Vollkaskoversicherung der MLP-Platinum Karte

23 Antworten · 5'995 Aufrufe · gestartet 28. Sept. 2016 von desertstar
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Themenstarter49 Beiträge · seit 201628. Sept. 2016 · #1
Hallo,
Ich habe mal im Forum gesucht und danach bekommt man eine vernünftige Vollkaskoversicherung(entsprechende einer Deutschen-Vollkaskoversicherung) für Namibia alleinig über die MLP-Platinum Karte in Namibia (so sie wie nicht unüblich als leichte LKWs zugelassen sind). Alle Anderen Versicherungen gelten entweder nicht für die LKWs oder sind reine Selbstbehalts-Reduzierungs-Versicherungen.
Bitte widersprecht mir falls ich das falsch verstanden habe.

Bei Blick in die Versicherungsbedingungen der MLP-Karte ist mir dabei folgendes aufgefallen:
Ausschlüsse für § 8 Mietwagen-Versicherung...
Nutzung des gemieteten versicherten Kraftfahrzeugs, die nicht dem Mietvertrag entspricht.....
Off-Road-Fahrten (im Gelände / außerhalb von Straßen)

Heisst das, dass es doch wieder eine reine "Selbstbeteilugungsversicherung" ist (man verstösst ja gegen die Versicherungsbedingungen des Mietvertrags, wenn die Vollkasko/Haftpflicht nicht einspringt), wie sieht es aus, wenn man ein Speedlimit übersieht (Fahrlässigkeit), oder heisst es nur, dass ich den Camper nicht als Trecker oder Laster verwenden darf?

Ausserdem würde mich interessieren wie ihr Off-Road hier interpretieren würdet? Ist man auf Farmgelände schon Off-Road (ist ja keine öffentliche Strasse), wie sieht es mit der zufahrt zu den RedDune Dünen aus oder wie sieht es mit dem letzten Stück im Sossusvlei aus, ist das Off-Road, .... ?

Sehe ich das ausserdem richtig, dass ich nicht die Reise mit der Karte bezahlen muss um den Versicherungsschutz zu bekommen?

Kann nicht jemand einfach mal jemand nicht vorsätzliche Fehler versichern? Meinetwegen auch zu den 25€/Tag die bei manchen Mietwagenfirmen für "nichts" üblich sind (das sind immerhin >9k€ Jahr, da kann man schon sehr viel Schaden haben).

Danke &
Viele Grüße
Desertstar
zuletzt bearbeitet 28. Sept. 2016
1'042 Beiträge · seit 201628. Sept. 2016 · #2
desertstar schrieb:
Heisst das, dass es doch wieder eine reine "Selbstbeteilugungsversicherung" ist (man verstösst ja gegen die Versicherungsbedingungen des Mietvertrags, wenn die Vollkasko/Haftpflicht nicht einspringt), wie sieht es aus, wenn man ein Speedlimit übersieht (Fahrlässigkeit), oder heisst es nur, dass ich den Camper nicht als Trecker oder Laster verwenden darf?
Hallo Desertstar,

ich denke dass ein "übersehenes" Speedlimit eher als grob Fahrlässig (wenn nicht sogar Vorsatz) eingestuft werden kann. Wenn Du in Deutschland mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit durch eine geschlossene Ortschaft rast und dabei etwas passiert wird Dich die KFZ Versicherung auch auf Regress verklagen.
desertstar schrieb:
Ausserdem würde mich interessieren wie ihr Off-Road hier interpretieren würdet? Ist man auf Farmgelände schon Off-Road (ist ja keine öffentliche Strasse), wie sieht es mit der zufahrt zu den RedDune Dünen aus oder wie sieht es mit dem letzten Stück im Sossusvlei aus, ist das Off-Road, .... ?
Wie will man auf Farmgelände denn einen Unfall bauen? Da mache ich mir keine Sorgen deswegen. Auch auf den letzten 4-5 km im Sossusvlei würde ich sagen das ist Off-Road. Aber da einen Unfall zu haben ist auch eher unwahrscheinlich.
desertstar schrieb:
Kann nicht jemand einfach mal jemand nicht vorsätzliche Fehler versichern? Meinetwegen auch zu den 25€/Tag die bei manchen Mietwagenfirmen für "nichts" üblich sind (das sind immerhin >9k€ Jahr, da kann man schon sehr viel Schaden haben).
😄 Was ist ein nicht vorsätzlicher Fehler? Handelt derjenige der den Wagen in einen See fährt vorsätzlich oder nur grob fahrlässig?
(viel Schaden ist relativ... ein Auto bekommst Du für 9.000 € nicht)

Gruß Markus
257 Beiträge · seit 201618. Okt. 2016 · #3
Ich hole den Thread noch mal hoch: Hast du mit dem Versicherer direkt oder MLP Kontakt dazu aufgenommen und wenn ja mit welchem Ergebnis?


