masterplanThemenstarter47 Beiträge · seit 200710. Okt. 2011 · #1Hallo
Hatte bei einem Trip mit einem Mietwagen im Juni einen Auffahrunfall im Stadtgebiet Windhoek.
Da es spät war, haben wir den Unfall mit dem Unfallgegner am kommenden Tag um 9 h bei der Polizei in Windhoek angezeigt und es wurde ein Policebericht für die Mietfirma erstellt.
Dann zur Mietfirma, Umstände erklärt, Policebericht übergeben und da wir über einen Mittelsmann den Mietwagen gebucht haben gedacht dies wäre mit einer Versicherung abgegolten. ( Hatten drauf Wert gelegt, das der Wagen maximal versichert wird)
Alles kein Thema. 4 Wochen später sah ich auf meiner Kreditkartenabrechnung eine Abbuchung von ca. 8500 Euro. Dies wieder kurzfristig zurückbuchen lassen um dann bei MC eine richtige Rückbuchung durchzusetzen.
4 Woche später reagiert die Bank/Mietfirma und bucht bei meiner Kreditkartenfirma wieder das Geld zurück, da nun ein Argument kommt. --> Unfall wäre grob Fahrlässig gewesen.
Bei einem Auffahrunfall vor einer roten Ampel ?
Auf alle Fälle die Mietfirma hatte von mir nur für einen Deposit meine Kreditkartendaten incl CSV Nummer. Auf alle Fälle nicht für diese 80 000 NAM$ Abbuchung. Dennoch wurde diese mithilfe der Namibianischen Bank mit 3 Buchstaben so bei der Kreditkartenfirma eingereicht und genehmigt.
Ohne meine Pin Eingabe oder Unterschrift, denn ich wusste von den all ja gar nicht.
Ähnliches nun schon jemand erlebt ?
Nur eine Abbuchung aufgrund eines Kostenvoranschlages ? Nachdem nun doch Mailkontakt mit dem Vermieter vorhanden ist kommt die Aussage in SA/ NAM gibt es für solche Dinge keine „Versicherungen“ das decken die Mietbetriebe mit den CDW wie sie auch alle heissen selber.
Das sieht doch nach Abzocke aus.
Wenn der Vermieter bestimmen kann was ein normaler Unfall, ist was nicht oder was Fahrlässig ist , was nicht.
jaw2'048 Beiträge · seit 200710. Okt. 2011 · #2Hallo Masterplan,
also zunächst ist das Sache deiner Kaskoversicherung - du hast ja in deinen Mietunterlagen genau stehen, welche Versicherung du abgeschlossen hast. Ohne geht auch, ist billiger, aber nicht zu empfehlen. Die Selbstbeteiligung, die darin vereinbart ist, musst du auf jeden Fall löhnen.
Zum zweiten ist es richtig: Autos in Namibia sind nicht versichert, d.h. du versicherst dein Auto, wenn du willst, Kasko und kannst dann auch dabei Schäden Dritter (third party)analog unserer Haftpflicht mitversichern, musst es aber nicht.
Zum Dritten: Bist du der Ansicht, der Andere ist schuld an dem Unfall, dann musst du von dem Fahrer rein zivilrechtlich das Geld einklagen. Hast du eine Versicherung, dann zahlt die deinen Schaden und übernimmt das Geldeintreiben für dich - Vor namibischem Gericht und nach dortigem Recht etc. In den meisten Fällen schon deshalb ausssichtslos, weil der Fahrer gar nicht die Mittel hat, dir den Schaden zu ersetzen.
Naja - und wenn du keine Kasko-Versicherung abgeschlossen hast, dann wirst du wohl dem Vermieter für den Schaden haften müssen. Vermutlich hat der schon versucht vom Gegner Geld zu bekommen und hält sich jetzt an dich, weil vom Anderen nichts zu holen ist. Oder alternativ - er versucht doppelt zu kassieren. Aber das alles musst du dort vor Gericht klären, also mit einem Anwalt in Namibia.
