Erfahrung Vollkasko über Kreditkarte

161 Antworten · 33,1k Aufrufe · gestartet 20. Nov. 2012 von ojn
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527 Beiträge · seit 200626. Feb. 2014 · #101
Axel schrieb:

Das halte ich doch mal für eine starke Aussage. Einem Rechtsstreit gelassen entgegen zu sehen halte ich bei einem deutlich finanzstärkeren Kontrahenten immer für bedenklich. Einen Rechtstreit anzufangen, weil die Versicherung ihren Exclude Bedingungen folgt, die ich mit Unterschrift als gelesen, verstanden und angenommen bestätigt habe, wird schon etwas schwierig in der Argumentation der Streitschrift. [...]
Was genau ist an meiner Aussage stark?

Und welchem Ausschluss aus den Bedingungen folgt denn die Versicherung?

Glaubst Du, dass irgendein Richter unter dem Terminus "Mietfahrzeug" ausschließlich einen PKW versteht und keinen wie auch immer zugelassenen Hilux? Das gibt das Wort "Mitfahrzeug" objektiv einfach nicht her!

Und da deutsche Richter nach den bisherigen Erfahrungen nicht bestechlich sind, ändert auch die hohe Finanzkraft einer Versicherung daran nichts. Auf Prozesskostenhilfe, die einem finanzschwachen Kläger Gerichts-/ und Anwaltskosten vorstrecken würden, ist vermutlich kein Namibiaurlauber angewiesen.

Ich empfehle allgemein immer, statt aus Verunsicherung Klischees über die deutsche Justiz zu folgen, ausschließlich die Faktenlage zu bewerten (Soll jetzt kein persönlicher Angriff sein!). Und an der Bewertung Hilux = Mietfahrzeug führt nun einmal kein Weg vorbei - egal was eine Versicherungssachbearbeiterin sagt. Die Versicherungsbedingungen sind schwarz auf weiß. Und nur diese sind maßgeblich!

Beste Grüße!
zuletzt bearbeitet 26. Feb. 2014
243 Beiträge · seit 201127. Feb. 2014 · #102
Volker schrieb:Hallo Tom,

ich wollte u.a. Guidos Punkt beantworten und einen weiteren Punkt herausstellen:

AXA ist sowohl bei Germanwings wie auch bei Lufthansa Miles & More der Versicherer, es existieren aber unterschiedliche AVB. Der Bezug allein auf AXA reicht zur Unterscheidung der Leistungen nicht.
Hallo Volker! Ich kann dir nur zustimmen 🙂 Roland ist der Versicherer bei der Explorer Card und auch für die MLP-Platinum. Und auch hier unterscheiden sich die AVB etwas.
Volker schrieb:Nebenbei - AVB ändern sich im Zeitablauf, also bei Updates immer darauf achten, ob der gewünschte Schutz noch vorhanden ist und ggf. kündigen.
Absolut... deswegen hat sogar bwana inzwischen seine Empfehlung der MM-Karte von seiner Seite genommen und verweist jetzt auf ein anderes Produkt.
Volker schrieb:Das habe ich bei der Lufthansa Miles & More nicht hinreichend gemacht, die Einschränkung auf PKW wird Einem aber auch nicht auf die Nase gebunden, da muss man schon selbst nachlesen.
Auch sehr war.. Und wer selbst liest, wird genau diese Ausschlüsse aber finden, denn davon gibt es nämlich bei allen drei Karten immernoch genug.

🙂 Einen schönen Tag euch!

tom
zuletzt bearbeitet 27. Feb. 2014
243 Beiträge · seit 201127. Feb. 2014 · #103
Hallo Axel...

sofern sich in den AVB keine Einschränkung bezüglich des Fahrzeug- oder Anmeldetyps befindet, gibt es keine Einschränkung des Begriffs Mietfahrzeug und man wird sich nicht vor Gericht wiederfinden. Jedenfalls nicht, um darüber zu streiten.

In genügend Versicherungsbedingungen ist der von der Versicherung umfasste Wagen irgendwo genauer definiert/eingeschränlt. Sei es die Zulassungsart (nur PKW) oder die maximale Anzahl der Sitze oder die Verwendungsart des Fahrzeugs... ist dies nicht der Fall.... IST dies auch nicht der Fall und es gibt keine Einschränkungen.