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Themenstarter49 Beiträge · seit 201619. Okt. 2016 · #4
Hallo,
Ja ich habe nachgefragt und bin erstmal auf Wände und 1000 Weiterleitungen gestossen. Es wurde einmal sogar einfach gesagt "Ich weiss dass nicht *aufgelegt*" (empfand ich auch im Ton als sehr unhöflich). Allgemein habe ich nur mündliche Aussagen bekommen.

Inhaltlich habe ich dann nach längerem herausgefunden, dass
- ALLES was im MIETVERTRAG steht eingehalten werden muss, um über die Kreditkarte versichert zu sein. Alles was unter Versicherungsbedingungen steht ist nicht relevant.... Es kommt allso drauf an wo genau die Einschränkung steht.
-Zum Offroad fahren gilt, dass Privatstrassen nicht mitversichert sind, sondern es muss eine offizielle Strasse sein. Ausserdem sind die Entsprechungen von Waldwegen/Feldwegen auch nicht versichert. Es wurde aber dazugesagt, dass es keinen Detektiv/... geben wird, sprich alles was einen offiziellen Namen hat wird praktisch versichert.
Grüße
Desertstar
2'346 Beiträge · seit 200617. Feb. 2017 · #5
Liebe Namibia-Freunde,

bis gestern war ich der Meinung, dass die MLP PlatinumCard die beste Mietwagen-Vollkasko-Versicherung beinhaltet, die man sich für das Anmieten eines 4x4 im südlichen Afrika vorstellen kann, da sie zum Einen eine vollwertige, eigenständige Vollkasko-Versicherung ist und zum Anderen auch Schäden an Fahrzeugen abdeckt, die (in Namibia wohl üblich) als "Leicht-Lkw" zugelassen sind. Mehr oder weniger gerne habe ich daher in den vergangenen Jahren die happige Jahresgebühr von 160 Euro dafür bezahlt.

Seit heute ist das aber anders. Habe heute ein Schreiben von MLP bekommen, dass MLP ab dem 1. April den Versicherungspartner wechselt und die bisherige Mietwagen-Vollkasko-Versicherung in diesem Rahmen in eine "läppische" Selbstbehalt-Reduzierungs-Versicherung mit einem Leistungs-Höchstbetrag von 3.000 Euro umgewandelt wird, wie sie andernorts für deutlich weniger Geld angeboten wird. Und da sich die Kreditkarten-Versicherung hinter die obligatorische Vollkasko des Autovermieters zurückzieht, bleiben die im Zweifel richtig teuren Schäden, bei denen sich die afrikanische Vollkasko nicht für zuständig erklärt, beim Mieter hängen 🙁

Tja, das war´s dann. Habe das Kündigungsschreiben heute noch auf den Weg gebracht. Da der nächste Namibia-Urlaub noch nicht in Sicht ist, muss ich mir über Alternativen (die es m. E. nicht gibt) zum Glück noch keine konkreten Gedanken machen.

Ich denke, dass diese Information für alle diejenigen wichtig ist, die mit der MLP PlatinumCard, sofern man sie denn überhaupt bekommen hätte, geliebäugelt haben.

Viele Grüße
Armin
90 Beiträge · seit 201717. Feb. 2017 · #6
Du könntest auf die Eurowings Kreditkarte ausweichen, da ist noch eine richtige Vollkasko dabei.
75 Beiträge · seit 201117. Feb. 2017 · #7
Eine andere Möglichkeit ist die LH M&M Gold, aber nur wenn Zulassung als PKW.

Die Zulassung als PKW solltest du dir schriftlich vom Vermieter geben lassen und dann Rücksprache mit dem Versicherer der Kreditkarte nehmen.

