CoraThemenstarter1'335 Beiträge · seit 200621. Sept. 2015 · #1Urlaubsgesetze:
§ 1
Besuche alle Nationalparks eines Landes innerhalb eines Urlaubs.
(Wenn der Urlaub zu kurz ist, muss man schneller fahren. Wenn man schneller fährt, erlebt man mehr.)
§ 2
Es zählt wo man war, nicht wie lange. (Edmund Hillary war auch nur wenige Minuten auf dem Gipfel!)
§ 3
Erreicht man einen Ort am Abend, schläft dort und fährt am nächsten Morgen zum nächsten Ort weiter, darf man das als „kenne ich / war ich schon“ kennzeichnen.
§ 4
Tolle Urlaube oder gar Traumurlaube haben eine hohe Zahl an besuchten Orten.
helga655 Beiträge · seit 200621. Sept. 2015 · #2§ 5
Ohne Beweisfotos geht gar nix.
§ 6.
Der Urlaub muss genauso durchgetaktet sein wie das Arbeitsleben.
Mogambo566 Beiträge · seit 201321. Sept. 2015 · #3§ 7 Soweit die Vorgaben des § 6 erfüllt sind, steht dem Arbeitnehmer nach Rückkehr ein zusätzlicher (Anschluss-)Urlaub von mindestens 14 Tagen zum Zwecke der Erholung von der Erholung zu.
carl1'287 Beiträge · seit 200821. Sept. 2015 · #4§ 8 Aufenthaltszeiten an Orten, die nicht explizit als touristisch relevant kategorisiert sind, gelten nicht als Urlaubszeit und sind somit unbedingt zu minimieren.
Madam und Boss Unterwegs (2014/15)
"Bacon and Eggs - A day's work for a chicken; A lifetime commitment for a pig." (Anon)
"I will go anywhere, provided it be forward" (David Livingston)
Anita40874 Beiträge · seit 200821. Sept. 2015 · #5§ 9 Die minutengenaue Planung (siehe §6) sollte nicht von
Irgendwelchen, unvorhergesehenen Erlebnissen
unterbrochen werden
Autos haben nicht stecken zu bleiben Und Tiersichtungen
sind Nur kurz zu knipsen
ab 23.April 2019 für immer nach Namibia
unser Blog:
www.outinafrica.com.na
giraffenmog649 Beiträge · seit 200721. Sept. 2015 · #6§ 10 Touristische Highlights, deren Besuch nicht durch ein Selfi dokumentiert und dieses nicht unverzüglich per Facebook der Allgemeinheit zur Kenntnis gebracht wurde, gelten als nicht besucht.
giraffenmog649 Beiträge · seit 200721. Sept. 2015 · #7§ 11 Orte ohne WIFI sind für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht geeignet.
HUhurryupGast21. Sept. 2015 · #8Warum dürft ihr eigentlich ironisch sein und ich nicht! 🙁
hurryup und weg
Mogambo566 Beiträge · seit 201321. Sept. 2015 · #9hurryup schrieb:Warum dürft ihr eigentlich ironisch sein und ich nicht! 🙁
§12
(1) Auch um Rahmen des Urlaubs darf das Forum ironisch sein.
(2) Die Regelung des Absatz 1 gilt nicht für hurryup.
😄
Butterblume3'700 Beiträge · seit 200921. Sept. 2015 · #10§ 13 Rücksichtnahme und Benehmen sind für Touristen im Gastland generell außer Kraft gesetzt!
§ 14 Vor der Reise: Das Studium von Reiselektüre und Landkarten ist dringend zu vermeiden, unangenehme Erkenntnisschübe könnten die Folge sein.
§ 15 Die Bewohner Ihres Gastlandes sind grundsätzlich unglücklicher als Sie selbst! Geben Sie deshalb bei jeder sich bietenden Gelegenheit gute Ratschläge an die Einheimischen weiter.
§ 16 Bleiben Sie nur jeweils maximal einen Tag an jedem Ort, denn einen Tag funktioniert jedes Paradies!