Ich sehe das genauso wie Hiluchs. Abgesehen davon sind wir nicht in den USA und es ist recht gleichgültig, wie finanzstark der gerichtliche Gegner ist. Damit kann er sich nur sehr gute Anwälte, aber keine Geschworenen kaufen oder den Wahlkampf von irgendwelchen von ihm bevorzugten Richtern untersützen und sie so "in Position" bringen.

Beides gibt es in Deutschland zum Glück nicht. Und auch die Realität und Qualität der Gerichtsverhandlungen in Deutschland weicht deutlich von dem im Nachmittagsfernsehen dargestellten Geschehen ab.

tom
1'130 Beiträge · seit 200627. Feb. 2014 · #104
Eigentlich hatte ich meine Intention ja dargelegt, aber einige Teile werden wohl missverstanden. Obwohl ich aus Bayern bin, gehe ich nicht davon aus, dass die Justiz käuflich ist. Meine Aussage tendierte dahin, dass bei einem Totalschaden und einem eventuellen Rechtsstreit hohe Kosten zu erwarten sind ( Streitwert z.B. 50.000 € ca 8000 Kosten in 1. Instanz). Die gesetzlichen Regularien für eine Prozesskostenhilfe sind mir durchaus bekannt, diese werden auf Personen, die in NAM Urlaub machen, vor Ende der 1. Instanz eher nicht zutreffen. Da ich nachmittags keine Zeit zum Fernsehen habe, kann ich diese Aussage nicht nicht nachvollziehen, der Kollege kann mir den Inhalt der Sendungen gerne per PM erklären.
Das alles hat aber mit dem Inhalt des "Freds" nichts zu tun, deshalb klinke ich mich hier wieder aus.
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"
527 Beiträge · seit 200603. März 2014 · #105
Eigentlich hatte ich meine Intention ja dargelegt, aber einige Teile werden wohl missverstanden. Obwohl ich aus Bayern bin, gehe ich nicht davon aus, dass die Justiz käuflich ist. Meine Aussage tendierte dahin, dass bei einem Totalschaden und einem eventuellen Rechtsstreit hohe Kosten zu erwarten sind ( Streitwert z.B. 50.000 € ca 8000 Kosten in 1. Instanz). Die gesetzlichen Regularien für eine Prozesskostenhilfe sind mir durchaus bekannt, diese werden auf Personen, die in NAM Urlaub machen, vor Ende der 1. Instanz eher nicht zutreffen.
Alles gut.

Man sollte eben nur nicht andere Reisende mit Aussagen verunsichern, die eben einfach eindeutig falsch sind und nicht so stehenbleiben können ("Hilux mit Germanwings-Card nicht versichert"). Hier ist zunächst eine Prüfung der Aussage der Mitarbeiterin mit gesundem Menschenverstand gefragt.

Allseits gute Fahrt!
1'130 Beiträge · seit 200603. März 2014 · #106
Hiluchs schrieb:
Eigentlich hatte ich meine Intention ja dargelegt, aber einige Teile werden wohl missverstanden. Obwohl ich aus Bayern bin, gehe ich nicht davon aus, dass die Justiz käuflich ist. Meine Aussage tendierte dahin, dass bei einem Totalschaden und einem eventuellen Rechtsstreit hohe Kosten zu erwarten sind ( Streitwert z.B. 50.000 € ca 8000 Kosten in 1. Instanz). Die gesetzlichen Regularien für eine Prozesskostenhilfe sind mir durchaus bekannt, diese werden auf Personen, die in NAM Urlaub machen, vor Ende der 1. Instanz eher nicht zutreffen.
Alles gut.

Man sollte eben nur nicht andere Reisende mit Aussagen verunsichern, die eben einfach eindeutig falsch sind und nicht so stehenbleiben können ("Hilux mit Germanwings-Card nicht versichert"). Hier ist zunächst eine Prüfung der Aussage der Mitarbeiterin mit gesundem Menschenverstand gefragt.

