ULUlli931 Beiträge · seit 200613. Jan. 2011 · #21Du hast natürlich Recht, ich habe die beiden Dokumente verwechselt gehabt.
Allerdings bin jetzt auch verwirrt: dient das Traffic Register Number Certificate denn nicht nur dazu, einen Führerschein in Namibia zu beantragen?
Gruß
Ulli
Swakop521'223 Beiträge · seit 201013. Jan. 2011 · #22paulimann schrieb:Ich muss aus gegebenem Anlass nochmal darauf zurückkommen: Wenn man also schon eine Traffic Register Number hat (obwohl man nicht Resident ist und somit offenbar wohl zu Unrecht), kann man doch auch sein Fahrzeug wechseln - also z.B. das bisherige verkaufen, ein neues in GB kaufen und nach NAM importieren, oder?
Ein Import bedingt eine Importgenehmigung durch das Wirtschaftsministerium. Die bekommst Du ohne geschäftliche Betätigung mit Daueraufenthalt nicht. Aber das brauche ich nicht zu wiederholen, denn das ist 100x durchgekaut, verdaut und wieder verspeist worden. Brauchst Dir nur mal die Mühe machen zurück zu lesen in diversen Threads. Kannst ja auch ein Auto einfach schicken. Mit etwas Glück bekommst Du es nach 6-12 Monaten halbverrostet im Hafen aus dem Zoll heraus.
Kannst ja mal versuchen ob sie Dir ein neues Auto zulassen bei Vorlage Deiner Papiere mit ausländischem Wohnsitz. Dann wirst Du sehen was passiert. Africa is unpredictable.
BadBoy
*Wer einen Fehler begeht und ihn nicht korrigiert, begeht einen zweiten! (Konfuzius)
ULUlli931 Beiträge · seit 200613. Jan. 2011 · #23Importgenehmigung durch das Wirtschaftsministerium? Nur für Autos, oder für alle Wirtschaftsgüter? Wo steht denn das?
Ich hatte mein Auto importiert und brauchte keine Genehmigung. Natürlich musste ich das Fahrzeug verzollen, das war aber auch alles...
Gruß
Ulli
Swakop521'223 Beiträge · seit 201014. Jan. 2011 · #24Ulli schrieb:Importgenehmigung durch das Wirtschaftsministerium? Nur für Autos, oder für alle Wirtschaftsgüter? Wo steht denn das?
Ich hatte mein Auto importiert und brauchte keine Genehmigung. Natürlich musste ich das Fahrzeug verzollen, das war aber auch alles...
Gruß
Ulli
Dann hast Du ja Glück gehabt.
Es steht im Gesetz, daß man ein Importpermit benötigt.
Und wird beim Import/ Verzollung auch geprüft.
Ich habe es nicht nötig, mir das wie viele andere aus dem Daumen zu saugen. Akzeptiere einfach, daß es auch Leute gibt, die wissen, worüber sie reden. Und wenn Du meinst, Du wüßtest es besser, dann steht es Dir frei, das Wirtschaftsministerium in Windhoek zu kontaktieren. Oder besorge Dir das Gesetz, dann kannst Du es ja nachlesen. Im Gesetz. Oder verschicke ein Auto, vielleicht bekommst Du es ja auch wieder durch. Vielleicht sofort. Oder es steht nach einem Jahr noch im Hafen, die Sammlung solcher Autos kannst Du Dir ja mal in Walvis Bay anschauen. Auf dem Hafengelände, wie auch in den kostenpflichtigen Hallen. Ich war selbst dort drinnen.
Ich finde es immer wieder frappierend wie Leute etwas als Gegeben voraussetzen, weil ihnen mal (unbewußt)etwas geglückt ist. Dann werden andere mit Falschmeldungen und vermeintlicher "Information" zugemüllt, daß dieses angeblich die Regel sei. Bis der erste kräftig auf die Nase fällt, und dann setzt das große Gejaule ein.
Es gelten dort die südafrikanischen SADC Zollgesetze, und das sind nicht die Gesetze/ Regeln der EU oder der Bundesrepublik Deutschland.
BadBoy
*Wer einen Fehler begeht und ihn nicht korrigiert, begeht einen zweiten! (Konfuzius)
ULUlli931 Beiträge · seit 200614. Jan. 2011 · #25Hallo Badboy bzw. Hajo,
es mag ja sein, dass ich nur Glück gehabt habe - oder sich die Vorschriften geändert haben... Das bestreitet ja keiner.
