Mietwagen Südafrika UND Nambia

21 Antworten · 2'576 Aufrufe · gestartet 21. Juni 2024 von Papageno111
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Themenstarter73 Beiträge · seit 201121. Juni 2024 · #1
Liebe alle

Wir sind von der FTI-Pleite betroffen und müssen uns deshalb auf die Suche nach einem neuen Wagen für unserer Südafrika-Namibia Rundreise im November / Dezember machen. Wir wollen den Mietwagen in Kapstadt anmieten und auch wieder abgeben.

Nun haben wir entdeckt, das derzeit alle auf meiner bevorzugten Plattform billiger-mietwagen.de erhältlichen Fahrzeuge für unserer Reisezeit NICHT für Auslandfahrten zugelassen sind - also auch nicht für Nambia. Andere erlauben keine Fahrten auf unbefestigten Strassen. Wir wollen aber in den Kgalagadi Transfrontier Park (hab ich mit VW Polo schon mal problemlos gemacht) und natürlich auch sonst ab und zu eine Gravel Road fahren.

Auch bei anderen Anbietern habe ich bisher nix gefunden, das unserer Anforderunge erfüllt. Sie lauten im Detail wie folgt:

- Abholung und Rückbabe in CPT Airport
- Vollkasko-Versicherung (LDW) inkl. Glas-, Reifen- und Unterbodenschutz, oder Versicherung mit Selbstbeteilgung von maximal rund 1000 Euro
- Fahren auf unbefestigten Strassen erlaubt
- Grenzüberschreitende Fahrt nach Namibia erlaubt

Uns reicht im Prinzip ein VW-Polo, aber natürlich nehmen wir auch gern einen kleinen SUV, zb Toyota Urban Cruiser o.ä.

Wo finde ich Angebote, die diese Anforderungen erfüllen? Wo bucht ihr jeweils?

Wir danken im Voraus für alle Tipps!

Liebe Grüsse, Andreas
Themenstarter73 Beiträge · seit 201122. Juni 2024 · #3
Ich stosse bei der Suche nach einem Mietwagen definitiv an meine Grenzen. Unserer Route: 5 Wochen von Kapstadt in den KTP (Auob Valley) und zurück. Das beinhaltet natürlich ein paar Gravel Roads und Sandpisten (im KTP). Wir übernachten in Zelt und Lodges, brauchen also keinen teuren 4WD-Camper mit Zelt - uns reicht ein VW Polo (bin dem hab ich die Route schon mal gemacht, oder ein kleiner SUV (Typ VW T-Cross). Das Problem:
Die Bestimmungen der Anbieter dazu, ob auf Gravel Roads überhaupt gefahren werden darf sind bereits unklar, nicht zu reden von der Frage, wann ein gebuchter Volkasko-Schutz (auch für Unterboden, Scheiben und Reifen) denn auch wirklich greift. Bei Hertz etwa heisst es: Die Absicherungen greifen nicht bei Schäden, die dadurch verursacht wurden, dass das Fahrzeug auf einer ungeteerten Strasse, oder auf einer Strasse, die für das Fahrzeug ungeeignet ist, gefahren wird.". Bei Check24: "Fahrten auf unbefestigten Straßen sind generell nicht gestattet, solange nicht ausdrücklich anders vereinbart." WIe und wann kann das denn vereibart werden - darauf weiss beim Kundendienst niemand Antwort. Oder die Reiseversicherung eines lokalen Reisebüros: “The vehicle has been driven on an unsealed road, except for access roads to your accommodation venue": Was bitte ist denn eine "access road" zu einer Unterkunft? Zählt die Piste die durchs Auob-Valley nach Urikaruus führt dazu? Oder ungeteerte Hauptstrassen?

Frage ans Plenum: Gibt es denn überhaupt Anbieter, die Gravelroad-Fahrten erstens klar erlauben und die transpartent kommunizieren, ob die - teure - Versicherung auch zahlt, wenn ein Schadensereignis auf einer Gravel Road eintritt? Oder muss man einfach das Risko eingehen, auf hohen Kosten Sitzen zu bleiben?