Da ich in Namibia keine Autos miete habe ich keine Ahnung über deine Aussichten
keine guten Botschaften
viele Grüße
jaw
Gib jedem Tag die Chance, der schönste deines Lebens zu werden (Mark Twain)
GUGuido.Gast10. Okt. 2011 · #3Hallo,
das ist natürlich sehr ärgerlich. Wenn Du die Suchfunktion bemühst, findest Du seitenweise Futter zum Thema Autoversicherung in Namibia.
Die CDW wird häufig mit einer deutschen Kaskoversicherung gleich gesetzt, ist aber nicht das Gleiche. In Deutschland ist einfache Fahrlässigkeit immer versichert und bei vielen Versicherungen mittlerweile auch grobe Fahrlässigkeit. In Namibia wird zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit juristisch meistens nicht unterschieden und Fahrlässigkeit ist in der Regel nicht versichert. Deswegen ist der Wert einer Super-Cover-Zero-Excess-CDW auch häufig fragwürdig. Spätestens wenn man die unterschreibt, sollte man lesen, was genau die beinhaltet und was ausgeschlossen ist.
Fahrlässigkeit liegt beim Auffahren an der roten Ampel so oder so vor und ich vermute dass Dein Vermieter mit seiner Argumentation juristisch richtig liegt. Du kannst mit ihm vielleicht die Höhe des Schadens nachverhandeln. Hast Du Fotos gemacht?
Wer genau ist Dein Mittelsmann? Ein Mietwagenbroker, Veranstalter bzw. ein Reisebüro? Den Vertrag hast Du zwar letztlich mit dem Vermieter abgeschlossen, aber wenn Dein Vermittler falsche Angaben gemacht und z.B. mit einer Vollkaskoversicherung geworben hat, dann kannst Du den vielleicht haftbar machen.
Beste Grüße und viel Glück
Guido
PS.: ich wäre dankbar für eine Nachricht, um welche Mietwagenfirma es sich handelt.
SASambeziGast10. Okt. 2011 · #4Hallo,
ja wer ist denn nun wem aufgefahren????? Ist einer in masterplans Heck an der Ampel gefahren oder ist er selber auf ein stehendes Auto gefahren....?????
Gruß
masterplanThemenstarter47 Beiträge · seit 200710. Okt. 2011 · #5ich bin einem bekannten hinten reingefahren. Stoppte apprupt weil die Ampel auf rot sprang, mir langte es halt nicht.
Mietfirma mit 3 Buchstaben nun zu finden auch am Flughafen.
Mein Mittelsmann hat den Vertrag auf sich abgeschlossen.
Ich war der 2. eingetragene Fahrer, dennoch geht die Autovermietung auf den Driver los.
Sah bis Ende September den Mietvertrag auch nicht, weil es mich vorher nicht interessierte, da ich der eingetragene Fahrer war.
jaw2'048 Beiträge · seit 200710. Okt. 2011 · #6Hallo masterplan,
Sah bis Ende September den Mietvertrag auch nicht, weil es mich vorher nicht interessierte, da ich der eingetragene Fahrer war.
da fehlen mir ehrlich gesagt etwas wie Worte. Wenn ich ohne Versicherung fahre, dann will ich das zumindest wissen.
Nur verstehe ich nicht worüber du dich jetzt beklagst? Du musst den Schaden am Mietfahrzeug zahlen und auch den Schaden am Unfallgegner, wenn er oder seine Versicherung das von dir fordern.
viele Grüße
jaw
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GUGuido.Gast10. Okt. 2011 · #7Hallo,
masterplan schrieb:Mein Mittelsmann hat den Vertrag auf sich abgeschlossen.
Ich war der 2. eingetragene Fahrer, dennoch geht die Autovermietung auf den Driver los.
Sah bis Ende September den Mietvertrag auch nicht, weil es mich vorher nicht interessierte, da ich der eingetragene Fahrer war.
Dein Mittelsmann hat den Vertrag auf sich abgeschlossen, aber Du hast ja offensichtlich Deine Kreditkarte gegeben, um den Vertrag zu bezahlen bzw. die Kaution zu stellen. Wenn Du Deine Kreditkarte hergibst, um damit bereitwillig hohe Zahlungsverpflichtungen einzugehen, deren Details Dich nicht interessieren, dann ist das gelinde gesagt ungut gelaufen.
