Malaria Arzneimittel

6 Antworten · 1'765 Aufrufe · gestartet 03. Jan. 2024 von HartmutBremen
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Themenstarter274 Beiträge · seit 201703. Jan. 2024 · #1
Hallo,
da habe ich wohl zu kurz gedacht.
Hat sich also erledigt.
Danke für die Hinweise!
Zitierenzuletzt bearbeitet 04. Jan. 2024Original ↗
2'396 Beiträge · seit 201103. Jan. 2024 · #2
Hallo Hartmut,
Du willst dich für 20 € strafbar machen?
Kopfschüttelnde Grüße aus Puerto de la Cruz
Karsten
7'275 Beiträge · seit 200603. Jan. 2024 · #3
... um es genauer zu machen ...
Die Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente ist nach dem AMG nur durch Ärzte und Apotheker erlaubt.
Privatpersonen setzen sich ziemlich deutlichen Strafen aus.

Gruß
Wolfgang
236 Beiträge · seit 201004. Jan. 2024 · #4
Ich würde das Medikament nehmen.

Gruß Albrecht
236 Beiträge · seit 201004. Jan. 2024 · #5
Hallo Hartmut,
wenn ich deine Anschrift habe schicke ich dir die 20, Euro und das Rezept für das Medikament.
Dann haben wir beide ein gutes Geschäft gemacht und dir Leute im Forum können ruhig
schlafen.

Gruß Albrecht
7'275 Beiträge · seit 200604. Jan. 2024 · #7
albrechtj123 schrieb:
wenn ich deine Anschrift habe schicke ich dir die 20, Euro und das Rezept für das Medikament.
Dann haben wir beide ein gutes Geschäft gemacht und dir Leute im Forum können ruhig
schlafen.

Es gab ja keinen Grund, nicht ruhig schlafen zu können. Der einzige außer dem Verkäufer, der da ein Problem bekommen könnte, ist Chrigu als Forenbetreiber.
Meinerseits war es nur ein Hinweis darauf, dass die Abgabe nur durch Ärzte und Apotheker zulässig ist für den Fall, dass es nicht bekannt ist. Was da jemand draus macht oder nicht, ist mir als Unbeteiligter doch völlig egal.

Gruß
Wolfgang
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