Die Sucherhei nach einer Lösung droht mir langsam die Vorfreude auf den Urlaub zu verderben. 😕
Danke für alle Hinweise, Papageno
Themenstarter73 Beiträge · seit 201122. Juni 2024 · #4
Ja hab ich, danke. Siehe meinen neuen Post zum Thema...
53 Beiträge · seit 201922. Juni 2024 · #5
Bushlore vermietet inzwischen auch "PKW" und hat ein Depot in Cape Town. Urban Cruiser oder Corolla Cross sollten da deinen Ansprüchen genügen.
Einfach ne Mail hinschreiben und dein Problem schildern.
Man bekommt dort sehr zügig eine Antwort

https://bushlore.com/car-hire-south-africa/
Namibia Apr. 2017, Botswana Nov. 2021, Namibia Nov. 2022, Nam/Bots/KTP Nov&Dez.2024, Cape Town - Windhoek, Nov 2026
Themenstarter73 Beiträge · seit 201122. Juni 2024 · #6
Danke, ein Strohhalm, der Hoffnung macht! 😉
297 Beiträge · seit 200722. Juni 2024 · #7
Ich habe vor langer Zeit ähnliche Reisen gemacht; ab Kapstadt bis Namibia, dann KTP und zurück nach Kapstadt, 2 Monate. Das waren jeweils normale VW Golf1, gebucht über AVIS und europcar. Hat auch im Schadensfall gut geklappt. - Wie deren Bedingungen heute sind müsstet Du nachfragen. Es waren meine ersten Afrikareisen und einfach toll.
Ich drücke Dir die Daumen, daß Du was findest 🙂
Viele Grüße
Heike
1'127 Beiträge · seit 202223. Juni 2024 · #8
Betr. unbefestigte Straßen

Du wirst sicher deine Gründe haben, warum du Autos über Reisebüro/Broker/Broker buchst vs. (möglichst) direkt bei einem Vermieter. Jedenfalls wirst du mE in diesem Umweg keine eindeutigen Mietbedingungen betr. „unbefestigte Straßen“ finden. Denn es gelten immer die „lokalen“ Mietbedingungen, die du aber nicht einfach herausfinden kannst. Seit derartigen Erfahrungen mit dem Kleingedruckten vor schon Jahrzehnten ignoriere ich das und weiß mich dabei in der guten Gesellschaft von Millionen von Touristen.

Denn einen großen Teil der touristischen Attraktionen mit einem Fahrverbot zu belegen wäre ja nun doch ein schlechter Witz. Ich gebe aber nie ein „eingestaubtes“ Auto zurück, das erspart Fragen 😉 ., wobei, PS, in modern times, die Autos sowieso "getrackt" sind.

Ich habe öfters über meinen Touringclub/ADAC gebucht, weil dort eine „deutsche Vollkasko“ angeboten wird, die das abdeckt, was im Versicherungspaket des Vermieters vor Ort nicht gedeckt ist…………. vorausgesetzt, dass die Nutzungsbedingungen eingehalten wurden. Mit diesem Catch 22 wirst du einfach leben müssen 😎 .

Betr. Erlaubnis nach Namibia
habe ich keine persönliche Erfahrung. Ich bin aber sicher, dass das prinzipiell geht und das schon viele gemacht haben (ein befreundeter Südafrikaner (Fremdenführer) xx mal). Du solltest hier RBe finden, wo das vorkam.


Ich wünsche eine schöne Reise,
fahr vorsichtig und nix wird sein
zuletzt bearbeitet 23. Juni 2024
47 Beiträge · seit 202123. Juni 2024 · #9
Befestigte Strasse bedeutet ja nicht asphaltierte Strasse!.
Ich mache beim Broker/Vermittler einfach eine Anfrage, ob Grenzübertritt und Fahren auf allen öffentlichen Strassen erlaubt ist. Nach ein paar Tagen kommt dann regelmäßig die Antwort, dass der lokale Vermieter dieses zusagt und ich die zusätzlichen Gebühren für den Grenzübertritt vor Ort bezahlen muss.
So eine Antwort erst in dieser Woche bekommen, weil wir das Fahrzeug diesmal in Kapstadt anmieten und von dort nach Namibia fahren.