Lies den Vertrag und die Versicherungsbedingungen noch mal genau, vielleicht findest Du einen Ansatzpunkt. Aber ich vermute, Du darfst einen hohen 4stelligen Betrag unter Lehrgeld verbuchen.
Beste Grüße
Guido
masterplanThemenstarter47 Beiträge · seit 200710. Okt. 2011 · #8@jar.- Wir ( 2 Leute) waren zugegen beim Mittelsmann als wir den Mietvertrag gemacht haben.
Er in Africaans mit dem Vermieter den Vertrag ausgemacht.
Oft genug haben wir betont mit voller Deckung, egal was es kostet. Klar war es ein Standard Mietvertrag, aber unser Wunsch war ja die Volle Deckung.
Im Mietvertrag steht unter Renter und Verantwortlicher mit seiner Kreditcard aber der Anmieter, Ich nur als Driver.
Klaro wären wir bereit einen Gewissen Anteil an Selbstbehalt zu zahlen, darum geht es nicht, da wir immer noch bis zum Crash davon ausgingen das wir Vollkasko versichert sind so wie mit dem Anmieter ausgemacht.
GUGuido.Gast10. Okt. 2011 · #9Hallo
masterplan schrieb:Oft genug haben wir betont mit voller Deckung, egal was es kostet. Klar war es ein Standard Mietvertrag, aber unser Wunsch war ja die Volle Deckung.
Du hast eventuell die maximal mögliche Versicherung bekommen. Eine die Fahrlässigkeit einschliesst, gab es eventuell nicht.
masterplan schrieb:Im Mietvertrag steht unter Renter und Verantwortlicher mit seiner Kreditcard aber der Anmieter, Ich nur als Driver.
Wie kommt dann die Kreditkartenfirma dazu, Deine Karte mal eben mit 8.500 EUR zu belasten? Wo haben die überhaupt Deine Kreditkartendaten her? Hat der Anmieter (ein Tourguide?) das Auto bezahlt und Du mit Deiner Kreditkarte die Kaution gestellt oder hatte der Anmieter Deine Kreditkartendaten und hat die nun einfach an die Autovermietung weiter gereicht?
Beste Grüße
Guido
masterplanThemenstarter47 Beiträge · seit 200710. Okt. 2011 · #10Die wollten einen Deposit..der 10 Tage geblockt war..so war es ja auch..dann verfiel dieser..die Kartendarten-->Nr,Name,CSV Nr,Gültigkeit waren ja daher bekannt.
Daher echt auch das denken wie kann es sein das eine Bank anhand dieser Daten eine Summe X die 10 x höher als der Deposit war mit da abzubuchen.
Nicht falsch verstehen. Einen Selbstbehalt hätten wir ja gezahlt wenn der Mietwagencrash korrekt mit einer Versicherung abgewickelt wurden wäre aber so einfache eine Sache X mit vorhandenen Daten abbuchen ist doch unlauter.
ROron74324 Beiträge · seit 200810. Okt. 2011 · #11Hi Masterplan,
Ärgerliche Geschichte.
Ich habe schon oft gesagt, dass die ganzen "Kaskoversicherungen" in Afrika eigentlich Schwachsinn sind. In den meisten Bedingungen, die ich gelesen habe, ist Fahrlässigkeit bereits ein ausschlussgrund (z.B. wenn kein anderes Fahrzeug oder Tier beteiligt ist). letztlich hilft dir da nur eine deutsche Versicherung über eine cc. War bei deiner cc keine solche dabei?
Jetzt heisst es erst mal ruhigen Kopf bewahren.
Praktisch wichtigste Frage wäre: War dein Vermittler ein Freund und wohnt er in Namibia? Wenn ja ist das natürlich eine blöde Situation, da er wohl in letzter Konsequenz haften dürfte.
