Travelling with Kids - neue Bestimmungen

40 Antworten · 10,4k Aufrufe · gestartet 11. Juni 2014 von SASOWEWI
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Themenstarter3'080 Beiträge · seit 200911. Juni 2014 · #1
Planning a family holiday? The recent revision of South Africa’s immigration laws has caught some parents by surprise, as it contains some sweeping changes to the documents you’ll need when taking your children abroad.

While Home Affairs Minister Malusi Gigaba has called the changes to legislation "in the best interest of South Africa's security,” parents caught unaware at the passport desk may beg to differ!

The rule changes have apparently been made to combat child trafficking, and all parents travelling with children are now required to have an unabridged birth certificate on hand when exiting South Africa. An unabridged birth certificate includes the details of both the child's mother and father. Th certificate is required for all children travelling abroad, even if they are in possession of a passport.

The rule also applies even if both parents are travelling with the child. It applies to both foreign travellers and South African citizens.

According to the new legislation, if children are travelling with a guardian(s) the adult will be required to produce an affidavit from the parents giving permission for the children to travel.

The full text of the legislation reads as follows:

Regulation 6: (12)

(a) Where parents are travelling with a child, such parents must produce an unabridged birth certificate of the child reflecting the particulars of the parents of the child.

(b) In the case of one parent travelling with a child, he or she must produce an unabridged birth certificate and-

(i) consent in the form of an affidavit from the other parent registered as a parent on the birth certificate of the child authorising him or her to enter into or depart from the Republic with the child he or she is travelling with;

(ii) a court order granting full parental responsibilities and rights or legal guardianship in respect of the child, if he or she is the parent or legal guardian of the child; or

(iii) where applicable, a death certificate of the other parent registered as a parent of the child on the birth certificate;

Provided that the Director-General may, where the parents of the child are both deceased and the child is travelling with a relative or another person related to him or her or his or her parents, approve such a person to enter into or depart from the Republic with such a child.

(c) Where a person is travelling with a child who is not his or her biological child, he or she must produce-

(i) a copy of the unabridged birth certificate of the child;

(ii) an affidavit from the parents or legal guardian of the child confirming that he or she has permission to travel with the child;

(iii) copies of the identity documents or passports of the parents or legal guardian of the child; and

(iv) the contact details of the parents or legal guardian of the child, Provided that the Director-General may, where the parents of the child are both deceased and the child is travelling with a relative or another person related to him or her or his or her parents, approve such a person to enter into or depart from the Republic with such a child.

(d) Any unaccompanied minor shall produce to the immigration officer-

(i) proof of consent from one of or both his or her parents or legal guardian, as the case may be, in the form of a letter or affidavit for the child to travel into or depart from the Republic: Provided that in the case where one parent provides proof of consent, that parent must also provide a copy of a court order issued to him or her in terms of which he or she has been granted full parental responsibilities and rights in respect of

the child;

(ii) a letter from the person who is to receive the child in the Republic, containing his or her residential address and contact details in the Republic where the child will be residing;

(iii) a copy of the identity document or valid passport and visa or permanent residence permit of the person who is to receive the child in the Republic; and (iv) the contact details of the parents or legal guardian of the child.

Quelle: http://travel.iafrica.com/flights/943540.html
74 Beiträge · seit 201011. Juni 2014 · #2
Na das wird ja demnächst an der Passkontrolle am O.R.Tambo ein Spass: Ich sehe schon heulende Familien, die sich trennen müssen oder ihren Flieger verpassen, weil sie keine Geburtsurkunden für ihre Kinder dabeihaben. Und natürlich wird eine nicht übersetzte Geburtsurkunde auch nicht anerkannt.....

Henning
33,1k Beiträge · seit 200611. Juni 2014 · #3
Hi zusammen,

wurde erstmal auf Druck der Industrie bis September ausgesetzt:

"The Department of Home Affairs has delayed the implementation of a new requirement that travellers younger than 18 present an unbridged birth certificate as well as a passport when arriving, leaving, or transitting in South Africa.The requirement came into effect as part of the Immigration Act, which was implemented on May 26. Originally the Department said the new regulation would apply from July 1, but it took the decision on Tuesday to extend the grace period to September 1, Ricardo Abramse of the Department of Home Affairs said on Talk Radio 702. According to a report in the Business Day, the extension is until the end of October." (Quelle: TourismUpdate)