Gruß Alfi
2'845 Beiträge · seit 201123. Juni 2024 · #10
Hallo Andreas,

früher habe ich auch stets bei billiger-mietwagen gebucht, die Bedingungen wurden immer schlechter.
Hast Du bei “Check24” gesucht?
Wir sind bisher bei allen Buchungen und auch nach Schäden am Fahrzeug (ua. Steinschlag Windschutzscheibe) - mit Vollkasko- sehr zufrieden.
Zufahrten zu Unterkünften (auf unbefestigten Wegen) sind immer erlaubt gewesen.
Viel Erfolg!
Strelitzie
59 Beiträge · seit 202324. Juni 2024 · #11
Ich habe wieder über aroundaboutcars gebucht. Monika und ihre Leite helfen einem echt super, und die M7tnahme von SA nach Namibia ist kein Problem. Wir haben für November allerdings getrennte Autos gemietet, da der Weg von Joburg bis nach Namibia einfach zu viel Zeit kostet, die wir lieber an der Küste oder in der Wüste nutzen, statt im Auto zu sitzen.

Monika sitzt in Kapstadt bzw eine ganz liebe MAin Lea pendelt zwischen D und SA
Nach dem Urlaub ist vor dem Urlaub, daher immer in Vorfreude Ines 2001 Ghana, 2019 Südafrika, Eswatini, 2019/2020 Südafrika, Lesotho, 2022 Südafrika, 2024 Südafrika, Eswatini, Namibia, 2025 Sinai, 2027 Tanzania in Planung
145 Beiträge · seit 200625. Juni 2024 · #12
Aroundaboutcars hätte ich jetzt auch vorgeschlagen.

Wir haben für Januar gebucht, Preis auch nicht teurer als über deutsche Anbieter und sehr netter Kontakt mit Lea auf Deutsch.
Gast25. Juni 2024 · #13
Papageno111 schrieb:
Nun haben wir entdeckt, das derzeit alle auf meiner bevorzugten Plattform billiger-mietwagen.de erhältlichen Fahrzeuge für unserer Reisezeit NICHT für Auslandfahrten zugelassen sind - also auch nicht für Nambia. Andere erlauben keine Fahrten auf unbefestigten Strassen. Wir wollen aber in den Kgalagadi Transfrontier Park (hab ich mit VW Polo schon mal problemlos gemacht) und natürlich auch sonst ab und zu eine Gravel Road fahren.
billiger-mietwagen.de listet überwiegend Angebote von Brokern wie Arguscarhire, rentalcars.com, BSPAuto, SunnyCars, AutoEurope usw. Einige Broker schreiben einfach immer, dass Grenzübertritte nicht erlaubt sind, auch wenn das gar nicht der Policy des Vermieters entspricht - mutmaßlich weil sie sich mit den teils komplizierten Details für Grenzübertritte nicht rumplagen wollen. Wenn Du ein attraktives Angebot gefunden hast, dann rufe direkt die lokale Website des Vermieters auf und prüfe dort die lokal gültigen Terms&Conditions. Meist ist da konkret geregelt, ob und zu welchen Konditionen welche Fahrzeugklassen in Nachbarländer gefahren werden dürfen.

Ich habe jedenfalls auch schon Fahrzeuge über billiger-mietwagen.de gemietet, die laut dortigen Angaben nicht in andere Länder bewegt werden dürfen, mit denen Grenzübertritte aber kein Problem waren. Einige Vermieter bestehen darauf, dass beabsichtigte Grenzübertritte nicht erst am Schalter bei der Autoübernahme sondern paar Tage vorher mitgeteilt werden, damit der zusätzliche Papierkram vorbereitet wird. Also nach der Buchung per E-Mail Kontakt aufnehmen.

