Waffengesetz in namibia

21 Antworten · 27,3k Aufrufe · gestartet 05. Juli 2009 von Samobischi
Bilder klein
Antworten
Themenstarter9 Beiträge · seit 200905. Juli 2009 · #1
Hallo,

ich wollte mal fragen ob sich jemand mim namibianischen Waffengesetz auskennt. Ich konnte dementsprechende Gesetzte bei der Regierung nicht in Erfahrung bringen.
Darf man Waffen wie z.B. Faustfeuerwaffen zur Selbstverteidigung tragen, oder nur Gewehre ausschließlich auf der Jagd?

Ich bedanke mich schon mal im Voraus für eure Antworten.

Grüße
17 Beiträge · seit 200905. Juli 2009 · #2
Ich hatte die letzten Jahre immer eine Panzerfaust und ein paar Granaten dabei, ansonsten genügt aber auch ein stinknormaler Revolver! Die Steinböckchen, Damara-Dik-Dik's und vor allem die kleinen Warzenschwein-Frischlinge, die ständig über die Strassen rennen, sowie die Perlhühner hinter jedem 2. Busch ... sind schon echt lästig!!

... von den Menschen ganz abgesehen, die sind auch seltsamerweise alle ganz dunkelhäutig!?!??????
Themenstarter9 Beiträge · seit 200905. Juli 2009 · #3
Danke biltongo,

für deine sachdienlichen Hinweise, nimmst du bei der Panzerfaust fire and forget mit Hohlladungsgefechskopf oder stehst du eher auf die klassische Variante mit Drahtlenkung und Annäherundzünder?
Beim Revolver empfehle ich Hohlspitz-Schrapnell Patronen!!

Gibt es bitte ersthafte Antworten?
zuletzt bearbeitet 05. Juli 2009
2'048 Beiträge · seit 200705. Juli 2009 · #4
Hallo Samobischi,

Deine Intension ist auch für mich sehr befremdlich. Ich bin mir nicht sicher, dass deine Vorstellungen von dem Land irgendwie real sind. In den meisten Bereichen des Alltages ist Namibia nicht viel anders als die meisten europäischen Länder. Nur in der Durchführung und Organisation eben manchmal sehr afrikanisch.

Für solche Informationen, wie du sie suchst, kann ich dir die Seiten der Botschaft von Namibia empfehlen. Hier kannst du ggf. auch nachfragen. Gesetze im Wortlaut habe ich bisher im Internet nur wenige gefunden.
Selbstverständlich ist das Tragen von Waffen in Namibia verboten. Kurzwaffen sind auch für Jäger tabu. Und ganz selbstverständlich ist es, dass das Mitführen Schußwaffen wie in jedem anderen zivilisierten Land total sinnlos wäre. Nicht mal im sehr waffenfreundlichen "wilden Westen" der USA darfst du außerhalb deines Grundstückes ohne Erlaubnis Waffen führen.
Allerdings gibt es in Namibia viel mehr bewaffnete Sicherheitsdienste (armed response). Besonders seltsam fühlte ich mich bei dem Wachmann am Tor des Chinamarktes in Windhoek, der ständig mit seiner AK-47 ("Kalaschnikow") auf seinem Schoß spielte.

Viele Grüße
jaw
Gib jedem Tag die Chance, der schönste deines Lebens zu werden (Mark Twain)
1'455 Beiträge · seit 200605. Juli 2009 · #5
Das mit den AK-47 kenne ich auch.

Auf den Farmen haben die meisten Langwaffen zu Jagd, aber auch Kurzwaffen für Fangschüsse oder zur Selbstverteidigung.
In Windhoek habe ich mal eine Farmerin mit Revolver am Gürtel an der Tanke gesehen, aber das ist nicht der Normalfall.

Die Waffen müssen alle registriert sein.

In D gibt es ja auch den Unterschied zwischen Waffenbesitz und Waffe in der Öffentlichkeit führen. Auf der eigenen Farm eh kein Thema, aber genaueres könnte ich rausbekommen.