Wenn nicht, wäre es schon etwas entspannter:
Du bist vermutlich in Europa und der Vermieter müsste seine Ansprüche schon hier durchsetzen. Ich glaube nicht, dass die cc Firma die Abbuchung im Ernstfall durchgehen lassen würde. Dadurch bist du natürlich in einer komfortableren Situation. Ich würde dann folgendes machen:
1. Vertrag und Bedingungen nochmals genau lesen, insbesondere welche Versicherung du hattest.
2. Herausbekommen, ob es eine Versicherung gegeben hätte, die deinen schaden abgedeckt hätte. Wenn ja würde ich mich darauf berufen, dass du ja die beste Versicherung wolltest.
3. Detaillierte Schadensberechnung anfordern. Was ist mit dem Fahrzeug geschehen? Verkauft? Repariert? Falls verkauft wurde, bei der Berechnung beachten, dass die Mietwagenfirmen viel günstiger einkaufen.
4. War es ein gewerblicher Anbieter? Hätte er dich vielleicht mehr aufklären müssen?
Das wären mal ein paar Gedanken. Entscheidend wird aber die Frage nach deinem Vermittler sein. Ansonsten hast Du viel Verhandlungsspielraum, weil man Dir in der Praxis eigentlich wenig kann (solange du nicht nach Nam fährst).
Viel Glück
Ronald
ROron74324 Beiträge · seit 200810. Okt. 2011 · #12Noch eine Bemerkung zu Punkt 4: muss natürlich Vermittler und nicht Anbieter heissen
GUGuido.Gast10. Okt. 2011 · #13Hallo,
ron74 schrieb:Du bist vermutlich in Europa und der Vermieter müsste seine Ansprüche schon hier durchsetzen. Ich glaube nicht, dass die cc Firma die Abbuchung im Ernstfall durchgehen lassen würde. Dadurch bist du natürlich in einer komfortableren Situation.
Ich kann Deine positive Einschätzung nicht ganz teilen. Stand ist doch, dass der Vermieter aktuell seine Ansprüche schon durchgesetzt hat und das Geld aktuell bereits weg ist. Masterplan hat es bereits einmal reklamiert und zurückbuchen lassen, es wurde nach 4 Wochen aber erneut abgebucht. D.h. die Kreditkartengesellschaft hat den ganzen Vorgang schon manuell geprüft und den Zahlungsvorgang dabei für rechtmäßig befunden. Das würde ich nicht als komfortable Situation bezeichnen. Eine erneute Reklamation wird erheblich schwerer.
@Masterplan: Du schriebst, es wurde der 10fache Betrag der vereinbarten Kaution belastet. Möglicherweise ist das ein rechtlicher Ansatzpunkt. Wenn das Deposit begrenzt war, dann kann der Vermieter nach meinem Verständnis bei Dir das volle Deposit einstreichen. Für Schäden die über das Deposit hinaus gehen, muss er sich an den Anmieter halten. Das bist Du nicht. Ich weiß aber nicht was in Mietwagenvertrag und auf der Depositauthorisierung steht und ob Du da quasi eine Blanko-Vollmacht für Deine Kreditkarte abgegeben hast.
Beste Grüße
Guido
siggi387 Beiträge · seit 200910. Okt. 2011 · #14Hallo Masterplan,
der ganze Vorgang hört sich etwas seltsam an.
Du bist nicht eingetragener Mieter. Hast also keine Vertragsbeziehung zum Vermieter.
Als zusätzlicher Fahrer muß im Regelfall nichts unterschrieben werden.
Wie kommt der Vermieter an deine Kreditkartendaten? Hast du einen Blankoabdruck deiner Kreditkarte dem Vermieter gegeben? Wenn ja warum?
Wer hat den Mietvertrag abgeschlossen und unterzeichnet?
Üblich ist, dass in Höhe des Selbstbehaltes ein Kreditkartenabzug beim Vermieter hinterlegt wird.
Grundsätzlich ist es im höchsten Maße unverantwortlich ohne Haftpflichtversicherung zu fahren. Bei einem Personenschaden wird es ohne Gefängnis nicht abgehen.
Gruß
Sigi
Siggi
Menschen für Afrika begeistern
http://www.safaris-in-afika.de
Bernd1'182 Beiträge · seit 200611. Okt. 2011 · #15Hallo Masterplan,
leider sind Deine Angaben bisher etwas undeutlich. Könntest Du vielleicht folgende Fragen kurz und bündig, aber bitte präzise beantworten:
Liegt Dir eine Kopie des Mietvertrags vor?