Und hier was zu den Auswirkungen:
"Die Flugbranche Südafrikas warnt vor Milliardenverlusten durch die neuen Einreisevorschriften. Das meldet das Internet-Portal TourismUpdate. Laut Berechnung des Rates der Fluggesellschaften ist mit dem Fortbleiben von mehr als 530.000 Urlaubern aus dem Ausland zu rechnen. Das bedeute Verluste in Höhe von 6,8 Milliarden Rand. Den neuen Vorschriften zufolge müssen Einreise-Visa persönlich beantragt werden. Für Kinder unter 18 Jahren müssen eine Geburtsurkunde und eine beglaubigte Zustimmung abwesender Elternteile vorgelegt werden." (Quelle: Hitradio Namibia)

Viele Grüße
Christian
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1'003 Beiträge · seit 200811. Juni 2014 · #4
Aber das wird wohl den Markt für gefälschte Geburtsurkunden antreiben.
Haben die sonst keine Probleme?
Vielleicht sollte man mal die Kriminalität bekämpfen ... .
Leute, die Kinderhandel betreiben, werden auch ausreichend "echte" Dokumente beschaffen.
Das ist so wirksam, wie die Flüssigkeitsbegrenzung im Flieger.
Und, die Geburtsurkunde sagt ja nur, wer Mutter (und ggf. Vater) zu dem Zeitpunkt war. Wie die aktuelle Situation ist, steht da nicht drauf.
Gruss
Christian

Wobei ich zugeben muss, dass wir diese Situation letztens mit dem BGS in Frankfurt diskutiert haben und es keine allgemeinen internationalen Regeln gibt, wie das regelgerechte Reisen mit Kindern nachgewiesen werden kann. In D gibt's da auch keine eindeutige Regelung, wie sichergestellt werden kann, dass Kinder nicht illegal ausreisen - überhaupt wird die Elternschaft bei der Ausreise nicht überprüft. Namensgleichheit kann ja zufällig sein.
zuletzt bearbeitet 11. Juni 2014
Gast11. Juni 2014 · #5
Hallo,

wir sind gestern Abend von Johannesburg zurück nach Deutschland geflogen (via London) und ich hatte am Flughafen Johannesburg auch erstmals die neuen Bestimmungen gelesen und "Ooops" gedacht. Eine Geburtsurkunde hatten wir nicht dabei, wollte aber auch niemand sehen. Muss man dann beobachten, was da zukünftig draus wird.

Ich halte die Maßnahme auch für völligen Unsinn. Deutsche Geburtsurkunden werden auf schnödem Papier ohne Sicherheitsmerkmale (wie z.B. bei Geldnoten oder Reisepässen) gedruckt und sind kinderleicht zu fälschen.

Beste Grüße

Guido
1'723 Beiträge · seit 200919. Juni 2014 · #6
auf jeden fall hat das auswaertige Amt dahin gehend seine Seite aktualisiert..
ich denke man sollte eine geburtsurkunde mitnehmen, besser ist besser .. oder eben keine kinder mit nehmen .. 😈
[b]"eine der blamabelsten Angelegenheiten der menschlichen Entwicklung ist es, dass das Wort Tierschutz ueberhaupt geschaffen werden musste" theodor heuss
33,1k Beiträge · seit 200619. Juni 2014 · #7
Hi Guido,
Eine Geburtsurkunde hatten wir nicht dabei, wollte aber auch niemand sehen.
warum sollten sie es auch sehen wollen? Die Vorschrift ist wie gesagt bis Oktober außer Kraft gesetzt.

Viele Grüße
Christian
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33,1k Beiträge · seit 200620. Juni 2014 · #8
Moin zusammen,

hier werden einige Fragen (aus Sicht von Südafrikanern) beantwortet. Es wird insbesondere kompliziert, wenn nur ein Elternteil mit Kind reist, denn dann ist u.a. eine gerichtliche Bestätigung über die Elternschaft notwendig etc.

http://africageographic.com/blog/new-sa-regulations-for-child-travellers-questions-answered/

Viele Grüße aus Windhoek
Christian
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Gast20. Juni 2014 · #9
Hallo Christian,
travelNAMIBIA schrieb:warum sollten sie es auch sehen wollen? Die Vorschrift ist wie gesagt bis Oktober außer Kraft gesetzt.
Weil am Flughafen zu dem Zeitpunkt nur die neuen Vorschriften ausgehangen waren und von einer befristeten Außer-Kraft-Setzung stand da nichts. Die offizielle Aussetzung erfolgte anscheinend auch erst mit einem Schreiben vom 10.06. Der Typ am Ausreiseschalter hat uns aber ohnehin nicht mal angeguckt und nur die Stempel in die Pässe geknallt.

