ANAndrea_SThemenstarter41 Beiträge · seit 201704. Juni 2017 · #1
Hallo zusammen,
ich fiege am 01.11. 2017 nach Namibia und bin gerade auf der Suche nach einem 4x4 mit Campingausrüstung. Ich habe auch bereits ein paar Angebote vorliegen. Ich steige jedoch einfach bei den Vericherungsbedingungen nicht durch. Ich habe gelesen, dass das Kfz-Versicherungssystem grundsätzlich ganz anders als in Deutschland ist. Mich verwirren jedoch diese ganzen Begrifflichkeiten (mal heisst es Kaskoschutz, dann Third party insurance) sehr.
Wie bin ich denn nun grundsätzlich mit einem Camper über einen lokalen Anbieter in Namibia versichert? Mir ist klar dass es unterschiedliche Selbstbehalte gibt. Aber davon mal abgesehen: Deckt die Versicherung nur Schäden am eigenen Auto? Was passiert denn, wenn ich beispielsweie aus Versehen ein anderes Auto ramme und möglicherweise sogar Personen in dem Auto zu Schaden kommen? Wer deckt dann den entsandenen Sach- und Personenschaden des Dritten?
Muss ich für diesen Schutz eine World Traveller Police von Deutschland aus abschließen? Oder ist das irgendwie pauschal in den Versicherungen der Mietfirmen inbegriffen? Zumindest reden manche Versicherer von einer "Standard-Third Party Insurance". Das wäre ja eine Haftpflicht. Allerdings scheint es mir eher so, dass diese Begriffe, also Kasko und Haftpflicht, einfach vermischt werden. Kann mir hier jemand helfen?
Vermieter wie Britz z. B. bieten ja zusätzliche eine Haftpflichtversicherung. Mir stellt sich aber die Frage, ob das überhaupt nötig ist. Da ich ohnehin hier und auch sonst viel Negatives über Britz gelesen habe, möchte ich lieber einen lokalen Anbieter nutzen...aber natürlich nicht, wenn ich schlecht versichert bin. Hier bin ich eher sicherheitsorientiert.
ich fiege am 01.11. 2017 nach Namibia und bin gerade auf der Suche nach einem 4x4 mit Campingausrüstung. Ich habe auch bereits ein paar Angebote vorliegen. Ich steige jedoch einfach bei den Vericherungsbedingungen nicht durch. Ich habe gelesen, dass das Kfz-Versicherungssystem grundsätzlich ganz anders als in Deutschland ist. Mich verwirren jedoch diese ganzen Begrifflichkeiten (mal heisst es Kaskoschutz, dann Third party insurance) sehr.
Wie bin ich denn nun grundsätzlich mit einem Camper über einen lokalen Anbieter in Namibia versichert? Mir ist klar dass es unterschiedliche Selbstbehalte gibt. Aber davon mal abgesehen: Deckt die Versicherung nur Schäden am eigenen Auto? Was passiert denn, wenn ich beispielsweie aus Versehen ein anderes Auto ramme und möglicherweise sogar Personen in dem Auto zu Schaden kommen? Wer deckt dann den entsandenen Sach- und Personenschaden des Dritten?
Muss ich für diesen Schutz eine World Traveller Police von Deutschland aus abschließen? Oder ist das irgendwie pauschal in den Versicherungen der Mietfirmen inbegriffen? Zumindest reden manche Versicherer von einer "Standard-Third Party Insurance". Das wäre ja eine Haftpflicht. Allerdings scheint es mir eher so, dass diese Begriffe, also Kasko und Haftpflicht, einfach vermischt werden. Kann mir hier jemand helfen?
Vermieter wie Britz z. B. bieten ja zusätzliche eine Haftpflichtversicherung. Mir stellt sich aber die Frage, ob das überhaupt nötig ist. Da ich ohnehin hier und auch sonst viel Negatives über Britz gelesen habe, möchte ich lieber einen lokalen Anbieter nutzen...aber natürlich nicht, wenn ich schlecht versichert bin. Hier bin ich eher sicherheitsorientiert.
Vielen Dank euch!
Andrea
Hallo Andrea, Haftpflicht ist über den Benzin-Diesel-Preis versichert, Vollkasko ist sehr kompliziert und du solltest davon ausgehen, dass das eher nicht versichert ist - jedenfalls nicht nach deutschen Standards.
Gruß, Kori
ANAndrea_SThemenstarter41 Beiträge · seit 201704. Juni 2017 · #3
liebe Kori, vielen Dank für die schnelle Antwort. Die Deckungssumme der Haftpflicht über den Benzin-Diesel-Pres ist dann wahrscheinlich nicht zu vergleichen mit deutschen Standards oder? Ist die Frage ob man dann einen zusätzlichen Schutz benötigt..