Viele Grüße aus dem Norden
2'346 Beiträge · seit 200617. Feb. 2017 · #8
...die LH M&M Gold habe ich jahrelang gehabt, als ich noch nicht wusste, dass die namibischen Autovermieter (alle?) ihre 4x4 als "Light Load Vehicles" zulassen, die nicht unter die Versicherungsbedingungen der LH M&M Gold fallen.

Gruß und Dank
Armin
142 Beiträge · seit 201617. Feb. 2017 · #10
Tian schrieb:Bei der Eurowings Kreditkarte steht in den Versicherungsbedingungen kein Wort davon, dass das Fahrzeug als PKW zugelassen sein muss, da steht immer nur Mietfahrzeug (oder ich habs überlesen): https://www.eurowings.com/content/dam/eurowings/downloads/DE/Allgemeine-Bedingungen-Versicherungen.pdf
In den Bedingungen heißt es:

"§ 8 Anderweitige Versicherung
Soweit unter diesem Versicherungsvertrag zu erbringende Leistungen
auch unter einem anderen Versicherungsvertrag versichert sind, wird
Deckung unter vorliegendem Versicherungsvertrag nur im Anschluss an
Leistungen unter Anrechnung der anderen Versicherung gewährt."

Bedeutet nichts anderes als: Gibt es eine andere VK, wird nur geleistet, wenn die auch leistet und zwar das, was im Selbstbehalt übrig bleibt. Und wir wissen alle welche Ausschlüsse die Nam-VK hat. Müsste in Nam also komplett ohne VK gemietet werden, was aber in der Praxis gar nicht möglich ist.
Übrigens: Die MPL-Mietwagen-VK ist auch nichts anderes als eine Mogelpackung mit Hintertürchen.

Gruß, Haio
24 Beiträge · seit 201717. Feb. 2017 · #11
Hallo in die große Runde!
Mich würde mal interessieren wer in Namibia schonmal einen typischen Vk Schaden hatte und eine der hier genannten Versicherer nutzte. Gibt Erfahrungswerte?
Oder auch ein generell ein typisch deutscher VK Schaden in Namibia. Danke für die Infos
Jo
241 Beiträge · seit 201617. Feb. 2017 · #12
Ich habe damals bei LH angerufen und eine Kopie der Zulassung des Mietwagens hingeschickt. Trotz Nutzfahrzeug-Zulassung wurde mir der Versicherungsschutz für dieses Auto schriftlich bestätigt. Leider wird er immer nur für ein konkretes Fahrzeug bestätigt und der Vermieter kann in der Regel nie genau das eine Fahrzeug zusichern.
Es bleibt also ein Restrisiko, das ich eingegangen bin mit der Logik: wenn das tatsächliche Fahrzeug identische Zulassung hat, hätte die Versicherung vor Gericht Probleme zu begründen, warum dieses Fahrzeug nicht auch versichert sein soll. Ausprobieren musste ich das aber nicht.
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2'346 Beiträge · seit 200618. Feb. 2017 · #13
@ ThF

Die Zusicherung, dass man das vor mir zu mietende Fahrzeug (Nissan hardbody) kenne und dass dafür Versicherungsschutz bestehe wurde mir von der LH M&M Versicherung auch schon mal gegeben (allerdings nur per E-Mail auf der Basis eines Fotos des Wagens). Bei einer späteren Nachfrage zog man sich jedoch ganz klar hinter die eindeutige Formulierung in den AVB zurück, wonach Versicherungsschutz nur für Fahrzeuge, "...die als Pkw mit nicht mehr als sieben eingetragenen Sitzplätzen zugelassen sind..." besteht. Das war dann für mich der Grund, die Karte zu kündigen und auf die MLP Mastercard Platinum zu wechseln, die ich dann heute wegen der völligen Veränderung der Versicherung auch wieder gekündigt habe.

Viele Grüße
Armin
886 Beiträge · seit 200718. Feb. 2017 · #14
Hallo Armin,

Da Du gerade im Thema bist eine Frage: Hat man in diesem Fall ein Sonderkündigungrecht oder muss man die normale Kündigungsfrist der KK bei MLP einhalten?

Bin der gleichen Meinung wie Du, unter den geänderten Bedingungen lohnt sich diese Karte nicht mehr.