Beste Grüße

Guido
Gast21. Juli 2014 · #10
Hallo,

der zuständige südafrikanische Minister of Home Affairs hat noch mal bekräftigt, dass die neuen Visa-Bestimmungen nicht mehr geändert und zum 1. Oktober in Kraft treten sollen. Neben der Geburtsurkunde für Kinder verschärfen sich auch die Visaanforderungen für Touris aus so wichtigen Zukunftsmärkten wie China ganz erheblich. Ca. 45% der ausländischen Südafrika-Touris brauchen nun ein biometrisches Visum, was es nur durch persönliche Vorsprache bei Botschaft oder Konsulat gibt (Europäer und Nordamerikaner betrifft das nicht).

Der Aufschrei der südafrikanischen Tourismus-Anbieter und Airlines ist weiterhin groß und Schwarzmaler in Südafrika sehen Einbußen bis zu 20%. Wahrscheinlich wird kräftig übertrieben und am Ende gehen vielleicht 5% der Touristen in Südafrika verloren. Aber das ist trotzdem eine riesige Chance für den Tourismus in Namibia. Selbst wenn es nur 5% sind, die Südafrika verloren gehen, könnte Namibia seine Touristenzahlen mal eben um 50-100% steigern, wenn es gelingt, einen erheblichen Teil dieser Südafrika-Touristen nach Namibia umzuleiten. Das Potential kommt wegen Fehlentscheidungen in Südafrika als einmalige Gelegenheit auf dem Silbertablett daher und man muss eigentlich nur zugreifen. Was es dazu braucht? Ein gutes Marketing und gute, bezahlbare Flugverbindungen. Dummerweise ist beides bislang nicht gerade die Stärke von Namibia. Aber man soll die Hoffnung ja nicht aufgeben...

Beste Grüße

Guido
zuletzt bearbeitet 21. Juli 2014
240 Beiträge · seit 200806. Aug. 2014 · #11
Hier nochmal eine Info dazu:
📎 h6c47b23.pdf
... still running against the wind ...
33,1k Beiträge · seit 200629. Apr. 2015 · #12
Moin zusammen,

ab 1. Juni 2015 ist es soweit.

http://www.dha.gov.za/files/Brochures/Immigrationleaflet.pdf

Viele Grüße aus Windhoek
Christian
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zuletzt bearbeitet 29. Apr. 2015
201 Beiträge · seit 200804. Mai 2015 · #13
Hallo liebe Forumsteilnehmer,

.. und vor allen Dingen den lieben Christian anzusprechen, der hier wohl am nächsten dran ist, würde ich mal bitten zu berichten , wenns was Neues gibt oder wenn erste Erfahrungen aus der Praxis vorliegen.

Warum?

ich wollte demnächst zum 10x or so nach JNB mit den kids und da liegt das Problem, was in der Vergangenheit halt keines war.

Da die Mutter nicht reagiert, wird es nie ein Einverständnis zur Reise geben. Eine Übertragung des Sorgerechtes und /oder des Aufenthaltsbestimmungsrechtes wird es aus Sicht des Gerichts auch nicht geben können, da ja alles paletti ist - Es gibt ja sonst kein Problem.

Einfach hinfahren und drauf ankommen lassen ?

Wäre möglich, wenn sich das neue Gesetz als zahnloser Papiertiger herausstellen sollte.

Vielleicht hat der Christian ja eine Idee?

Schon mal herzlichen Dank im voraus, Wolf
449 Beiträge · seit 201004. Mai 2015 · #14
Hallo zusammen,

wie die Regularien sind, wenn nur ein Elternteil reist, weiß ich nicht...
Die Vorlage einer Geburtsurkunde wird aber seit dem 1. April verlangt! Wir sind Ende März in Joburg eingereist, dann nach Zimbabwe gefahren und als wir Anfang April wieder in Beitbridge einreisen wollten, sollten wir die Geburtsurkunden vorlegen. Sie müssen auch übersetzt und beglaubigt sein! Es war ein Riesenzirkus, bis sich ein sehr netter Supervisor erbarmt hat und uns abgefertigt hat...
Südafrikaner, mit denen wir später gesprochen haben, wussten davon!

