Guido. schrieb:Hallo,Nach welcher Rechtsgrundlage?
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Die, die schon AB-Flugtickets für Mai oder später haben, sollten die Entwicklung aufmerksam verfolgen. Airlines dürfen Flüge bis 14 Tage vor Abflug annullieren, ohne das sie eine alternative Beförderung anbieten müssen oder Ausgleichsleistungen gemäß EU-Verordnung 261/2004 fällig werden. Dann gibt es einfach das Geld zurück und man darf 2 Wochen vor dem geplanten Flug schauen, wo man noch ein bezahlbares Ticket her bekommt. Erweiterten Schutz sehen die Gesetze nur für Pauschalreisende vor.
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Beste Grüße
Guido
Oder steht dies in den AGBs? Wenn ja, wo genau?
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