Wird schon klappen!
Grüße
zuletzt bearbeitet 25. Juni 2024
Themenstarter73 Beiträge · seit 201125. Juni 2024 · #14
Wer ich wohl auch so halten, danke
1'127 Beiträge · seit 202225. Juni 2024 · #15
Alfi schrieb:Befestigte Strasse bedeutet ja nicht asphaltierte Strasse!.
OT
Da hast du prinzipiell recht, denn was für die meisten „umgangssprachliche Semantik“ ist, sind in Wirklichkeit technische Begriffe.
Aber ehrlich, das sollen Urlaubsreisende wissen und verstehen? Und sollen adhoc einschätzen ob sie auf einer „Naturstraße“ oder einer Schotterstraße „mit Unterbau“ sind? Was sich auf ein und derselben Strecke auch noch abschnittsweise ändern kann. Und was bringt es für die Routenwahl für Pirschfahrten in Parks mit hohem Anteil an Naturstraßen?
Das einzig vertraglich administrierbare ist/wäre „mit oder ohne Asphalt“. Was aber mE für ein Reiseland wie RSA ein Witz ist……. auch angesichts des Zustandes vieler „tarred roads“.
https://www.youtube.com/watch?app=desktop&v=ZbLWHIx6ofI
Und was kommt als Nächstes in den Mietbedingungen? Der Mindestflächenanteil von „Restasphalt“? 😎
zuletzt bearbeitet 25. Juni 2024
33,1k Beiträge · seit 200625. Juni 2024 · #16
Das einzig vertraglich administrierbare ist/wäre „mit oder ohne Asphalt“. Was aber mE für ein Reiseland wie RSA ein Witz ist……. auch angesichts des Zustandes vieler „tarred roads“.
Oder eben die Nennung von Straßenbezeichnungen, z. B. es dürfen nur N-Straßen oder was auch immer befahren werden. Dann würde es gar keine Diskussion um befestigt/unbefestigt geben.
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
1'127 Beiträge · seit 202226. Juni 2024 · #17
travelNAMIBIA schrieb:-...Oder eben die Nennung von Straßenbezeichnungen, z. B. es dürfen nur N-Straßen oder was auch immer befahren werden. Dann würde es gar keine Diskussion um befestigt/unbefestigt geben.
Einen Mehrwert im touristischen Erlebnis schafft das mE aber nicht.
In RSA habe ich N, M sowie 2- und 3- stellige R-Straßen kennengelernt, aber sogar Letztere können ungeteert sein. Auch können öffentliche Straßen mit touristischem Erlebniswert, oder am Weg dorthin, ohne Nummer sein*, in den mit PKW befahrbaren Parks und GRs sowieso. Da bliebe nicht viel übrig

*Wobei ich annehme, dass eine Straße ohne Nr. auf gxxxmaps tatsächlich keine hat. Meine guten alten Papierkarten habe ich leider schon entsorgt
zuletzt bearbeitet 26. Juni 2024
33,1k Beiträge · seit 200626. Juni 2024 · #18
Einen Mehrwert im touristischen Erlebnis schafft das mE aber nicht.
Nein, ganz und gar nicht, es würde nur Klarheit schaffen.

Viele Grüße
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
272 Beiträge · seit 201926. Juni 2024 · #19
Hi,

so aufregend wie die Diskussion ist die Streitfrage ja nicht. Bei Avis Südafrika steht in den 'Terms and Conditions' ganz klar, dass das Fahrzeug nur benutzt werden darf aus Straßen und Wegen 'which are suited for the type of vehicle rented' (oder so ähnlich). Was heißt, dass ich mit einem Toyota Corolla auch auf Schotterstraßen fahren darf, auf Straßen, für die ein Vierradantrieb zwingend vorgeschrieben ist, aber nicht. Mit einem Hilux darf ich das aber schon.

Ich nehme an, dass bei anderen südafrikanischen / namibischen Autovermietern ähnliche Formulierungen in den Bedingungen stehen. Alles andere wäre ja auch weltfremd und unpraktikabel. Was bei den Brokern in den Bedingungen steht, ist nach meinem Rechtsverständnis unmaßgeblich - letztlich zählt immer nur das, was beim eigentlichen Vermieter zulässig ist und was nicht.

Eine Einschränkung auf nummerierte Straßen wäre völlig umpraktikabel. Denn einmal gibt es auch eine ganze Reihe von touristisch interessanten Straßen, die nur mit Vierradfahrzeugen befahren werden dürfen, die eine R-Nummer tragen (Zuurbergpass, Baviaanskloof), zum zweiten wären alle Lodgezufahrten und privaten Wege, z.B. auf Gästefarmen oder in Wildreservaten damit ausgeschlossen.
zuletzt bearbeitet 26. Juni 2024
33,1k Beiträge · seit 200626. Juni 2024 · #20
Eine Einschränkung auf nummerierte Straßen wäre völlig umpraktikabel.
Um unpraktikabel oder nicht ging es ja nicht, es ging um Klarheit. Zum Beispiel hatte Maui bei seinen Wohnwagen in der Vergangenheit (immer noch?) in Namibia die Beschränkung auf B- und C-Straßen + unmittelbare Zufahrt zu Unterkünften.

Viele Grüße
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
zuletzt bearbeitet 26. Juni 2024