Wenn ich eine Versicherung wähle ohne Selbstbehalt müssten aber doch alle Schäden gedeckt sein? Das wäre ja Vollkasko...sorry wenn ich da nochmal nachfrage aber irgendwie check ich es einfach nicht 🙂
Die Haftung ist in der Tat deutlich geringer bei der Haftpflicht als die üblichen 10 Mio. Euro in Deutschland. Damit die namibianische Vollkasko - egal ob mit oder ohne Selbstbeteiligung - greift, musst eine dritte Partei (ein anderes Auto, ein Fußgänger, ein Elefant, ein anderes Tier usw.) am Unfall beteiligt sein. Kommst du ohne Fremdbeteiligung z.B. von der Straße ab und überschlägst dich, fährst gegen eine Hauswand usw., greift die Vollkasko nicht und du trägst den kompletten Schaden, der an deinem Mietwagen entsteht selbst.
Gruß, Kori
ANAndrea_SThemenstarter41 Beiträge · seit 201704. Juni 2017 · #6
Danke für die hilfreichen Antworten. Mir schwirrt egrade, eine andere frage noch im Kopf. wie sieht es mit folgender Situation aus:
Ich fahre auf einer sandigen Straße und ein vorbeifahrendes Auto schleudert Steine auf, die mein Auto beschädigen. In dem Fall wäre ein weiteres Auto beteiligt, allerdings kann ich das ja nicht nachweisen?!. Deckt das dann die Versicheurng oder nicht? irgendwie ershceint mir das alles ein Fass ohne Boden, wenn nur alles mit Fremdbeteiligung versichert ist...:-D Da wird mir ganz angst und bange.
Andrea_S schrieb:irgendwie ershceint mir das alles ein Fass ohne Boden, wenn nur alles mit Fremdbeteiligung versichert ist...:-D Da wird mir ganz angst und bange.
Genau, de facto bist Du nämlich gar nicht versichert.
LG Logi
Oshivambo1'159 Beiträge · seit 200704. Juni 2017 · #8
Hallo,
Danke für die hilfreichen Antworten. Mir schwirrt egrade, eine andere frage noch im Kopf. wie sieht es mit folgender Situation aus:
Solltest du das nicht genau deinen zukünftigen Versicherer fragen? Mir wird nämlich ganz Angst und Bange, wenn ich mir vorstelle, dass du im Falle eines Falles dann ggenüber der Versicherung argumentierst "...aber Oshivambo aus den Namibia Forum hat gesagt...".
Sonnige Grüsse!
Oshivambo
Enda nawa
Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen. (Karl Valentin)
Andrea_S schrieb: wie sieht es mit folgender Situation aus:
(...)Da wird mir ganz angst und bange.
Guck, du kannst dich jetzt ein halbes Jahr lang mit den verschiedensten Szenarien beschäftigen, die so passieren könnten, um dann hinterher festzustellen, dass du sechs Monate deines Lebens mit Sorge verschwendet hast anstatt mit Vorfreude, weil nämlich nichts davon eingetroffen ist. Die hiesigen Vermieter werden dich in der Regel bei der Fahrzeugübernahme nochmal gründlich einweisen in die Do's and Don'ts. Haltet euch einfach vor allem an die vom Vermieter vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten (vor allem auf Gravel) - unangepasste Geschwindigkeit ist Unfallursache Nr 1 in Namibia. Ebenso das Verbot beachten, nicht nach Einbruch der Dunkelheit zu fahren. Plant moderate tägliche Fahrtzeiten ein. Auf den Hauptstrassen ist ganz wichtig, sich auf den Verkehr zu konzentrieren und nicht auf die Landschaft - auch hier gilt: lieber langsamer fahren, dafür sicher ankommen. Bei den Schotterpisten immer mit Schlaglöchern und Spurrinnen rechnen, vor allem vor Rivierdurchfahrten die Geschwindigkeit senken. Links fahren, aber nicht zu weit links da dort Aufwürfe von Schotter sind. Wenn euch jemand überholt, wird er in der Regel einige Zeit auf der rechten Seite bleiben, um eben keinen Steinschlag zu verursachen und euch nicht zu sehr die Sicht zu nehmen...genauso rücksichtsvoll sollte man auch selber sein. Immer damit rechnen, dass von der Seite Tiere auf die Strasse rennen könnten. Bei allen Fahrten überland gilt: Licht an. Vor allem bei einer angepassten Geschwindigkeit ist das Risiko eines Unfalles sehr, sehr gering. Das ist eigentlich die beste Versicherung überhaupt. Ich hoffe sehr, dass du es schaffst, dich auf die Reise zu freuen anstatt dich mit Sorgen zu belasten...Vorbereitung ist ja gut und richtig, aber es sollte nicht in Stress ausarten 😉