@Samobischi: Der Hintergrund Deienr Frage würde mich trotzdem interessieren!

Viel eGrüße
jens
283 Beiträge · seit 200605. Juli 2009 · #6
Waffen ???
Farmarbeiter wenn am Wochenend ihrem Alk-Wahn verfallen stechen sich mit Oryxhörnern gegenseitig ab,also auch eine Waffe!
Jeder Namibiabürger der eine Rechtmässig lizensierte Waffe hat darf sie auch tragen (ausnahme ne Stryker,die wurde vor Jahren verboten)
Du als Tourist-sprich Ausländer hast keinerlei Recht eine Waffe zu tragen!! außer auf ner Farm zu Jagdzwecken
Beste Verteidigung eines Touri:
Eine Prise Mißtrauen und Gesunder Menschenverstand !
lekker tag fomis
jakkal
0
1'287 Beiträge · seit 200605. Juli 2009 · #7
Sehr geehrter Herr Bischi,

Das Waffengesetz von Namibia regelt das Notwendige.
(Übrigens, das allererste Gesetz der deutschen Kolonialverwaltung von 1884 regelte den Waffenbesitz und die Notwendigkeit eines zu bezahlenden Jagdscheins)
Die Aufsicht bei der Registrierung und Lizensierung von Waffen ist angemessen. Unregistrierte und illegale Waffen kommen natürlich zu Hauf und günstig aus den ehemaligen Kriegsgebieten Angolas.
( Im Rahmen der neuen Deutschen Einheit 1990 verschwanden aus DDR Depots ca. 400.000 Handfeuerwaffen )

Grundlage des Waffenbesitzes ist ein namibisches polizeiliches Führungszeugnis ( braucht 4 Monate ) und ein Grund.

Ein Grund für Faustfeuerwaffen kann z.B. sein:
- Notwehr auf seinem eigenen Grundstück
Waffe muß dann in einm Safe gelagert werden, um sie gegen
unberechtigten Zugriff zu schätzen.
- Transport von größeren Wertgegenständen
- Fahrten mit großen Geldbeträgen
- offizieller Bewachungsauftrag

Im stationären Tourismus an einer Lodge kommt also der Bewachungsauftrag durch den Lodgebetreiber für seine Erfüllungsgehilfen in Frage.

Auch ist es für Jagdtouristen grundsätzlich möglich, die persönliche Jagdwaffe quasi als Gepäckstück im Kofferraum des Fahrzeuges mitzuführen. Man erinnert sich hier an die Bestimmung am Eingang des Etosha Nationalparks, dass Waffen in verplompten Zustand mitgeführt werden dürfen.

Im mobilen Tourismus wäre es bei Mitnahme von großen Bargeldbeträgen ( ab ca 5.000 Euro ) möglich und zulässig, dass der ( in Namibia gemeldete ) Reiseleiter während der Fahrt eine Handwaffe mit sich führt. Und abends mit dem Geld in den Hotelsafe mit einschließt.

Mir ist aber bis auf zwei Ausnahmen ( kurzer Schwanz! ) kein Reiseleiter bekannt, der eine Handfeuerwaffe mit sich führt. Wozu auch?

Echte Diebe sind im Zweifelsfall immer besser bewaffnet als man selbst, bei den normalen namibischen Klauern wäre ein Waffeneinsatz nicht verhältnismäßig. Man schießt nicht mit Kanonen auf Spatzen.