Allseits gute Fahrt!
Wo und wann soll ich den Text des letzten Absatzes geschrieben haben geschrieben haben?
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"
zuletzt bearbeitet 03. März 2014
Gast03. März 2014 · #107
Hallo,

gut das der Thread wieder hoch kommt 😉
So fiel mir auf, dass ich noch gar keine Antwort auf meine Anfrage bei Axa Assistance bekommen habe 😵

Beste Grüße

Guido
1'182 Beiträge · seit 200605. März 2014 · #108
Hallo Guido,

das verwundert mich nicht. Ich habe mich mehrere Monate mit der AXA herumgeschlagen, um nach einer Notoperation Ersatz für die Behandlungskodten (immerhin rd. EURO 17.000, die ich vorlegen musste) und für den Reiseabbruch zu erhalten. Das war ausgesprochen nervig. Ich hatte immer das Gefühl, dass die AXA nach Möglichkeiten suchte, die Leistung zu verweigern, wie man es halt von Versicherern erwartet. Ich muss aber ein wenig zu deren Ehrenrettung sagen, dass sie letztlich alles voll bezahlt haben. Aber auf den Kampf hätte ich gern verzichtet. Bei anderen Versicherern habe ich das schon sehr viel angenehmer erlebt.

gruß,
Bernd
0
243 Beiträge · seit 201105. März 2014 · #109
News zur Explorer Card:

Wie hier angekündigt: http://www.namibia-forum.ch/forum/9-mietwagen/263845-erfahrung-vollkasko-ueber-kreditkarte.html?start=72#325939

wurden die Informationen auf der Homepage der Explorer Card nun geändert. Hier heißt es nun richtig:

"Der Versicherungsschutz gilt für die Fälle, wenn das Fahrzeug beschädigt oder gestohlen wird. Ebenso besteht der Versicherungsschutz wenn der Karteninhaber bzw. die vertraglich berechtigte Person mit dem Mietfahrzeug eine Kollision mit einem anderen Gegenstand erleiden. Die Versicherung gilt für PKW, Transporter und Wohnmobile."

Ich muss sagen, dass ich, was die Ankündigung betraf eher skeptisch war und bin positiv überrascht.

Grüße!

tom
zuletzt bearbeitet 05. März 2014
243 Beiträge · seit 201105. März 2014 · #110
Guido. schrieb:Hallo,

gut das der Thread wieder hoch kommt 😉
So fiel mir auf, dass ich noch gar keine Antwort auf meine Anfrage bei Axa Assistance bekommen habe 😵

Beste Grüße

Guido
Guten Morgen Guido,

ich hatte in weniger als 24h Antwort von der Axa. Gewendet hatte ich mich an die Adresse Barclaycard-Reiseversicherung@axa-assistance.de.

Viele Grüße! tom
Gast06. März 2014 · #111
Hallo
Philip Marlowe schrieb:ich hatte in weniger als 24h Antwort von der Axa
Ich habe jetzt eine Zwischeninfo von AXA Assistance bekommen, in der mir mitgeteilt wird, das AXA Assistance als reine Assistance-Firma nicht bevollmächtigt ist, Versicherungsbedingungen zu "deuten". Man hat das an den Versicherer selbst eskaliert und erwartet von da eine "definitive Stellungnahme".

Man wäre ansonsten froh, wenn sich der User, der die angebliche Nichtdeckung hier in die Welt gesetzt hat, sich selbst noch mal bei AXA Assistance melden würde. Nur dann könne man nachvollziehen, was genau gefragt und kommuniziert wurde. Leider hat sich BertiBZ hier ja auch nicht mehr gemeldet.

Beste Grüße

Guido
zuletzt bearbeitet 06. März 2014
243 Beiträge · seit 201106. März 2014 · #112
Hui... das ist ja auch eine spannende Antwort.

Abgesehen davon, dass ich ja direkt von Axa die von mir auch hier veröffentlichte Antwort bekommen habe, IST nach meiner Recherche und der Homepage des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft, der in den AVB der Germanwings Gold genannte Versicherer "Inter Partner Assistance", in Deutschland Teil von AXA Assistance bzw. identisch mit Axa. bzw. wird in Deutschland durch diese vertreten.. nebulös.

Aber irgendwie auch spannend! 😉

tom
zuletzt bearbeitet 06. März 2014
156 Beiträge · seit 200806. März 2014 · #113
Da hätt ich jetzt auch einen Beitrag und eine Frage an die Experten:

Wir haben für Ende April einen Landcruiser 70/76 bei Bushlore in JNB angemietet. Ich habe die Mastercard Platin der Netbank und die damit verbundene Vollkasko-Versicherung.

