Tiger_reefThemenstarter240 Beiträge · seit 200815. Sept. 2011 · #1Hallo zusammen,
wir waren am So. 21.08. auf den Flug Nr. A 7376 um 20:40 von MUC nach WDH gebucht.
Aus technischen Gründen wurde der Flug am Abend des 21. auf den 22.08. um 11.00 vormittag verlegt (wir und ca. 250 weitere Passagiere waren natürlich schon am Flughafen, fertig eingecheckt, Gepäck aufgegeben etc. - (ihr könnt euch das durcheinander wahrscheinlich vorstellen)
Am Mo. den 12.09. hätte um 08.00 der Rücklfug von WDH nach MUC stattfinden sollen.
Dieser Flug wurde (angeblich Wetterbedingt) um komplette 24 Stunden auf den 13.09. verlegt.
Jetzt hatten wir natürlich wieder eine Menge Umstände (Taxikosten, zusätzliche Übernachtung, etliche Telefongespräche nach D, unser Junior hat die Einschulung verpasst etc.)... ich will jetzt nicht näher ins Detail gehen 🙁 das würde wahrscheinlich den Rahmen sprengen.
Kann mir jemand KONKRET sagen ob ein Anspruch auf Schadenersatz gegenüber Air Berlin besteht, wenn ja in etwa in welcher Höhe, bzw. was könnte man realistisch fordern ?
Die Rechnungen für Taxi und Übernachtungen werden ja hoffentlich auf jeden Fall übernommen werden ?!
Wer kann mir einen Tipp geben was in mein Schreiben an die Air Berlin (auser den Rechnungen für die entstandenen Mehrkosten) auf jeden Fall noch drin stehen muss oder ob man sich auf einen § beziehen kann ??
Danke im voraus für eure Hilfe....
... still running against the wind ...
Sille449 Beiträge · seit 201015. Sept. 2011 · #2Hallo,
bin zwar gerade im Büro und habe den Brief nicht parat, möchte dir aber SEHR KONKRET sagen, dass ihr lt. Urteil des Europäischen Gerichtshofes (du findest auch alles mit google) pro verspätetem Flug bei dieser Entfernung und mehr als 3 Stunden Verspätung einen gesetzlichen Anspruch von 600€ habt, d.h. in eurem Fall das ganze pro Person zweimal! Habe gerade von Air Namibia anstandslos diesen Betrag (pro Person 600€) für einen um 5 Stunden verspäteten Abflug bekommen.
Nicht abwimmeln lassen, Air Berlin ist wohl nicht so ganz einsichtig und vor allem geizig!
Versucht es erstmal selbst, Anwalt erst wenn es stressig wird. Habe aber mit Air Namibia telefoniert, um mich zu bedanken (alles war innerhalb von 5 Tagen geklärt!) und dabei auch noch mal erfahren, dass die Entschädigung ohne Diskussion zu zahlen ist, kein Zweifel!
Good luck!
Sille
Tiger_reefThemenstarter240 Beiträge · seit 200815. Sept. 2011 · #3Das wäre ja super. Unser Junior ist 10 Jahre, da wird dann wohl ein anderen Satz gelten, oder ?
Könntest Du mir den Brief von oder an Air Berlin evtl. zukommen lassen ??
... still running against the wind ...
FRFritzmann439 Beiträge · seit 200915. Sept. 2011 · #4Dir stehen pauschal pro Passagier (alterunabhängig, also auch für den Junior) und pro Strecke 600 Euro Entschädigung zu. Darüber hinaus muss die Fluggesellschaft Verpflegung, Übernachtung und zwei (kurze) Telefonate anbieten.
Du machst deine Ansprüche schriftlich (Einschreiben mit Rückschein) gegenüber der Fluggesellschaft geltend. Am besten erwähnst du gleich, dass du - im Falle einer Ablehnung - ohne weitere Rückmeldung einen Anwalt mit der Wahrnehmung deiner Rechte beauftragst und Beschwerde beim Bundesluftfahrtamt einreichst. Habe das gerade mit der Lufthansa praktiziert. Die haben die Entschädigung abgelehnt, auch nach dem Schreiben des Anwalts. Wir haben Klage eingereicht, das Gericht hat die Verhandlung terminiert, Lufthansa hat zwei Drittel der Forderung angeboten, wir haben abgelehnt, Lufthansa hat die volle Forderung einschließlich Anwaltskosten und Nebenforderungen akzeptiert und überwiesen. Die versuchen mit allen Mitteln um ihre Zahlungspflicht herumzukommen. Die Rechtslage ist aber ziemlich eindeutig. Fluggesellschaften mit Sitz in der EU immer, andere auch bei Reisebeginn von einem EU-Flughafen, müssen diese festgesetzte Entschädigung (600 Euro bei Langstrecke) zahlen. Einzige Ausnahme: höhere Gewalt. Technische Defekte werden nicht als Ausrede akzeptiert, Wetter nur, wenn der Flughafen geschlossen wird und auch keine andere Gesellschaft startet.