Hallo, Wir hatten letztes Jahr über TUI bei Britz gebucht und hatten dadurch eine deutsche Zusatzversicherung die alles was in Namibia nicht versichert werden kann, versichern. Bei Britz mussten wir noch eine Reifen, Unterboden und Glasbruchversicherung machen und hatten damit laut TUI Vollkasko Schutz. Die Reifenversicherung haben wir in Anspruch genommen ohne jegliche Probleme. Dieses Jahr werden wir nur die Reifen, Glas und Unterbodenversicherung machen, die kostet nur wenig und gut ist. Vorsichtig fahren muss man sowieso. Und ich persönlich kann nichts schlechtes über Kia\Britz sagen. Viele Grüße Sasa
vieles richtige wurde schon geschrieben (ich antworte deshalb auch mal hier und nicht auf Deine). Grundsätzlich kein Versicherungsschutz bei Fahrlässigkeit, wozu alle Unfälle ohne anderen beweglichen Gegenstand (Auto, Antilope etc) zählen. Wenn Du alleine gegen einen Zaun fährst, zahlst Du für den Schaden. Haftpflicht über Treibstoff versichert, das gilt aber nur für Personenschäden. Dies wird dann alles (medizinische Versorgung bis N$ 1,5 Mio, Verdienstausfall bis N$ 100T etc) vom MVA Fund - bis zu den Höchstgrenzen - übernommen.
Versicherungsschutz gibt es auch nicht, wenn Du gegen den Mietvertrag (bei den meisten Vermietern z.B. keine Nachtfahrten, bestimmte Gebiete ausgenommen) verstößt.
Ich fahre auf einer sandigen Straße und ein vorbeifahrendes Auto schleudert Steine auf, die mein Auto beschädigen. In dem Fall wäre ein weiteres Auto beteiligt, allerdings kann ich das ja nicht nachweisen?!.
Glas- und Reifenschäden sind in der "normalen" Versicherung ausgenommen. Wenn Du die Zusatzversicherung buchst, dann zahlt die auch.
Viele Grüße aus Windhoek Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
fiedlix548 Beiträge · seit 201604. Juni 2017 · #12
Andrea_S schrieb: Ich fahre auf einer sandigen Straße und ein vorbeifahrendes Auto schleudert Steine auf, die mein Auto beschädigen. In dem Fall wäre ein weiteres Auto beteiligt, allerdings kann ich das ja nicht nachweisen?!. Deckt das dann die Versicheurng oder nicht?
Hallo Andrea,
eben das ist uns passiert. Dafür wurde dann die Kaution einbehalten, da die Scheibe wohl ausgetauscht werden musste.
viele Grüße Elke
Menschen, mit denen man lachen und weinen kann, sind die Menschen, die das Leben ausmachen.
Sasa schrieb:Hallo, Wir hatten letztes Jahr über TUI bei Britz gebucht und hatten dadurch eine deutsche Zusatzversicherung die alles was in Namibia nicht versichert werden kann, versichern. Bei Britz mussten wir noch eine Reifen, Unterboden und Glasbruchversicherung machen und hatten damit laut TUI Vollkasko Schutz. Die Reifenversicherung haben wir in Anspruch genommen ohne jegliche Probleme. Dieses Jahr werden wir nur die Reifen, Glas und Unterbodenversicherung machen, die kostet nur wenig und gut ist. Vorsichtig fahren muss man sowieso. Und ich persönlich kann nichts schlechtes über Kia\Britz sagen. Viele Grüße Sasa
genauso würde ich es auch machen, wenn alles gut geht ist ja alles ok aber eine deutsche Versicherung bzw Rechtsanwalt im Falle eines Falle, wäre für mich auch sehr wichtig.
Liebe Grüße Cécile 🙂
"I never knew of a morning in africa when I woke up and was not happy". Ernest Hemingway
Reisebericht:2010 "Nach 4 Anläufen als Selbstfahrer in Namibia"
http://namibia-forum.ch/forum/10-reiseberichte/140297-nach-4-anlaeufen-als-selbstfahrer-in-namibia.html
Reisebericht 2011 Eine neue Erfahrung....
http://www.namibia-forum.ch/forum/10-reiseberichte/187663- eine-neue-erfahrung.html
2007 ,2008 ,2009 2mal ,2010,2011 Namibia Botswana.