LIebe Grüße
Lisolu
304 Beiträge · seit 200718. Feb. 2017 · #15
Alternative:

Eurowings Gold Karte (im Doppel VISA und Mastercard)...
Abrechnung erfolgt über die Barclaycard
Jahresgebühr:
Im ersten Jahr 0 € (für Neukunden)
Folgejahr: 69 €
Inclusive:
Reiseversicherungspaket (Auslandsreisekranken- und Mietwagen-Vollkaskoversicherung
Keine Auslandseinsatzgebühren
Keine Bargeldabhebungsgebühr außerhalb Deutschlands
Mietwagen muß mit Eurowings Karte bezahlt werden.
(Auszüge aus den Allgemeinen Bedingungen)

Es liegt mir fern, hier Reklame für das Unternehmen zu machen..habe eben nach längerem Suchen für meinen bevorstehenden Urlaub (März 2017) diese Alternative gefunden und abgeschlossen.
Gruß Gerhard
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zuletzt bearbeitet 18. Feb. 2017
142 Beiträge · seit 201618. Feb. 2017 · #16
namib schrieb:Alternative:

Eurowings Gold Karte (im Doppel VISA und Mastercard)...
Abrechnung erfolgt über die Barclaycard
Jahresgebühr:
Im ersten Jahr 0 € (für Neukunden)
Folgejahr: 69 €
Inclusive:
Reiseversicherungspaket (Auslandsreisekranken- und Mietwagen-Vollkaskoversicherung
Keine Auslandseinsatzgebühren
Keine Bargeldabhebungsgebühr außerhalb Deutschlands
Mietwagen muß mit Eurowings Karte bezahlt werden.
(Auszüge aus den Allgemeinen Bedingungen)

Es liegt mir fern, hier Reklame für das Unternehmen zu machen..habe eben nach längerem Suchen für meinen bevorstehenden Urlaub (März 2017) diese Alternative gefunden und abgeschlossen.
Gruß Gerhard
Ich kann mich nur wiederholen:
Die werden für die gängigen Schäden auch nicht zahlen, mit Ausnahme der Schäden, die auch die gewöhnliche namibianische VK zahlt.

Denn in den Bedingungen heißt es:

"§ 8 Anderweitige Versicherung
Soweit unter diesem Versicherungsvertrag zu erbringende Leistungen
auch unter einem anderen Versicherungsvertrag versichert sind, wird
Deckung unter vorliegendem Versicherungsvertrag nur im Anschluss an
Leistungen unter Anrechnung der anderen Versicherung gewährt."

Bedeutet nichts anderes als: Gibt es eine andere VK, wird nur geleistet, wenn die auch leistet und zwar das, was im Selbstbehalt übrig bleibt. Und wir wissen alle welche Ausschlüsse die Nam-VK hat. Müsste in Nam also komplett ohne VK gemietet werden, was aber in der Praxis gar nicht möglich ist.
Übrigens: Die MPL-Mietwagen-VK ist auch nichts anderes als eine Mogelpackung mit Hintertürchen.

Gruß, Haio
257 Beiträge · seit 201619. Feb. 2017 · #17
Ich denke das lässt sich bei der Germanwings Gold auch anders interpretieren, im Sinne wie
"Wir leisten im Fall, dass eine andere Versicherung das Schadenereignis deckt nur für den Rest der verbleibt."

Wer hat dazu qualifizierten ( ggf. juristisch fundierten) Input oder hat das dort schon schriftlich geklärt?

@Haio:
Kannst du bitte ausführen, wieso MLP bisher nur eine Mogelpackung gewesen sein soll?
Wir sind mit der Deckung noch im März unterwegs (nicht in Namibia).



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90 Beiträge · seit 201719. Feb. 2017 · #18
Panini schrieb:Ich denke das lässt sich bei der Germanwings Gold auch anders interpretieren, im Sinne wie
"Wir leisten im Fall, dass eine andere Versicherung das Schadenereignis deckt nur für den Rest der verbleibt."
Genau so ist es, hatte das Gestern schon angefragt:

Ich: Ich vermute das mit der Klausel nur gemeint ist, dass der Schaden vorab bei der lokalen Versicherung gemeldet werden muss. Sollten diese für bestimmte Schäden dann nichts zahlen oder nur unzureichende Summen, übernimmt Ihre CDW.