Um bzgl. der Versicherung sicher zu gehen, habe ich mir von Bushlore die Zulassung schicken lassen und diese an die Versicherung weitergeleitet. Die Zulassung lautet auf: light passenger mv (less than 12 persons) das scheint aber in SA eine allgemeine Zulassung für Pkw zu sein. Das Fahrzeug hat 5 Sitzplätze und das habe ich auch der Versicherung mitgeteilt. Dachte also - alles wäre in Ordnung - habe dann aber folgende Antwort von AXA erhalten:

Sehr geehrter Herr XXXX,

Bezüglich Ihrer Anfrage auf den Mietwagen-Versicherungsschutz in der Sparda Mastercard Platinum Kreditkarte, haben wir von der Schadensregulierung folgende Auskunft erhalten.

Nach Versicherungsbedingungen, sind nur Fahrzeuge versichert, in denen nicht mehr als 9 Personen zugelassen sind. Hierbei gilt, wieviele Personen in den Fahrzeugpapieren als zugelassen aufgeführt sind.

Wenn in den Fahrzeugpapieren also von 12 zugelassenen Personen die Rede ist, besteht bedingungsgemäß leider kein Versicherungsschutz.

Mit freundlichen Grüßen
XXXX XXXX
AXA Assistance

Wenn es tatsächlich bei dieser Einschätzung der Versicherung bleibt, werde ich die Karte vermutlich kündigen.

Hat jemand eine offizielle Quelle, aus der hervorgeht, dass diese Klassifizierung einem "nomalen" PKW entspricht und somit die Versicherung gelten würde?

Jogo
zuletzt bearbeitet 06. März 2014
2 Beiträge · seit 201406. März 2014 · #114
Hallo an ALLE,
natürlich bin ich noch aktuell am Text in diesem Thread, hatte leider, leider nicht die Zeit wegen der übervollen To-Do-Liste bis zu unserem ersten Namibia Trip mich immer wieder zu melden. Nun will ich aber nach Guido`s konkreter Frage den Text meiner Anfrage, über die gleiche Mail Adresse wie Philip Marlowe, nicht vorenthalten:
….
Bei der Durchsicht der Versicherungsbedingungen, Punkt 3, Allgemeine Bedingungen zur Mietwagen-Vollkaskoversicherung für Mietfahrzeuge, ist bei mir die Frage zur Definition "Mietfahrzeug" entstanden (insbesondere auch im Vergleich zu Mitanbietern auf diesem Sektor).
Sind unter "Mietfahrzeug" alle Fahrzeugkategorien (z.B. PKW, Wohnmobil, Camper Pic-Up,etc.) zu verstehen oder gibt es hier Ausschlüsse?
Konkret beabsichtigen wir im April 2014 in Namibia einen Pic-up, Toyota-Hilux Doppelkabine mit Dachzelt zu mieten. Ist dieses Fahrzeug als "Mietfahrzeug " versichert?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
XXX
Die Antwort kennt ihr ja.
Da die Zeit „knapp“ wird, habe ich nun letzte Woche über TUI bei KEA mit „fast“ Vollkasko gebucht, leider keine Doppelkabine. Ob ich nun die Germanwings-Gold für länger behalte wird sich zeigen, ist ja aber im 1. Jahr ohne Kosten und von daher..., eben nur Lebenszeit.
Aber ganz so locker wie mit den voraussichtlich „einklagbaren Rechtspositionen“ sehe ich es eben doch nicht, insbesondere wenn man sich den ganzen Ärger drum herum sparen kann, natürlich für ein paar € oder N$ mehr (obwohl auch ich gern sparsam bin) und Lebenszeit….trotzdem schön, dass wir das Thema weiter beackern, schaun wir mal wie`s endet. Bis bald, ich will noch meine Tour weiter planen, Botswana KTP im April??,
Bis BALD BertiBZ
243 Beiträge · seit 201107. März 2014 · #115
Hallo jogo, ist nicht genau die Antwort auf deine Frage, aber mich juckt es dennoch in den Fingern...
jogo schrieb:
Das Fahrzeug hat 5 Sitzplätze
Mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen.
jogo schrieb:Wenn in den Fahrzeugpapieren also von 12 zugelassenen Personen die Rede ist, besteht bedingungsgemäß leider kein Versicherungsschutz.


