Hallo
Mit dem Verkauf oder der Weitergabe von verschreibungspflichtigen Medikamenten machst Du Dich strafbar. Deshalb werden solche Angebote hier kommentarlos gelöscht.
Arzneimittelgesetz (AMG) Verstöße:
Verschreibungspflichtige Medikamente dürfen nur über Apotheken abgegeben werden
Privatpersonen dürfen keine Arzneimittel gewerbsmäßig verkaufen oder abgeben
Das kann als Verstoß gegen §§ 43, 47 AMG gewertet werden
Mögliche Konsequenzen:
Bußgeld bis zu 25.000 Euro
Bei wiederholten oder gewerbsmäßigen Verstößen auch Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr
Strafverfahren wegen unerlaubten Arzneimittelhandels
Besondere Risiken:
Malariatabletten sind meist verschreibungspflichtig
Unbekannte Lagerungs- und Haltbarkeitsbedingungen
Gesundheitsgefährdung für den Empfänger
Haftungsrisiken bei Schäden
Rechtliche Einschätzung:
Auch wenn es "nur" unbenutzte Tabletten sind, die man selbst legal erworben hat, ist die Weitergabe an Dritte nicht automatisch legal. Das Arzneimittelgesetz reguliert streng, wer Medikamente abgeben darf.
Empfehlung:
Unbenutzte Medikamente sollten in der Apotheke oder über entsprechende Entsorgungsstellen abgegeben werden, nicht über private Foren angeboten werden.
Besten Dank für Dein Verständniss
Chrigu
Mit dem Verkauf oder der Weitergabe von verschreibungspflichtigen Medikamenten machst Du Dich strafbar. Deshalb werden solche Angebote hier kommentarlos gelöscht.
Arzneimittelgesetz (AMG) Verstöße:
Verschreibungspflichtige Medikamente dürfen nur über Apotheken abgegeben werden
Privatpersonen dürfen keine Arzneimittel gewerbsmäßig verkaufen oder abgeben
Das kann als Verstoß gegen §§ 43, 47 AMG gewertet werden
Mögliche Konsequenzen:
Bußgeld bis zu 25.000 Euro
Bei wiederholten oder gewerbsmäßigen Verstößen auch Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr
Strafverfahren wegen unerlaubten Arzneimittelhandels
Besondere Risiken:
Malariatabletten sind meist verschreibungspflichtig
Unbekannte Lagerungs- und Haltbarkeitsbedingungen
Gesundheitsgefährdung für den Empfänger
Haftungsrisiken bei Schäden
Rechtliche Einschätzung:
Auch wenn es "nur" unbenutzte Tabletten sind, die man selbst legal erworben hat, ist die Weitergabe an Dritte nicht automatisch legal. Das Arzneimittelgesetz reguliert streng, wer Medikamente abgeben darf.
Empfehlung:
Unbenutzte Medikamente sollten in der Apotheke oder über entsprechende Entsorgungsstellen abgegeben werden, nicht über private Foren angeboten werden.
Besten Dank für Dein Verständniss
Chrigu