WOWolfgang 181Themenstarter106 Beiträge · seit 201814. Mai 2019 · #1Hallo,
bei der Einreise nach Südafrika bekommt man einen Aufenthalt von 90 Tagen. Bei uns war es so, daß der Aufenthalt auch in der Zeit, in der wir in Lesotho, Swasiland und in Botswana waren, angerechnet wurde.
Somit war der effektive Aufenthalt in Südafrika für uns nur 5 Wochen.
Ist dies korrekt? Wie kann ich das verhindern?
Dieser Aufenthalt war ab Januar 2019. Wenn ich jetzt im November 2019 nach Südafrika einreise, bekomme ich dann wieder 3 Monate?
Vielen Dank
Wolfgang
KIkitty191158 Beiträge · seit 201614. Mai 2019 · #2Hallo Wolfgang,
Zu1
gar nicht. Da du „nur“ in ein unmittelbares Nachbarland ausgereist bist. Da tickt die „90-Tage Uhr“ halt weiter.
Zu2
Ja, bekommst du. Da du zwischenzeitlich in dein Heimatland zurückgekehrt bist und dieses kein Nachbarland von SA ist.
LG
Kitty
TRtravelNAMIBIA33,0k Beiträge · seit 200615. Mai 2019 · #3Hi Wolfgang,
das ist so nicht korrekt und es gibt auch keine solche "Nachbarlands-Regel" wie Kitty schreibt. Die Einreise-/Ausreiseleute erfassen am Computer tagesgenau Deinen realen Aufenthalt. Alles andere wäre unsinnig. Ich bin z.B. Deutscher, lebe in Namibia und bekomme auch meine 90 Tage pro Jahr für Südafrika. Wenn ich nun im Januar Einreise und nach einem Tag wieder aus, laufen natürlich nicht die 90 Tage weiter. Ich kann dann, wann auch immer innerhalb der 12 Monate, weitere 89 Tage da bleiben, egal ob ich nach Namibia oder sonstwo ausreise.
Du darfst insgesamt innerhalb von 12 Monaten (nicht, wie z.B. in Namibia pro Kalenderjahr) 90 Tage visumfrei im Land bleiben.
Viele Grüße aus Windhoek
Christian
FSFSausS466 Beiträge · seit 201015. Mai 2019 · #4Hallo Christian,
das ist leider so NICHT richtig - die 90 Tage starten wenn du das Land (erstmalig) betrittst und laufen WEITER selbst wenn du auf dem Landweg SACU verlässt und z.B. nach Mosambik fährst - ich habe das auf unserer letzten Reise so selbst erlebt! Wir haben nach 30 Tagen Aufenthalt in Moz einen kurzen Aufenthalt in Swasiland eingelegt und sind dann erneut nach Moz eingereist. Anschliessend haben wir noch einen Abstecher in den KNP eingelegt. Am Ende unserer Zeit im südlichen Afrika wollte mich die Grenzbeamtin für die nächste Einreise nach RSA sperren weil die 90-Tage-Frist überschritten wäre! Rechnerisch waren die 90 Tage erreicht (Einreise JNB am 14.10., Ausreise JNB am 13.2); die Beamtin hat dann aber zu meinen Gunsten 3 Monate Aufenthalt zu Grunde gelegt. So bin ich knapp der Einreisesperre entronnen! Sie erklärte mir, dass je nach Visum-Überziehung eine Einreisesperre bis zu 5 Jahre verhängt werden kann!
Diese 90 Tage/Jahr lassen sich nur mit einem internationalen Flug auf "reset" setzen - so die Aussage der Beamtin. Ob dieser Flug nach Europa sein muss hab ich (total verschreckt) leider verpennt zu fragen...
Das ist in Namibia anders. Dort kannst du bei der Einreise angeben wie viele Tage Visum du gerne hättest...allerdings auch nur bis die 90 Tage/Jahr in Summe erreicht sind (Ein - Ausreise auf dem Landweg). Ob ein internationaler Flug diese 90 Tage pro Jahr in Namibia auch erneut starten läßt, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis...
Vielleicht gelten für Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis (SACU) andere Regeln?!
Grüßle Frank
WOwojnar170 Beiträge · seit 201815. Mai 2019 · #5Auf Null setzen lassen sich die 90 Tage durch eine Ausreise in ein Nachbarland nicht. Aber der Aufenthalt wird von den 90 Tagen abgezogen. Allerdings sollte man bei der Ausreise vielleicht darauf achten, dass die Daten an der Grenze auch eingegeben werden.
Innerhalb eines halben Jahres darf man sich außerdem nicht länger als 90 Tage in SA aufhalten.
Also....Einreise SA 1.7, Ausreise 31.7. Nach Namibia
Einreise 10. 8. Nach SA..... Man hat noch 60 Tage Aufenthalt
WOWolfgang 181Themenstarter106 Beiträge · seit 201815. Mai 2019 · #6Hallo,
danke für die Antworten. Bei mir war es so, daß ich am Flughafen Windhoek statt der erbetenen 90 Tage nur 60 Tage bekommen habe (bei der Wiedereinreise auf dem Landweg 90 Tage ohne Fragen).
Bei der Ausreise aus Swasiland haben dann 6 Beamte eine halbe Stunde diskutiert, um mir mitzuteilen, daß ich 90 Tage nach der ersten Einreise SA verlassen müßte. Aber ich hatte das Gefühl, daß das ganze doch strittig ist.