Im Fahrzeugschein ist nicht die Rede von 12 zugelassenen Sitzplätzen... ich glaube ihr lest aneinander vorbei.

...tom
zuletzt bearbeitet 07. März 2014
156 Beiträge · seit 200807. März 2014 · #116
Hallo Tom,

Danke für den Hinweis, sehe ich genau so. Bushlore hat mir jetzt freundlicherweise auch noch die Papiere von einem "echten" Kleinwagen geschickt. Hyundai Getz - der ist genauso klassifiziert. Ich werd das meiner Antwort an AXA als Beispiel beilegen. Mal schauen, was dann geantwortet wird.

Gruß
Hannes
243 Beiträge · seit 201107. März 2014 · #117
Hej hej...

viel Erfolg, ich sehe da von den Bedingungen her aber auch kein Problem., Ich glaube der Auskunftgeber hat die Zahl 12 gesehen und reagiert. Und das m.E. nicht besonders... geschickt.

Ansonsten steht dir der Weg zur MLP-Platinum oder Explorer-Card ja noch offen. Und eigentlich auch zur Germanwings Gold, aber da verhält sich Axa ja momentan vergleichbar "geschickt" und streut Zweifel.

Grüße und schönen Urlaub! tom
156 Beiträge · seit 200807. März 2014 · #118
Habe heute nochmal die Sache bei AXA geschildert. Mal sehen, was als Antwort kommt. Inzwischen hab ich mich schon geärgert, überhaupt gefragt zu haben. Der Wagen ist als Station Wagon geführt (=Kombi-Limousine lt. Leo), also offensichtlich versichert.


Grüße
Hannes
527 Beiträge · seit 200607. März 2014 · #119
Wenn noch zwanzig andere Nervöse dort anfragen, werden sie irgendwann die Versicherungsbedingungen verschärfen, weil sie von Seiten der Kunden darauf aufmerksam gemacht werden, dass die Versicherung "zu" kundenfreundlich ist.

Was genau ist denn an der Klausel "Mietfahrzeug" so schwer verständlich, als dass man zum eigenen Nachteil auch noch um Präzisierung bittet?

Ich erkläre es:

"Miet-..." = Vertrag über die Überlassung einer beweglichen Sache gegen Entgelt
"...-fahrzeug" = Aus dem Gesamtzusammenhang ergibt sich, dass es sich um ein Kraftfahrzeug handeln muss. Ein Hilux, ein Polo, ein Mercedes Sprinter und ein Landrover haben eins gemeinsam: Sie fahren und haben einen Motor = (Kraft-)Fahrzeug.

Ausnahmslos alle interessieren sich für ein Kraftfahrzeug und sie wollen es gegen Entgelt vorübergehend in Besitz haben. Damit ist der Hilux von dem Begriff Mietfahrzeug umfasst.

Das sind die einzigen Voraussetzungen hinsichtlich des Wagens. Warum wollt Ihr den Versicherer geradezu drängen, den Hilux auszuschließen, indem dort noch irgendwelche Klauseln in Richtung PKW-Zulassung aufgenommen werden? Diese Klauseln stehen derzeit in den Versicherungsbedingungen nicht, also kann sich der Versicherer auf ein solches Kriterium auch nicht berufen.

Wir leben hier in einem Rechtsstaat. Ein deutscher Richter entscheidet nicht nach Gutdünken, sondern nach den vertraglichen Vereinbarungen. Und die werden nicht so ausgelegt, wie es sich die Versicherung insgeheim oder nachträglich vielleicht überlegt hat, sondern so, wie sie objektiv zu verstehen sind. Gleiches gilt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in Österreich und in der Schweiz. Wovor habt Ihr Angst?

Zugleich ein großes Entschuldigung, aber ich konnte mir ein wenig Ironie nicht verkneifen!
zuletzt bearbeitet 07. März 2014
243 Beiträge · seit 201108. März 2014 · #120
Hiluchs schrieb:Wenn noch zwanzig andere Nervöse dort anfragen, werden sie irgendwann die Versicherungsbedingungen verschärfen, weil sie von Seiten der Kunden darauf aufmerksam gemacht werden, dass die Versicherung "zu" kundenfreundlich ist.
Ich glaube eher, dass sie bald erkennen werden, dass eine interne Produktschulung erforderlich ist...

tom