Ist Dein Mittelsmann der Mieter?
Wer oder was ist der Mittelsmann?
Bist Du tatsächlich nur als zusätzlicher Fahrer eingetragen?
Welche Versicherungen stehen in dem Vertrag:
a) Kasko m/o CDW b) Haftpflicht/Deckungssumme?
Hast Du eine Blanko-Vollmacht für Deine Kreditkarte unterschrieben? Das müsstest Du wissen, denn Du bekommst eine Kopie oder Du kannst es Dir von Deiner Bank bestätigen lassen.
Hat Deine Kreditkarte eine Kasko-(SB)-Deckung?
Nach den vorliegenden Infos teile ich Guidos Meinung, dass die Sache nicht gut aussieht. Der Grund ist insbesondere, dass die Bank schon das zweite Mal belastet hat. Das deutet darauf hin, dass eine Blanko-Vollmacht unterschrieben worden ist. Dann hast Du nach meiner Einschätzung kaum eine Chance, an Dein Geld zu kommen, denn Dein Mittelsmann haftet wohl nicht, der namibische Versicherer zahlt bei Fahrlässigkeit nicht - und einfache war es hier auf jeden Fall - und das Argument, dass Du die beste Deckung haben wolltest, bringt nichts - selbst mit Zeugen -, denn auch die beste Deckung in Namibia deckt i. d. R. nicht Fahrlässigkeit.
Tipp für die Zukunft: Da hilft nur eine zusätzliche Deckung über die Kreditkarte oder separat (z. B. Allianz) hier in Deutschland, die recht preiswert sind.
Der Hinweis von Siggi auf die Haftpflicht ist natürlich richtig, aber er spielt hier wohl keine Rolle, solange der Gegner nicht fordert. Im übrigen glaube ich, dass kein Vermieter sein Auto ohne Haftpflicht vom Hof fahren lässt und dass auch in Namibia Haftpflicht zwingend vorgeschrieben ist - fraglich ist nur die Deckungssumme.
Trotz der trüben Aussichten wünsche ich Dir gutes Gelingen.
Gruß,
Bernd
PMPhilip Marlowe243 Beiträge · seit 201111. Okt. 2011 · #16Grundsätzlich gibt es durch Namibische Autoverleihfirmen keine Versicherung, die einer deutschen Vollkasko-Versicherung entspricht. Auch gibt es nicht die in Deutschland Haftungs-relevante Unterscheidung zwischen Fahrlässig, grob Fahrlässig und Vorsatz. Es läuft alles auf die Begriffe "fault" und "negligence" hinaus, die nicht versicherbar sind.
In den meisten Autoversicherungen ist auch keine Personeninsassenversicherung (PAI = Personal Accident Insurance) enthalten, so dass man sich und/oder seine Mitfahrer im Rahmen seiner Auslandsreiseversicherung zusätzlich absichern muss. Der Personen-Insassenschutz deckt Schäden ab, die Mitfahrende im Mietfahrzeug erleiden. Die Notwendigkeit der Personeninsassenversicherung ist Ermessenssache des jeweiligen Fahrers. Sie richtet sich nach den Insassen im angemieteten Fahrzeug. Beispielsweise ist die Wahrscheinlichkeit einer Schmerzensgeldforderung bei Familienmitgliedern sehr gering. Wichtig ist diese Versicherung jedoch bei sich nicht nahe stehenden Personen (z.B. Geschäftspartnern, oder Nachbarn).
Die Haftpflichtversicherung ( Third Party Insurance ) wird in Namibia und Südafrika über den Benzinpreis in einen Fond eingezahlt, aus denen Personenschäden bezahlt werden.
Quelle: bwana.de
Dazu erlischt bei den meisten Mietverträgen JEGLICHER Versicherungsschutz, wenn der Unfall bei Dunkelheit/Dämmerung/Nacht verursacht wurde. (Du schriebst "da es spät war...")