Mit sonnigen Grüßen aus Windhoek
Carsten Möhle

Südafrikanisches Nokia- Handy
1'287 Beiträge · seit 200605. Juli 2009 · #8
Grund
Themenstarter9 Beiträge · seit 200905. Juli 2009 · #9
Hallo zusammen,

Erst mal vielen Dank an dich Karsten für deinen auch informativen Beitrag.
Da ich nicht als Tourist einreise, sondern für mindestens 3 Jahre in Namibia (Windhoek) arbeiten werde, somit auch in meinem eigenen Haus wohne, finde ich diese generelle Frage nicht so abwegig wie einige von euch es tun.
Ich habe in Südafrika ne Zeit gelebt und da war es üblich, dass die Besitzer zu Hause ihre Schrotflinte haben. - für den Schutz ihres eigenen Hab und Guts-

Ich bin kein Waffenfanatiker, noch möchte ich niemals gezwungen werden, eine Waffe auf einen Menschen zu richten. Die beste Abschreckung ist bei Reisen ins Hinterland immer noch ein Hund (den ich mir auch zulegen werde) und ich werde mich dort unten mit den Behörden auseinandersetzen zwecks Jagdschein.

Falls jemand spezielle Fragen hat, kann er sich gerne an mich wenden.

Grüße
283 Beiträge · seit 200605. Juli 2009 · #10
das klingt vernünftig,aber bedenke,bei mir in wdh wurde eingebrochen obwohl ein Hund da war;und die meisten Einbrüche geschehen währen der Abwesenheit der Hausbesitzer-Fazit:so fallen immer mehr Waffen samt Munition in die Hände von Gängstern
Aber eins wird mir in Nam nicht passieren-
das ich von Autodieben die ein Auto von meinem Hof klauen beim Staatsanwalt angezeigt werde wegen Nötigung und Androhung von Gewalt !
GoodBye Deutschland-nur weiter so!
Grüße
jakkal
0
Themenstarter9 Beiträge · seit 200905. Juli 2009 · #11
der gute alte Täterschutz in Deutschland....

Ich werd mich erstmal in Wdh einleben und gegebenenfalls mich entscheiden, ob eine Waffe im safe neben meinem Bett Sinn macht oder nicht.
Aber bitte vorverurteilt mich nicht, dass ich dieses Thema anspreche und mir Gedanken darüber mache.

Grüße Sam
1'250 Beiträge · seit 200905. Juli 2009 · #12
Hallo zusammen,

es wäre schön, wenn solche - mit Verlaub - unqualifizierten Äußerungen wie von Biltongo endlich mal weggelassen werden könnten in diesem Forum. Auch in anderen Threads liest man manchmal solche "Überfälle", muss das wirklich sein? Es nervt eigentlich nur und stört das ansonsten normale und menschliche Miteinander!!

Gruß,
U.
Ein Freund ist ein Mensch, vor dem ich laut denken kann. R.W. Emerson Namibia 2013 - http://www.namibia-forum.ch/forum/17-news/278435-unterkunftsbeschreibungen-unserer-letzten-reise.html?start=12 Namibia 2015 - http://www.namibia-forum.ch/forum/8-camping/286282-unsere-campsites-im-maerz-2015.html
39 Beiträge · seit 200806. Juli 2009 · #13
Hallo Sam,

ich kann dich gut verstehen, vor allem, weil du schon mal in SA gelebt hast. Ich weiss noch, wie ich Bauklötze gestaunt habe, als beim Checkin im Krüger Nationalpark vor mir ne Oma (war wirklich eine, mit Sohn,Schwiegertochter und 2 Enkeln im Schlepptau) aus ihrer Handtasche nen Revolver zog bei der Frage nach mitgeführten Waffen. Ein anderer junger Mann hatte hinten im Hosenbund eine ziemlich große Wumme, die er auch abgab und verplompen ließ. Ebenso wird man am Flughafen nach Waffen gefragt.

Also so abwegig ist diese Frage nicht und bevor man lautstark seine möglicherweise nicht ganz qualifizierte Meinung kundtut, sollte man vielleicht erst mal nachfragen, aus welchem Grund jemand fragt!!!

Ich wünsche dir jedenfalls, dass du weder eine Waffe brauchst noch derartige schlechte Erfahrungen machst in den nächsten Jahren. Viel Glück.

Lg
Ute
0
Themenstarter9 Beiträge · seit 200907. Juli 2009 · #14
Hallo,

Ich wollte mich für eure regen Beiträge bedanken, besonders bei dir Ute,da du eigentlich einen guten Schlusskommentar gesetzt hast. Es ging mir ja eigentlich nur um die Information über die aktuelle Gesetzeslage. Aber es hat mir gezeigt,dass dieses Thema gar nicht so gerne behandelt wird... warum auch immer... egal.