Versicherung: Genau, zuerst soll die andere Versicherung den Schaden begleichen und falls, da noch ein Restbetrag übrig bleibt, dann erstatten wir den. Außer der Schutz wird durch die Ausschlüsse aus dem Paragraphen 5 ausgeschlossen und somit könnten dann die Kosten nicht übernohmen werden.

War mir dann noch zu schwammig und ich hab nochmal nachgefragt ob sie auch zahlen wenn die lokale Versicherung die Leistung komplett verweigert. Dazu habe ich noch keine Antwort.

Allerdings sind bei der Eurowings Karte Reifenschäden nicht versichert. Allein dafür würde sich dann wohl noch eine zusätzliche Zusatzversicherung von Insurance4carhire lohnen. Dann liegt die SB bei 0€ und Reifen sind auch abgesichert. Allerdings nur bei PKW.

Eurowings hat übrigens die falschen AVB verlinkt. Diese hier sind aktuell gültig: https://www.barclaycard.de/media/avb-eurowings-kreditkarten-gold,15912,1.pdf Da ist es dann auch eine andere Versicherung, vorher war es die Axa, jetzt ist es eine die April heißt.
1'130 Beiträge · seit 200619. Feb. 2017 · #19
Wenn ich auf die letzten Jahre (Jahrzehnte) in diesem Forum zurückblicke, finde ich es erstaunlich, wie sich die Mentaltät vom vorsichtigen und vorausschauenden Fahren auf "es wird schon jemand zahlen" verändert hat. 🤩
Da wird krampfhaft versucht irgendeine Versicherung zu finden, die Schadensfälle abdeckt, schwammige Auslegungen werden zu Gunsten des Versicherungsnehmers interpretiert ( warum eigentlich?) oder es wird ganz schnell zu einer anderen Karte gewechselt ( "also meine Karstadt Kundenkarte......"). 😈
Vielleicht noch ein paar Anregungen für die Schnappatmer. 😗
Ist das gemietete Fahrzeug ein Pkw, Light heavy car, SUV, Geländewagen oder Campingmobil,ist es also überhaupt versichert.
Sind Fahrten innerhalb eines umzäunten Geländes oder auf dem Gelände einer Lodge versichert (Privatgrund).
Gelten die angegebenen Gerschwindigkeitsbegrenzungen (z.B. nicht schneller als 30 km/h auf unbefestigten Gelände) auch für meine Strecke?
Ach ja, gilt die Versicherung nur für das Fahrzeug oder auch explizit für das Zubehör, z.B. Canopy, Kühlschrank, Campingaufbau?
Wieso sollte der Vermieter sagen "ach ja, wenn Ihnen der Mensch im Callcenter am Telefon das bestätigt hat ist ja alles in Ordnung, dann man guten Heimflug" und nicht " ist ja dann kein Problem. Sie zahlen jetzt die xx.000 Euro für den Schaden, sie bekommen das Geld ja in D zurück." Oder haben alle ein schriftliche Bestätigung der Versicherung über eine etwaige Begleichung dabei?
Fast jeder Deutsch sprechende Vermieter in Nam liest hier mit aber keiner äußert sich dazu. Auch die hier anwesenden Rechtsanwälte halten sich zurück, warum wohl.
Ich bin der Meinung, Personen die mit ihrem Kleinwagen schon Probleme beim Einparken haben, deren längste Fahrtstecke die zur Waschanlage am Samstag ist oder die Verkehrs- /Verhaltensregeln als Mumpitz erachten und die nur für die Anderen gelten sollen, sollten eine geführte Tour im Bus machen oder daheim bleiben.
By the way, es hilft vielleicht sich mal die Gründe für die Schaffung der sogenannten "Mallorcapolice" reinzuziehen.
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"
2'346 Beiträge · seit 200619. Feb. 2017 · #20
Hallo "lisolu",

da im Anschreiben von MLP keinerlei Hinweis auf Kündigungsmöglichkeiten enthalten war, habe meine MLP Mastercard Platinum zum Zeitpunkt des Versichererwechsels (01.04.17) gekündigt. Soweit mir bekannt ist, kann man Kreditkarten aber generell ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Zur Vertragslaufzeit steht in den AVB von MLP z. B. "Er beginnt mit Aushändigung der MLP PlatinumCard und endet mit dem Kündigungsdatum oder dem Auflösungsdatum des Kreditkartenvertrages."

Viele Grüße
Armin