Selbstverschuldete Schäden am Fahrzeug muss man grundsätzlich selber bezahlen.(Hinten auf ein Auto drauffahren ist auch in Deutschland fahrlässig(!!) und wird mit einem Bußgeld geahndet. Aber in D zahlt wenigstens die Versicherung bis GROB-fahrlässig, in Namibia nicht.
Unfallzeitpunkt ggf. nachts UND selbstverschuldeter Unfall = mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit 100% kostenübernahme durch Fahrer/Fahrzeugmieter. Es sei denn du hättest einen Super Excess Cover vereinbart.
klaus63630 Beiträge · seit 200811. Okt. 2011 · #17Hallo,
hier noch einmal der Link auf die schon von Philipp zitierte Seite von bwana, die meines Erachtens ziemlich verständlich geschrieben ist.
bwana.auto-versicherungenDer Begriff der Fahrlässigkeit geht in Namibia ziemlich weit! Ein ruiniertes Bremslicht beim Rückwärtsfahren, ein verlorenes Nummernschild und ähnliches wird nach meinen Erfahrungen auf jeden Fall der Fahrlässigkeit des Fahrers zugerechnet.
Gruß
Klaus
Der Tourist zerstört, was er sucht, indem er es findet.
(Hans Magnus Enzensberger)
PMPhilip Marlowe243 Beiträge · seit 201111. Okt. 2011 · #18klaus63 schrieb:
Der Begriff der Fahrlässigkeit geht in Namibia ziemlich weit! Ein ruiniertes Bremslicht beim Rückwärtsfahren, ein verlorenes Nummernschild und ähnliches wird nach meinen Erfahrungen auf jeden Fall der Fahrlässigkeit des Fahrers zugerechnet.
Das
IST ja auch alles fahrlässig. Vor allem aber ist das in Namibia nicht mehr oder weniger fahrlässig als in Deutschland.
Axel1'130 Beiträge · seit 200611. Okt. 2011 · #19Noch als Ergänzung,
in D würde ggf. von Amts wegen eine Verfahren wegen Körperverletzung folgen, bei festgestelltem Verschulden des Fahrers (aber nicht Halters) des Kfz würde die Versicherung sogar per Zivilverfahren die Kosten beim Fahrer zurückholen wollen. Die so gerne angepriesenen Kreditkartenversicherungen würden ebenfalls nicht greifen, da selbstverschuldet/fahrlässig, die Versicherungen, die den Selbstbehalt versichern greifen aus diesem Grund ebenfalls nicht, da sie ja nur den über den abgeschlossenen Selbstbehalt hinausgehenden Kosten abdecken, aber nur, wenn die abgeschlossene Versicherung vorher zahlt.
Im Grunde funktionieren jetzt wohl nur noch ein paar fragwürdige Kunstgriffe, ein folgender Besuch in NAM wäre danach aber sehr mutig.
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"
klaus63630 Beiträge · seit 200811. Okt. 2011 · #20klaus63 schrieb:
Der Begriff der Fahrlässigkeit geht in Namibia ziemlich weit! Ein ruiniertes Bremslicht beim Rückwärtsfahren, ein verlorenes Nummernschild und ähnliches wird nach meinen Erfahrungen auf jeden Fall der Fahrlässigkeit des Fahrers zugerechnet.
Das IST ja auch alles fahrlässig. Vor allem aber ist das in Namibia nicht mehr oder weniger fahrlässig als in Deutschland.
Hallo Philip,
woran kannst Du denn ohne weitere Kenntnis der Umstände erkennen, dass z.B. der Verlust eines Nummernschildes während der Mietdauer immer auf Fahrlässigkeit des Mieters (= Verletzung der erforderlichen Sorgfalt) beruht?
Ein Beispiel:
Bei meinem vorletzten Mietwagen in Mamibia wurde mir der Wagen von der Mietwagenfirma mit einem vorderen Nummernschild übergeben, das sehr wagemutig mit einem einfachen Draht an einer Seite angebunden war. Wenn das im Übergabeprotokoll vermerkt wird, dürfte ein Verlust des Schildes auf einer groben Schotterpiste wohl kaum der Fahrlässigkeit des Mieters geschuldet sein.
Gruß
Klaus
Der Tourist zerstört, was er sucht, indem er es findet.
(Hans Magnus Enzensberger)