Namibischer Führerschein

34 Antworten · 14,0k Aufrufe · gestartet 11. Sept. 2010 von spediteur1
Antworten
Themenstarter190 Beiträge · seit 201011. Sept. 2010 · #1
Hallo Foris
Apropo Führerschein,kann ich mir den internationalen Führerschein,auf eine namibische"Driver Licence"umschreiben lassen oder muß ich eine Fahrschule besuchen und eine Prüfung ablegen.
😐
Herzliche Grüße aus Wien
Walter
Gast11. Sept. 2010 · #2
Wenn du Resident bist kannst du deinen nationalen Führerschein umschreiben lassen. Du musst ihn eigentlich sogar umschreiben lassen wenn du länger in Namibia wohnst. Prüfung musst du keine ablegen (höchstens Augentest). Fahrschule sowieso nicht, es gibt in Namibia keine Vorschrift dass du eine Fahrschule besuchen musst um die Prüfung ablegen zu können.

lg
WoMa
33,1k Beiträge · seit 200611. Sept. 2010 · #3
Hallo Walter,

Du kannst Deinen ausländischen (EU-)Führerschein (der internationale ist kein selbständiger Führerschein sondern praktisch nur eine Übersetzung!) umschreiben lassen. Hierfür brauchst Du einen NaTIS-Nummer, musst bei der Führerscheinbehörde einen Sehtest ablegen und eine Gebühr bezahlen, das wars. Das alles aber NUR, wenn Du Namibier bist oder Dich dauerhaft (>1 Jahr) nachweislich in Namibia aufhalten darfst (also PR o.ä.).

Sonnige Grüße
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
Themenstarter190 Beiträge · seit 201011. Sept. 2010 · #4
Hallo Christian
Mein Ansuchen "Temporary Residence"ist im laufen.Ich hoffe das es bis zum November 2010 ,positiv,erledigt ist.Falls,das dann,T.R genehmigt ist ,habe ich dann die Vepflichtung den nam.Führerschein einzureichen??
Danke für Eure Bemühungen und herzliche Grüße aus Wien
Walter
Themenstarter190 Beiträge · seit 201011. Sept. 2010 · #5
Nachtrag,Natis Nr.habe ich bereits !Eigenes Fahrzeug seit Juli 2010!
Gruß
Walter 🙂
33,1k Beiträge · seit 200611. Sept. 2010 · #6
Hi Walter,

Du darfst 12 Monate mit dem nicht-namibischen Führerschein fahren, danach musst Du einen namibischen beantragen:

- Tipp: Gehe zu NaTIS in der Talstr., nicht im Northern Industrial (es sei denn, dass Du nichts besseres hast um Deine Zeit zu verbringen ;-))
- Traffic Register Nummer beantragen (hast Du ja schon)
- Sehtest vor Ort
- deutschen Führerschein in Kopie und Original mitbringen
- Reisepass mit TR in Kopie und Original mitbringen
- Formular ausfüllen
- Gebühr bezahlen

Du bekommst dann einen vorläufigen Führerschein in Form eines DIN-A4 Zettels, der bis Dein richtiger ausgestellt ist gilt (etwa 6 Wochen), jedoch nur in Verbindung mit einem amtlichen Ausweis, da auf dem vorläufigen Führerschein kein Bild drauf ist.

Info am Rande: Die namibischen Fahrklassen entsprechen nicht den EU-Fahrklassen, d.h. achte darauf, dass Du auch in Namibia 1:1 bekommst, was Du mit Deinem EU-Führerschein auch fahren dürftest.

Sonnige Grüße
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
zuletzt bearbeitet 12. Sept. 2010
Themenstarter190 Beiträge · seit 201011. Sept. 2010 · #7
Hallo Christian
Vielen Dank
Walter 🙂
658 Beiträge · seit 200712. Sept. 2010 · #8
Was Du auch noch brauchst, ist eine amtliche Übersetzung des Führerscheins von der Botschaft !!
Kostet auch nochmal !!
Grüßle Ralf
33,1k Beiträge · seit 200612. Sept. 2010 · #9
Hi Ralf,
Was Du auch noch brauchst, ist eine amtliche Übersetzung des Führerscheins von der Botschaft !!
Ist das jetzt wirklich so? Gleiches hatte mich nämlich "Savuti" gerade per PM gefragt. Bei mir war es "damals" nicht der Fall. Normale Kopie des Füherscheins hat gereicht.

Sonnige Grüße
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
658 Beiträge · seit 200712. Sept. 2010 · #10
travelNAMIBIA schrieb:
Hi Ralf,
Was Du auch noch brauchst, ist eine amtliche Übersetzung des Führerscheins von der Botschaft !!
Ist das jetzt wirklich so? Gleiches hatte mich nämlich "Savuti" gerade per PM gefragt. Bei mir war es "damals" nicht der Fall. Normale Kopie des Füherscheins hat gereicht.