Gruß
Sille
33,1k Beiträge · seit 200604. Mai 2015 · #15
Hi Sille,
Die Vorlage einer Geburtsurkunde wird aber seit dem 1. April verlangt!
da war der Grenzposten falsch informiert. Laut zuständigen südafrikanischen Ministerium gilt die Vorschrift ab 1. Juni. In der offiziellen Broschüre dazu steht es auch (Effective 1 June 2015): http://www.dha.gov.za/files/Brochures/Touristadvisory.pdf

Hallo Wolf,

ich würde es nicht drauf ankommen lassen, schon gar nicht in der ungewissen Übergangszeit (Juni/Juli). Da würde ich erstmal konkrete Erfahrungen abwarten. Könnte mir aber vorstellen, dass es ähnlich wie bei einem Visum gehandhabt wird, d.h. die Fluggesellschaft wird dieses beim Einchecken bereits überprüfen, damit sie dich nicht wieder zurücktransportieren müssen, falls Du nicht reingelassen wirst. Die Einführung wurde ja schonmal verschoben, wird sie aber sicher nicht erneut. Frag am besten bei der SA-Botschaft in Berlin (falls Du aus D kommst) nach.

Ich fliege im Juni mit Kind nach Südafrika, kann dann berichten.

Viele Grüße aus Windhoek
Christian
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zuletzt bearbeitet 04. Mai 2015
449 Beiträge · seit 201004. Mai 2015 · #16
Hi Christian,

das war auch meine letzte Info - ich hatte das Thema hier verfolgt. Aber die Dame hinter dem Schalter ( gib ihnen eine Uniform 😠 ) hat uns mehrfach die Pässe auf dem Tresen geschmissen und uns aufgefordert, die Richtlinien zu lesen, die in Wandzeitungsgröße aushingen und dann mit der Urkunde wieder zu kommen! Du weißt ja sicherlich, was in Beitbridge los ist und da steht man ziemlich blöd da 🙁
Mein Mann schwankte zwischen 😈 und 🤢 hin und her, fand dann aber seine Fassung wieder und kriegte den Supervisor zu packen! Sonst weiß ich auch nicht, was wir gemacht hätten!
Aber wie gesagt: die einheimischen Südafrikaner wussten von der Regelung ab dem 1. April!

Grüße aus dem sonnigen Norden
Sille
727 Beiträge · seit 200807. Mai 2015 · #17
Barth_Wolfgang schrieb:Hallo liebe Forumsteilnehmer,
Da die Mutter nicht reagiert, wird es nie ein Einverständnis zur Reise geben.
In dem verlinkten Artikel (http://www.tourismupdate.co.za/Home/Detail?articleId=49719) steht:

"Legally seperated parents should also provide a court order when the other parent does not give consent."

Was aber genau damit gemeint ist, erschliesst sich mir auch nicht auf den ersten Blick, aber scheint ja was anderes zu sein, als die Bestätigung über das alleinige Sorgerecht.

Vielleicht aber ein Ansatzpunkt?

Gruß

Dino
1'003 Beiträge · seit 200807. Mai 2015 · #18
Na, das meint genau, dass wenn keine Zustimmung des anderen Elternteils vorliegt, man einen Gerichtsbeschluß vorweisen muss, dass man allein entscheiden darf.
In Wolfgangs Fall wird das wohl notwendig sein, oder er nimmt eine Frau mit, die so heisst, wie auf der Geburtsurkunde ... .
Gruss
Christian
33,1k Beiträge · seit 200601. Juni 2015 · #19
Moin zusammen,

der Minister hat am späten Freitagabend teilweise zurückgerudert.
Das Gesetz gelte nicht im Falle von Kindern, die mit beiden Eltern reisen:
http://www.etnw.co.za/NewsDetails.aspx?newsId=76071&tiuniqueid=f39727627f00fce9ce6f7b021532372e

Viele Grüße aus Windhoek
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
1'003 Beiträge · seit 200801. Juni 2015 · #20
Vorsicht!,
du musst schon alles lesen.
Da die meisten von uns keine Visa haben, gilt das auf jeden Fall trotzdem.

Sinnvoller Weise gilt das nicht, wenn man vorher für die Kinder schon ein Visum beantragt hätte, da man (sinnvoller Weise) da schon hätte seine Zuständigkeit nachweisen müssen ... .

Gruss
Christian