Aber nenn doch mal Ross und Reiter und schick einen Link oder die direkte Quelle. Wäre jedenfalls hilfreicher als nur wie üblich rumzublöken... Dann wäre nämlich zumindest ein Teil von Paulimann's Frage mal beantwortet.
Gruß
Ulli
travelNAMIBIA33,1k Beiträge · seit 200614. Jan. 2011 · #26Hallo Paulimann,
Meine Frage ging dahin, ob ich mit dem erstgenannten Dokument jederzeit ein Fahrzeug zulassen kann (wie ich bisher dachte). Weiß das jemand genau?
Um Deine Frage zu beantworten: Ja in aller Regel schon, denn bei Neuzulassung wird nur Deine persönliche Traffic Register Number bzw. das Zertifikat verlangt. ABER: Es kann auch ein erneuter Nachweis Deines Wohnsitzes und/oder z.B. Deine namibische ID, Pass verlangt werden. Und dann stehst Du vor einem Problem!
Sonnige Grüße
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
paulimann781 Beiträge · seit 200714. Jan. 2011 · #27Und die Lösung dafür wäre was? Wir sind ja nun wirklich nicht die Einzigen, die sich ausgerechnet haben, dass ein eigenes Auto auf Dauer wesentlich billiger ist als jedes Mal ein Auto zu mieten: Die Farmen, die Autounterstellmöglichkeiten bieten, sind gut ausgelastet! Offenbar gibt es immer mehr Touris, die dort ein eigenes Auto unterhalten (ohne Carnet). Sollten wir etwa alle nur "Glück" gehabt haben?
travelNAMIBIA33,1k Beiträge · seit 200614. Jan. 2011 · #28Hi Paulimann,
Und die Lösung dafür wäre was?
Ein Wohnsitz in Namibia oder die Anmeldung Deines Fahrzeuges auf einen hier lebenden Freund, Verwandten etc.
Sonnige Grüße
Christian
P.S. Der Großteil der Fahrzeuge die bei den Farmen untergestellt sind, sind auf Carnet im Lande.
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
jaw2'048 Beiträge · seit 200714. Jan. 2011 · #29Hallo Christian,
P.S. Der Großteil der Fahrzeuge die bei den Farmen untergestellt sind, sind auf Carnet im Lande.
das kann ich so nicht bestätigen. Durch die Zollunion ist das mit dem Carnet immer umständlicher geworden.
@pauliman
wenn du kein Auto hier in Namibia kaufen willst, dann kannst du aber auch für den Import die "Freund in Namibia" Lösung wählen. VAT musst du beim Import ohnehin bezahlen, also ist es nicht viel mehr, wenn das z.B. bei einem Händler durch die Bücher läuft. So weit mir bekannt ist, gilt die Haltefrist / Verkaufssperre nur für Fahrzeuge, die genehmigt beim Zuzug / Einwanderung mitgebracht werden.
Ich habe meine persönliche Traffic Registration Nr. mit Passbild auf dem Zertifikat. Damit habe ich mein Auto zugelassen und auch 2010 ein zweites Fahrzeug problemlos zulassen können. Die Adresse dafür ist die Farm, wo ich mein Auto unterstelle. Dort wird auch die Verlängerung der Zulassung erledigt. Ich habe zwar immer wieder gehört, dass die Vorschriften strenger gehandelt werden sollen, kenne aber niemanden, der bisher bei der Zulassung gescheitert ist. Nur bei einer Bankangelegenheit brauchte ich einmal einen Mietvertrag als Nachweis einer Namibia-Wohnung.
Viele Grüße
jaw
Gib jedem Tag die Chance, der schönste deines Lebens zu werden (Mark Twain)
paulimann781 Beiträge · seit 200714. Jan. 2011 · #30Ich danke Euch! 🙂
KLklausandgabi90 Beiträge · seit 200714. Jan. 2011 · #31Hallo!
Ich denke, nach den ganzen Erläuterungen schwirrt Dir der Kopf!
Das Problem liegt ja wohl im Linkslenker! Höre Dich doch mal um, was eine Umrüstung auf Rechtslenker kostet! Letztendlich würde es Dir viele Unanehmlichkeiten, Kosten und Umstände ersparen, wenn das Fzg nicht älter als 5 Jahre ist.
Nun noch ein Vorschlag: Lass das Fzg durch eine in Namibia ansässige Person importieren ( Fzg Rechnung und Schein bereits beim Kauf auf diese Person ausstellen lassen )Rechnungshöhe natürlich beachten, da Grundlage für Importsteuer.