Das Morgen gehört demjenigen, der sich heute darauf vorbereitet. Afrikanische Weisheit
www.butterblume-in-afrika.de GUGuido.Gast21. Sept. 2015 · #11§17 Vor jedem Urlaubsbeginn ist im Namibia-Forum eine qualifizierte Auskunft zu den folgenden Themen einzuholen:
(1) Malariaprophylaxe
(2) Vollkaskoversicherung bei Mietwagen
(3) Trophäenjagd
(4) Kriminalität im Vergleich zu Deutschland
Clamat1'425 Beiträge · seit 201321. Sept. 2015 · #12§18 Schreibe unverzüglich (spätestens 2 Stunden nach Rückkehr) einen ausführlichen Reisebericht , schmücke diesen mit traumhaften Fotos und stelle ihn hier im Forum ein 😛
LG
Claudia
Unsere Reisen findet man unter:
http://clamat.de/
Mogambo566 Beiträge · seit 201321. Sept. 2015 · #13§19 Nachlässigkeiten zu den Vorgaben des § 18 sind je nach Schwere mit Urlaubssperre von bis zu 5 Jahren zu bestrafen.
Butterblume3'700 Beiträge · seit 200921. Sept. 2015 · #14§ 20 Um die Folgen von § 19 zu umgehen: Brechen Sie ihre Zelte in Europa ab und steigen Sie in das Tourismusbusiness Ihres Gastlandes ein, eröffnen Sie das 2656igste Unternehmen in diesem Bereich. Dort wartet man sehnlichst auf Sie und Ihr Know How.
Das Morgen gehört demjenigen, der sich heute darauf vorbereitet. Afrikanische Weisheit
www.butterblume-in-afrika.de
giraffenmog649 Beiträge · seit 200722. Sept. 2015 · #15§21 Da Ihre Sprache im Gastland nicht verstanden wird, können Sie andere mit Unterhaltungen, die an der Leistungsgrenze der Stimmbänder geführt werden, nicht stören. Im Gegenteil - von Ihnen als Tourist wird lautes Auftreten erwartet! Dies gilt für Restaurants, dem Einkauf im Supermarkt und den Aufenthalte am Swimmingpool der Lodge - aber ebenso in Kirchen, Museen und in Nationalparks. Lassen Sie sich von Schildern mit der Aufschrift “quiet please“ nicht beirren. Diese gelten nur für englischsprachige Besucher.
Topobär5'479 Beiträge · seit 200922. Sept. 2015 · #16§22
Die eigene Art und Weise des Reisens ist die einzig richtige. Alle anderen machen es falsch.
ALM2'319 Beiträge · seit 201122. Sept. 2015 · #17§22a
Widersprüchliche Äußerungen von Seiten Dritter hinsichtlich §22 sind umgehend zu ahnden.
§22b
In Verstoßfällen erheblichen Ausmaßes bezüglich §22a ist eine öffentliche Zurschaustellung des nicht gesetzestreuen, impertinenten Rechtsobjektes angezeit.
§22c
Über §22b hinausgehende, eklatante Anmaßungen sind mit öffentlicher Zurechtweisung zu ächten.
§22d
Die entsprechenden Ausführungsverordnungen sind ohne Einschränkungen anzuwenden.
Freak9965324 Beiträge · seit 200922. Sept. 2015 · #18§ 23 Wenn man nicht genau sagen kann, mit welcher Brennweite und welcher Blende zu welcher Tageszeit mit welcher Kamera an welchem GPS-Standpunkt das Foto aus welcher Entfernung gemacht wurde, ist es kein Urlaubsfoto.
Die Strasse gleitet fort und fort, weg von der Tür, wo sie beginnt, weit überland, von Ort zu Ort. Ich folge ihr, so gut ich kann.
Ihr lauf ich raschen Fusses nach, bis sie sich gross und weit verflicht mit Weg und Wagnis tausendfach.
Und wohin dann? Ich weiss es nicht.
J.R.R. Tolkien, Der Herr der Ringe
Mogambo566 Beiträge · seit 201322. Sept. 2015 · #19§ 24
(1) Wählt der Reisende in wildtierreichen Gebieten die Variante des Camping, so ist bei der Nutzung von Bodenzelten aufgrund der Klimatisierung nachts das Bodenzelt zwingend offen zulassen.
(2) Dies ist allerdings nur dann zulässig, sofern eine zweite Person anwesend ist, welche im unwahrscheinlichen Falle eines Tierangriffs Beweisfotos fertigen kann.
(3) Es ist sicherzustellen, dass diese Fotos sodann unverzüglich im Forum in der Rubrik "Mein schönstes Urlaubserlebnis" veröffentlicht werden.
BEbeate1'450 Beiträge · seit 200622. Sept. 2015 · #20Neinneinnein, das ist TOTERNST.
Und wehe, wer sich nicht daran hält.
Der bekommt als Hausaufgabe, mindestens die nächsten 5 Jahre jedes Jahr nach Namibia zu fliegen.
LG
Beate