Reiseeinschränkungen von KEA Johannisburg

11 Antworten · 3'706 Aufrufe · gestartet 04. Juli 2011 von Uhu
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Themenstarter31 Beiträge · seit 201104. Juli 2011 · #1
🙁 Juni 2011. Die Fa KEA verbot uns ausdrücklich in Mosambik über die Höhe von Vilanculo hinauszufahren. Bei Zuwiderhandlung müsse ich alle Risiken wie z.Bsp. den Fahrzeugrücktransport trotz hoher Vollkaskoprämie selbst tragen. Desgleichen gelte für Simbabwe über die Linie Vicfalls-Harare-Mutare. Damit war für uns völlig überraschend eine geplante Rundfahrt ZA-Mosambik( Gorongosa)- Simbabwe (Lake Kariba) -ZA unmöglich geworden. Wir hatten dies als Selbstfahrertour bei Karawane-Reisen gebucht und bezahlt und sind vorher in keiner Weise( auch nicht auf der Internet Homepage von KEA) über derartige Einschränkungen informiert worden. Auf den bestellten Grenzüberschreitungs-Permits sind dann aber diese Einschränkungen vermerkt und werden vom Mieter anerkannt und unterschrieben.Die Reise konnte also nicht wie geplant, bestellt und bezahlt stattfinden und beschränkte sich notgedrungen auf eine kleine Simbabwe-Rundfahrt im Osten, der Rest in ZA.
Ich habe nun Karawane-Reisen um Stellungnahme gebeten und bin gespannt, wie man mir die verdorbene Reise vergüten will.
Was meint Ihr, was da wohl angemessen wäre?
PS: das KEA-Fahrzeug (Trax)mußte auf Grund technischer Mängel bereits am 3.Tag ausgetauscht werden- das 2. war dann auch nicht viel besser.
33,1k Beiträge · seit 200604. Juli 2011 · #2
Hallo Uhu,

unschöne Geschichte. Die Terms & Conditions des Vermieters sind Bestandteil der Mietbedingungen. Und diese sind u.a. online auf der Website einsehbar... http://sa.keacampers.com/pdf/KEASA%20TC%2001.11.10-31.10.11.pdf Dort steht auf S. 3 - Road Restrictions: Campers/Motorhomes can only be driven on sealed/bitumen/gravel roads. 4WD Campers are allowed to be driven on public bitumen / tar roads as well as on public recognized 4x4 tracks in South Africa, Namibia, Botswana, Mozambique, Zambia (Up to Livingstone only) and Zimbabwe.

Es gibt also offiziell diese Euch auferlegte Einschränkung nicht und es ist mir unerklärlich wieso KEA dieses nicht in ihren Terms & Conditions hat. Da sollte aber wirklich eine - finanzielle - Entschädigung drin sein!

sonnige Grüße
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
Gast04. Juli 2011 · #3
Hallo,

das ist ja sehr ärgerlich gelaufen. Ihr habt die Einschränkung ja vermutlich bei der Fahrzeugübernahme festgestellt. Habt Ihr Euch dann gleich mit Karawane-Reisen in Verbindung gesetzt? Ansonsten könnte es schlecht aussehen mit umfangreicheren Entschädigungen bzw. ihr seid stark auf die Kulanz von Karawane angewiesen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Schadensminderungspflicht

Beste Grüße

Guido
3'080 Beiträge · seit 200904. Juli 2011 · #4
Hallo,

@Christian, die Homepage von KEA Südafrika ist nicht aktuell, das habe ich selbst feststellen müssen bei meiner letzten Anmietung.

Die Einschränkungen in Richtung Mozambique und Zimbabwe sind aber aktuell, zumindest wird im aktuellen Katalog der TUI darauf hingewiesen. Habe eben mal kurz in einen anderen Katalog geschaut, da steht das Zimbabwe und Mosambique nur nach verheriger Genehmigung befahren werden dürfen.

Also leider doch wahr. Es gibt auch einen Passus nachdem der Vermieter sich vorbehält bestimmte Gebiete nicht zuzulassen wenn es die Wetterbedingungen bzw. der Pistenzustand nicht erlaubt. Wo das genau steht müsste ich raussuchen.

Sasowewi
Themenstarter31 Beiträge · seit 201108. Juli 2011 · #5
Kann mir denn jemand sagen, wie das bei anderen Fahrzeugvermietern gehandhabt wird? Wofür zahlt man eigentlich eine Grenzüberschreitungsgebühr wenn dann plötzlich solche Einschränkungen gelten?
754 Beiträge · seit 201008. Juli 2011 · #6
Uhu schrieb:Kann mir denn jemand sagen, wie das bei anderen Fahrzeugvermietern gehandhabt wird? Wofür zahlt man eigentlich eine Grenzüberschreitungsgebühr wenn dann plötzlich solche Einschränkungen gelten?
Also ich kann sagen dass wir bei Avis zumindest im Dezember 2009 die gleichen Probleme
hatten. Bei der Buchung des Fahrzeuges wies uns keiner darauf hin dass wir uns nur
50 km im Umkreis von Maputo bewegen durften. Andernfalls wäre der Versicherungsschutz
erloschen. Erst bei der Übernahme des Wagens begannen die Diskussionen.
Wir verzichteten dann auf Mozambik (und die bereits gebuchten Unterkünfte) und bereisten
kurzfristig den Kruger NP.
Gruß Walter
Zambia Juni 2018 Botswana April 2017 Mixed Emotions Botswana im Frühjahr 2016 Maun - Kasane als Lodgehopper Unterwegs in Südafrikas Norden - April 2015 Botswana im Frühjahr 2014 Botswana im Frühjahr 2013 Die Katzensafari Zimbabwe im Frühjahr 2012 Botswana im Frühjahr 2011
Themenstarter31 Beiträge · seit 201108. Juli 2011 · #7
Wie ist die Sache dann ausgegangen? Habt Ihr Euch um eine Entschädigung streiten müssen bzw wieviel habt Ihr zurückbekommen? Was war das für ein Fahrzeugtyp?
571 Beiträge · seit 200624. Aug. 2011 · #8
Hallo Uhu,

