Medikamente verkaufen oder weitergeben

0 Antworten · 13,4k Aufrufe · gestartet 02. Nov. 2008 von chrigu
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Themenstarter7'224 Beiträge · seit 200602. Nov. 2008 · #1
Hallo

Mit dem Verkauf oder der Weitergabe von verschreibungspflichtigen Medikamenten machst Du Dich strafbar. Deshalb werden solche Angebote hier kommentarlos gelöscht.

Arzneimittelgesetz (AMG) Verstöße:
Verschreibungspflichtige Medikamente dürfen nur über Apotheken abgegeben werden
Privatpersonen dürfen keine Arzneimittel gewerbsmäßig verkaufen oder abgeben
Das kann als Verstoß gegen §§ 43, 47 AMG gewertet werden

Mögliche Konsequenzen:
Bußgeld bis zu 25.000 Euro
Bei wiederholten oder gewerbsmäßigen Verstößen auch Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr
Strafverfahren wegen unerlaubten Arzneimittelhandels

Besondere Risiken:
Malariatabletten sind meist verschreibungspflichtig
Unbekannte Lagerungs- und Haltbarkeitsbedingungen
Gesundheitsgefährdung für den Empfänger
Haftungsrisiken bei Schäden

Rechtliche Einschätzung:
Auch wenn es "nur" unbenutzte Tabletten sind, die man selbst legal erworben hat, ist die Weitergabe an Dritte nicht automatisch legal. Das Arzneimittelgesetz reguliert streng, wer Medikamente abgeben darf.

Empfehlung:
Unbenutzte Medikamente sollten in der Apotheke oder über entsprechende Entsorgungsstellen abgegeben werden, nicht über private Foren angeboten werden.


Besten Dank für Dein Verständniss
Chrigu
Zitierenzuletzt bearbeitet 07. Juli 2025Original ↗
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