Tiger_reefThemenstarter240 Beiträge · seit 200815. Sept. 2011 · #5Danke für die Infos !! Stellt sich für mich natürlich gleich die Frage..
Nachdem wir ja bei Hin und Rückflug Verspätung hatten (Hinflug 16 Stunden, Rückflug 24 Stunden)
gelten die 600.- € pro Person dann PRO Flug ?? (Sprich 3.600 € statt "nur" 1.800.- ) ??
... still running against the wind ...
FRFritzmann439 Beiträge · seit 200915. Sept. 2011 · #6Ja! Pro Person, pro Flug.
Tiger_reefThemenstarter240 Beiträge · seit 200815. Sept. 2011 · #7Na, da werde ich mich heute noch hinsetzen und einen schönen Brief schreiben.
Die Entschädigung würde den insgesamten Flugpreis um ca. 1.200 € übersteigen !! (zusätzlich dazu noch die tatsächlich entstandenen Kosten).
Da bin ich mal gespannt wie die bei Air Berlin reagieren ...
Ich halte euch auf jeden Fall auf dem laufenden !
... still running against the wind ...
Pascalinah2'772 Beiträge · seit 200615. Sept. 2011 · #8es heisst immer wieder "bis zu" 600,-€. plane mal lieber etwas vorsichtig ein, was Du zurück bekommst.
Hier:
http://reiserechts-register.de/rechtssicheretextmuster/anspruchsmeldungwegenflugverspaetung.phpnoch eine Hilfe.
LG Pascalinah
Nimm dich vor Leuten in Acht, die damit angeben, wer sie sind.
Ein Löwe wird dir nie sagen müssen, dass er ein Löwe ist.
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Sille449 Beiträge · seit 201015. Sept. 2011 · #9Eigentlich gibt es keinen Spielraum: bei Langstrecke und mehr als 3 Stunden Verspätung sind es 600€! Der Europ. Gerichtshof hat da ganz klar geurteilt. Höhere Gewalt, wie schon geschrieben, nur Wetter und terroristische Anschläge. Bei uns hatte Fraport den Air Namibia Flieger kaputt gemacht, der dann von Lufthansa Technik repariert wurde. Wenn du willst, schick mir eine PM, dann kann ich dir heute abend den Brief zukommen lassen. Ist zuhause auf meinem Rechner.
Wir habenn uns auch über 2/3 Erstattung der Flugkosten gefreut:P
Gruß
Sille
FRFritzmann439 Beiträge · seit 200915. Sept. 2011 · #10Pascalinah schrieb:es heisst immer wieder "bis zu" 600,-€. plane mal lieber etwas vorsichtig ein, was Du zurück bekommst.
Hier:
http://reiserechts-register.de/rechtssicheretextmuster/anspruchsmeldungwegenflugverspaetung.php
noch eine Hilfe.
LG Pascalinah
Falsch! Die Staffelung richtet sich nur nach Flugentfernung beziehungsweise Flugdauer. „Bis zu 600 Euro“ ist so zu verstehen, dass das die höchste Entschädigungsgruppe für Langstrecken ist, dass die in dieser Kategorie aber fix zu zahlen ist. Sind die Kriterien (Entfernung/Flugdauer, mindestens fünf Stunden Abflugverspätung, EU-Fluggesellschaft oder Start von einem EU-Flughafen wenn nicht EU-Fluggesellschaft) erfüllt und trifft kein Ausschlusskriterium (ausschließlich höhere Gewalt wie Flughafen gesperrt oder Pilotenstreik) zu, muss in der jeweiligen Kategorie bezahlt werden. Da gibt es dann auch nichts zu verhandeln, so nach dem Motto, „tun es vielleicht auch 525 Euro“. Namibia ist definitiv die höchste Kategorie.