2011 Shanghai, 2012 Florida Virgin islands Karibik.
2012 Namibia und KTP
2013 Das erste Mal Südafrika Kruger NP
2014 Kapstadt und Kruger NP
2015 Kruger National Park
2016 kruger National Park
2017 Kruger National Park
2 KLICKS auf die "SONNE" und man liest den Reisebericht OHNE Kommentare !!!!!
ANAndrea_SThemenstarter41 Beiträge · seit 201705. Juni 2017 · #14
Danke euch allen für die Antworten. Ich weiß nun besser Bescheid!!
Bornheimer99 Beiträge · seit 201620. Juni 2017 · #15
Guten Morgen!
Da es bei mir auch ums Thema Versicherungen bei Mietwagen geht, nutze ich halt mal diesen Thread.
Anfang September fliegen wir nach Windhoek und übernehmen bei Bobo Camper einen Discoverer FunX 4x4. Das Auto haben wir schon Ende letzten Jahres über den ADAC bei Bobo Campers gebucht. Um möglichst gegen alle Eventualitäten geschützt zu sein, haben wir auch die höchste CDW-Stufe mitgebucht. Leider gibt es wohl eine Menge Ausnahmen, welche auch mit dem CDW nicht abgedeckt sind. Bei den meisten Punkten handelt es sich um Sachverhalte, die man durch eigenes vernünftiges Handeln weitgehend ausschließen kann. Es bleiben jedoch noch ein paar Punkte, die einen treffen können, auch wenn man nicht selbst daran schuld ist. Zum Beispiel die Geschichte mit der defekten Kupplung: "Clutch failure due to driver abuse (e.g. burnt pressure plate due to excessive slipping, shredded clutch plate)." Man kann ja nicht ausschließen, daß der Wagen mit einer unerkannten Vorschädigung übernommen wird, welche dann plötzlich akut wird. Nach den Vertragsbedingungen wäre ich aber trotz CDW voll umfänglich dafür verantwortlich! Auch eventuelle Abschleppkosten werden ausnahmslos an den Kunden weitergegeben: "Towing costs, if required, for all above damages" Habt Ihr Erfahrung damit, wie man sich auch gegen solche Punkte absichern kann? Über die mitverkauften CDWs geht es ja wohl nicht. Für Eure Meinung wäre ich sehr dankbar!
Habt Ihr Erfahrung damit, wie man sich auch gegen solche Punkte absichern kann? Über die mitverkauften CDWs geht es ja wohl nicht.
kannst Du nicht. Den allumfassenden Schutz gibt es nicht. Hier wurde vor einiger Zeit genau von so einem Kupplungsvofall gesprochen. Ich meine mich zu erinnern, dass der Kunde damals zahlen musste. Es steht halt Aussage gegen Aussage.
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
Wir sind soeben aus Namibia zurück und hatten einen Wagen (Bushcamper) direkt bei Savanna gemietet. Wir hatten das höchst-mögliche Versicherungspaket (4) und dann das noch mögliche "2 Reifen + eine Seitenscheibe" Paket zugebucht. Trotzdem hatten wir von Anfang bis Ende das Gefühl, ein teures Paket zu haben und trotzdem unterversichert zu sein.
Die Miet- und Haftungskonditionen sind nach deutschem (europäischen) Verhältnissen abenteuerlich. Gewarnt durch den hier im Forum geschilderten Fall mit einer verbrannten Kupplung, beharrten wir auf einen Bushcamper mit Automatikgetriebe. Kupplungen und Antriebsstrang (4-Radantrieb auf Schotter&Asphalt gilt als "excessive wear") sind auf jeden Fall von Versicherungen ausgeschlossen. Auch die Konditionen im Fall eines Ersatzwagens waren "undurchsichtig". Besonders stieß uns die (auch im Forum geschilderte) angedrohte Vorgehensweise bei Schadensmeldung auf: Sofort wird bei Schadensmeldung von der Kreditkarte der geblockte Betrag eingezogen noch bevor wirklich Kosten anfallen und deren Höhe feststeht. Wir hatten keinen Schaden, aber diverse Geschichten schwirren hier im Forum herum. Bei einem Bushcamper wie dem Unseren mit 81.000 km, der seit zwei Jahren von Touristen mit eher wenig Geländefahr-Erfahrung über die Pisten geprügelt wird, ist eine Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls von Funktionen eher recht hoch.