Grüße

Sam
3'766 Beiträge · seit 200607. Juli 2009 · #16
Hallo,

ein paar vll. Laienhaft Gedanken von mir zum Besitzen oder gebrauch von Handfeuerwaffen.

Bei uns in CH ist ja fast jeder im Besitz einer Dienstwaffe die er aber privat nicht gebrauchen darf (interessiert im Ernstfall wohl kaum)

Nun um das Beispiel vom Haus in Windhuk heranzuziehen.

Es ist legitim sich Gedanken zu machen wie man sich schützen möchte und kann und mit welchen Mitteln dies geschehen könnte.

Schliesslich schlafen in Europa auch einige Leute mit einer Waffe unter dem Kissen weil’s beruhigt.
Da habe ich kein Problem mit!

Nur möchte ich wissen wie im eintreffen des Ernstfalls mit dieser Waffe umgegangen wird,
mal angenommen es kommt ein Einbrecher zu mir ins Haus und der ist selbst bewaffnet, ich stelle ihn und bedrohe in mit meiner Waffe oder versuche diese in den Einsatz zu bekommen.

Nun könnte es durchaus sein das der Einbrecher auf diese Situation besser vorbereitet ist und gegenüber mir auch keine Skrupel hat seine Waffe zu verwenden, ist ja ein Gauner.

Ich hingegen habe eine natürliche Hemmung jemanden umzubringen und zögere einen Moment die Waffe zu gebrauche, den Verlauf der Aktion kann man sich vorstellen?

Oder ich bin bereit die Waffe gnadenlos und „sofort“ einzusetzen und knalle den Eindringling über den Haufen und die vermeintliche Waffe war eine Taschenlampe – so nun habe ich ein Problem in beiden Fällen im ersteren die Notwehr zu beweisen und im Zweiten die Verhältnismässigkeit.

Bei uns in Europa gehe ich sicher mal in U-Haft, habe einen Anwalt und kann mich in meiner Sprache rechtfertigen.

In einem Afrikanischen Land werde ich wohl auch inhaftiert aber unter welchen Voraussetzungen?

Mein Fazit:
Eine Waffe macht nur Sinn wenn ich sie im Notfall ohne zu zögern gebrauche und dies mit allen Konsequenzen.

Im Zweifelsfall ist es besser keine zu haben die Chancen zu überleben sind kaum geringer.

Gruss VA
PS, könntet ihr einen Menschen abknallen auch in Notwehr?
www.Kurt-und-Heidi.ch Reiseberichte - Bilder und noch mehr wir freuen uns über jeden Besuch
81 Beiträge · seit 200607. Juli 2009 · #17
Ich habe dazu nur zwei Anmerkungen:
Wer in Notwehr oder Nothilfe handelt "knallt" niemanden ab.
Zur Selbstverteidigung besitzt man in der Regel eine großkalibrige Waffe. Nicht, weil die größere Löcher macht, sondern die eine größere "Mann- Stoppwirkung" besitzt als Kleinkalibrige. Schließlich versucht ein rechtmäßig und logisch denkender Mensch zunächst auf die Beine des Angreifers zu schießen, wenn er es denn für notwendig erachtet zu schießen.
Wenn der Angreifer den berechtigten Anschein erweckt, selbst bewaffnet zu sein (i.d.R. hat er ja eine Taschenlampe eingeschaltet und die leuchtet und schießt nicht), dann wird der Zweifel wohl für den Angeklagten sprechen und keine Übertretung der Notwehr festgestellt werden können. Dies kann aber sicherlich nicht pauschal beurteilt werden.
Ich denke die Mehrzahl der Menschen hat Hemmungen jemanden das Leben zu nehmen. Die Hemmschwelle dazu ist sicherlich von Person zu Person und vielleicht auch von Geschlecht zu Geschlecht unterschiedlich und auch hier muß sicherlich situationsbezogen Beurteilt werden, ob eine Reaktion (Notwehr)angemessen oder überzogen (Übertretung)war.