GUGuido.Gast15. Sept. 2011 · #11Hallo,
Sille schrieb:Eigentlich gibt es keinen Spielraum: bei Langstrecke und mehr als 3 Stunden Verspätung sind es 600€!
Doch es gibt einschränkende Klauseln. Nach dem bisher Geschildertem greifen die in diesem Fall aber nicht. Davon abgesehen müssen es auf der Langstrecke mindestens 4 Stunden Verspätung sein.
Man muss auch nicht selbst einen Brief entwerfen. Die beliebte EU-Kommission stellt ein Formular mit offiziösem Charakter bereit.
http://ec.europa.eu/youreurope/citizens/travel/passenger-rights/air/index_de.htmhttp://ec.europa.eu/transport/air_portal/passenger_rights/doc/2008_apr_leaflet/apr_leaflet_de.pdfIch würde den Erstattungsanspruch auch geltend machen. Man darf dann aber auf der anderen Seite nicht lamentieren, wenn die Airlines die Preise erhöhen. Natürlich zahlen die Airlines das letztlich nicht aus eigener Tasche, sondern holen sich das Geld bei den Kunden wieder. Entsprechend werden Preisaufschläge für die steigenden Kompensationsleistungen nach EU-Verordnung 261 eingepreist. Ryanair berechnet mittlerweile eine zusätzliche Zwangsgebühr dafür und weist die auch separat aus. Dem Beispiel werden andere Airlines sicher folgen.
Guido
FRFritzmann439 Beiträge · seit 200915. Sept. 2011 · #12Guido. schrieb:Ich würde den Erstattungsanspruch auch geltend machen. Man darf dann aber auf der anderen Seite nicht lamentieren, wenn die Airlines die Preise erhöhen. Natürlich zahlen die Airlines das letztlich nicht aus eigener Tasche, sondern holen sich das Geld bei den Kunden wieder. Entsprechend werden Preisaufschläge für die steigenden Kompensationsleistungen nach EU-Verordnung 261 eingepreist. Ryanair berechnet mittlerweile eine zusätzliche Zwangsgebühr dafür und weist die auch separat aus. Dem Beispiel werden andere Airlines sicher folgen.
Guido
Der bessere Weg wäre, ordentlich zu arbeiten und punktlich zu fliegen. Qualität setzt sich am Ende durch. Pünktlichkeit ist ein Stück Qualität. Wer pünktlich ist, muss nicht zahlen und kann schließlich preiswerter fliegen.
Ich habe mal einen Link herausgesucht zu einem Reisebericht hier im Forum, der mir in diesem Zusammenhang in Erinnerung kommt. Soetwas muss doch in geeigneter Art und Weise sanktioniert werden. Oder etwa nicht?
http://namibia-forum.ch/forum/30-reiseberichte/173312-alptraum-suedafrika-oder-alles-auf-reset.html GUGuido.Gast15. Sept. 2011 · #13Hallo Fritzmann,
Fritzmann schrieb:Der bessere Weg wäre, ordentlich zu arbeiten und punktlich zu fliegen. Qualität setzt sich am Ende durch.
Schöner Traum. Dumm nur, dass kaum noch ein Verbraucher für Qualität bezahlen will. Ca. 95% wollen vor allem billig. Casino-Kapitalismus mit Quartalszahlenfixierung an den Börsen erledigt in Sachen Qualität den Rest. Wenn Qualität der relevante Faktor ist, müsste eine Air Namibia auch schon lange vom Markt verschwunden sein und Ryanair dürfte nicht innerhalb weniger Jahre zur größten internationalen Airline aufgestiegen sein.
Fritzmann schrieb:Ich habe mal einen Link herausgesucht zu einem Reisebericht hier im Forum, der mir in diesem Zusammenhang in Erinnerung kommt. Soetwas muss doch in geeigneter Art und Weise sanktioniert werden. Oder etwa nicht?
http://namibia-forum.ch/forum/30-reiseberichte/173312-alptraum-suedafrika-oder-alles-auf-reset.html
Ich habe das noch mal überflogen. Ja, Kori könnte man dafür sanktionieren. Er ist seiner
Schadensminderungspflicht nicht nachgekommen. So meintest Du das doch, oder? In Upington, einer Stadt mit mehr als 100.000 Einwohnern, 5-6 Tankstellen und mindestens 20 Werkstätten, kann man mit hoher Wahrscheinlichkeit auch am Sonntag eine Batterie kaufen. Sonst eben Montag früh. Kori hat das entgegen seiner Absprache mit dem Vermieter nicht gemacht. Mit einem kaputten Fahrzeug in entlegene Gebiete wie die Offroadstrecke zur Mabuasehube Area zu fahren, ist dann schon grob fahrlässig. Dass der Vermieter die durch Kori immer weiter eskalierten Kosten nicht übernimmt, ist für mich völlig nachvollziehbar. Alles was an Kosten über den Batteriewechsel in Upington sowie ggf. den Kosten einer angemessenen Übernachtung dort hinaus geht, ist dem Vermieter nicht anzulasten.