Sonnige Grüße
Christian
Hallo Christian,
ja, ich hatte ne Riesenrennerei letztes Jahr, von der Botschaft zu Natis. Die Botschaft hatte dann noch was vergessen, und da mußte ich wieder zurück !
Das Neue Din A 4 Papier hat nun auch ein Foto drauf und gilt nur für 18Mon.
Danach muss der Neue da sein, sonst geht das Ganze von vorne los.
Normalerweise mußt Du auch den Dt. Führerschein abgeben.

Grüßle

Ralf !!
Grüßle Ralf
33,1k Beiträge · seit 200612. Sept. 2010 · #11
Hi Ralf,

gottseidank hatte ich das vor 10+ Jahren gemacht (bekam damals noch die große grüne Faltkarte als Führerschein). Scheint ja jetzt doch bürokratischer zu sein 🙁
Normalerweise mußt Du auch den Dt. Führerschein abgeben.
Stimmt... 😉

Sonnige Grüße
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
216 Beiträge · seit 200916. Feb. 2012 · #12
Reicht eigentlich der Internationale Führerschein als Übersetzung aus? Im Grunde ist er ja nichts anderes.
33,1k Beiträge · seit 200616. Feb. 2012 · #13
Moin Christian S.,

Notwendigkeit internationaler Führerschein ist ein beliebtes Thema... gerdae wieder vor einigen Tagen. Die Suche hilft.

Der Internationale Führerschein ist nichts anderes als die amtliche (!) Übersetzung des nationalen Führerscheins. Wenn Dein nationaler nicht in Englisch ist, brauchst Du einen internationalen Führerschein oder eine andere amtliche Übersetzung (die deutlich teurer sein dürfte).

Sonnige Grüße aus Windhoek
Christian

P.S. Wieso fragst Du eigentlich sowas, wenn Du eh in Namibia lebst. Dann hast Du doch einen namibischen Führerschein...
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
zuletzt bearbeitet 16. Feb. 2012
216 Beiträge · seit 200916. Feb. 2012 · #14
Hi Christian,

danke für Deine Antwort!
travelNAMIBIA schrieb:Moin Christian S.,
P.S. Wieso fragst Du eigentlich sowas, wenn Du eh in Namibia lebst. Dann hast Du doch einen namibischen Führerschein...
Genau da liegt der Haken. Ich lebe zwar hier, fahre aber immer noch mit meinem deutschen Führerschein durch die Gegend (ok, den internationalen habe ich auch dabei). Beanstandet wurde das bisher nie, aber so langsam möchte ich dann doch mal den namibischen FS haben.

Dann werde ich mal mit den gesammelten Werken zu Natis gehen und schauen, ob sie den Internationalen als Übersetzung akzeptieren.

Viele Grüße aus Swakopmund,
Christian
454 Beiträge · seit 200616. Feb. 2012 · #15
der international reicht nicht aus, du brauchst eine uebersetzung, macht beim kinghorn frau winterbach....
5'538 Beiträge · seit 200816. Feb. 2012 · #16
Hallo Christian S.,

hast Du ein TRP oder PRP? Dann hattest Du genau sechs Monate nach "Einwanderung" Zeit, Deinen deutschen in einen namibischen Führerschein umzutauschen (Ich habe meinen deutschen dann wieder ausgehändigt bekommen). M. W. musst Du den Führerschein in Namibia jetzt beantragen und eine entsprechende Prüfung ablegen.

Du hast Recht - man wird selten nach Pass und Führerschein gefragt. Aber irgendwann passiert Dir das auch und dann kostets.

Liebe Grüße
Gerd
216 Beiträge · seit 200917. Feb. 2012 · #17
Hm,
das sind ja jetzt eigentlich widerspruechliche Informationen. Denn wie Christian/travelNAMIBIA schreibt, ist der internationale Fuehrerschein ja eigentlich eine von einer deutschen Behoerde ausgestellte Uebersetzung des nationalen Fuehrerscheins. Ich werde vielleicht erstmal einfach zu Natis hingehen und sehen, was man dort konkret will. Die Angaben sind sehr unterschiedlich und eigentlich sollte seit des neuen Abkommens das Prozedere einfacher vonstatten gehen.

@Gerd: Weder TRP noch PRP, sondern aufgrund Eheschliessung ein Certificate of Identity. Zurzeit ist auch mein internationaler Fuehrerschein noch gueltig, aber so langsam muss ich dann doch mal einen namibischen FS bekommen.

Liebe Gruesse ins Rheinland!
Christian
454 Beiträge · seit 200617. Feb. 2012 · #18
beglaubigte uebersetzung, alten dt fuehrerschein, bestaetigung von der deutschen botschaft, dass es auch deiner ist, formular ausfuellen, sehtest, daumenabdruck...
das ist es....auskunft von gestern
5'538 Beiträge · seit 200817. Feb. 2012 · #19
Hallo Shanti,

das galt und gilt für Leute, die innerhalb von 6 Monaten nach Einreise ihren Führerschein umschreiben lassen. Hast Du auch gefragt, ob das für Leute gilt, die schon länger im Land leben als 6 Monate? Das ist doch bei Christian S. der Knackpunkt.

Liebe Grüße
Gerd
454 Beiträge · seit 200617. Feb. 2012 · #20
weiss es von jemandem, der seit 6 jahren hier ist...