch erfahrt ihr, welcher Schritt was kostet - bei einem seriösen Rechtsanwalt bevor Kosten entstehen.
Kanzler
Axel1'130 Beiträge · seit 200630. Aug. 2007 · #98Gerichsstand:
ist abhängig, was bei Hertz bei er Abholung unterschrieben wurde, ich gehe mal von NAM aus.
Veranstalter:
kommt darauf an, ob er als Vermittler oder Eigentümer/Besitzer agiert.
Ich geh mal davon aus als Vermittler, dann kann er nur versuchen, was zu machen und ggf mit Problemen drohen, ob er das macht? glaube ich nicht.
E-Mails:
keine Rechtssicherheit, da nicht fälschungssicher.
Es könnte sich hier um einen der üblichen Versuche handeln, trotzdem ans Geld zu kommen, notfalls über die Kreditkarte. Bei einem vor Ort ansässigen Klienten und der Möglichkeit des Rechtsstreites würde man es vielleicht nicht machen. Wenn die KK nicht belastet werden kann ist m.E. die Einziehung des Betrages auf Grund fehlender staatlicher Verträge eher schwierig, Besuche in der SADC sollten ab dann aber tunlichst vermieden werden.
Achtung:
dies ist keine Rechtsberatung im Sinne der deutschen Gesetzgebung, es handelt sich rein um Vermutungen (um Abmahnungen vorzubeugen)
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"
Khoisan104 Beiträge · seit 200701. Sept. 2007 · #99Wenn der 2. Fahrer nachträglich eingetragen wurde, sollte es doch davon eine Kopie für den Mieter geben.
Der Eintrag hat ja vermutlich auch wieder ein paar N$ gekostet -> Quittung.
Mit dieser Kopie sollte eigentlich der Beweis erbracht werden können, dass kein Vertragsbruch vorliegt.
Das Universum antwortet auf die menschliche Suche nach Sinn und Glück mit Stille
SOsorcerer2 Beiträge · seit 200703. Sept. 2007 · #100Haben wir leider nicht, da der zweite Fahrer bereits im Paketpreis mit drin war und daher auch von Deutschland aus schon bezahlt... -> keine Quittung...