Nach Ankunft in Namibia lässt Du das Fzg noch ein halbes Jahr auf den Besitzer zu, danach kaufst Du es ihm wieder ab, lässt es auf Deinen Namen zu ( kein Problem . Damit umgehst Du die ganze Carnet-Geschichte!
Habe diese Variante beim Import meines Landrover getätigt.
Nur, Badboy hat recht, bitte auch in diesem Zusammenhang die bestehenden Vorschriften würdigen. Dann gibt´s keine Probleme und kein " Gejaule " im Nachhinein.
Noch ein Tipp: Bitte bei der Verschiffung ( egal, welche Lösung Du bevorzugst ) ein minutiöses Inventarverzeichnis den Papieren beilegen. Nicht einfach " Werkzeug ", sondern jeden Schraubenschlüssel einzeln aufführen. Das gilt für alle Gegenstände!
Mein Landrover wurde vom Zoll komplett leergeräumt, da keine Liste, wie eben beschrieben, dabei gewesen!
Ich konnte das leere Fzg übernehmen, 8 Wochen später das Inventar ( Zollgebühren 31 €! ). Der Zoll hatte die die Teile kostenlos nach Windhoek nachgeschickt! Es hatte übrigens noch nicht einmal eine Nähnadel gefehlt!
Viel Erfolg beim Grübeln und beim Sichten der Ratschläge!
Klaus
🤩
MAMarula131 Beiträge · seit 201211. März 2012 · #32Hallo,
wir haben Euren Bericht im Forum gelesen und stehen nun vor der gleichen Überlegung, wie Ihr.
Wir möchten uns auch gern einen Land Rover hier in Deutschland kaufen und danach in Namibia anmelden und auch dort für die nächsten Jahre da lassen.
Welche Erfahrungen habt Ihr dahingehend denn nun gemacht ?
So ganz schlau sind wir aus den Berichten dann doch nicht geworden, wie man so etwas richtig Schritt für Schritt macht.
Über den Ablauf und die eventuellen Probleme würden wir gern etwas erfahren.
Freundliche Grüße aus Moers
Jessica & Markus
KLklausandgabi90 Beiträge · seit 200711. März 2012 · #33Hallo Jessica, hallo Markus!
Hat es einen bestimmtem Grund, dass Ihr die Überlegung anstellt ein Fzg nach Namibia zu importieren? Denke, Rechtslenker sind in Deutschland nicht gerade üppig gesät, dazu gesellt sich noch der leidige Behördenkrieg, neben Transportkosten etc..
Im Nachhinein würde ich den Weg nicht mehr beschreiten, sondern mir hier ein FZG zulegen. Der Händler erledigt den ganzen Papierkram ( TÜV- hier Test-, Anmeldung...) Traffic Reg. Number wird bei Nachweis eines Wohnsitzes -z.B. die Farm auf der Ihr das Fzg parkt- erteilt. Für die Versicherung müsst Ihr ein Bankkonto einrichten. Letzters ist auch kein Problem, da Wohnsitz wie vorher.
Dieses Procedere haben wir 2012 schon zweimal für Freunde aus Deutschland durchgezogen.
Das Ganze ist natürlich in Abhängigkeit vom Budget zu sehen! Nur, es stellt sich die Frage, ob letztendlich beim Import Geld gespart wird, wie auch unter Berücksichtigung der dabei auftretenden event. Probleme!
Sonnige Grüsse aus Windhoek!
Klaus
rhh64983 Beiträge · seit 201109. Dez. 2012 · #34Hallo zusammen,
ich greife das Thema noch mal auf:
Wenn ich es richtig verstanden habe, kann ein Resident (auch ein Resident mit TRP) einen nicht-älter-als-5 Jahre-Rechtslenker, der z. B. in GB gekauft wurde, nach Namibia importieren. Richtig?
Allerdings wären dann in Namibia noch Zoll/Gebühren fällig. 50% des Kaufpreises. Auch richtig?
Aber dann wäre das ganze mit den Kosten des Schiffstransports und dem ganzen Hin-und Her doch weder deutlich günstiger noch irgendwie vorteilhafter - verglichen mit dem direkten Kauf eines Autos in Namibia.
Ich habe hier ein ca. 20.000 Euro-Auto im Hinterkopf - als Basis meiner o.g. Rechnung.
Und wenn man das Auto in Südafrika kauft und nach Namibia importiert, sind es dann die gleichen Zölle wie bei Import aus GB? Oder ist hier ein Vorteil durch die Zollunion?
travelNAMIBIA33,1k Beiträge · seit 200609. Dez. 2012 · #35Hi Ralf,
zu 1) nein, keiner darf ein Fahrzeug das älter als 5 Jahre ist importieren, außer es handelt sich um ein Sonderfahrzeug (zB Krankenwagen).
zu 2) Zoll derzeit 25% plus 16,5% Sogenannte Import-VAT.