Ich würde beim neuerlichen Mieten darauf achten, entweder wie von einigen Fomis hier vorgeschlagen in Deutschland via Veranstalter einen Mietwagen zu buchen oder aber bei einigen Kreditkarten sind solche Versicherungen auch inkludiert, wenn man damit zahlt... Wir empfehlen NICHT darauf zu vertrauen, dass man mit dem größten Versicherungsschutz eine Absicherung nach europäischem Standard hat. Das war eher "verlorenes Geld" .
ROron74324 Beiträge · seit 200821. Juni 2017 · #18
Hallo, ich denke, dass bei den ganzen Diskussionen um die Versicherungsbedingungen zwei wichtige Punkte in rechtlicher Hinsicht übersehen werden:
1. Zum einen sind die ganzen Ausschlüsse in den Bedingungen als Ausnahmen formuliert. Dann ist aber regelmäßig derjenige, der sich auf die Ausnahme beruft, beweisbelastet. Das ist auch in Namibia oder SA so. Wie will man denn (im Zweifel gerichtsfest) beweisen, dass der Mieter für den Kupplungsschaden verantwortlich ist, dass der Unfall ohne Beteiligung eines Tiers oder anderen Fahrzeuges passiert oder dass sich der Mieter sonst fahrlässig verhalten hat.
2. Ich habe so meine Zweifel, ob viele der verwendeten Ausschlussklausel rechtlich einer gerichtlichen Überprüfung (auch hier in Afrika) standhalten. Es gibt natürlich in Namibia und SA kein mit Europa vergleichbares AGB- bzw. Verbraucherschutzrecht. Die Gerichte entwickeln aber immer mehr ein solches zu Gunsten der Kunden. Hier in SA wurde beispielsweise vor gar nicht so langer Zeit die üblichen Klauseln von Tourunternehmen, wonach die Teilnahme vollständig auf eigene Gefahr erfolgt, für unwirksam gehalten.
Das sind jetzt nur ein paar allgemeine Gedanken. Ich gehe davon aus, dass diese Fälle bisher noch nicht von Gerichten in Namibia entschieden wurden. Falls doch, wäre ich für einen Hinweis dankbar.
Was ich aber damit sagen will ist, dass man nicht allein deswegen, weil es der Vermieter sagt, zu hohen Schadenszahlungen verpflichtet ist. Wenn man dann von Vermietern noch damit unter Druck gesetzt wird, dass man bis zur Klärung / Zahlung nicht ausreisen kann, geht das gar nicht. In den Verträgen steht, dass der Vermieter die Kaution im Schadensfall bis zur endgültigen Klärung einbehalten kann, aber nicht das man als Mieter das Land erst verlassen kann, wenn alle (behaupteten) Schäden bezahlt sind.
VG
Ron
peter 081'927 Beiträge · seit 200821. Juni 2017 · #19
Junix schrieb: .....Ich würde beim neuerlichen Mieten darauf achten, entweder wie von einigen Fomis hier vorgeschlagen in Deutschland via Veranstalter einen Mietwagen zu buchen oder aber bei einigen Kreditkarten sind solche Versicherungen auch inkludiert, wenn man damit zahlt...
Bestimmt keine schlechte Idee, wird nur leider nicht funktionieren.
Von Deutschland aus wird vom Veranstalter der Mietwagen nicht VERMIETET sondern nur VERMITTELT, im Kleingedruckten steht dann regelmäßig, "...es gelten die Bedingungen des Vermieters vor Ort"! Bei der Kreditkartenversicherung sind Camper ausgeschlossen.
Hallo Peter ich schrieb in meinem Beitrag ja auch dazu, dass wir bei TUI den Mietwagengebucht haben und die uns dann dazu eine deutsche Zusatzversicherung abgeschlossen haben, die für in Namibia nicht abgedeckte Schäden aufkommt. Nich die Buchung des Wagerns in Deutschland, sondern der Abschluß dieser Zusatzversicherung hat den "Vollkaskoschutz" gebracht. Nich desto trotz, habe ich für dieses Jahr ganz einfach ohne diese ganzen Versicherungen gebucht. Ich werde Reifen- und Glasbruchversicherung machen und gut. Selbstbeteiligung auf 0 werde ich mir auch schenken. Es ging mir nur darum denjeneigen die den Vollkaskoschutz nach deutschem Vorbild haben wollen zu sagen, dass man das eben in deutschland versichern kann. Das Geld spare ich mir aber demnächst. War halt unser erste Namibia Reise und der Veranstalter hat das als besonders wichtig dargestellt. Ist auch in Ordnung, aber jetzt wissen wir worauf wir uns einlassen und gehen das "Risiko" ein.