In Brasielien war es so, daß bei der Wiedereinreise die Restzeit vermerkt wurde.
Da ich immer 5-6 Monate unterwegs bin, ist für mich die Aufenthaltsdauer von großer Bedeutung.
Viele Grüße
Wolfgang
YAyanjep1'014 Beiträge · seit 201615. Mai 2019 · #7Hast Du schon mal bei der Botschaft nachgefragt, wie die offizielle Regelung ist?
Yanjep
TRtravelNAMIBIA33,0k Beiträge · seit 200615. Mai 2019 · #8Hi Frank,
da würdest Du "beschissen". Es geht, wie auch wojnar richtig schreibt, um den realen Aufenthalt in Südafrika. Das wird genau erfasst, egal welche Dauer Dir im Einreisestempel reingeschrieben wird.
Konkretes Beispiel bei mir:
Einreise RSA am 15.1. - Ausreise nach Namibia am 25.1. - > mir stehen also weitere 80 Tage in RSA zu.
Einreise RSA am 2.5. - Ausreise nach Mosambik am 3.5. - > nun sind es noch 78 Tage für RSA (Deiner Theorie nach dürfte ich nicht mehr reingelassen worden sein nach RSA, da meine Ersteinreise bereits mehr als. 90 Tage zurück lag)
So ist es zumindest seit 25 Jahren bei mir der Fall gewesen. Es macht auch ansonsten schlichtweg keinen Sinn. Was schon länger nicht mehr gern gesehen wird ist Border Hopping, d. h. umgehende Aus- und wieder Einreise um z. B. vorher nicht "genehmigte" Aufenthaltstage neu zu beantragen.
Beste Grüße aus Windhoek
Christian
P. S. Mit SACU hat das nichts zu tun. SACU ist eine Zollunion.
FSFSausS466 Beiträge · seit 201015. Mai 2019 · #9Moin,
ich möchte darauf hinweisen, dass ich hier nur die Aussage der Beamtin wiedergebe.
Wäre klasse wenn jemand was Offizielles zum Nachlesen "beibringen" könnte auf das man sich ggf. berufen kann...
Grüßle Frank
GIGinaChris4'984 Beiträge · seit 201616. Mai 2019 · #10Guten Morgen!
Die Erklärungen von wojnar und Christian sind richtig, und in offizieller Form hier nachzulesen:
Visitors Visa, Immigration Reg. Act.11 (5) > s.S. 19 >
https://www.vfsglobal.com/dha/southafrica/pdf/final-Immigration-Regulations-2014-1.pdfund auch hier, von der SA Botschaft in DE >
https://www.suedafrika.org/downloads/entry_requirements_german_citizens.docGruß Gina
WOWolfgang 181Themenstarter106 Beiträge · seit 201816. Mai 2019 · #11Hallo,
vielen Dank. Ich drucke mir die Seiten aus und habe dann etwas Schriftliches in der Hand. Super!
Somit ist alles klar, alles gesagt.
Lohnt sich doch - so ein Forum
Viele Grüße
Wolfgang
LOLogi16,9k Beiträge · seit 201211. Juli 2022 · #12SOUTH AFRICA'S NEW VISA SYSTEM IN A NUTSHELL https://www.erongo.com.na/mw-main/south-africas-new-visa-system-in-a-nutshell2022-07-1122901... The first area of change is long-term visa applications by foreign nationals wishing to stay for over three months in South Africa. However, these changes have already caused a backlog in processing visa applications.
Visa submissions by this group previously went through Visa and Permit Facilitation Centres (VFS Centres) or through South African Missions. Then, one of the two centres would process applications and send the outcomes directly to the foreign national. ...LG
Logi
TRtravelNAMIBIA33,0k Beiträge · seit 200617. Juli 2024 · #13"New Home Affairs Minister pinpoints key priorities "
https://www.tourismupdate.co.za/article/new-home-affairs-minister-pinpoints-key-priorities[...]In his first action as Minister of Home Affairs just one day after taking office, Schreiber extended the temporary concession for foreign nationals awaiting the outcome of visa, waiver or appeal applications.
Schreiber said the waiver was an opportunity to start to address the visa backlog that stands at 143 000 applications.[...]
LOLogi16,9k Beiträge · seit 201226. März 2026 · #14Südafrika gibt gestrandeten Fluggästen mehr ZeitWer wegen der Luftraumsperrungen im Nahen Osten in Südafrika festsitzt, muss vorerst keine aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen fürchten.
...
Im Einzelnen: Wessen Langzeitvisum bis zum 31. März 2026 abläuft, darf noch rechtzeitig ein Besuchervisum beantragen. Wessen Besuchervisum seine maximale Gültigkeitsdauer bereits erreicht hat, kann ausnahmsweise eine Verlängerung um bis zu drei Monate beantragen. Abgelaufene Aufenthaltsgenehmigungen können ohne das sonst übliche Formular 20 erneuert werden. Wer eine noch laufende Visaentscheidung erwartet und bald einen Flug antreten kann, soll nicht zur unerwünschten Person erklärt werden.
Wer bereits seit dem 26. Februar 2026 als unerwünschte Person eingestuft wurde, weil er wegen der Luftraumsperrungen nicht rechtzeitig ausreisen konnte, hat die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. ...LG
Logi