Nachdem ich einige Jahre selbst ungeschützt im Busch gelebt habe und diese Szenarien sehr oft und meist nachts selbst durchdacht habe, bin ich zur Überzeugung gekommen, diese letzten aller Mittel auch einzusetzten bereit war.

Sonnige Grüße

Ralph
81 Beiträge · seit 200607. Juli 2009 · #18
nochmal kurz über die Sache nachgedacht, würde ich heute, wo ein bewaffneter Überfall von manchen "Offiziellen" beieits als "Mundraub" angesehen wird, vielleicht anders handeln....

immer noch nachdenklich Ralph
1'250 Beiträge · seit 200907. Juli 2009 · #19
Ein Waffe besitzen reicht sicherlich nicht.
Der Besitzer sollte auch damit umgehen können.
Hier ist eine regelmäßige Übung (z.B. Schiess-Sport-Club)
erforderlich. Das bezieht sich nicht nur auf das Handwerkliche, sondern auch Mentale mit Blick
auf die Juristischen Aspekte.

Wie und wo soll so eine Waffe gelagert werden?
Nachts? Oder wenn man nicht zu Hause ist?
Oder die Kinder alleine sind?

Ich persoenlich halte Waffen im Privatbesitz
in Deutschland fuer ueberfluessig.
In Namibia mit schon teilweise verbarrikadierten Grundstuecke ist aber ein ganz anderes Sichheitsbeduerfnis, das auch eine differenziertere Betrachtungsweise beim Waffenbesitz rechtfertigt.

Gruss Bernd
Äthiopien, Benin, Botswana, Elfenbeinküste, Eritrea, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Kenia (2x), Madagaskar, Malawi, Marokko, Mauretanien, Namibia, Niger, Ruanda, Sambia, Senegal, Simbabwe (2x), Sudan, Tansania (3x), Togo, Tschad, Uganda (2x) Fotoreportagen und Bildgalerien aus aller Welt: foto-kiboko.de
86 Beiträge · seit 200907. Juli 2009 · #20
Zum Thema Notwehr noch einige Gedanken:

Zumindest im deutschsprachig-europäischen Rechtskreis wird die Frage der Notwehr im Gerichtsverfahren festgestellt. Das bedeutet - im konkreten Fall für Österreich, das deutsche und das Schweizer Strafrecht kenne ich nicht - , dass man vorerst in Untersuchungshaft wandert (bei Tötungsdelikten obligatorisch) und dort das Gerichtsverfahren abwartet. Wie es in Namibia ist, weiss ich nicht. Ich würde aber nicht unbedingt hinter schwedischen Gardinen sitzen wollen.

Und zum Thema "Wohin zielen":
Es ist dunkel. Jemand dringt in dein Haus ein. Du wirst nicht feststellen können (weil es ja dunkel ist), ob und welche Waffe er trägt. Hältst du ihn für unbewaffnet und schießt ihm ins Bein, kann er unter Umständen zurückschießen und dich töten. Zielst du auf seinen Oberkörper oder (wie man es beim Militär lernt) auf seinen Kopf (um ihn sicher auszuschalten, wie es im grauslichen Militärjargon heisst), erschießt du unter Umständen einen unbewaffneten Menschen - und das kann widerum als "Notwehrüberschreitung" gewertet werden und du wanderst hinter Gitter. In einer Streßsituation beides gegeneinander abzuwägen ist sicher nicht jedermanns Sache...

So, genug der grauslichen Überlegungen. Ich wünsche allen FoMis, dass sie von solchen Fällen verschont bleiben.

PS: Ist euch eigentlich schon mal aufgefallen, dass in den Medien brav "gegendert" wird ("-Innen" etc.), ausser wenn es um Kriminelle und Terroristen geht?;)
Gruss, Viktor http://www.TickerFactory.com/