was hat sich denn zwischenzeitig ergeben? Wir hatten dieses Jahr auch einen KEA - allerdings über einen Dritten als Vermieter, da sein Fahrzeug kurzfristig nicht zur Verfügung stand. Insofern waren wir froh, überhaupt schnell einen Ersatzwagen zu haben. Die Einschränkung wurde uns auch erst bei Übernahme präsentiert. Nun ja, wir sind das Risiko eingegangen und haben unsere Reise wie geplant gemacht. Das Gebaren von KEA halte ich - ohne Jurist zu sein - für abmahnungsfähig (auch in SA). In den T&C steht eindeutig Zimbabwe, nicht Zim bis Harare. Aber wer hat schon Zeit, Nerv und Geld, das nach dem Urlaub mal juristisch klären zu lassen. Was uns betrifft, möchten wir auch nicht die Vermittler hineinziehen, die haben sich tadellos verhalten. Wie gesagt, wir waren letztlich froh, überhaupt noch fahren zu können, wir hätten auch einen 20 Jahre alten Bakkie genommen. Aber auch ansonsten sind die Konditionen bei KEA Joh = Sani recht hanebüchen. Kupplungsschaden nach 3 Tagen zu Lasten des Mieters, Getriebe-/Diffschäden bei Fehlbedienung (wer will da das Gegenteil beweisen?) zu Lasten des Mieters, sparsamste Ausstattung selbst bei unserem hochwertigen Fahrzeug, etc. pp. Bei der Übernahme erst einmal fast 60 Minuten Erklärungen, was alles im Zweifel gecharged wird. Irgendwer schrieb hier mal, KEA Joh möchte wohl nur Teerpadreisende (Krüger, Gardenroute?). Dem würde ich zustimmen, aber dafür braucht es kaum einen LC. Mein Fazit: KEA Joh unter der Regie von Sani ist für Individualreisende mit Zielen Bots, Zim, Zambia kaum zu empfehlen. Überaus teuer und dafür das komplette Risiko beim Kunden. Einzig positiv bleibt die Fahrzeugqualität und -technik des LC (dafür kann KEA nix)und die recht problemlose Rückgabe (wir waren ja auch anständig, haben kaum Sand hinterlassen, keinen Reifen beschädigt und sogar die Windschutzscheibe blieb verschont). Und wir verzichteten darauf, Sani wegen kaputter Schlafsäcke, Reißverschlüsse am Dachzelt und ähnlichem zu chargen 😄

steinbeisser
Themenstarter31 Beiträge · seit 201101. Nov. 2011 · #9
Hallo,
Spät melde ich mich, aber ich wollte doch mal antworten.
Der deutsche Vermittler (Karawane Reisen ) hat relativ schnell und unbürokratisch 3 Miettage
gleich 363€ rückerstattet. Nicht viel, aber immerhin. Ich hatte den Ärger einfach satt.
Richtig ärgerlich war auch die Stellungnahme von KEA: Das Fahrzeug, das am 3.Tag ausgetauscht werden mußte und auch das Ersatzfahrzeug seien in einwandfreiem Zustand gewesen.Lachhaft, aber
streitet Euch mal mit jemandem, dessen Gerichtsstand Johannisburg ist.
Fazit: Hände weg von KEA, es sei denn, Ihr wollt brav über Teerstraßen eine SA-Rundreise machen und laßt Euch gerne mal übers Ohr hauen.
P.S. Die nächste Afrika-Reise würde ich gerne wieder mit Asco-Windhoek machen, wenn die bis dahin
wieder einen vernünftigen Bushcamper im Angebot Haben.
250 Beiträge · seit 201001. Nov. 2011 · #10
Gerichtstand Johannisburg ist nicht gut, stimmt ... besser Düsseldirf oder Frinkfurt ...
Die ganze Bar kam mir hoch (Charles Bukowski)
1'920 Beiträge · seit 200801. Nov. 2011 · #11
JABULANI schrieb:Gerichtstand Johannisburg ist nicht gut, stimmt ... besser Düsseldirf oder Frinkfurt ...
Jetzt lass mal a bissle Luft ran,und sei ned so verspannt 😉

Du weisch doch, wer rechtschraifäler findet darf se behalten 😗


LG Bloke
Themenstarter31 Beiträge · seit 201105. Mai 2012 · #12
scheinst ja ein ganz witziger zu sein!