Beste Grüße
Guido
FRFritzmann439 Beiträge · seit 200915. Sept. 2011 · #14Guido. schrieb:Hallo Fritzmann,Fritzmann schrieb:Der bessere Weg wäre, ordentlich zu arbeiten und punktlich zu fliegen. Qualität setzt sich am Ende durch.
Schöner Traum. Dumm nur, dass kaum noch ein Verbraucher für Qualität bezahlen will. Ca. 95% wollen vor allem billig. Casino-Kapitalismus mit Quartalszahlenfixierung an den Börsen erledigt in Sachen Qualität den Rest. Wenn Qualität der relevante Faktor ist, müsste eine Air Namibia auch schon lange vom Markt verschwunden sein und Ryanair dürfte nicht innerhalb weniger Jahre zur größten internationalen Airline aufgestiegen sein.Fritzmann schrieb:Ich habe mal einen Link herausgesucht zu einem Reisebericht hier im Forum, der mir in diesem Zusammenhang in Erinnerung kommt. Soetwas muss doch in geeigneter Art und Weise sanktioniert werden. Oder etwa nicht?
http://namibia-forum.ch/forum/30-reiseberichte/173312-alptraum-suedafrika-oder-alles-auf-reset.html
Ich habe das noch mal überflogen. Ja, Kori könnte man dafür sanktionieren. Er ist seiner Schadensminderungspflicht nicht nachgekommen. So meintest Du das doch, oder? In Upington, einer Stadt mit mehr als 100.000 Einwohnern, 5-6 Tankstellen und mindestens 20 Werkstätten, kann man mit hoher Wahrscheinlichkeit auch am Sonntag eine Batterie kaufen. Sonst eben Montag früh. Kori hat das entgegen seiner Absprache mit dem Vermieter nicht gemacht. Mit einem kaputten Fahrzeug in entlegene Gebiete wie die Offroadstrecke zur Mabuasehube Area zu fahren, ist dann schon grob fahrlässig. Dass der Vermieter die durch Kori immer weiter eskalierten Kosten nicht übernimmt, ist für mich völlig nachvollziehbar. Alles was an Kosten über den Batteriewechsel in Upington sowie ggf. den Kosten einer angemessenen Übernachtung dort hinaus geht, ist dem Vermieter nicht anzulasten.
Beste Grüße
Guido
Reden wir hier über Flugverspätung? Ja, tun wir. Und darauf bezog sich mein Verweis. Auf sonst nichts. Was willst du jetzt mit Upington und Werkstätten. Lies den Link von Beginn an. Dann weißt du, dass da die Rede von Lufthansa und Frankfurt ist und von Flugverspätung. Darum gehts hier. Um sonst nichts. Aber immer erstmal losmotzen . . .
GUGuido.Gast15. Sept. 2011 · #15Hallo Fritzmann,
Fritzmann schrieb:Reden wir hier über Flugverspätung? Ja, tun wir. Und darauf bezog sich mein Verweis. Auf sonst nichts. Was willst du jetzt mit Upington und Werkstätten. Lies den Link von Beginn an. Dann weißt du, dass da die Rede von Lufthansa und Frankfurt ist und von Flugverspätung. Darum gehts hier. Um sonst nichts. Aber immer erstmal losmotzen . . .
Oh, entschuldige. Das habe ich dann falsch interpretiert. Ich dachte es geht um das den verlinkten Thread dominierende Thema des Autovermieters und Entschädigungsforderungen gegen diesen - zumal Du Dich dazu ausführlich in dem Thread geäußert hattest und auf die Flugproblematik nicht eingegangen warst.