Viele Grüße aus Windhoek
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
rhh64983 Beiträge · seit 201109. Dez. 2012 · #36Hi Christian,
vielen Dank für die Antwort. 🙂
zu 1) Habe nicht behauptet, dass jemand ein Auto importieren kann, das älter als 5 Jahre ist. Bei mir lag der Akzent auf dem Import durch TRP Resident ohne Namibia-ID.
Aber das Problem beim Import ist wohl das Permit, das man vom Wirtschaftsministerium für den Import benötigt. Hierzu habe ich von keinem gehört, der hierzu seine Erfahrungen geschildert hätte. Wenn das Permit sich auf das Auto konkret bezieht, dann müsste man erst kaufen, dann Permit holen und dann importieren. Oder ist es ein Blanko-Permit für ein beliebiges Auto, das den Importkriterien genügt?
zu 2) Danke!
und zu 3) Gleiche Zölle bei Import aus ZA wie aus GB?
Liebe Grüße aus dem verschneiten D, wo in Frankfurt soeben 350 Flüge wetterbedingt gecancelt wurden
Swakop19522'664 Beiträge · seit 201209. Dez. 2012 · #37Hallo Ralf,
wenn Du ein Permanent Residence Permit erlangst, kannst Du mit dem Umzug ein Rechtlenker-Fahrzeug mitbringen, und zwar abgabenfrei. Es muß nicht zwingend jünger als 5 Jahre sein.
Die meisten Leute bilden sich ein, man dürfe einfach ein Auto importieren und der Zoll würde es schon verzollen, und wundern sich, wenn sie z.T. bürokratische Probleme bekommen und ihre Fahrzeuge bis zu einem Jahr im Hafen stehen und vor sich her rosten (oder teure Hallenplätze mieten müssen).
Egal ob es sich um ein Mitnahmefahrzeug eines Hinzuziehenden handelt, oder auch um einen ganz normalen Import, dann ist es vorgeschrieben, sich ein IMPORT PERMIT im WIRTSCHAFTSMINISTERIUM zu holen.
Besonders:
Kein freier Umzugsimport ohne Permit. Das gilt sowohl für Namibia wie auch Südafrika. Das Fahrzeug mußt Du ein Jahr vor Umzug bereits nachweislich besessen haben).
Dann gibt es unterschiedliche Import Duties für Benzin- und Dieselfahrzeuge.
Auf einen Diesel-4x4 zahlst Du effektiv 50% Abgaben (Zoll+MWSt.)
Kannst mich antickern, dann schicke ich Dir einen Abgabenbescheid.
Neuerdings werden an Nachbarländer adressierte Fahrzeuge nach NAM umgeleitet und mit Taschenspielertricks verzollt. Aber da halte ich mich lieber raus.
WOWoMaGast10. Dez. 2012 · #38Swakop1952 schrieb:
wenn Du ein Permanent Residence Permit erlangst, kannst Du mit dem Umzug ein Rechtlenker-Fahrzeug mitbringen, und zwar abgabenfrei.
Weiss ja nicht ob sich da die letzten sechs Jahre was geaendert hat, aber bei uns hat auch das Work Permit gereicht.
lg
WoMa
travelNAMIBIA33,1k Beiträge · seit 200619. Juli 2013 · #39Hi zusammen,
kurzes Update:
Ab 1. August 2013 gilt vorläufig für 2 Jahre ein Import-Alter von maximal 8 Jahren (bisher 5 Jahre).
Viele Grüße aus Windhoek
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
ullaundco11 Beiträge · seit 201320. Juli 2013 · #40moin christian, das ist ja ne super info. ist die confirmed?
der prozess des customs excise fuer import von fahrzeugen ist ueberigens klar hier dargestellt:
http://www.namibiahc.org.uk/resources/content/Importing%20Motor%20Vehicles%20into%20Namibia.pdfallerdings bleiben auch da einige fragen offen:
hast du eine berechnung, wie der customs "the rebate will be reduced on a pro rata basis" handeld, wenn das fahrzeug keine vollen 12 monate auf mich vor dem import zugelassen war?
und die frage aller fragen (wie in allen ländern): wer bestimmt den wert des wagens beim import. dealers invoice? schwacke liste? fake own invoice? um die VAT zu bestimmen?
liebe gruesse from hot north germany, Ulla
wenn etwas nicht funktioniert, mach mal was anderes,
hic rhodus, hic salta