Natürlich muss ein Verantwortlicher für den von ihm verursachten Schaden haften. Mit der EU-Verordnung 261 ist die Politik meines Erachtens aber etwas über das Ziel hinaus geschossen. In dem hier diskutierten Fall von Tiger-Reef darf die Airline nun wohl pauschal 3.600 EUR zahlen. Inklusive der "Nebenkosten" für Unterkunft, Verpflegung, usw. kostet das die Airline 4.000 EUR. Ich habe Zweifel, das auch nur ansatzweise ein Schaden in der Höhe entstanden ist. Freilich ist es aber geltendes Recht und das würde wohl jeder in Anspruch nehmen.
Beste Grüße
Guido
FRFritzmann439 Beiträge · seit 200915. Sept. 2011 · #16Guido. schrieb:Natürlich muss ein Verantwortlicher für den von ihm verursachten Schaden haften. Mit der EU-Verordnung 261 ist die Politik meines Erachtens aber etwas über das Ziel hinaus geschossen. In dem hier diskutierten Fall von Tiger-Reef darf die Airline nun wohl pauschal 3.600 EUR zahlen. Inklusive der "Nebenkosten" für Unterkunft, Verpflegung, usw. kostet das die Airline 4.000 EUR. Ich habe Zweifel, das auch nur ansatzweise ein Schaden in der Höhe entstanden ist. Freilich ist es aber geltendes Recht und das würde wohl jeder in Anspruch nehmen.
Beste Grüße
Guido
Ich halte es auch für "etwas über das Ziel hinausgeschossen", dass ich einen Monat zu Fuß gehen muss, vier Punkte bekomme und ein paar Hundert Euro Strafe zahlen muss, nur weil ich mitten in der Nacht und auf völlig leerer Straße bei Rot über die Ampel gefahren bin (sehr langsam und vorsichtig). Aber so sind nunmal die Regeln. Und wenn etwas ausnahmsweise mal zugunsten der Verbraucher ist, sollten die das auch nutzen. Bevor es diese eindeutige Regelung gab, sind Passagiere hinter jedem Cent Schadenersatz hinterhergelaufen, mussten aufwändig klagen und haben gegenüber der (juristischen) Überlegenheit oft genug kapitulieren mussen, weil sie sich einen Prozess mit großem Risiko nicht leisten konnten. Oft genug ließen die Konzerne die "lässtigen Bittsteller" am ausgestreckten Arm verhundern. Jetzt gibt es diese eindeutige Regelung, jeder kann sich darauf einstellen und entsprechend handelt.
JABULANI250 Beiträge · seit 201015. Sept. 2011 · #17Ja Fritzmann, ob es so einfach ist weiss ich nicht...
Die EU-Verordnung 261 hat es in sich… und schiesst meiner Meinug über das Ziel hinaus.
Dem Schnäppchenjäger sei also empfohlen, mit Gesellschaften zu fliegen die chronische Probleme haben Flugpläne zu halten, die Wahrscheinlichkeit, dass so der Urlaub fremdfinanziert werden kann ist relativ hoch, es braucht nur einen guten Anwalt… aber keine Sorge die Geier haben sich schon positioniert…
http://www.mein-recht-bei-flugverspaetung.de/... der Verbraucher muss ja geschützt werden, nur werden dann irgendwann diese Airlines die Billigtickets anbieten vom Markt verschwinden und die Tickets halt wieder teurer ...fairer Preis für perfekte Dienstleistung...
Die ganze Bar kam mir hoch (Charles Bukowski)
FRFritzmann439 Beiträge · seit 200915. Sept. 2011 · #18Zur Klarstellung:
Es gibt keine Regelung und auch kein Gesetz, im der/dem die Verbraucher dazu verpflichtet werden, die Entschädigung einzufordern. Jeder EU-Bürger und jeder Nicht-EU-Bürger hat das Recht, auf sein Recht zu verzichten. Niemand muss ein schlechtes Gewissen haben, wenn ergroßzügig Leistungen ausschlägt. Es sollte aber auch niemand versuchen, anderen einzureden, dass sie bitteschön wenigstens ein schlechtes Gewissen haben sollten, wenn sie Rechte einfordern.
Kreuz des Südens38 Beiträge · seit 200716. Sept. 2011 · #19Hallo,
gibt es eine Frist zu beachten, innerhalb der man seine Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft geltend gemacht haben muss?
Grüße
KdS
Tiger_reefThemenstarter240 Beiträge · seit 200816. Sept. 2011 · #20Über eine Frist habe ich nichts gefunden. Wir sind am Dienstag den 13.09. zurückgekommen, mein Schreiben geht heute (16.09.) per Einschreiben zur Post - und ich werde euch wie gesagt auf dem laufenden halten.
... still running against the wind ...